Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den guten Jahren kommen – wie jeder Bauer weiß – manchmal magere. Genau um die Frage, wie sich die heutige Thünengut Tellow GmbH als Landwirtschaftsbetrieb und als Museum inhaltlich und organisatorisch zwischen den Bedingungen und Möglichkeiten regionaler Kulturförderung und europäischer Agrarförderung positioniert, geht es. Die staatlichen Investitionsbeihilfen und Förderprogramme sind zu großen Teilen ausgelaufen. Der neue Landkreis Rostock muss seiner Verantwortung als Eigentümer der Gutsanlage nachkommen. Der Kreistag wacht angesichts der zahlreichen Kulturkonkurrenten im neuen Großkreis mit Argusaugen über die Ausgabe der öffentlichen Mittel.
Auch der Zukunftsfonds des Landes, der seine Gelder nur an Initiativen des Landes ausreichen sollte, die über ein erhebliches Nachhaltigkeitspotenzial verfügen, hat seine Aufgabe erfüllt. Der Landesrechnungshof hat das Bildungsministerium dazu aufgefordert, seine Praxis bei der Ausreichung von Zuwendungen im Rahmen der Kulturprojektförderung zu überdenken und auf ihre haushaltsrechtliche Konformität zu prüfen. Gefördert werden dürfen Projekte, nicht Institutionen, Geschäftsstellen und Gesellschaften.
In Tellow muss man sich im 40. Jahr des Bestehens des Museums auf die Grundsätze der thünenschen Kreisleh
re besinnen. Ein in sich ökonomisch, sozial und ökologisch rundlaufendes Prinzip wird darin beschrieben. Das Thünen-Prinzip ist auch das, nach dem Landwirtschaft und Museum in Tellow miteinander existieren sollen.
Im März 2012 wandte sich die Geschäftsführung der Thünengut Tellow GmbH nicht etwa an den Landkreis oder die für die Förderung zuständigen Ministerien, sondern zunächst an den Petitionsausschuss des Landtages. Im Frühsommer dann wandte sich der Thünenrat an den Ministerpräsidenten unseres Landes. In den Briefen und Telefonaten wurde immer wieder das Szenario einer drohenden Insolvenz als Druckmittel beschrieben, um kurzfristig weitere finanzielle Zuschüsse des Landes zu bekommen. Es wurden auch gleich Summen genannt, die man bräuchte. Wirtschaftspläne der GmbH wurden hingegen zunächst nicht bereitgestellt.
Zudem wurde gegenüber dem Ministerpräsidenten behauptet, dass das Bildungsministerium für 2012 die avisierten 50.000 Euro Kulturfördermittel nicht ausgereicht hätte, was nachweislich falsch war. Wie sich später herausstellte, hatte man im hauseigenen Buchhaltungssystem der GmbH diese Summe schlichtweg übersehen. Sie stand also dem Museum auch 2012 zur Verfügung.
Die Landesregierung handelte kurzfristig und entschlossen. Landwirtschafts- und Bildungsministerium beauftragten noch während der Sommerpause die Gesellschaft für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung mit der sofortigen Erhebung einer Statusanalyse der Thünengut Tellow GmbH. Der Landkreis erteilte in seiner Verantwortung einen gleichlautenden Auftrag an ein Steuerbüro. Die Ergebnisse, wen wundert es, gleichen sich.
Die Ökonomen der GSA legten ihre Analyse über die Betriebsergebnisse der GmbH der Erben des bedeutenden Nationalökonomen dem Ministerium am 17. Au- gust 2012 vor. Sie kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Einnahmen aus dem verpachteten Landwirtschaftsbetrieb trotz moderat angepasster und haushaltsrechtlich notwendiger Erhöhung des Pachtzinses für die landwirtschaftlichen Flächen an den Richtwert des Landes sehr wohl ausreichen, um das Thünen-Museum mit all seinen musealen Aufgaben zu sichern und zu er- halten.
Und das, verehrte Abgeordnete der Opposition, ist auch der Kern des Problems. Der Erhalt des Museums ist betriebswirtschaftlich nicht gefährdet und war es zu keiner Zeit. Würden Sie, wie es in Ihrem Antrag beschrieben wird, sich tatsächlich dem Erbe Thünens verpflichtet wissen, dann würden Sie Zahlen lesen und nicht ohne jede Analyse ein „Weiter so“ in Tellow zuungunsten des Landeshaushaltes fordern. Die Defizite in der GmbH entstehen in anderen Bereichen des Tellower Erlebnisdorfes, vor allem im Gutsmarkt und in der Bewirtschaftung von Ferienwohnungen.
Die Landesregierung eröffnete noch im August dieses Jahres allen für das Thünengut Verantwortlichen diese Bilanzen. Sie forderte die Geschäftsführung auf, die Defizite auszugleichen und unwirtschaftliche Bereiche des Unternehmens umzustrukturieren oder zu schließen. Erst am 23. November, also vor wenigen Tagen, stellte die Geschäftsführung dem Landwirtschafts- und Bildungsministerium dazu erste Überlegungen vor, leider aber ohne Zahlen, Pläne und Statistiken.
