Ich darf zitieren aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage: „Das Land“ Mecklenburg-Vorpommern „unterstützt diese“ Unternehmen „nach Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms Wohnraumförderung durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen zur Finanzierung baulicher Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung sowie zur altengerechten, barrierefreien und Barriere reduzierenden Anpassung von Wohnraum.“
Also es wird das, was Sie verlangen, getan. Somit können wir feststellen, dass sich die Modernisierungsrichtlinien für die Wohnraumförderung in der Förderpraxis grundsätzlich bewährt haben. Diese wurden zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. Juni 2012 geändert. Um den Anforderungen der künftigen Entwicklung des Wohnungsmarktes im Land gerecht werden zu können, werden die Modernisierungsrichtlinien stetig an die sich ändernden Rahmenbedingungen sowie wohnungspolitischen Schwerpunktsetzungen angepasst. Nach Aussage des Wirtschaftsministeriums laufen derzeit Prüfungen über mögliche Richtlinienmodifizierungen. Im Vordergrund stehen dabei die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen.
Da der Mieten- und Wohnungsmarkt in unserem Land territorial beziehungsweise regional so unterschiedlich stark ausgeprägt ist, kann es auch kein allgemein verbindliches Konzept geben. So ist auf die Situation in den Städten Rostock, Greifswald, Stralsund und auch Wismar anders zu reagieren als zum Beispiel in Schwerin, Neubrandenburg oder im ländlichen Raum.
Auf der einen Seite herrscht immenser Leerstand und auf der anderen Seite große Nachfrage und Bedarf nach preiswertem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund müssen die örtlichen Wohnungsmärkte auch unterschiedlich beurteilt werden. Ein Bedarf für den staatlich geförderten Wohnungsbau ist angesichts der sinkenden Bevölkerungszahlen und der damit einhergehenden steigenden Wohnungsleerstände anhand der konkreten Situation vor Ort zu bewerten. Dabei sind dann die Wirtschaftlichkeitsberechnungen ausschlaggebend.
Bis 2030, so wurde prognostiziert, ist mit einem Rückgang der Haushaltszahlen um 83.000 Haushalte zu rechnen. Und was das Landesbelegungsbindungsgesetz angeht, so wurden die bisher für die Kommunen bestehenden Möglichkeiten zur Belegungsbindung nach dem Landesbelegungsbindungsgesetz nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen.
Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass die Belegungsbindung keinen Einfluss auf den Mietpreis hat. Richtig und notwendig ist, dass wir mit dem Landesprogramm Wohnraumförderung auf die weitere nachfragegerechte zukunftsfähige Entwicklung des Bestandes setzen.
Und vor dem Hintergrund Ihrer Frage, warum die Anträge zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zurückgehen, darf natürlich nicht ausgeblendet werden, dass die Fördernachfrage von mehreren Faktoren und Rahmenbedingungen abhängig ist. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei unter anderem die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten Finanzierungsangebote sowie die Refinanzierbarkeit der Modernisierungsmaßnahmen durch am Markt realisierbare Mieten – alles nachzulesen in der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, meine Damen und Herren der Linksfraktion.
So wurde Ihnen auf die Frage: „Ist eine Anpassung oder Änderung der Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung des Landes vorgesehen?“, zusammenfassend geantwortet, ich darf zitieren: „Damit gewährleistet ist, dass die Richtlinien den Anforderungen der künftigen Entwicklung des Wohnungsmarktes im Land entsprechen, werden sie stetig an sich ändernde Rahmenbedingungen sowie wohnungspolitische Schwerpunktsetzungen angepasst.“ Zitatende.
Weiter führt die Landesregierung aus, dass zurzeit Prüfungen über mögliche Richtlinienmodifizierungen laufen. Im Vordergrund stehen dabei die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen. All das wird getan.
Trotz dieses Wissens stellen Sie wiederholt Anträge an den Landtag, um genau das zu tun, was die Regierung gerade bearbeitet. Wem wollen Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, damit eigentlich imponieren? Sie wissen doch, dass wir mit der vom Landtag eingesetzten Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ gerade auch die Schwerpunkte „Wohnen im Alter“ und „Bezahlbares Wohnen“ unter Hinzuziehung von Experten bearbeiten.
Um den Teilhabe- und Versorgungsansprüchen der älteren Menschen gerecht werden zu können, wird die Enquetekommission auf Grundlage bereits existierender Erkenntnisse zum demografischen Wandel geeignete Maßnahmenempfehlungen erarbeiten. Neben den Themenfeldern „Soziale Sicherung im Alter“, „Alter, Gesundheit und Pflege“ werden insbesondere das altengerechte Wohnen und Mobilität im Alter näher in den Fokus genommen.
