Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Der Eichenprozessionsspinner macht nicht nur uns in Mecklenburg-Vorpommern Sorgen, sondern auch anderen Bundesländern sowie Deutschlands Anrainern. Worüber der liebe Stefan Koslik in der SVZ-Kolumne am 9. März genüsslich witzelte, konnten Betroffene nun wiederum überhaupt nicht lachen, insbesondere Arbeitskräfte von Forst- und Landschaftspflegebetrieben, Straßenmeistereien, Straßenbauunternehmen, Brennholzabnehmer, Kindertagesstätten im ländlichen Bereich, Touristen – um nur einige zu nennen. Wer mit den Krankheitserscheinungen, hervorgerufen durch den Eichenprozessionsspinner, zu kämpfen hat, ist mit Sicherheit alles andere als amüsiert.

In der Nähe von Neustadt-Glewe hat es Nester gegeben, groß wie Kindskörper, und jede Menge Leute, die unter den Wirkungen der Brennhaare, am ganzen Körper juckenden Quaddeln, litten. Ich erinnere den Ausfall fast sämtlicher Mitarbeiter einer Firma, die in der Nähe von Dömitz zum Zwecke von Straßenbaumaßnahmen Bäume eingeschalt haben. Daraufhin standen dann überall Warnschilder, man solle sich in der Gegend des Stadtwaldes möglichst nicht aufhalten. Blöd, wenn sich da die viel befahrenen touristischen Zuwegungen befinden, ein Hochseilwald beispielsweise, oder wenn man schlicht Anwohner ist.

Der Antrag heute ist auch eine Aufforderung zum Handeln zahlreicher Bürgermeister, Rechtsanwälte, einer Bürgerinitiative und einzelner Bürgerinnen und Bürger. Durch ein Gespräch im Fachdienst Gesundheit beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ist mir bekannt, dass dort mit einem Fragenkatalog auf freiwilliger Basis die Ärzte gebeten wurden, Patientenkontakte zu melden, die auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner schließen lassen, was große Resonanz gefunden hat.

Dennoch ist die Dunkelziffer hoch anzusehen, da ja nicht alle Menschen ihre Leiden mit den Raupenhaaren in Verbindung bringen und dann zum Arzt gehen. Eine Ärztin sah sich schließlich nicht mehr in der Lage, täglich die entsprechenden Symptome der Patienten, diese Fälle zu dokumentieren. Das ist klar bei dem, was die wenigen Hausärzte heute so zu leisten haben.

Seit ein paar Jahren, meine Damen und Herren, breitet sich der an sich unscheinbare Falter immer mehr aus. Er

fliegt Ende Juli bis Anfang September. Er selbst ist nicht gefährlich, vielmehr sind es die Raupen. Anfang Mai schlüpfen sie, sammeln sich netzartig, häuten sich mehrmals und gehen in Prozessionen auf Nahrungs- suche.

Die akute Gefahr ist in der Raupenfraßzeit nach dem dritten Larvenstadium am größten, denn die Brennhaare, die der Eichenprozessionsspinner entwickelt, brechen sehr leicht ab und werden durch Luftströmung über weite Strecken verbreitet. An Straßen und Alleen dürfte sich das durch den Lkw-Verkehr gegebenenfalls noch verstärken. Die Brennhaare haben Widerhaken und enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Ende Juni, Anfang Juli verpuppen sich die Raupen. Ihre Cocons kann man dann als Gespinstnester an den Bäumen, im Unterholz oder am Bodenbewuchs wiederfinden.

Die Gefährdung für den Menschen bleibt durch die lange Haltbarkeit der Brennhaare – von bis zu zwölf Jahren ist die Rede – in ihrer hohen Konzentration in der Umgebung lange bestehen. Sogar Haus- und Nutztiere können betroffen sein. Häufig ist die Raupendermatitis mit den Symptomen Hautrötung, Hautausschlag, Hautschwellungen, extremem Juckreiz, Brennen und Quaddelbildung am ganzen Körper. Beim Einatmen der Brennhaare werden Mund- und Nasenschleimhaut gereizt, und das mit Folgen wie Bronchitis, schmerzhaftem Husten bis zu Asthma. Eine spezielle Medikation gegen EPS-Erkran- kungen gibt es nicht. Wie Sie sich nun sicher vorstellen können, ist die kleine Raupe Nimmersatt tatsächlich sehr gefährlich.

Zum forstwirtschaftlichen Aspekt: Zu den Fraßschäden an den Bäumen selbst möchte ich hier wenig ausführen. Ich verweise dazu gern auch auf den aktuellen Waldzustandsbericht beziehungsweise einen SVZ-Artikel vom 27.02., demzufolge es den Eichen im Land schlecht geht.

