Ich finde, das ist keine sachliche Ebene, beruht doch die Berichterstattung in Sachsen-Anhalt auf einem Landtagsbeschluss aus 2006, und das war zur Amtszeit eines CDU-Ministerpräsidenten Böhmer.
Oder alle zwei Jahre gibt es den Bericht, wir haben ja alle darauf hingewiesen, auch aus dem CDU- und SPDregierten Land Thüringen, wo wir eine CDU-Ministerin haben, Christine Lieberknecht.
Werfen Sie, Kollege Waldmüller – das will ich ihn nachher wirklich fragen –, wirft er seinen Parteikollegen in Sachsen und in Thüringen auch Planwirtschaft vor,
Sie verweisen außerdem auf vorhandene Berichte. Welche denn? Also die, die Sie genannt haben, sind doch immer nur Auszüge. Wir haben damit nicht über den gesamten Wohnbestand von Mecklenburg-Vorpommern Aussagen und das ist doch das Entscheidende!
Natürlich gibt es die Bewertung des kommunalen Monitoringberichtes zur Stadtentwicklung, erstellt vom wimes Wirtschaftsinstitut Rostock, aus dem Jahre 2010. Es ist
doch nicht so, dass wir uns das nicht angucken. Erstens erfasst dieser Bericht nur die Bewertung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte und, das hatte ich schon gesagt, das sind nur 44 Städte von insgesamt 783 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden. Damit hat man keine vernünftige Grundlage. Zweitens sind nur 16 Städte aufgeführt, die auch dieses jährliche Monitoring machen, und dann kann ich mich nicht auf dieses Monitoring beziehen. Und drittens gibt es natürlich damit auch Empfehlungen, zusätzlich Prognosen aufzustellen zur Entwicklung der Haushalte, zur Wohnungsnachfrage, zur Entwicklung der Leerstände. Prognosen gehören demnach also nicht zur Berichterstattung. So, und wir wollen eine Berichterstattung, wo auch Prognosen aufgezeigt werden.
Es stimmt zwar, dass Wohnungsberichte kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen vorliegen, darauf hat Herr Waldmüller ja verwiesen, aber ich sage es noch mal: Das ist nur ein Drittel aller Wohnungen im Land und das kann nicht die Grundlage für unsere Arbeit sein! Darauf verwies ich bereits in der Einbringung. Und ich schließe daraus, die Datenlage ist mehr als dürftig.
Ich habe zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Ich wollte wissen, wie viele Wohnungen im Land der Belegungsbindung unterliegen, und ich wollte Auskunft darüber haben, wie es mit dem studentischen Wohnen aussieht. Aus der Antwort zur ersten Frage geht hervor: Zweck-, Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen aktuell 7.370 landesgeförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen. Dazu kommen weitere 57.836 Wohnungen, die eine Belegungsbindung auf Grundlage des Altschuldenhilfegesetzes haben.
Allerdings stammt diese Zahl in der Antwort der Landesregierung aus dem Jahre 2008, und diese Antwort zeigt, dass offenbar letztmalig 2008 nach den Belegungsquoten gefragt worden ist. Was heißt das? Ende 2013 – und darauf möchte ich auch aufmerksam machen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen –, 2013 läuft das Belegungsbindungsgesetz aus. Wird es nicht verlängert, laufen natürlich auch die Belegungsbindungen aus. Da letztmalig vor vier Jahren eine Abfrage stattfand, scheint die Landesregierung nicht an einer Verlängerung dieses Gesetzes interessiert zu sein oder überhaupt daran zu arbeiten – das frage ich. Und es gibt Kommunen, die unbedingt genau das wollen, dass nämlich das Belegungsbindungsgesetz weiter fortgeschrieben wird.
Dabei veröffentlichte das Pestel-Institut, das wissen Sie ja auch, im August eine Studie zum Bedarf von Sozialwohnungen. Nach dieser Studie fehlen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, das wissen auch die Medien, 51.000 Sozialwohnungen. Das Pestel-Institut geht davon aus, dass neben den Miethaushalten, die bei ihren Wohnkosten durch Wohngeld unterstützt oder deren Wohnkosten durch die Kommunen und den Bund übernommen werden, noch etwa zwei Drittel weiterer Haushalte mit geringem Einkommen Bedarf haben an Sozialwohnungen.
