Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Beeindruckend, beeindruckend.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Debatte ist vom Antragsteller beantragt worden, den vorliegenden Antrag

zu verändern. Kann ich davon ausgehen, dass Sie die beabsichtigten Änderungen, die hier mündlich vorgetragen wurden, aufnehmen konnten und wir das so abstimmen können?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja.)

Weiterhin ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, für diesen Antrag eine namentliche Abstimmung vorzusehen.

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer den soeben mündlich vorgetragenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Hand- zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimment- haltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die soeben mündlich vorgetragenen Änderungen seitens der Fraktion DIE LINKE von den Abgeordneten der SPD und der CDU abgelehnt worden. Die anderen Fraktionen haben zugestimmt. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Antrag selbst und damit zur namentlichen Abstimmung. Die Fraktion der LINKEN hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum vorliegenden Antrag auf Drucksache 6/1387 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat und das tun möchte? – Bitte schön.

(Die Abgeordneten Julian Barlen, Jutta Gerkan und Manuela Schwesig werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Detlef Müller wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

So, ich gehe jetzt davon aus, dass alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben haben.

Ich schließe also die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 10.01 Uhr

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Wiederbeginn: 10.02 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben. An der Abstimmung haben sich insgesamt 62 Abge- ordnete beteiligt, davon haben 23 mit Ja gestimmt und 39 Abgeordnete mit Nein. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag der Fraktion der LINKEN auf Drucksache 6/1387 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sachargumente für Gerichtsstrukturreform überprüfen, Drucksache 6/1344.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachargumente für Gerichts- strukturreform überprüfen – Drucksache 6/1344 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, … ihre Entscheidung zur Vorlage des Gesetzentwurfs über die geplante Gerichtsstrukturreform ausschließlich auf der Grundlage von Sachargumenten zu treffen.“

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

So lautet der erste Absatz unseres Antrages und eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit.

(Heinz Müller, SPD: Das stimmt.)

Herr Müller, ich ahne schon Bestandteile Ihrer Reden gleich in der Replik, in denen vorkommen wird: Dieses Antrages bedurfte es eigentlich gar nicht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Das ist vorhersehbar.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, bisher zumindest war es mit den Sachargumenten nicht so weit her.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Noch konnte …

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ich glaube, wir hatten hier zahlreiche Gelegenheiten, Herr Müller, das zu diskutieren. Es gab einen ersten Arbeitsentwurf, es gab einen zweiten Arbeitsentwurf,

(Heinz Müller, SPD: Hier im Landtag?)

also eine ganze Reihe. Aufgrund von Anträgen unter anderem unserer Fraktion

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

haben wir hier durchaus intensive Diskussionen geführt. Bisher zumindest – und ich nehme an, Ihnen ist auch die öffentliche Diskussion nicht entgangen – konnte noch niemand nachvollziehbar erklären, wo denn die großen Effekte dieser beabsichtigten Reform liegen. Und lassen Sie mich die Anmerkung machen: Ich ha- be auch den Eindruck, dass selbst innerhalb der Koalition der eine oder andere noch Erkenntnisgewinne braucht.

(Vincent Kokert, CDU: Wie kommen Sie denn darauf? – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Vielleicht bin ich manchmal besser informiert über das, was in Ihrer Fraktion passiert, als Sie selbst.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Und so ist es einfach folgerichtig, die Reform abzuleh- nen, weil sie sich schlicht und ergreifend gegen die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger richtet.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird vor Ort durchaus wahrgenommen, dass diese Politik mit Bürgernähe nun wirklich gar nichts mehr zu tun hat, dass Ihre Argumentationen für die Reform nicht ausreichen, diese zu rechtfertigen, und dass inzwischen der Eindruck entstanden ist, dass so mancher Abgeordnete aus der CDUSPD-Koalition die Reform gegen die eigene Überzeugung durchwinken will oder muss.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es muss keiner. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Gerade deshalb lohnt es sich an der einen oder anderen Stelle beispielhaft, sich einmal detaillierter mit der Herangehensweise der Regierungsfraktionen auseinanderzusetzen.

Erstes Beispiel, nehmen wir die sogenannte Prioritätenanalyse. Das ist die Grundlage der Justizministerin – das finden Sie in den Arbeitsentwürfen – für die Entscheidung, an welchen Orten die Amtsgerichte ihren Hauptstandort haben sollen. Es wurde dabei ein ausgeklügeltes Punktesystem entwickelt. Eine hohe Punktezahl sollte dabei für den Erhalt des Standortes sprechen, eine niedrige Punktezahl für die Schließung oder Zusammenlegung. So weit, so gut.