Der Raupenlage Herr zu werden, stellt sich nicht so ganz einfach dar, zum einen, weil sich für die nachhaltige Bekämpfung nur ein Zeitfenster von knapp vier Wochen bietet, zum anderen, weil die behördlichen Auflagen umfangreich sind. Das Julius Kühn-Institut bezeichnet den Eichenprozessionsspinner als „Wanderer zwischen den Welten“, der einerseits als Pflanzenschädling gilt und auf Grundlage des Pflanzenschutzrechtes grundsätzlich mit Insektiziden bekämpft werden kann, andererseits ist er ein Gesundheitsschädling, womit die Bekämpfungsmaßnahmen dem Biozidgesetz, dem Chemikaliengesetz, das der Umsetzung der EU-Biozid-Richtlinie dient, unterliegen.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes wird eine nachhaltige und abgestimmte Bekämpfung des Schädlings immer notwendiger. Wie bekämpft man den Eichenprozessionsspinner denn nun kurz- beziehungsweise langfristig? Nach Pflanzenschutz- gesetz sind geeignete Insektizide nur eingeschränkt anwendbar, wenn Waldbestände existenziell gefährdet sind. Am 16.03. schrieb die „Welt“, dass im brandenburgischen Eberswalde zur Verhinderung der Ausbreitung der EPS-Raupe auf circa 9.000 Hektar Eichenwald eine Notzulassung erteilt worden ist. Dort wird zu entsprechender Zeit das Bakterienpräparat Dipel ES per Hubschrauber ausgebracht.

Für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen gibt es auch hier nur Notfallgenehmigungen. Dipel ES ist ein besonders schonendes Mittel, was vonseiten der Zulassungsbehör

den mit sehr hohen Auflagen versehen ist, was die Ausbringung teilweise unmöglich macht oder erschwert. Nicht nur im Wald, sondern im Siedlungsraum und damit an Straßen- und Alleebäumen aber gibt es enormen Bekämpfungsbedarf. Außerdem, was nützt es, wenn eine punktuelle Bekämpfung nicht mehr reicht, um das Gesamtproblem zu beseitigen? Eine sinnvolle Bekämpfung muss vor dem dritten Larvenstadium erfolgen, also vor Ausbildung der Nesselhaare der Raupe.

Mein Hinweis zielt darauf ab, dass bundesweit geeignete Bekämpfungsmittel gebraucht werden. Anträge auf Genehmigung neuer Wirkstoffe werden als dringend erforderlich betrachtet, sowohl unter europäischer Pflanzenschutzmittel- als auch Biozidgesetzgebung. Mechanische Verfahren wie das Absaugen sind teuer und zeitaufwendig. Außerdem besteht ein hohes Gefährdungspotenzial für den Anwender selbst. Und Gespinstnester abzuflammen, stelle ich mir zumindest vor, widerspräche jeglichem Brandschutz.

Im urbanen Bereich, wegen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, um den es in dem Antrag ja insbesondere geht, sind bislang keine Biozide zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zugelassen. Es gibt eine Reihe von Insektizidenwirkstoffen in Biozidprodukten. Das mit dem am besten geeigneten Wirkstoff, wie gesagt, ist nicht verkehrsfähig.

Nun kann man ja nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, bis die wünschenswerten Zulassungen erteilt werden. Seit vorgestern gibt es beim Bundesumweltministerium eine offizielle Übersicht der Bekämpfungsmittel nach Biozid- beziehungsweise Pflanzenschutzrecht für 2013. Den Eichenprozessionsspinner nun interessieren weder Übersichten, Genehmigungen noch Grenzen. Er verbreitet sich ungehindert weiter, wenn der günstigste Bekämpfungszeitraum verpasst wird.

Deshalb wird die Erarbeitung einer Bekämpfungskonzeption gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen als sinnvoll erachtet, aber auch eine ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen mit den Nachbarländern beziehungsweise Landkreisen sollte dabei eine Rolle spielen. Die Vorlage in Sozial- und Agrarausschuss muss dann auch der Kostenplanung im nächsten Haushalt dienen, denn es ist nicht davon auszugehen, dass der Bund zu einer Kostenübernahme bereit wäre.

