Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Leider hat sich die Situation seitdem nicht verbessert. Deshalb unterstützt die Bündnisgrüne-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern den vorliegenden Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke mal, in jedem Beitrag hier steckten viele Teilwahrheiten,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

viele Wahrheiten. Aber manchmal habe ich den Eindruck, wenn ich Herrn Foerster vor allen Dingen höre, dass ich hier die Sicht von einer Unternehmenslandschaft dargestellt bekomme, die sich in Mecklenburg-Vorpommern nicht so unbedingt wiederfindet. Auch wenn Sie von Weiterbildung in Unternehmen so per se sprechen, dann fällt mir immer sofort ein: Wie sieht unsere Unternehmenslandschaft aus? Wie sieht die Bindung aus, an welche Dinge?

Also wir haben hier im Jahr allein über 13.000 Firmengründungen und die meisten Firmen sind doch eher sehr klein. Und wenn man weiß, wie viele Firmen auf der

anderen Seite ihre Tätigkeit beenden, bleiben per Saldo dann nicht mal 500, glaube ich, zurzeit übrig. Also ich glaube mal, das muss man mit berücksichtigen, wenn man an Gesetzesänderungen herangeht, die teilweise natürlich für die Firmen gemacht sind, um Teilzeitarbeitsverhältnisse zu erleichtern, die aber auch durchaus Passagen – und das haben Sie selber gesagt – enthalten, die einen Missbrauch verhindern sollen.

Und wenn Sie hier per se sagen, dass das hier zwar drin ist, dass diese ganzen Missbräuche, die Sie da geschildert haben, eigentlich nicht passieren dürften – nämlich die geringere Bezahlung insbesondere, da haben Sie ja gesagt, befristet Beschäftigte bekommen, und das haben Sie in Prozenten ausgedrückt, wesentlich weniger Geld –, dann ist das erst einmal eine Tatsache, dass dieses Gesetz missachtet wird, dass in diesem Gesetz festgelegte Regelungen nicht durchgeführt werden. Also ist es ein Mangel in der Umsetzung und bei der Durchsetzung dieses Gesetzes.

Frau Tegtmeier, lassen Sie eine Anfrage des Abgeordneten Foerster zu? (keine Zustimmung)

(Marc Reinhardt, CDU: Kann er aufschreiben. Damit beschäftigen wir uns später.)

Was ich hier in dieser Debatte insgesamt vollkommen vermisst habe, ist eine Situation, die wir hier im Land auch bei einer bestimmten Unternehmensform häufig vorfinden, wobei ich mir sehr, sehr wünschen würde, dass wir da irgendwie mal Abhilfe schaffen könnten, nämlich das ist der Unternehmer „Gemeinde“. Wir haben, was den Bereich der freiwilligen Leistungen der Gemeinden angeht, viele Arbeitsverhältnisse, die immer unter dem Vorbehalt des Beschlusses der entsprechenden Vertretung stehen und der Jährlichkeit der Haushaltsplanung geschuldet sind, sodass wir teilweise Arbeitsverträge oder Kettenarbeitsverträge, kann man sie manchmal nennen, vorfinden.

Ich nenne mal ein Beispiel: Eine ehemalige Musiklehrerin in Dorf Mecklenburg, die hat 18 Jahre hintereinander immer einen Jahresarbeitsvertrag für die Betreuung und Unterrichtung der Kinder im Freizeitbereich, natürlich Musik. Und ich denke mal, das sind Dinge, die man ganz ernsthaft noch mal überlegen muss, wie man da hinkommt.

Wir haben ja, was unsere Förderpraxis angeht, uns schon darauf verständigt, uns in Zukunft an dem Doppelhaushalt auszurichten, sodass wir auch in diesem Bereich zumindest für zwei Jahre eine Sicherheit herstellen können. Aber in den Gemeinden ist das üblicherweise noch nicht so und das sind Belastungen für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die, ich denke, auch sehr, sehr kritisch zu bewerten sind.