Und hier zitiere ich gern auch einmal selbst Herrn Thünen, Zitat: „Übrigens kann ich mir kaum eine landwirtschaftliche, wissenschaftliche Untersuchung denken, die, wenn sie gründlich sein und Wert haben soll, nicht auf statistische Sätze zurückführt.“ Zitatende. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle – und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museumsreferates im Bildungsministerium an vorderster Stelle – wissen, mit welchem persönlichen Engagement und Mut und mit welcher Leidenschaft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tellow sich für das Thünenerbe einsetzen. Und Sie haben auch recht, wenn Sie immer wieder darauf hinweisen, dass die Lehren von Johann Heinrich von Thünen nicht nur für die Landesgeschichte, sondern auch darüber hinaus von Bedeutung sind und zahlreiche aktuelle Bezüge besitzen. Gerade deshalb muss sich das Thünengut auf den Kern seines Auftrages besinnen und diesen organisatorisch umsetzen.
Das zu organisieren, ist zuallererst die Aufgabe der dortigen GmbH. Dort muss ein Landwirtschaftsunternehmen im thünenschen Sinne erkennbar tätig sein und Gewinne produzieren, die das Museum tragen. Und das ist auch möglich. Wir sind uns bewusst, dass Tellow wegen seiner geografischen Lage nie die Besucherzahlen anderer Museen erreichen wird, aber genau darum muss das museale Angebot dort hochwertig sein und den Ansprüchen der interessierten Zielgruppen entsprechen.
Wenn diese Konstruktion betriebswirtschaftlich funktioniert, dann können auch Fördermittel des Landes dabei helfen, die Qualität der musealen Präsentation im Sinne der Besuchererwartung deutlich zu erhöhen. Auf diese konzeptionellen Hausaufgaben und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen sollten sich die Entscheidungsträger des Thünengutes konzentrieren, nicht auf Petitionen, nicht auf Protestbriefe, nicht auf Zeitungsinterviews. Dies wäre nicht nur zielführender, sondern würde dem Erbe Thünens auch eher gerecht werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Rede des Ministers kann ich die Rede mehr oder weniger zur Seite legen oder dermaßen kürzen, dass wir heute frühzeitig nach Hause kommen.
Zur Struktur hatte der Minister schon gesagt, dass die Thünengut Tellow GmbH und deren hundertprozentige Tochter, die Tourismus GmbH Tellow, aus dem Land- wirtschaftsbetrieb besteht, Gutsmarkt, Thünen-Museum, Thünenscheune, Jugendbegegnungsstätte, Ferienwohnungen. Die Finanzierung wird durch den landwirtschaftlichen Betrieb ausgeführt. Und der Landtag gibt auch in einer Haushaltsstelle 50.000 an Förderungen, so eben auch der Kreis Rostock.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF, die für den Landkreis geprüft hat, hat in einem Schreiben am 24.05.
festgestellt, dass zurzeit weder die Insolvenzgründe Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Die zweite Statusanalyse der GSA, die durch das Land beauftragt wurde, kommt zu einem gleichen und ähnlichen Ergebnis. Zusätzlich hat sie noch festgestellt, dass das Museum selbst im Jahr 2011 117.000 Euro erwirtschaftet hat.
Die defizitären Bereiche sind der Gutsmarkt, der Museumsshop, die touristischen Veranstaltungen, Ferienwohnungen und die Jugendbegegnungsstätte. Auf dieser Erkenntnis wurde die gGmbH im Sommer 2012 beauftragt, die Struktur dahin gehend zu verändern, dass der Betrieb auskömmlich finanziert wird. Erst am 23.11. dieses Jahres wurden Vorschläge unterbreitet, doch die aufgeführten Vorschläge der gGmbH sind betriebswirtschaftlich nicht begründet und eine auskömmliche Finanzierung ohne Zuwendungen vom Land und vom Kreis wurde nicht aufgezeigt.
Es bleibt daher festzustellen, eine unmittelbare Insolvenzgefahr besteht nicht und mit entsprechenden Strukturänderungen ist eine ausreichende Finanzierung des Museums gesichert. Dafür sind aber die notwendigen Strukturentscheidungen des Gesellschafters und der gemeinnützigen GmbH Voraussetzung. Das Bildungsministerium ist hier in einem engen Dialog mit dem Landkreis Rostock. Es besteht also für den Landtag kein Handlungsbedarf und daher ist, wie bereits oben gesagt, der praktische Nutzen Ihres Antrages nicht gegeben. Die SPD-Landtagsfraktion wird Ihren Antrag daher ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich dem Minister danken für den Hauch von Würdigung, den ich seinen Worten doch entnommen habe gegenüber dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Ich denke, in einem Punkt dürfte jedoch Einigkeit bestehen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gerade reich an weltberühmten Wirtschaftswissenschaftlern. Wer das Thünengut einmal besucht hat, kann dort auch sehen, welche internationalen Wissenschaftler sich wiederum dann mit Thünen beschäftigt haben. Einem landwirtschaftlich geprägtem Bundesland steht es daher gut zu Gesicht, das Wirken Thünens zu dokumentieren und vor allem für andere erlebbar zu machen.
