Wir haben dann eine weitere Sache, die wir regeln wollen: einheitliche Maßstäbe für das Arbeits- und Sozialverhalten. In Zukunft, also ab dem nächsten oder wahrscheinlich erst ab dem übernächsten Schuljahr soll es wieder möglich sein, diese sogenannten Kopfnoten auch als Zensuren zu vergeben und auf dem Zeugnis zu vermerken. Die meisten von Ihnen, die aus der ehemaligen DDR kommen, werden das kennen. Selbst ich kenne das noch: Ordnung, Betragen, Mitarbeit und Fleiß standen immer auf dem Zeugnis.
(Heinz Müller, SPD: Na, na, na, na! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ob das alle gut finden, das glaube ich nicht.)
Wir haben dann eine Entschließung zum Schulgirokonto – das ist, das kann ich ja sagen, auch auf Anregung der GRÜNEN mit eingetragen worden – und wir haben zumindest in unserer Entschließung formuliert, die wir verabschieden wollen, dass zumindest eine Handreichung an die Schulen gegeben wird, wie es heute schon möglich ist, gemeinsam mit dem Schulträger solche Schulgirokonten beim Schulträger einzurichten und zu verwalten.
Wir haben eine weitere Sache gemacht, da geht es um den Schullastenausgleich. Wenn zum Beispiel eine Gemeinde Träger einer Kooperativen Gesamtschule wird, dann ist es zukünftig auch dieser Gemeinde möglich, für Schüler, die nicht aus ihrem Gemeindegebiet kommen, einen Schullastenausgleich zu erheben. Das war in der letzten Zeit nicht möglich, weil das im Gesetz nicht geregelt war. Dadurch gab es vor allem in Laage, aber auch in Altentreptow Probleme an den Kooperativen Gesamtschulen. Hier gibt es jetzt eine klare gesetzliche Regelung.
Alle weiteren Änderungen – auch die zahlreichen Änderungsanträge der LINKEN, auf die nachher mein Kollege Renz noch eingehen wird –, vor allem, was mit Inklusion und so zu tun hat, werden wir in einer nächsten Schulgesetzänderung, nachdem wir die Expertenkommission und alles, was damit zusammenhängt, ausgewertet haben, berücksichtigen müssen und wir werden dann auch umfangreich das Schulgesetz ändern. Zum Teil sind es aber auch viele Änderungsanträge, für die wir extra eine neue Anhörung hätten durchführen müssen. Insofern, glaube ich, sind wir gut beraten, dem Schulgesetz, so, wie von uns vorgeschlagen, zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausschussberatungen zur Schulgesetznovelle waren mal wieder keine Sternstunden dieses Parlaments. Fast 30 Änderungsanträge der Opposition wurden nahezu ohne Begrünung im Ausschuss abgelehnt. Einer unserer Anträge wurde – Herr Reinhardt hat es eben angesprochen – von den Regierungsfraktionen gekapert und unter eigenem Namen einfach noch mal eingebracht, der zu den Schulgirokonten.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das stimmt nicht! Das ist nicht wahr, Frau Berger. Das wissen Sie ganz genau. – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
(Torsten Renz, CDU: Ist Ihnen aufgefallen, dass es eine Entschließung ist und keine Gesetzesänderung?)
allerdings nur zur Hälfte, sodass statt einer begrifflichen Vereinheitlichung nun noch mehr durcheinandergekommen ist. Mit Ihrem Änderungsantrag, den Sie gerade vor Kurzem vorgelegt haben, versuchen Sie, das noch mal nachzubessern.
Leider wurde auch dieser Antrag unserer Fraktion im Bildungsausschuss abgelehnt. So viel kollektives Schweigen der Koalitionsfraktionen wollte man den Bürgerinnen und Bürgern dann wohl doch nicht zumuten.
Wir hingegen begründen natürlich, wenn wir Änderungsvorschläge ablehnen. Ich beginne mit den individuellen Förderplänen.
Ich habe die Argumentation in der Ersten Lesung hier im Landtag so verstanden: Individuelle Förderpläne werden abgeschafft, um die Lehrkräfte zu entlasten, und sie werden abgeschafft, weil viele Lehrerinnen und Lehrer sowieso gar nicht für alle Schüler Förderpläne erstellt hätten. Wenn das aber so ist, führt eine Streichung natürlich auch nicht zu einer Entlastung – das dürfte ja wohl klar sein.
