Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts, Drucksache 6/1117, sowie Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Pflege braucht Qualität und Anerkennung, Drucksache 6/1135, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1381. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/1413 und 6/1414 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1117 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1381 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Bitte, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1117 und den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU während seiner 25. Sitzung am 26. September 2012 beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ferner zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat hierzu am 14. November eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Hinsichtlich der wesentlichen Ergebnisse verwei- se ich auf die Ausführungen in meinem schriftlichen Bericht.
In seiner 21. Sitzung am 21. November 2012 hat der Sozialausschuss die Ergebnisse der Anhörung und abschließend den Gesetzentwurf der Landesregierung sowie den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1135 beraten. Er hat im Rahmen dieser Beratungen die Ziffern I und III der Beschlussempfehlung jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion der NPD sowie Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und Nichtteilnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Abstimmung und die Ziffer II der Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD und Nichtteilnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Abstimmung angenommen.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird klargestellt, dass die angemessene Vergütung der Pflegekräfte wie die pflegerische Versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, weil nur im Zusammenwirken von Land und Kommunen, Kostenträgern und Leistungserbringern eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur gewährleistet werden kann. Das Land unterstützt dies durch die Verbindung der Förderung nach den Paragrafen 6 und 8 Landespflegegesetz mit der Verpflichtung zur Orientierung an einschlägigen Tariflöhnen.
Die Förderarchitektur nach den Paragrafen 6 bis 9 Landespflegegesetz wird durch den Gesamtentwurf der Landesregierung insbesondere auf den Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege sowie den Bereich der Kurzzeitpflege konzentriert. Für den Bereich der stationären Pflege ist das Auslaufenlassen der Pflegewohngeldregelung ab 2013 vorgesehen, zumal die damit angestrebte Vermeidung von Sozialhilfebezug nicht erreicht werden konnte. Die bisher bis zum 31. Dezember diesen Jahres befristete Regelung des Paragrafen 9 Landespflegegesetz wird jedoch für diejenigen unbefristet verlängert, die bereits Pflegewohngeld beziehen oder bis zum Stichtag einen Anspruch darauf erhalten.
Zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Heimaufsicht sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass im Einrichtungenqualitätsgesetz und der Einrichtungspersonalverordnung klargestellt wird, dass in Zweifelsfällen das zwischen Einrichtungsträgern und Kostenträgern jeweils vereinbarte Fachpersonal maßgeblich für die Berechnung der Fachkraftquote ist. Zudem soll die Einsatzbreite von geprüften Hauswirtschaftskräften verbessert werden.
Im Ergebnis der Anhörung im Sozialausschuss zur Änderung des Landespflegerechts sind durch die Beschlüsse des Sozialausschusses zu Paragraf 1 des Landespflegegesetzes eine Reihe von Ergänzungen eingeflossen, um die Anforderungen eines modernen Landespflegegesetzes zu präzisieren und um sich begrifflich an der Terminologie der Pflegewissenschaft zu orientieren.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Landesregierung die Streichung der Änderung des Paragrafen 10 des Landespflegegesetzes vor. Die landesrechtliche durch den Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Ausgestaltung des Paragrafen 10 des Landespflegegesetzes wird von der aktuell vorgesehenen Änderung der bundesgesetzlichen Regelung des Assistenzpflegebedarfs zum Paragrafen 82 SGB XI beeinflusst. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, notwendige Änderungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren erst nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zu regeln.
Der Beschluss des Sozialausschusses zu Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfes der Landesregierung stellt klar, dass auch neue Wohn- und Betreuungsformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen durch Zuschüsse unterstützt werden können. Die Nummer 1 der Entschließung unter Ziffer III der Beschlussempfehlung wurde dahin gehend begründet, dass der steigende Bedarf an pflegerischen Leistungen und die Übernahme von künftigen Aufgaben der Pflege im Sinne der Delegation und Substitution beziehungsweise Kompensation eine Reform der Pflegeausbildung erfordern würde. Dies beinhaltet neben Themen des Bundes selbstverständlich auch Aufgaben des Landes.