Die gezielte Information des Gesundheitswesens, intensivere Öffentlichkeitsarbeit und -aufklärung folgen aus einem konzipierten Vorgehen. Wie mir mitgeteilt wurde, arbeitet eine Interministerielle Arbeitsgruppe fachlich sehr produktiv, aber wie bei allem steht da auch immer die Frage nach den finanziellen Mitteln. Ob der Eichenprozessionsspinner ein Waldproblem in MecklenburgVorpommern darstellt, sei hier dahingestellt, dass er ein Gesundheitsproblem für die Bevölkerung ist, steht fest. Wenn wir uns guten Gewissens als Gesundheitsland Nummer eins bezeichnen wollen, mit unserer Natur, unserem Grün, unseren Wäldern und Alleen werben, dann darf von ihnen keine Gefahr, schon gar keine gesundheitliche ausgehen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag zu folgen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Till Backhaus. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir heute das Thema auf der Tagesordnung haben, gibt es mir doch die Möglichkeit, nachdem ja hier schon ein fast wissenschaftlicher Vortrag gehalten worden ist, auf ein paar wichtige Themen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern betreffen und insbesondere den Landkreis Ludwigslust-Parchim, einzugehen.

Ich glaube, wir müssen erkennen, dass wir bereits in den 50er-Jahren mit dem Eichenprozessionsspinner in der ehemaligen DDR und auch in der Bundesrepublik Deutschland Probleme gehabt haben. Er ist damals im Übrigen auch bekämpft worden, und zwar erfolgreich. Und ich glaube, dass wir heute auch die Botschaft senden müssen, dass wir das Problembewusstsein haben. Ich glaube, das ist auch die Bitte und die Forderung dieses Hohen Hauses. Auf der anderen Seite zeigt es aber, dass Pflanzenschutzmittel zum Wohle der Allgemeinheit in sinnvoller Weise eingesetzt werden können und müssen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Und müssen, ja.)

Es ist insofern auch ein Medikament.

Wenn man sich die aktuelle Situation anschaut, dann ist es so, seit 2007 wird verstärkt das Auftreten des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Ludwigslust-Parchim, vor allem im öffentlichen Grün wahrgenommen. Und ich will hier ausdrücklich betonen, bevor wir wieder eine gewisse Art der Darstellung bekommen, wir haben eine andere Situation als in Brandenburg. Sie haben das hier so ein bisschen angedeutet, auch im Vergleich zu Sachsen-Anhalt. Das Glück ist, dass dieser Eichenprozessionsspinner im Übrigen über Brandenburg, SachsenAnhalt zu uns eingewandert ist und zum Glück tatsächlich auf die Kiefernwaldbestände getroffen ist. Und dieses Gebiet, das wissen Sie, Sie sind ja auch da zu Hause, dieses Gebiet ist vor allen Dingen mit Kiefern bestanden. Wo wir das Problem haben, das ist tatsächlich an unseren Alleen und im öffentlichen Grün.

Und deswegen bitte ich um Verständnis, wir haben nicht das Problem wie in Brandenburg, dass wir ein flächendeckendes Eichenprozessionsspinnerproblem haben, sondern wir haben es zum Glück noch punktuell, aber an, wenn man es so will, den Verbindungstrassen, und das heißt, im öffentlichen Grün und an den Alleen, die zum großen Teil mit Eichen bestanden sind. Auch darauf haben Sie sinngemäß hingewiesen.

Jährlich kommt es, ab Ende Juli dann, zu vermehrten Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, da die Raupen und die Verpuppungsnester in dieser Zeit besonders auffällig sind. Auch das haben Sie schon angedeutet. Die Einwohner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtungen, ob das in der Forst- oder Straßenbauverwaltung ist, oder auch die Gäste in der Region Südwestmecklenburg, aber ganz besonders die Wald- und Straßenbauarbeiter klagen ganz vermehrt über gesundheitli

che Probleme, weil sie mit dem Nesselgift, auch darauf haben Sie hingewiesen, welches ab dem dritten Raupenstadium des Eichenprozessionsspinners gebildet wird, in Kontakt kommen.

Jawohl, es kommt zu Hautrötungen, es kommt auch zu asthmatischen Zuständen, also Luftknappheit, und deswegen ist im Jahr 2012 gemeinsam durch die Landesregierung mit dem Gesundheitsamt, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Umfrage unter den Ärzten der Region geführt worden. Das Ergebnis dieser Umfrage spiegelt spürbar auch den Leidensdruck der Bevölkerung wider. Es ist so, wie Sie angedeutet haben, die eine oder andere Ärztin konnte sich gar nicht mehr vor Hinweisen aus der Bevölkerung retten.

Das deckt sich im Übrigen mit den Untersuchungen in anderen Bundesländern. Und da setzt ja auch, wenn ich das ein bisschen deutlicher unterscheiden darf und unterstreichen darf, Ihr Ansatz, nämlich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an. Wir brauchen eine Diskussion in Deutschland tatsächlich auch und insbesondere zur Präparatvielfalt. Wir brauchen mehr Einsatzspektren und damit die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wer das nicht erkennt, auch in diesem Zusammenhang, der wird dieses Problem nicht lösen können.

