(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Noch mal?! – Stefan Köster, NPD: Ja, ich hab was vergessen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen ganz wichtigen Sachverhalt habe ich noch nicht erwähnt. Es wurde Betroffenheit dahin gehend geäußert, dass eine Großzahl der Roma oder der Romakinder in den Sonderschulen sozusagen beschult wird. Da sollte man sich vielleicht auch mal so Magazine angucken, die sich mit ausländischen Themen beziehungsweise mit dem Ausland beschäftigen.
Folgendes: a) wird in diesen Volksgruppen die Schulbildung, ich sage mal, zumindest nicht als so wichtig angesehen und b) fragen Sie mal die Lehrer dort, gerade in Serbien, in Mazedonien,
warum die meisten Schüler der Roma in Sonderschulen beschult werden – weil einfach das Leistungsvermögen nicht ausreichend für andere Schulen ist.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Unglaublich! Unglaublich! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ein Rassist. – Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben in Ihren Reihen Leute, die können nicht mal am Pult lesen. Wenn die nicht geübt haben, stottern sie hier durch die Gegend.)
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich nicht alle Zwischenrufe genau verstehen konnte, behalte ich es mir ausdrücklich vor, nach Prüfung des Protokolls gegebenenfalls auch Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Präsidentin, das war eine Verunglimpfung einer ganzen Volksgruppe.)
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1346. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Romakinder sind nicht leistungsfähig – schlimmer kann man es doch nicht machen!)
Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1346 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Private zweckbestimmte Darlehen für Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigen, Drucksache 6/1348.
Antrag der Fraktion der NPD Private zweckbestimmte Darlehen für Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigen – Drucksache 6/1348 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bösartigkeit kann ich mir wenigstens intellektuell noch erklären, wenn sie einem nachvollziehbaren Zweck dient, zum Beispiel die Flut von Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger bis Ende Juni. Da ergingen in diesem Jahr 520.792 solcher Strafen, allein im Februar 93.391. Man hofft, in diesem Jahr auf eine Million zu kommen, neuer Rekord.
Die meisten dieser Sanktionen entspringen purer Bösartigkeit. Kein Vorwand ist zu schade, um die Leistungen zu kürzen, am besten gleich um hundert Prozent. Aber zumindest der Zweck des Ganzen ist klar, man will Einsparungen erzielen. Die Praxis der Sozialagentur dient nicht dem Sozialstaatsprinzip, das im Grundgesetz steht, sondern dem Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Überhaupt nicht zu begreifen ist aber, welchem Ziel die Bösartigkeit, um die es hier in diesem Antrag geht, dienen soll. Untechnisch gesprochen, wenn früher ein Hartz-IV-Empfänger 300 Euro Stromkosten nachzahlen musste, dann erlaubte es die Rechtslage, dass ihm seine Oma ein Darlehen zu diesem Zweck gewährte, ein zweckbestimmtes privates Darlehen, das dann nicht als Einkommen von den Hartz-IV-Leistungen abgezogen wurde. Das war dem früheren Paragrafen 11 Absatz 3 Nummer 1 a) SGB II zu entnehmen.
Jetzt geht das nicht mehr. Im neuen Paragrafen 11 Absatz 3 SGB II heißt es nur noch, ich zitiere: „Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur soweit … zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.“ Übersetzt in Normalmenschendeutsch heißt das: Unter gewissen Voraussetzungen werden öffentliche zweckbestimmte Leistungen nicht als Einkommen bewertet. Von privaten zweckbestimmten Darlehen ist in dem Wortlaut der Vorschrift nicht mehr die Rede.
Das wird in der Praxis – es gibt auch entsprechende Bescheide – so umgesetzt, dass alle privaten Darlehen, auch die zweckbestimmten, als Einkommen angesehen werden. Die 300 Euro, die die Oma dem Enkel für die Stromrechnung leiht, werden dem Enkel sofort wieder abgezogen. Die Stromrechnung kann er immer noch nicht bezahlen. Was kann die Oma jetzt machen? Sie kann dem Enkel das Geld schenken, das geht aber auch nicht, weil Geldgeschenke über einer Bagatellgrenze ebenfalls als Einkommen einkassiert werden, auch unter Verwandten.
Daher bleibt der Großmutter nur noch der Weg in die Illegalität, in den Untergrund sozusagen. Sie kann dem Enkel die 300 Euro einfach so zustecken, ohne der Sozialagentur Bescheid zu sagen, das heißt aber, sie würde der Behörde Einnahmen und Einkommen verschweigen, und das ist Sozialbetrug beziehungsweise im Falle der Oma Beihilfe zum Sozialbetrug. Und die Sozialstasi schläft nie. Wenn sie das rauskriegt, schlägt die Justiz mit aller Härte zu und schon ist man als Krimineller abgestempelt, als Betrüger verurteilt und im Wiederholungsfall vielleicht sogar vorbestraft.