Das Institut geht weiter davon aus, dass bei Einwohnerzahlen unter 150 Einwohner je Quadratkilometer von einem von Leerstand geprägten Wohnungsmarkt mit geringen Mieten ausgegangen werden kann. Deshalb wurden über drei Viertel des errechneten Bedarfs an
Sozialwohnungen herausgerechnet. Übrig bleibt der Bedarf an angespannten Wohnungsmärkten und der soll nach dieser Hochrechnung bei 58.000 Wohnungen im Land liegen. Dem gegenüber stehen die knapp 7.400 Wohnungen mit Sozialbindung, die wir zurzeit ja noch haben.
Deshalb fordern wir in Punkt 2 unseres Antrages einen Zwischenbericht. Erstens soll er feststellen, wie hoch der Bedarf an Sozialwohnungen wirklich ist. Zweitens soll er als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob das Belegungsbindungsgesetz weiter bestehen soll, so, wie ja auch die Forderung von einigen Kommunen ist. Und drittens soll er die Frage klären, ob neben dem bloßen Belegungsrecht künftig auch Mietpreisbindung notwendig ist. Das ist nämlich eine ganz neue Frage, mit der wir uns hier im Landtag überhaupt noch nicht befasst haben. Mietpreisbindung, darüber sollten wir wirklich mal politisch diskutieren.
Nun zu meiner Kleinen Anfrage zum studentischen Wohnen: Unstrittig ist, dass der Wohnbedarf von Studenten zusätzlich zur Verknappung von Wohnraum beiträgt und kurze Mietdauer und natürlich Mieterhöhung erleichtert. Deshalb entlasten entsprechende Wohnkapazitäten über die Studentenwerke den Wohnungsmarkt.
Die Antwort der Landesregierung offenbart, 2011 gab es landesweit 3.934 Wohnheimplätze für 39.728 Studenten. 1998, die Zahl habe ich mir nämlich mal rausgesucht, waren es noch 5.090 Wohnheimplätze für nur 21.654 Studenten.
Bei meinem Besuch im Studentenwerk Rostock, zuständig für Rostock und für Wismar, wurde mir erläutert, dass der Anteil an Wohnangeboten etwa bei 20 Prozent der Studierenden des jeweiligen Standortes liegen sollte.
Das wird mit 19 Prozent knapp in Neubrandenburg erreicht. An allen anderen Hochschulstandorten in unserem Land liegt die Abdeckung weit darunter.
So liegt Stralsund zum Beispiel bei 11 Prozent, Rostock bei 10 Prozent, Wismar liegt bei 9 Prozent und Greifswald sogar nur bei 8 Prozent,
Demgegenüber verweist die Landesregierung auf die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, wonach rund 9 Prozent der Studierenden das Studentenwohnheim als Wohnwunsch favorisieren. Damit, so die Schlussfolgerung der Landesregierung, wird die gegenwärtige Quote den Wohnwünschen gerecht. Ich kenne diesen Bericht aus dem Jahre 2010. Für das Wohnheim entscheiden würden sich tatsächlich nur 9 Prozent – das ist wohl wahr, was die Landesregierung hier ausgeführt hat –, wenn sie, und das ist das Ent
Aber das ist ja nicht so. Die Studenten können eben nicht ohne Rücksicht auf das lokale Angebot und die Kosten wählen. Tatsächlich stimmen Wunsch und Wirklichkeit nämlich nur zu 40 Prozent überein. Das heißt, viel mehr Studenten sind auf Wohnheime angewiesen, weil das Wohnen im Wohnheim natürlich auch finanziell am günstigsten ist.
Das sagte auch die 19. Sozialerhebung aus und das bestätigte die Antwort auf meine Kleine Anfrage eindrucksvoll.
Die durchschnittliche Miete beim Studentenwerk Greifswald beträgt zum Beispiel 168 Euro, in Rostock beträgt sie 221 Euro. Mir wurde glaubhaft versichert von den Studentenwerken, es fehlen Wohnangebote – in Rostock zwischen 700 und 800 und in Wismar zwischen 100 und 150. Ich halte das wirklich für erheblich. So wird es sicherlich auch in Greifswald und in Stralsund sein. Da kann ich mir aber keine Zahlen erlauben, weil ich sie nicht genau kenne.
