Die Anpassung an die aktuelle sozial- und bildungspolitische Entwicklung auf Landes- sowie auf Bundesebene ist erfolgt. Ich kann gern die Aufzählung fortsetzen und vornehmen und meinem Vorredner folgen, aber viele
wird mit der Umgestaltung des Verfahrens zur Finanzierung der Kindertagesförderung aus Landesmitteln umgesetzt. Das war unsere Forderung. Und ich muss noch mal sagen, Frau Ministerin, schon in den Anfangsdiskussionen hatten wir darauf hingewiesen, dass wir gern möchten, dass es nicht neun Fördertöpfe gibt gerade im Qualitätsbereich,
sondern dass sie zusammengefasst werden. Sie haben bei Ihrer Rundreise auch diese Kritiken von den Einrichtungen gehört und sind dann unserem Anliegen gefolgt.
Und deswegen, sage ich, sind wir beide in einer richtigen Richtung vorgeprescht. Ich kann noch mal unterstreichen, dass dieser Weg richtig ist, dass wir da schon richtig gedacht haben, denn im Prüfbericht des Landesrechnungshofes wird dieses auch kritisiert.
Leider muss ich der Opposition wieder sagen, die Regierung handelt, die Koalitionsfraktionen handeln.
(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach nö, Herr Schubert! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wieso „leider“? Sie müssen stolz sein, dass die Regierung handelt, Herr Schubert.)
Um es noch mal zum Verständnis zu sagen: Alle bisherigen Qualitätsrichtlinien, das heißt Förderung bei speziellem Bedarf, sind nun in einer Finanzierungssäule aufgegangen. Da es jetzt einen Gesamttopf in dem Bereich gibt, können alle anderen kleinteiligen Anträge und Förderungen entfallen.
Insgesamt gibt es also nur noch drei Säulen: Grundförderung, die Finanzierung des in Anspruch genommenen Platzes, die Qualitätsförderung
Weitere differenzierte rechtliche Umsetzungsregelungen werden weder für die Grund- noch für die Qualitätsförderung getroffen. So wird bürokratischer Aufwand von Anfang an gering gehalten.
Die Entlastung im organisatorischen Bereich kommt vor allem den Einrichtungen zugute. Die Vereinfachung der Finanzierung bringt für die Einrichtung deutliche Erleichterungen und einen Zeitgewinn, der besser für die pädagogische Arbeit eingesetzt werden kann, und damit kommen wir auch natürlich den Einrichtungen entgegen, dass die Leute nicht mit Abrechnungsthemen befasst sind, sondern wirklich am Kind arbeiten können, steigern also den pädagogischen Wert.
Mit der geplanten Änderung des KiföG wird das Erzieher-Kind-Verhältnis – ich sage immer wieder ErzieherKind-Verhältnis, auch wenn Frau Gajek das nicht gern möchte – für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ab August 2013 auf 1 : 16 und ab August 2015 auf 1 : 15 verbessert. Dies ist ein wesentliches Element zur Verbesserung der Qualität der Förderungen.
Neben diesen weitreichenden Regelungen gibt es Veränderungen, die sich schon aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die 6. Wahlperiode ergeben, so die Entlastung von Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kinderpflege, wodurch die entsprechende Richtlinie U3 als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet und damit überflüssig wurde.
Wir setzen auch etwas fort, nämlich das, was wir mit dem Vergabegesetz begonnen haben, die Sicherung tariflicher Vergütung. Auch das wurde schon gesagt, eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro.
Die Verpflegung wird künftig zu einem Bestandteil der Kindertagesförderung. So wird allen Kindern eine Essensversorgung gesichert. Mitunter kann dies mehr als nur notwendig sein. Damit sind jetzt die Kindestageseinrichtungen Anbieter von Verpflegungsleistungen. Eine gesonderte Abrechnung und Zahlung der Verpflegungskosten hat sich insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialleistungen als sehr verwaltungsaufwendig erwiesen. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Schritt zu mehr Bürokratieabbau, den die CDU und natürlich auch der Koalitionspartner SPD sehr begrüßen.
Es ist natürlich, und dafür ist ja auch eine Anhörung da, eine Diskussion im Fachausschuss notwendig, dass man sich zu bestimmten Themen noch unterhalten sollte,
bestimmte Dinge noch mal von den Fachleuten, wie man das umsetzen kann, gemeinsam diskutiert werden. Aber ich bin mir sicher, auch da wird es Lösungen geben. Und insofern kann ich nur der Überweisung unbedingt in den Sozialausschuss zustimmen im Namen der Fraktion und wünsche eigentlich, dass wir konstruktiv dort beraten und zu Ergebnissen kommen.
Über den Schlüssel bei den Krippen kann ich Ihnen sagen, es gibt eine Sendung, die lief in der DDR, „Wünsch Dir was“. Wenn es nicht bezahlbar ist, ist es nicht möglich. Wir haben einen ersten Schritt gemacht im Kindergartenbereich. Ich denke, weitere Schritte werden folgen. Aber zeitlich …
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können auch auf das Betreuungsgeld verzichten und dann das Geld darein investieren. Und schon hätten wir eine Finanzierung. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, nehmen Sie das mal mit, Herr Schubert!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man der Sozialministerin Schwesig zuhört, muss man den Eindruck erhalten, dass Kinder einzig und allein in der Fremdbetreuung Bildung erfahren und im häuslichen Umfeld die Gefahr der Verdummung besteht.
(Peter Ritter, DIE LINKE: In Ihren Familien ist das klar. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Was für eine schlechte Meinung über die Erziehungsleistung der Eltern, insbesondere der Mütter, haben Sie eigentlich, Frau Schwesig? Oder liegt es daran, dass Sie Ihr Kind nur wenige Stunden am Tag sehen und somit neidisch auf jene Eltern sind,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh, Herr Köster! – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ja ’ne ganz fiese Nummer, die Sie hier abziehen!)
die wirtschaftlich dazu gezwungen sind, in Vollzeit zu arbeiten. Fast ausnahmslos wünschen sich die Frauen weniger Arbeitszeit und mehr Zeit für ihre Kinder.
Frau Schwesig, Sie erwecken zudem den Eindruck, dass sich die Kleinkinder bislang in einem bildungsfernen Raum befanden,