Zu Nummer 2 der Entschließung unter Ziffer III der Beschlussempfehlung wurde erklärt, dass ungeachtet der kommunalen Mitwirkungspflicht bei der Gewährung einer leistungsfähigen, regional gegliederten, ortsnahen und aufeinander abgestimmten ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung der Bevölkerung gemäß Paragraf 8 des SGB XI eine sinnvolle stärkere Gestaltung und Koordination durch die Kommunen nur in Zusammenhang mit einer Anpassung im Rahmen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes zu erreichen sei.
Zu Nummer 3 der Entschließung unter Ziffer III der Beschlussempfehlung wurde darauf verwiesen, dass diese Ziffer mit den Buchstaben a bis e den Begleitantrag der Koalitionsfraktionen zum Landespflegegesetz auf Drucksache 6/1135 aufnehme. Durch Buchstabe f wurde von den Fraktionen der SPD und CDU klargestellt, dass die landesrechtliche durch den Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Ausgestaltung des Paragrafen 10 des Landespflegegesetzes von der aktuell vorgesehenen Änderung der bundesgesetzlichen Regelung des Assistenzpflegebedarfs zum Paragrafen 82 SGB XI beeinflusst werde. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, notwendige Änderungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren erst nach Inkraftsetzung des Bundesgesetzes zu regeln. Buchstabe g stelle ausdrücklich auf die weitere Mittelverwendung der beim Auslaufen des Pflegewohngeldes frei werdenden Mittel für die ambulante sowie die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ab.
Da die Entschließung angenommen wurde, wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 6/1135 für erledigt erklärt.
Insgesamt kann ich mich auch in diesem Zusammenhang nur für die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ganz herzlich bedanken und bitte Sie auch in diesem Fall um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem heutigen Gesetzentwurf sichern wir, dass die Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Land Pflegewohngeld bekommen, dieses Pflegewohngeld auch weiterhin bekommen, denn Fakt ist, dass das derzeitige Gesetz ausläuft zum Ende dieses Jahres. Und wenn wir nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Pflegewohngeld weiterlaufen lassen, dann würde dieses Pflegewohngeld für Bürgerinnen und Bürger, die es jetzt schon bekommen, nicht mehr ausgezahlt werden. Und deswegen sage ich ganz klar und deutlich: Wer heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, nimmt in Kauf,
Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen der SPD und CDU, die im Haushalt bereits mit dem verabschiedeten Haushalt die finanziellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben, dass anders, als es mit der Befristung im Gesetz vorgesehen war, wir das Pflegewohngeld für alle Bürgerinnen und Bürger, die es bisher bekommen, auch weiter zahlen können – unbefristet. Und das ist erstmalig eine Neuerung, dass wir es dann auch unbefristet weiterzahlen und
Alle Menschen, die zukünftig Pflegebedarf haben und auf Unterstützung angewiesen sind, werden auch weiter Hilfen zur Pflege bekommen. Dafür werden wir den Kommunen dann in Zukunft aufwachsend Gelder über das soziale Pflegefinanzierungsgesetz geben, also damit ist auch die Hilfe zur Pflege weiterhin abgesichert, ein wichtiger Sozialstandard in unserer Gesellschaft. Und wir werden den Differenzbetrag nutzen in Zukunft, um ins- besondere die Angebote für ambulante Pflege zu unterstützen.
Deshalb bin ich auch sehr einverstanden und bedanke mich für den Entschließungsantrag der SPD und der CDU, der Regierungsfraktionen, der ja deutlich macht, dass das Geld im System für die Pflege bleibt, aber eben vor allem auch in den Bereich der Unterstützung für die ambulante Pflege gesteckt werden soll.
Die wachsende Bedeutung der Pflege in der Gesellschaft ist Realität. Dafür spricht nicht nur das sehr breite Interesse bei der Anhörung zum Pflegegesetz, sondern auch die rege Teilnahme und Diskussion zum Thema Pflege auf dem Landespflegekongress und der diesjährigen Pflegemesse am 24. und 25. Oktober 2012. Ich habe mich gefreut über das breite Interesse zu den strategischen Pflegeleitlinien, die ich ja bei der Einbringung des Gesetzes hier im Landtag vorgestellt habe, und damit sind wir auch schon mittendrin in der Thematik, die sich bei den vielfältigen Anregungen zum Pflegegesetz widerspiegeln.