Gelingt es also, den Wohnbedarf von Studenten besser abzusichern, entlastet das den allgemeinen Wohnungsmarkt erheblich. Auch Lösungsansätze dafür könnten Gegenstand des Berichtes sein. Ich erkenne also wirklich keine sachlichen Gründe, sich gegen unseren Antrag zu entscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion. Ihre Gründe halte ich wirklich für populistisch und für parteipolitisch, aber nicht für sachlich.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1224. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1224 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für eine tierschutzgerechte, umweltschonende und flächengebundene Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1232.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine tierschutzgerechte, umweltschonende und flächengebundene Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1232 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir lebenswerte ländliche Räume wollen, in denen möglichst viele Menschen vielfältige Arbeit haben und wo wir darauf bauen, stabile soziale Strukturen und Gemeinsinn vorzufinden, wenn wir unserer Natur und dem Gesundheits- und Tourismusland nicht entgegenwirken wollen, wenn wir ländliche Räume wollen, wo demokratische Grundwerte gelebt werden, dann, meine Damen und Herren, muss sich die Art und Weise der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend ändern. Das ist die Grundthese unseres umfassenden Antrages, der Ihnen vorliegt.
Bereits mehrfach war in den letzten Jahren und Monaten das Thema Tierhaltung auch Thema medialer Aufmerksamkeit, und das völlig zu Recht. Diese Aufmerksamkeit spiegelt letztendlich die intensiv geführte gesellschaftliche Debatte wider, die über die Zukunft unserer ländlichen Räume geführt wird und angesichts der wachsenden sozialen und ökologischen Probleme auch unbedingt geführt werden muss. Auch vorgestern demonstrierten Bürger/-innen und Umweltverbände vor dem Landtag und forderten ein Umsteuern in der Landnutzungspolitik.
Sie wehren sich gegen mehr als 40 neu geplante Tierfabriken in den Dörfern und sie formulieren klar und nachvollziehbar ihre Vorstellung von einer Zukunft ländlicher Räume, in denen sie leben wollen. Ein solches Engagement für eine umweltgerechte ländliche Entwicklung verdient unseren größten Respekt. Diese Bürgerinnen und Bürger haben oft mit ihrer ehrenamtlich geleisteten Aufklärungsarbeit und durch konstruktive Mitarbeit an politischen und behördlichen Entscheidungsprozessen bei konkreten Bauvorhaben und in der politischen Debatte schon sehr viel bewegt. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Riesiger Beifall! – Minister Dr. Till Backhaus: Drei Leute haben geklatscht.)
Wir sehen ganz klare Fehlentwicklungen in der Tierhaltung. Die Gründe dafür sind äußerst vielschichtig. Das spiegelt sich auch in unserem Antrag wider. Er zeigt, dass es eben nicht reicht, einzelne Fragen der Tierhaltung isoliert zu betrachten, sondern sich den gesamten Ursachenkomplex für die offensichtlichen Probleme zu vergegenwärtigen. Mit unserem Antrag formulieren wir jene aus unserer Sicht entscheidenden Hebel, die unbedingt umgelegt werden müssen, wenn wir das absurde, ruinöse System der industriellen Tierhaltung mit größten Schäden für Mensch und Umwelt wieder in eine Siedlungsumwelt und tiergerechte Nutzungsform verwandeln möchten. Lassen Sie uns in den Ausschüssen an diesem Themenkomplex gemeinsam arbeiten und die notwendigen Weichen stellen, meine Damen und Herren.
Die Fülle der notwendigen Ansätze lassen es nicht zu, dass ich in der mir zur Verfügung stehenden Redezeit alle Punkte behandeln kann. Ich will deshalb ausgewählte Aspekte unseres Antrages erläutern. Eines möchte ich
allerdings gleich voranstellen, um entsprechenden Argumenten zu begegnen: Die Weltbevölkerung, die wir angeblich mit unserem Exportfleisch ernähren müssen, braucht dieses umwelttierschutzklimafeindliche Tierhaltungssystem nicht, das sich seit geraumer Zeit EU-weit ausbreitet. Denn dass Deutschland sich nun, wie es die Umweltorganisation Germanwatch formuliert, auch in der Landwirtschaft zum Exportmeister aufschwingt, geht massiv auf Kosten von Klima und Umwelt.