Mit dem Thünengut in Tellow geschieht dies direkt an der Wirkungsstätte des Wissenschaftlers. Gutshaus, Garten, Felder, Tiere, alte Landmaschinen – das alles vermittelt zusätzlich zu den Ausstellungsräumen einen authentischen Eindruck von der Lebenswirklichkeit Thünens. Zudem ist das Thünen-Museum auch ein interessantes Beispiel für die Kulturfinanzierung, denn die Kosten für die Gutsanlage – Herr Minister Brodkorb hat es angesprochen – erwirtschaftet das Thünengut über einen landwirtschaftlichen Betrieb zum Teil selbst. Das ist na
türlich für kaum ein anderes Museum oder für wenige andere Museen in dieser Form möglich, aber es sollte doch zumindest öfter mal anerkennend erwähnt werden. Und es ist richtig, dass es auch durch Infrastrukturmaßnahmen des Landes gefördert wird.
Zugleich führt dieses Modell aber zu der komplizierten Struktur, dass es eine gemeinnützige Thünen GmbH auf der einen Seite für das Museum und eine gewinnorientierte Tourismus GmbH für das Gut insgesamt gibt. Ohne Gewinne der einen kann die andere GmbH nicht finanziert werden. Diese Überschneidungen sind bei Förderfragen aber natürlich schwierig. Darum ist es gut, wenn hier auf größtmögliche Transparenz geachtet wird.
Der Landtag – und das hat wiederum Herr Koplin bereits gesagt – beschäftigt sich in dieser Wahlperiode ja nicht zum ersten Mal mit dem Thünengut. Es gab zum Beispiel in den Haushaltsberatungen einen Antrag auf Erhöhung der Landeszuschüsse, Vertreter des Thünengutes haben sich wiederum an die Fraktionen und die Ausschüsse gewandt.
Wir haben seinerzeit gesagt, wir wollen natürlich, dass das Thünen-Museum seine Arbeit fortsetzen kann. Einer deutlichen Erhöhung der Landesförderung konnten wir zum damaligen Zeitpunkt aber nicht zustimmen, weil uns vor allem nicht klar war, wie das Konzept aussieht und wo das Museum eigentlich hinarbeiten will, sodass es einfach unklar war, wofür die 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro zusätzlich ausgegeben werden sollten.
Aber wir wissen natürlich, die aktuelle Landesförderung von 50.000 Euro ist für den Betrieb eines Museums nicht gerade üppig. Die Summe entspricht gerade mal einer einzigen und nicht gerade sehr hoch bezahlten Vollzeitstelle.
Umso schwieriger wird es, wenn die etwas höhere Förderung des Landkreises dann auch über Monate hinweg nicht ausgezahlt wird und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Existenz des Museums bangen müssen.
Zugleich aber haben wir viele andere Museen, die sich dem Wirken von Einzelpersönlichkeiten in unserem Land widmen. Es gibt Museen zu Ernst Barlach, Heinrich Schliemann, Otto Lilienthal oder Fritz Reuter. Es ist klar, deren Finanzierung kann nicht allein Landesaufgabe sein.
Darum begrüßen wir, dass die Fraktion der LINKEN mit diesem Antrag eben nicht einfach fordert, die Förderung des Landes um eine Summe X zu erhöhen, sondern es wird vielmehr verlangt, dass die Landesregierung handeln soll. Es geht darum – und so verstehen wir den Antrag –, dass unter Federführung der Landesregierung, gemeinsam mit dem Landkreis, gemeinsam mit den Betreibern des Museums ein Konzept, eine Lösung entwickelt werden soll.
gemeinsam mit dem Landkreis und den Museumsbetreibern gefunden werden kann und auch gefunden werden muss. Am Ende kann dabei natürlich eine Erhöhung der Landesfördermittel stehen,
denn wir wissen ja von den Theatern, dass eine strukturelle Unterfinanzierung auf Dauer nicht die Lösung der Probleme ist. Und ein kleines Museum wie dieses, das in einem wirklich bescheidenden finanziellen Rahmen agiert, hat da keine großen Einsparreserven.
Das Land ist wiederum der Auffassung, das Thünengut müsse wirtschaftlicher arbeiten, um mehr Geld für das Museum zur Verfügung zu stellen. Unserer Meinung nach müsste die Landesregierung dann allerdings auch einmal über die Höhe des Pachtzinses nachdenken, den das Land für die landwirtschaftliche Nutzung vom Thünengut erhebt. Das ist nämlich ein ortsüblicher Pachtzins. Da könnte das Land auch mal darüber nachdenken, ob es nicht ein bisschen runtergeht und auch so das Thünengut fördern kann.
Darum sagen wir, ein vernünftiger Museumsbetrieb auf Grundlage eines fundierten Konzeptes muss gewährleistet sein.
Die Arbeit an diesem Konzept ist fortgeschritten, der finanzielle Druck nimmt weiter zu, darum ist es nun an der Zeit, dass auch Land und Landkreis konkrete Zukunftspläne entwickeln. – Wir stimmen dem Antrag der Linksfraktion zu.