Ein Argument habe ich bisher aber nicht gehört, nämlich, dass sich Förderpläne als pädagogisches Mittel als untauglich erwiesen hätten. Das wurde nämlich bisher gar nicht untersucht. Der Minister und die Regierungsfraktionen haben die Förderpläne dennoch bei der Ersten Lesung als angeblich unnötigen Papierkram abgetan, Papierkram, der mit einer individuellen Förderung angeblich nichts zu tun habe.
Tatsache aber ist, dass diese lässig in die Runde geworfene Meinung durch keine empirische Untersuchung abgedeckt ist.
Zugleich frage ich mich: Wenn diese Instrumente doch vermeintlich untauglich sind, warum sollen sie dann nach wie vor für Schüler mit sonderpädagogischem Förder- bedarf sowie Legasthenie und Dyskalkulie eingesetzt werden?
(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben echt eine selektive Wahrnehmung, Frau Berger. Das stimmt wirklich. – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Für diese sind sie dann also doch das richtige Mittel, für Hochbegabte oder für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler hingegen aber wiederum nicht.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Also wenn Sie mit dem Ausschuss nichts zu tun gehabt hätten, dann wäre es in Ordnung.)
Förderpläne für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler sollen also abgeschafft werden. Dabei dürfte Konsens darüber bestehen, dass diese Schüler besonderen Förderbedarf haben. Viele haben vielleicht keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, fallen also nicht unter diese neue Regelung. Außerdem geht es hier um kurzfristige, operative Förderpläne, um eine Versetzung zu erreichen. Wir bringen daher heute noch einmal einen Änderungsantrag ein, damit diese besonderen Förderpläne für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schuler erhalten bleiben.
Übrigens, wir sagen nicht, dass Förderpläne das einzige Mittel individueller Förderung sind, natürlich nicht. Wir stellen nur fest, dass es bisher im Schulgesetz genau eine einzige Regelung zur individuellen Förderung gab, und das waren die individuellen Förderpläne. Wenn wir diese abschaffen, gibt es diese Förderung zukünftig im Schulgesetz überhaupt nicht mehr
Die Anhörung hat zu dieser Frage ja interessante Ergebnisse gebracht – ich habe es vorhin als Ausschussvorsitzende angeführt. Der Vorsitzende des Philologenverbandes meinte, er brauche keine Verpflichtung, um individuelle Förderpläne für alle Schüler zu erstellen, er würde nämlich ohnehin mit jedem Schüler und jeder Schülerin individuelle Gespräche zur Lernentwicklung führen. Für ihn gehöre die individuelle Förderung zu seinem Selbstverständnis als Lehrer. Und da sagen wir, wo dieses Selbstverständnis besteht, wunderbar. Zugleich sollten die Schülerinnen und Schüler aber ruhig einen Rechtsanspruch darauf haben und nicht auf das Wohlwollen der Lehrkraft angewiesen sein.
Dabei gibt es keine Vorgaben und gab es auch bisher keine Vorgaben, sondern es gab lediglich Empfehlungen und Handreichungen, wie so ein Förderplan aussehen könnte. Jede Lehrerin und jeder Lehrer konnte und sollte hier ihren oder seinen Weg selbst finden. Was aber war der eigentliche Kritikpunkt an den Förderplänen? – Nicht die Förderpläne selbst, sondern dass der Dienstherr den notwendigen Arbeitsaufwand nicht berücksichtigt hat. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter hingegen haben
sich eindeutig für die Förderpläne ausgesprochen. Der Landesschülerrat hat die Einschränkung der Förderpläne ebenfalls kritisiert.
Und der Schülerrat ebenso wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind nur gegen Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler, weil die notwendige Voraussetzung dafür, nämlich die zeitliche Anerkennung, nicht geschaffen wurde.
Wenn Sie, Herr Renz, also per Pressemitteilung verkünden, die Streichung der Förderpläne würde von denjenigen Anzuhörenden, die täglich mit dem Schulalltag konfrontiert sind, eindeutig begrüßt, dann haben Sie dabei offensichtlich die Schülerinnen und Schüler übersehen. Die sind nämlich nach meinen Informationen auch täglich mit dem Schulalltag konfrontiert.
Klug wäre daher Folgendes gewesen: den Wunsch von Eltern, Schülerinnen und Schülern zu beachten und die Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer mit der individuellen Förderung zu berücksichtigen.
Aber die Gesetzesnovelle hält noch weitere Änderungen parat. Künftig sollen für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens einheitliche Maßstäbe gelten. Es wird wohl auf vier Teilnoten hinauslaufen. Ich könnte jetzt eine Reihe von Argumenten aufzählen, warum wir Bündnisgrüne Kopfnoten generell ablehnen.