Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sprache ist die Grundlage für ein ansatzweise selbstbestimmtes Leben, für die Integrationschance der ausländischen Flüchtlinge und für die interkulturelle Verständigung. Für die Sprachvermittlung sollten dabei die Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zugrunde gelegt werden.

Die Skala sieht den Spracherwerb in sechs Stufen vor. Es beginnt bei Referenzniveau A1, der ersten Stufe im Bereich der elementaren Sprachverwendung, und endet mit dem Niveau C2, nach dessen Erreichen die Sprache kompetent angewandt werden kann.

Wir fordern, dass die Sprachvermittlung für die ausländischen Flüchtlinge mindestens jedoch bis zum Abschluss des Sprachniveaus B1 erfolgt.

(Udo Pastörs, NPD: Mindestens! Mindestens!)

Mit diesem Niveau

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

ist eine teilweise Befähigung zur selbstständigen Sprachverwendung erreicht. Dies sollte für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gelten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit nach offiziellen Angaben des Landesamts für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten circa 2.500 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie knapp 900 Personen in Duldung. Die meisten von ihnen wohnen in den elf kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, für die die Richtlinie gilt. Insgesamt sind circa 30 Prozent der Asylbewerberinnen und Asylbewerber dezentral untergebracht. Es ist natürlich wichtig, alle – und ich betone auch: alle, liebe Kolleginnen und Kollegen –, alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber an den Sprachkursen teilhaben zu lassen.

Auch für die dezentral untergebrachten Flüchtlinge muss der Zugang zum Sprachkurs sichergestellt werden. Angesichts derzeit knapper zeitlicher Ressourcen oder schlicht und ergreifend aufgrund unzureichender Qualifikationen des Betreuungspersonals sind Personal- und Sachmittel entsprechend aufzustocken.

(Udo Pastörs, NPD: Jawohl.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Landeshaushalt Einzelplan 04 sind in Titel 633 zur Erstattung der Kosten für Unterbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und Kreisfreien Städte für die Jahre 2012 und 2013 circa 3,4 Millionen mehr eingestellt als noch 2011. Diese Mittel sind noch dafür zu verwenden,

(Udo Pastörs, NPD: Na klar.)

dass diese Richtlinie verbindlich und entsprechend zuvor festgelegter Standards angewandt wird und dass endlich eine umfassende Sprachförderung stattfindet. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

Sehr geehrter Herr Dr. Al-Sabty, um es gleich vorwegzunehmen, ich bin mit dem heute von Ihnen beantragten erweiterten Sprachkurs für Asylbewerber und geduldete Ausländer nicht einverstanden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach?)

Ich habe den Eindruck, dass Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, nach wie vor einem Gesellschaftsbild anhängen, das sich als falsch erwiesen hat. Wenn Sie heute zum Beispiel erweiterte Sprachkurse auch für diejenigen fordern, die nach dem geltenden Recht gar nicht langfristig in Deutschland leben werden, dann geschieht dies doch mit dem Hintergrund, diesen Personen doch eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu geben. Ich habe da deutlich den Eindruck, dass Sie den alten, von Ihnen immer wieder propagierten Träumen nachhängen.

Jetzt kann ich Ihnen allerdings die Lektüre eines jüngst erschienenen Buches empfehlen, und nicht von Herrn Sarrazin, sondern in dem zugegebenermaßen ein SPDMann mit diesen Modellen aufräumt. Heinz Buschkowsky, der Bezirksbürgermeister von Neukölln,

(Udo Pastörs, NPD: He, he, he! Sie können uns doch nicht Literatur empfehlen.)

beschreibt in seinem Buch sehr deutlich, warum nach seiner Meinung, ich zitiere, diese Form „nicht reell“ ist, die Sie hier darstellen. Das, meine Damen und Herren, sind Einsichten eines Sozialdemokraten, der täglich deutlich mehr als wir alle mit den Problemen vor Ort zu tun hat.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Bevor nun falsche Zustimmung von den Herren der Fensterfront kommt, will ich ihnen gleich den Wind aus den Segeln nehmen. Mir geht es,

(Jörg Heydorn, SPD: Mecklenburg-Vorpommern mit Neukölln zu vergleichen, finde ich schon gewagt.)

mir geht es,

(Jörg Heydorn, SPD: Das ist ein gewagter Vergleich.)

mir geht es mitnichten darum,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

mir geht es …

(Jörg Heydorn, SPD: Quak, quak!)

Genau.

Mir geht es mitnichten darum, etwas gegen Mitmenschen zu sagen, etwa, weil sie ausländischer Herkunft sind. Ihre rassistisch motivierte Ausländerfeindlichkeit und Hetze ist und bleibt unerträglich, meine Herren von der Fensterfront. Ich bin aber vielmehr überzeugt, dass wir die gut ausgebildeten Zuwanderer, die sich in den Arbeitsmarkt

einbringen wollen und selbstständigen Integrationswillen zeigen, zu Recht in Deutschland willkommen heißen und heißen müssen sogar. Hier geht es aber nicht um das Thema gezielter Zuwanderung und Integration, sondern um den Umgang mit Asylbewerbern, deren Anträge größtenteils unberechtigt sind.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Herr Buschkowsky legt in seinem Buch dar, dass eine Gemeinschaft selbstverständlich ihrem natürlichen Instinkt folgen und darauf bedacht sein muss, dass Hinzukommende sie stärken und ihr nutzen. Ich finde, dass damit ehrlich beschrieben ist, dass die Aufnahme in einer Gesellschaft auch an Bedingungen geknüpft sein muss.

Unabhängig davon, völlig unabhängig davon gilt Artikel 16 Grundgesetz: „Politisch Verfolgte genießen Asyl…“ Wer politisch verfolgt ist, wird aber richtigerweise im Asylverfahren geprüft. Und nach wie vor kommt eben ein beträchtlicher Teil der Menschen, die einen Asylantrag stellen, nicht, weil sie politisch verfolgt sind. Dieser Umstand wird sich mit den schon merklich ansteigenden Asylbewerberzahlen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Unterhaltssätzen voraussichtlich nicht ändern. Die Menschen, deren Antrag nicht bewilligt wird, müssen aber grundsätzlich in ihre Heimat zurückkehren – ein Umstand, der meiner Meinung nach völlig logisch und richtig ist.

Sie sind aus welchen Gründen auch immer anderer Auffassung, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Und Sie wollen hier einen Integrationsprozess außerhalb des geltenden Rechts. Es ist aber richtig,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

es ist aber richtig …

Wir leben in Deutschland, Frau Abgeordnete, und wir haben hier geltendes Recht und Gesetz. Und dafür bin ich auch als Minister mit zuständig.

Es ist aber richtig, den Integrations…,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

es ist aber richtig, den Integrationsprozess erst da zu beginnen, wenn eine dauerhafte Bleibeperspektive besteht. Und genau so ist es eben auch gesetzlich geregelt, Frau Abgeordnete.

(Udo Pastörs, NPD: Gleiches Recht für alle.)

Im Aufenthaltsgesetz Paragraf 43 Absatz 1 ist verbindlich vorgeschrieben, dass die „Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden“ Ausländerinnen und „Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik … gefördert und gefordert“ wird. Aus diesem Grund werden seit Jahren in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse organisiert und durchgeführt, die einen Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden umfassen.

Allerdings gehören Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Ausländerinnen und Ausländer nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Vielmehr ist

ihr Aufenthalt in Deutschland lediglich gestattet beziehungsweise geduldet, wobei es sich bei den geduldeten um ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer handelt.