Was soll das? Mehreinnahmen können so nicht erzielt werden. Keiner vergibt Darlehen an Freunde und Verwandte, wenn sich der Staat das Geld schnappt und den Leuten sowieso nicht geholfen wird. Das läuft dann entweder illegal oder die Stromrechnung kann halt nicht mehr bezahlt werden. 600.000 bis 800.000 Menschen wurde in diesem Jahr laut dem Bund der Energieverbraucher schon der Strom abgestellt und da leben auch Kinder in diesen Wohnungen, nicht nur Romakinder, auch deutsche Kinder.
Die Sozialbehörden lehnen Anträge auf Übernahme dieser Kosten auch als Darlehen, jetzt vergeben von der Sozialbehörde, reihenweise ab und verhindern, dass Verwandte den Betroffenen helfen. Bösartiger und dümmer geht es wirklich nicht. Die Behörden sollten doch froh sein, wenn Bedürftige zusätzlich zur öffentlichen auch private Hilfe erhalten. Und sie sollten es begrüßen, dass es überhaupt noch private Hilfsbereitschaft gibt. Aber das wird abgewürgt im Namen von Demokratie und Toleranz.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen. Der Antrag der NPD, private zweckbestimmte Darlehen nicht als Einkommen auf das ALG II anzurechnen, kann mit gutem Gewissen abgelehnt werden.
Einerseits ist der Antrag reiner Populismus. Wieder einmal spielt sich die NPD als Retter der vermeintlich Entrechteten auf, und das in einem Bereich, der abschließend ganz klar geregelt ist. Mit dem vorliegenden Antrag
Eine gesetzliche Regelung, dass Darlehen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist nämlich nicht erforderlich, da Darlehen schon heute nicht als Einkommen im Sinne des SGB II gewertet werden. Das hat das Bundessozialgericht im Juli 2010 ausdrücklich entschieden.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen gern verraten, was die Richter zu dieser Entscheidung bewogen hat. Es dürfte bekannt sein, dass bei einem Darlehen dem Geldfluss selbstverständlich eine Rückzahlungsverpflichtung in gleicher Höhe gegenübersteht. Jeder Darlehensnehmer ist also verpflichtet, das Geld mit Zinsen zurückzuzahlen. Es wäre schön gewesen, wenn sich dies aus dem Antrag und der Begründung einheitlich und eindeutig hätte herleiten lassen können. In Ihrem Antrag geht es offensichtlich um ein Darlehen, aber aus Ihrer dazugehörigen Begründung lässt sich eher auf eine versteckte Schenkung schließen. Unsaubere Formulierungen dieser Art sind nicht förderlich.
Zum anderen ergibt sich auch bei einer inhaltlichen Betrachtung kein schlüssiger sozial verträglicher Antrag. Bei einer genauen Betrachtung liegt de facto bei einem Darlehen gar keine Vermögensmehrung vor. Eine Berücksichtigung als Einnahme im Sinne des SGB II wäre deshalb von vornherein unverhältnismäßig. Übrigens hält der Gesetzgeber seit der Änderung des Paragrafen 11a im April 2011 genau für diesen Fall längst eine Regelung bereit. Ich erspare mir jetzt, den Gesetzestext vorzulesen, und empfehle dem Antragsteller, sich den Paragrafen 11a Absatz 5 Nummer 1 SGB II genau anzuschauen. Neben privaten Darlehen haben ALG-II-Empfänger nach wie vor die Möglichkeit, für plötzlich notwendige Anschaffungen ein Darlehen bei der Agentur für Arbeit zu er- halten.
Meine Damen und Herren der NPD, um es für Sie noch mal ganz plastisch auszudrücken: Gehen die Waschmaschine oder der Herd kaputt, kann die Agentur für Arbeit im Rahmen des SGB II ein entsprechendes Darlehen zuteilen. Als CDU-Fraktion verwahren wir uns allerdings in aller Deutlichkeit gegen ein Menschenbild,
das Hartz-IV-Empfänger und -Kinder aufgrund ihrer speziellen Lebenssituation als sozial schwach deklariert.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie die Darlehensvergabe für einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen vereinfachen. Aber eine Frage hat mich doch besonders beschäftigt: Wie genau sollen diese Darlehen eigentlich zurück