Die breite Resonanz zu den Fragen einer gerechten Bezahlung in den Pflegeberufen zeigt, dass der Entwurf der Landesregierung hier das richtige Thema getroffen hat. Eine qualitätsgerechte Pflege durch gut ausgebildete, hoch motivierte und fair bezahlte Fachkräfte in ausreichender Zahl wird sich nur auf der Basis von fairen Löhnen erreichen lassen. Auch die überfällige Reform der Pflegeausbildung und eine umfangreiche Ausbildung in hoher Qualität wird nur dann etwas bringen, wenn die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung sich weiterentwickeln. Neben dieser Zielsetzung werden wir mit diesem Gesetz vor allem Sicherheit für die bisherigen Empfänger von Pflegewohngeld schaffen. Alle Pflegewohngeldempfänger erhalten Bestandsschutz.
Besonders wichtig ist mir auch, dass im Rahmen der Anhörung gegebene Anregungen zur Gestaltung eines modernen Pflegegesetzes durch den Sozialausschuss infolge eines Ergänzungsantrages der SPD- und CDUFraktion aufgenommen wurden. Und ich bedanke mich ausdrücklich, dass auch hier noch mal Anregungen, die ich aufgenommen habe durch die Anhörung, umgesetzt worden sind. Ich finde, da ist nicht was total Überraschendes dabei, aber wir haben uns noch mal gerade im Paragrafen 1 des Gesetzes klarer, moderner und zielorientierter aufgestellt, so, wie es von Anzuhörenden gesagt worden ist, zum Beispiel Professor Frey. Und deswegen kann ich auch nicht ganz verstehen, dass dann so getan wird, dass es eine riesengroße Über- raschung ist, weil jeder, der sich auch nur annähernd mit dem Thema Pflege beschäftigt, muss dann gerade die Änderungen, die hier von SPD und CDU vorgeschlagen worden sind in Abstimmung mit mir, schnell ver-
standen haben, denn das war nicht wirklich ein neues Gebiet. Ich glaube, es liegt im Interesse einer Anhörung, dass wir auch bereit sind, solche Anregungen aufzu- greifen.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch der begleitende Entschließungstext des Beschlusses des Sozialausschusses, initiiert durch die Regierungsfraktionen, der über das Gesetz hinausgehend Ziel und Rahmensetzung definiert. So brauchen wir, ja, das ist richtig, zum Thema Ausbildung in der Pflege endlich eine komplett gesetzlich verankerte Pflegereform, bundesweit vereinheitlicht und auch bundesweit einheitlich finanziert. Das ist die richtige Botschaft des Entschließungsantrages und ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir nach der Gesundheitsministerkonferenz, auf der wir ja schon als Länder gemeinsam dieses Thema vorangebracht haben, jetzt auch auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in der letzten Woche die weiteren Schritte dazu mit der Bundesregierung vereinbart haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung für eine alters- und pflegegerechte Planung und Koordinierung sowie die Entwicklung neuer, intelligenter Pflegeformen insbesondere auch für ländliche Räume. Und mir war sehr wichtig, dass dieser Punkt deutlich und mehrfach in der Anhörung zum Gesetz herausgearbeitet wurde. Der Grundsatz der Mitverantwortung von Ländern und Kommunen für die Gestaltung der Pflegestrukturen ist im Paragrafen 8 des SGB XI geregelt worden.
Nun wissen wir alle nicht erst seit gestern, dass die Belastung der Kommunen und ihrer Leistungsfähigkeit aufgrund der Vielzahl von übertragenen Aufgaben erheblich ist, das haben wir eben gerade bei der Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung im Alter debattiert. Genau diese Belastung ist für uns Anlass, eine weitere Unterstützung den Kommunen anzubieten, zum Beispiel, dass wir uns als Land beteiligen, hier maßgeblich durch die Initiative des Abgeordneten Heydorn an den Pflegestützpunkten. Und wir werden die im Rahmen der frei werdenden Mittel zusätzlich über das soziale Pflegefinanzierungsgesetz den Kommunen für die Stärkung der ambulanten, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie der integrierten Pflegesozialplanung zur Verfügung stellen.