Meine Damen und Herren, dass die Anträge der Fraktion DIE LINKE vor der Bundestagswahl 2013 an Umfang zunehmen, ist nicht einer neuen Qualitätsoffensive geschuldet, sondern wohl eher dem Wunschdenken: Viel hilft viel. Aber manchmal ist doch weniger mehr. Gerade Qualität ist hier gefragt, nicht Quantität.
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass auch ich eine ständige, eine sehr umfangreiche Kommunikation mit der Bauverwaltung meiner Heimatstadt Rostock pflege. Die von der Rostocker Verwaltung vorgebrachten Anregungen und Empfehlungen fließen
Die Regierungsfraktionen sind auf gutem Wege, wenn es darum geht, notwendige Änderungen der Modernisierungsrichtlinien des Landes und der Sicherung von Belegungsrecht auf den Weg zu bringen. Deshalb bedarf es des Antrages der Fraktion DIE LINKE nicht. Die SPDLandtagsfraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Sicher bedarf es des Antrages. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Antrag.
Und vonseiten der Regierungskoalition, Herr Albrecht, habe ich selbstverständlich nichts anderes erwartet, als dass Sie den Antrag ablehnen werden.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na, na, na! – Zuruf von Bernd Schubert, CDU)
Die Zielsetzung und Ausrichtung der Wohnraumförderung gehen zwar in die richtige Richtung, so die Rückkopplung von Akteuren und Experten, jedoch ist die derzeitige Praxis der Wohnraumförderung des Landes ein Beispiel für nicht adäquates Regierungshandeln angesichts der absehbaren Herausforderungen in der Wohnraumentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.
Hier gehen wir mit der Fraktion DIE LINKE mit. Neben den sozialen Aspekten, die Sie primär thematisiert haben, Frau Lück, geht es uns im Besonderen auch um die adäquate fördertechnische Berücksichtigung der gesellschaftlich relevanten Energiewende und des demografischen Wandels.
Wir unterstützen die einzelnen Forderungen in Ihrem Antrag, möchten aber gleichzeitig den Blick noch mal erweitern auf andere Aspekte:
Aus unserer Sicht bedarf die Wohnraumförderung und damit auch die Modernisierungsrichtlinie einer umfassenden Evaluierung. Gut, man kann es auch der Regierung überlassen,
aber ich denke, es ist sinnvoll, die Evaluierung und auch die Erörterung in den Ausschuss hineinzuholen, dort, wo es eigentlich hingehört.
Für uns Bündnisgrüne sind wichtige Aspekte einmal, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst in ihrem angestammten Wohnumfeld leben und bleiben können und dass die Mieten da auch bezahlbar sind.
Dazu ist es erforderlich, die bestehenden Förderprogramme wie die Wohnraumförderung und das Eigenmittelprogramm der KfW zusammenzuführen und hier auf einen generations- und altengerechten Umbau der Gesellschaft zu setzen.
Wir wollen die Anpassung an Standards des universellen Designs, das also möglichst vielen Nutzern gerecht wird.
Zweitens ist die derzeitige Förderkulisse zu hinterfragen. Die derzeitige Förderung ist nur für Kommunen unterhalb von 10.000 Einwohnern möglich. Das hatte bereits auch Frau Lück erwähnt. Das schließt also viele Orte im ländlichen Raum aus. Wie sollen da gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden, meine Damen und Herren?
Die Förderkonditionen sind also entsprechend anzupassen, sind also entsprechend auszuweiten. Die Richtlinien müssen den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, den Gegebenheiten vor Ort gerecht werden, wenn wir Masseneffekte an die Modernisierung und Anpassung des Wohnbestandes, an die künftigen Bedarfe erreichen wollen. Sie gelten derzeit lediglich für Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen bebaut sind. Relevante Akteure wie Privat- und Klein- eigentümer, Selbstnutzer, Projekt- und Immobilienentwickler, also Akteure auf dem privaten Wohnsektor, sind größtenteils ausgeschlossen. Aber gerade im ländlichen Raum bedarf es adäquater Anreizinstrumente für Umbau- und Anpassungsmaßnahmen.
Zudem halten wir es für wichtig, eine Vereinfachung von Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verkürzung der Bearbeitungsfristen zu erreichen.
Eine zentrale Sache zum Schluss noch, meine Damen und Herren: Wir begrüßen den energetischen Ansatz in Ihrem Antrag. Überlegenswert wäre aber auch, dass man da eine separate Programmlinie auflegt für energieeffizientes Sanieren und Bauen. So macht es beispielsweise das Land Brandenburg.
Insgesamt möchte ich sagen, dass wir den Antrag unterstützen. Die Richtlinien bedürfen einer umfassenden Novellierung. Darauf weisen auch viele Experten und
Akteure hin. Und wir möchten den Antrag gerne in den Wirtschaftsausschuss überweisen. Da gehen wir mit der Fraktion DIE LINKE mit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.