Zu Ihrem Antrag konkret: Sie haben in Paragraf 14 bei der Zulässigkeit der Befristung hier die Forderung nach einer generellen Streichung des Absatzes 2 gestellt. Frau Ministerin nahm dazu Stellung, dass sie gemeinsam mit Rheinland-Pfalz in dieser Richtung bereits unterwegs ist, jedoch auch nicht für den gesamten Absatz 2 mit den beiden Unterabsätzen, so fair muss man hier sein, das zu sagen. Und auch in der Fraktion der SPD würden wir es nicht so ohne Weiteres mittragen, dass gerade der Abschnitt 2a sang- und klanglos verschwände. Ich glau

be schon, dass wir für unsere Unternehmensstruktur hier im Lande durchaus auch diesen Absatz, vielleicht nicht vollumfänglich, aber so doch dem Grunde nach, brauchen.

Was den Absatz 3 angeht, kann man sehr geteilter Meinung sein, weil ich glaube, dass dieses angedachte Instrument vielleicht ganz gut gedacht war, aber sich nicht wirklich bewährt hat. Aber das müsste man noch mal tiefgründiger untersuchen, wie sich das tatsächlich auswirkt.

Also eine rigorose Streichung des Absatzes 2 würden wir aus diesem Grunde auch rein inhaltlich nicht mittragen.

Ihr Punkt 2 des Antrags, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von befristet Beschäftigten zu Weiterbildungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern“, da habe ich gedacht: Wie kann das ganz konkret gehen? Wir haben ja hier im Land ein Bildungsfreistellungsgesetz. Ich wusste nicht, zielen Sie vielleicht darauf ab? Aber auch hier gilt ja, dass wir mit dem Bundesgesetz für die Teilzeitbeschäftigung die Ausschlussklausel drin haben, also das Schlechterstellungsverbot, und das betrifft natürlich auch unser Bildungsfreistellungsgesetz.

Ich hatte jetzt eigentlich gedacht, dass vielleicht die Argumentation kommt, dass man Bildungsfreistellungsurlaub erst ab sechs Monaten beanspruchen kann. Aber wenn man das zusammen betrachtet, geht natürlich Bundesrecht vor Landesrecht. Bei Urlaub ist es ja genau dasselbe, bei normalem Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man den Anspruch praktisch ja auch erst nach sechs Monaten, aber trotz alledem, für jeden einzelnen Monat im Jahr hat man anteilig diesen Anspruch, und wenn das Arbeitsverhältnis auf sechs Monate befristet ist, dann hat man ganz normal den Anspruch für ein halbes Jahr an Urlaub. Und das setzt sich natürlich auf das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes gleichwohl durch.

Von daher, Herr Foerster, werden wir Ihrem Antrag hier nicht zustimmen, weil ich das sachlich auch für begründbar halte. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Renz, wenn ich jetzt auf alle Fragen, die Sie mir hier gestellt haben, eingehen soll, dann komme ich nicht mehr zu meiner eigentlichen Rede.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie können ja nicht drauf eingehen, Sie haben ja keine Antwort dafür.)

Aber einige Punkte möchte ich trotzdem aufgreifen in dem Zusammenhang. Wenn wir in der Vergangenheit hier über die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung gesprochen haben, dann haben Sie mir immer gesagt, dass kann man sozusagen nicht im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung der jeweiligen prekären Beschäftigung machen, sondern man muss das Gesamtbild sehen, und das ist eben das, was dann doch prob

lematisch ist, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise neben den über 130.000 befristet Beschäftigten auch noch die 90.000 Minijobber, die circa 10.000 Leiharbeitnehmer und jede Menge Teilzeitbeschäftigte haben. In der Summe ist es dann eben leider doch problematisch, und ich glaube, zumindest diesen Fakt, den können Sie nicht widerlegen.

Ich möchte Ihnen allerdings auch mal zumindest ein Stück weit Anerkennung aussprechen, weil anders als in vergangenen Debatten hier im Landtag haben Sie sich zumindest sehr detailliert

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

mit den Dingen auseinandergesetzt

(Torsten Renz, CDU: Na, na, na, na! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das hat er immer.)

und nicht so pauschal sozusagen Ihr Pferd geritten, wo es immer darum geht, die Hartz-IV-Reformen sind gut und richtig, und darüber hinaus,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie verwechseln da was.)

und darüber hinaus fiel Ihnen da nicht allzu viel ein.

(Marc Reinhardt, CDU: Sie können nicht von sich auf andere schließen.)