Eine von mir wichtige Veränderung ist aufgenommen worden von den Regierungsfraktionen und dafür danke ich, denn während der Anhörung gab es noch Gespräche, zum Beispiel auch in meinem Bürgerbüro, die mir mal deutlich gemacht haben, dass wir die ambulante und Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gleichrangig stellen müssen. Wir hatten in der Vergangenheit: Ambulant geht vor teilstationär und teilstationär vor stationär. Das führte dazu, dass teilstationäre Angebote, zum Beispiel die Tagespflege, nachrangig behandelt worden sind zur ambulanten Pflege. Und das, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ist nicht mehr zeitgemäß.
Mir geht es vor allem darum, das habe ich bei der Einbringung deutlich gemacht, dass wir zukünftig auch Familien, die pflegebedürftige Angehörige haben, besser unterstützen können, dass wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser unterstützen. Und dazu ist wichtig, dass wir in unserem Land das Angebot der Tagespflege haben und dass diese Tagespflege auch entsprechend von den Pflegekassen mitfinanziert wird.
Deswegen ist es gut und richtig und ein moderner Schritt auch in Richtung Unterstützung für Familien, in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dass wir jetzt genau diese Angebote Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, die nämlich dazu beitragen, dass Angehörige in ihrem Wohn- umfeld bleiben können, wenn sie pflegebedürftig sind, und ihre Angehörigen wiederum arbeiten gehen können, dass diese Angebote gleichrangig sind mit den ambulanten Angeboten und dass damit auch zum Beispiel ältere Menschen ohne Familie und Unterstützungssysteme genauso ein Angebot erhalten wie in der Situation berufstätiger Angehöriger, die gerne die Pflegebedürftigen betreuen wollen, dass diese beiden Situationen, in denen Menschen in unserem Land stecken, berücksichtigt werden und unterstützt werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss etwas zum Verfahren sagen, weil es ja hier schon von unserer Abgeordneten der GRÜNEN, Frau Gajek, angesprochen worden ist im Gesetzgebungsverfahren davor, dass zu wenig Zeit war. Mehr Zeit für alles kann immer sein, da sind wir uns sicherlich einig. Aber auch bei diesem Gesetz standen wir wieder vor dem Dilemma, dass wir auf eine Bundesregelung gewartet haben zur Investitionsumlage. Diese Regelung liegt bis heute nicht vor.
Deswegen ist es wichtig, das die Regierungsfraktionen deutlich machen mit dem Entschließungsantrag, dass wir hier noch Regelungen nachsteuern können, das war auch der Wunsch der Kommune. Aber ich muss wirklich zurückweisen, dass nicht genug Zeit ist, sich mit Änderungsanträgen auseinanderzusetzen.
Ich will an dieser Stelle mich gar nicht mehr mit den Vorwürfen der Linkspartei auseinandersetzen, weil wir das kennen, dass eigentlich das Einzige, was noch kritisiert wird, das Verfahren ist.
Aber, liebe Silke Gajek, die Beratungen zum Landespflegegesetz haben nach einer Woche nach der Anhörung im Sozialausschuss mit dem anderen Gesetz, was wir eben besprochen haben, gerade mal zwei Stunden gedauert. Also wenn mehr Beratungsbedarf ist, gern. Von unserer Seite hätten wir auch länger tagen können. Es liegt an euch, wie lange ihr das macht – Punkt eins.
Punkt zwei: Der Sozialausschuss hat selbst auf eine Sitzung, die man noch hätte nutzen können, verzichtet, weil er mit dem Bildungsausschuss eine Reise nach Rügen zur Inklusion, was ich auch für wichtig halte, unternehmen wollte. Aber es war die Entscheidung des Sozialausschusses, diese Sitzung ausfallen zu lassen.
Und warum die GRÜNEN eine Woche nach der Anhörung, obwohl gerade der Angehörte, den ihr gebracht habt, finde ich, mit die besten Anregungen gegeben hat, die wir aufgegriffen haben,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr lehnt doch sonst immer alles ab. Ihr wisst doch, wie das ist. Ach, hör doch auf!)