Protokoll der Sitzung vom 24.10.2012

(Torsten Renz, CDU: Sie sind weiter als ich. Das muss ich zugeben.)

Ehrlich? Ja, ich stelle Ihnen den gern mal zur Verfügung,

(Torsten Renz, CDU: Sehr schön.)

dann können Sie reinschauen. Der greift im Wesentlichen das auf, was im zweiten Arbeitsentwurf drinsteht, also keine wirkliche Überraschung.

(Torsten Renz, CDU: Was steht zu Demmin drin?)

Aber die Frage an dieser Stelle, Herr Renz, war ja: Wo ist der konstruktive Beitrag, wo ist der konstruktive Beitrag der Opposition? Und wenn Sie in der Sitzung gewesen wären, die die Anhörung beinhaltet hat, dann hätten Sie dem Sachverständigen des Deutschen Beamtenbundes aus Brandenburg genüsslich zuhören können, weil da war die Alternative gefasst, und zwar die Frage: Muss so was jetzt übers Knie gebrochen werden oder braucht man etwas anderes als ein Kienbaum-Gutachten von 1994, um eine wissenschaftliche Grundlage zu haben, um eine derartige Reform zu machen?

Ich will an dieser Stelle auch einmal wiedergeben, was dort gesagt worden ist zu den Ergebnissen in Brandenburg. Und das ist ganz genau auch der Vorschlag, den meine Fraktion im Augenblick trägt. Der Landesbund Brandenburg des DBB Beamtenbund Tarifunion berichtete, das Land Brandenburg habe sich nach sechs Jahren intensiver Prüfung für den Erhalt aller Amtsgerichtstandorte und somit für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur entschieden. Das Land Brandenburg habe die Grenze des Sparens dort gezogen, wo die Aufgabe von Gerichten auch die Aufgabe von Präsenz des Staates bedeutet. Amtsgerichte sind – und das will ich besonders unterstreichen – stolze Einrichtungen, die dem Standort Würde verleihen. Fragen Sie hierzu die Bürgermeister der Städte, in denen Amtsgerichte angesiedelt sind! Da bin ich wieder bei den CDU- und SPDKommunalpolitikern. Amtsgerichte seien aber auch Wirtschaftsfaktoren der Arbeitsplätze vor Ort, die die lokale Wirtschaft unmittelbar unterstützen.

Eine bürgerfreundliche Justiz sollte sich nicht vorschnell aus dünn besiedelten Gebieten zurückziehen, sondern Präsenz zeigen. Ein bestehender Reformbedarf könne durch eine Expertenkommission unter umfassender Einbeziehung der Beteiligten vor Ort ermittelt werden. So können praktikable Modellvariationen und Alternativlösungen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten erarbeitet werden.

Die Brandenburger sind an dieser Stelle schlicht und ergreifend weiter. Dies ist unser Vorschlag, eine fundierte grundsätzliche Untersuchung unter Einbeziehung von Experten hineinzunehmen und nicht mit Arbeitsentwürfen und Gesetzesentwürfen hausieren zu gehen, an dessen Ende man feststellt, man hat das Falsche

gemacht. Ich warne davor, dies umzusetzen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die beschlossene Redezeit ist beendet.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, dem Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in MecklenburgVorpommern“ auf Drucksache 6/1021 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksa- che 6/1263 angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1276 vor. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 90 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu diesem Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat? –

(Die Abgeordneten Julian Barlen, Rudolf Borchert und Jörg Heydorn werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Dann ist das jetzt nicht mehr der Fall.

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.15 Uhr

__________

Wiederbeginn: 15.17 Uhr

Ich eröffne die Sitzung wieder und möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben.

Insgesamt haben 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 24 Abgeordnete, mit Nein stimmten 30 Abgeordnete und ein Abgeordneter enthielt sich. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1276 ab- gelehnt.

Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1263 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1263 angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung aus der Fraktion der CDU.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Beratung der Tagesordnungspunkte – das ist jetzt wichtig – 31 und 38 zu tauschen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, Drucksache 6/1262.

Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 6/1262 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Abstimmung.

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1262, die aus den Anlagen 1 und 2 der Beschlussempfehlung abgedruckten Entscheidungen zu den Wahleinsprüchen anzunehmen.

Ich lasse zunächst über die Entscheidung in Anlage 1 der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Ich wiederhole noch mal: Wer stimmt dem zu? – Gut. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig und damit ist die Entscheidung in Anlage 1 der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 6/1262 angenommen.

Ich lasse nun über die Entscheidung in Anlage 2 der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder

die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Damit ist die Entscheidung in Anlage 2 der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Druck- sache 6/1262 einstimmig angenommen, mit Zustim- mung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde“, Drucksache 6/1020, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1253.

Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde“ – Drucksache 6/1020 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1253 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Kollege Müller eben schon in aller Ausführlichkeit über die grundsätzliche Bedeutung von Volksinitiativen vorgetragen hat, werde ich mir das an dieser Stelle sparen. Ich denke mal, das war klar und deutlich.

Der Landtag hat den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 6/1020 während seiner 22. Sitzung am 29. August 2012 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Mit dieser Volksinitiative wurde der Landtag aufgefordert, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat unverzüglich eine Initiative mit dem Ziel einleitet, einen bundesweit einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einzuführen und unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land die Einhaltung von Tarifverträgen gewahrt, mindestens aber ein Arbeitsentgelt in Höhe von 10 Euro pro Stunde bezahlt wird.

Der Sozialausschuss hat hierzu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Die Liste der Angehörten bitte ich der Drucksache 6/1253 zu entnehmen. Die kommunalen Spitzenverbände und der Landesseniorenbeirat hatten gemäß unserer Geschäftsordnung ebenfalls die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Herr Steffen Bockhahn hat als Vertreter der Antragsteller der Volksinitiative diese erläutert.

Die Ergebnisse der Anhörung sind der Drucksache 6/1253 ebenfalls zu entnehmen. In seiner Sitzung am 10. Okto- ber 2012 hat der Sozialausschuss die Ergebnisse der

öffentlichen Anhörung ausgewertet, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 6/1020 abschließend beraten und die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der NPD angenommen.

In seiner Beschlussempfehlung schlägt der Sozialausschuss dem Landtag mehrheitlich vor, den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde“ abzulehnen. Er ist damit auch den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse gefolgt.

Mein schriftlicher Bericht zur Beschlussempfehlung macht die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen im Sozialausschuss hinsichtlich der Gründe für ihr Votum deutlich. Ich nehme an dieser Stelle Abstand davon, die einzelnen Positionen noch einmal mündlich vorzutragen und näher zu erläutern. Das werden gleich die Fraktionen im Rahmen der Aussprache tun.