Frau Kollegin Tegtmeier, ich wollte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Da Sie die abgelehnt haben, will ich jetzt kurz was sagen zum Thema „Zugang zur Weiterbildung“, weil Sie das auch angerissen haben, nämlich die Frage, was wir damit meinen. Und zwar hatte ich vorhin gesagt, wir zielen damit auf eine Änderung beim Thema Bildungsscheck ab, denn anders als in Mecklenburg-Vorpommern können Sie in anderen Bundesländern auch ganz individuell auf dieses Weiterbildungsinstrument zugreifen. In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise so, dass der einzelne Arbeitnehmer eine kosten- lose Beratung bekommt und insbesondere die prekär Beschäftigten, die befristet Beschäftigten, die Leiharbeitnehmer, die älteren Beschäftigten und solche ohne Berufsabschluss jedes Jahr einen solchen Bildungsscheck erhalten können, und zwar auf individuellem Antragsweg. Das halten wir für eine Möglichkeit, auch diesen Beschäftigtengruppen sozusagen den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Sicher haben Sie recht, wenn Sie sagen, in der Summe sind die befristeten Beschäftigungsverhältnisse hier in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen. Allerdings ändert das ja nichts an den Auswirkungen auf den einzelnen Arbeitnehmer. Zur Verdeutlichung der Problematik möchte ich Ihnen gerne mal einen Auszug aus dem Brief einer Betroffenen an die Redaktion der Zeitschrift „Die Zeit“ vorlesen, der in der Ausgabe 40/2011 unter der Rubrik „Kariere“ veröffentlicht wurde und das tatsächliche Leben einer arbeitswilligen qualifizierten Frau beschreibt. Zitat:

„Ich sitze an meinem Rechner und mein Kopf glüht, während die Zigarette im Aschenbecher vor sich hin stinkt. … ich habe pochendes Kopfweh... weiter geht’s: Monster, Stepstone, Jobpilot, Newsroom, ich kenne die Menüs im Schlaf, schon lange, viel zu lange.

Ich bin eine Berufsnomadin, ein postmoderner Gypsy, eine Konzern-Kurtisane, mit anderen Worten: eine Frau in den besten Jahren. Und so swinge ich seicht … von Konzern zu Konzern. Keine Branche ist mir fremd, keine ist mir fies genug, … als multiflexible Dienstleisterin mache ich“ alles, ganz gleich ob „Callcenter, Logistik, UBoote und Panzer, Waschmittel oder Klebstoffe …

Die Welt hat sich verändert, und das so schnell, dass wir alle nicht mehr … mitkommen. … Große Unternehmen stellen heute am liebsten befristet ein, für ein oder zwei Jahre, die Zukunft ist offen... Das heißt dann, wenn man es nüchtern betrachtet, dass diese Befristeten“ – also auch ich – „wahlweise eine ein- oder zweijährige Probezeit haben. Weil man ja alles unternimmt, damit der Vertrag verlängert wird und bis zum letzten Moment“ hofft, „da darf dann partout nichts schiefgehen.

Ich sitze also mal wieder hier an meinem Rechner und schreibe Bewerbungen. Was ist passiert? Vielleicht lag es tatsächlich an der Wirtschaftskrise und den aktuell überaus unerfreulichen Ereignissen in der Welt...“, vielleicht auch an etwas anderem. „Wie sagte Thomas Mann: ‚Wir stehen bis zum Hals in der Scheiße, aber der Ausblick ist fantastisch.‘ Mit anderen Worten: Der wilde Ritt geht weiter. … Schon bald werde ich wieder woanders sein und dort“ – in der Hoffnung auf Übernahme – „gefällig Höhepunkte simulieren.“ Was bleibt mir auch anderes übrig? „Vortäuschen will nun mal gelernt sein, und auch hier macht Übung die Meisterin. Also, ich bin eine Meisterin mit Zertifikat.“ Zitatende.

Werte Kolleginnen und Kollegen, solche Fälle gibt es viele. Die bundesweite Entwicklung hat die BöcklerStiftung im Rahmen einer Bundestagsanhörung im vergangenen Jahr zum wiederholten Male dargestellt.

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, die Anfrage des Abgeordneten Renz entgegenzunehmen? (keine Zustimmung)

(Torsten Renz, CDU: Zum Schluss dann, oder was?)

Der Regelfall ist eben seit Längerem nicht mehr das Normalarbeitsverhältnis. 2011 waren es bundesweit 9,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die befristet beschäftigt waren. Das waren – es ist schon gesagt worden, auch von Frau Ministerin – 2,7 Millionen Menschen. Und mal zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug dieser Anteil noch 6,1 Prozent und im Jahr 1996 waren es ganze 4,7 Prozent. Bundesweit, wenn man jetzt den Durchschnitt aus Ost und West nimmt, ich habe vorhin die Zahl für die neuen Länder genannt, wurden rund 45 Prozent aller neu geschlossenen Arbeitsverträge im Jahr 2011 befristet geschlossen und besonders kritisch, das hatte ich auch gesagt, ist mindestens die Situation bei den Jugendlichen zu sehen.

Und noch ein paar Zahlen, weil Sie die ja angeregt hatten, die das Problem unterstreichen. Befristete Beschäftigung ist atypisch und in der Regel prekär. Der Anteil von zu Niedriglöhnen arbeitenden befristet Beschäftigten stieg nach Angaben des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Uni Duisburg-Essen allein zwischen 1995 und 2007 von 25,4 auf 43,2 Prozent. Und ich habe es gesagt, das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, ist für befristet

Beschäftigte dreimal höher als bei Normalangestellten, die Aussicht, in ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln, um 40 Prozent geringer. Ich hatte auch bereits im Zuge der Einbringung auf die Karrierewege innerhalb prekärer Beschäftigung hingewiesen.

Der Gesetzgeber hatte einst die sachgrundlose Befristung eingeführt, um dem in unbefristeten Arbeitsverhältnissen geltenden Kündigungsschutz eine flexible Beschäftigungsform zur Seite zu stellen. Aber, meine Damen und Herren, allen Unkenrufen zum Trotz war der Kündigungsschutz jedoch nie ein Kostenproblem. Nur zwölf Prozent aller gekündigten Arbeitnehmer klagen nämlich überhaupt gegen ihre Entlassung. Nur bei zehn Prozent aller Beendigungen von Arbeitsverhältnissen werden überhaupt Abfindungen gezahlt. Rund ein Viertel aller Beschäftigten fällt ganz aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzes heraus, weil die Firmen weniger als zehn Mitarbeiter haben. Das Ziel war also in Wahrheit: Aufweichung des Kündigungsschutzes und Einschränkung von Arbeitnehmerrechten.

Wenn die entsprechenden Beschäftigungseffekte eingetreten wären, dann könnte man auch etwas unkritischer mit der ganzen Sache umgehen. Das Problem ist nur, es gab nicht wesentlich mehr Beschäftigung, trotz aller Deregulierung, sondern aus vormaligen Vollzeitstellen wurden einfach mehrere Minijobs oder Teilzeitbeschäftigungen. Und den Beweis, den erbringt die Zahl der Arbeitsstunden insgesamt. Schauen Sie sich mal die Zahl der geleisteten Stunden in Zeiten mit mehr als fünf Millionen Arbeitslosen an und schauen Sie sich die von heute an, dann werden Sie feststellen, dass die im Wesentlichen gleich geblieben sind. Und woran das liegt, habe ich Ihnen eben sozusagen dargestellt.

Da muss sich jetzt endlich etwas ändern. Es muss gute Arbeit entstehen, damit Menschen eben nicht weiter aus Mecklenburg-Vorpommern abwandern oder am Ende in Altersarmut landen. Auch das Ziel, die Zugangschancen für Ältere zu verbessern, ist nicht erreicht worden, und selbst die gewünschte Brücke in unbefristete Beschäftigung ist mindestens mal umstritten.

Mit Blick auf unser Land haben wir einfach zwei Probleme. Das erste: Solange es die befristete Beschäftigung in der jetzigen Form gibt, werden Gewerkschaften und Betriebsräte natürlich versuchen, da, wo ihr Einfluss groß genug ist, das Problem durch tarifliche und betriebliche Regelungen wieder einzufangen. Allerdings, zur Betriebsgröße der meisten Betriebe in Mecklenburg-Vor- pommern ist schon etwas gesagt worden und nicht erst seit der Anhörung zum Mindestlohn 10 Euro wissen wir, dass die Tarifbindung in unserem Land unterhalb von 50 Prozent liegt – insofern gleich zwei Probleme.