Und es ist so, Sie haben es hier angedeutet, es gibt zurzeit, ich will sie dann auch gerne andeuten, es gibt zurzeit vier Pflanzenschutzmittel, andere würden sagen Pestizide oder Insektizide, wird vielleicht heute noch kommen, die für diesen Eichenprozessionsspinner im wahrsten Sinne des Wortes wirken. Es ist schon Dipel ES angesprochen worden. Das ist im Übrigen ein biologisch wirksames Pflanzenschutzmittel, das sehr gut wirkt, das auch eine klare Ausrichtung hat, vor allen Dingen selektiv eingesetzt zu werden, damit andere Nützlinge nicht bekämpft werden. Das wollen wir eben ausdrücklich nicht. Aber hier gibt es zurzeit im Bund ein Kompetenzgerangel zwischen den Bundesbehörden, zwischen den einzelnen Bundesministerien, sodass die Zulassung bis heute nicht erteilt ist.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir gemeinsam mit dem Landespflanzenschutzamt und dem Sozialministerium den Antrag gestellt haben auf Notzulassung, dass dieses Mittel eingesetzt werden kann. Im letzten Jahr ist uns das nicht zugesichert worden. Ich bedaure das und ich begreife es auch langsam nicht mehr. Das Mittel wird im ökologischen Landbau eingesetzt, darf eingesetzt werden, und zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners gibt man uns die Zulassung nicht. Ich begreife es nicht. Und ich erwarte vom Bund, dass jetzt unverzüglich dieses Mittel bereitgestellt wird.

Dann haben wir ein zweites, das im Übrigen auch in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft eingesetzt wird, Karate. Wer mal Karate-Übungen gemacht hat und erfolgreich zugeschlagen hat, der weiß, da geht einiges zu Bruch.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Das heißt, im übertragenen Sinne ist Karate insofern ein Mittel, das breitbandig wirkt und somit Nützlinge, die wir eben nicht bekämpfen wollen, auch davon betroffen sind.

Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, Sie haben zu Recht das angedeutet, es nützt uns alles nichts, wir

müssen diese Bekämpfung aus der Luft vornehmen, das heißt im Wesentlichen mit dem Hubschrauber. Alle anderen Maßnahmen vom Boden aus oder das Absaugen, das kostet allein, einen Baum abzusaugen, 400 Euro. Und die Kosten müssen von den Gemeinden übernommen werden. Im Einzelfall, auch da bin ich der Finanzministerin wirklich dankbar, wenn die Gemeinden nicht können, haben wir einen Weg gefunden, wie wir da Hilfestellung geben können.

Wir haben dann Dimilin 80. Das ist das dritte Mittel. Das ist für Bodengeräte, Luftfahrzeuge genehmigt, aber auch hier ist es wieder so, dass es ein Häutungshemmer ist und auch ein Fraßgift, aber nicht dieses Wirkspektrum gerade im Bereich des Eichenprozessionsspinners hat.

Und dann war im letzten Jahr angepriesen worden das NeemProtect. Das ist ein viertes Mittel. Hier muss man ganz klar sagen, das hat eine Zulassung, aber hat sich ausdrücklich beim Eichenprozessionsspinner überhaupt nicht bewährt. Deswegen werden wir es auch nicht noch mal einsetzen. Es ist teuer und bringt die Wirkung nicht. Und deswegen müssen wir natürlich alles daransetzen, jetzt auch mit dem Ziel, das wir hier in der Interministeriellen Arbeitsgruppe besprochen haben, dass eine weitere Ausbreitung über die Alleen in unsere Eichenbestände möglichst verhindert wird, das betone ich ausdrücklich noch mal, damit sich die Ausbreitung in Richtung Osten nicht weiterentwickeln kann.

Für notwendige Bekämpfungsmaßnahmen und deren Finanzierung sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Flächen jeweils in den Zuständigkeitsbereichen der Städte und Gemeinden die Landkreise und kreisfreien Städte und das Land in der Verantwortung, auf Privatgrundstücken ist der Privateigentümer zuständig. Der hat dieses auch zu melden und hat dann auch die Bekämpfungsmaßnahme durchzuführen. Auch das ist mir wichtig: Wir stehen hier alle in einer Verantwortung. Die Landesregierung hat durch Einsparungen an anderen Stellen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Ich habe das schon angedeutet.

Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Ich möchte das noch mal ganz dick unterstreichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes werden diese Maßnahmen durchgeführt, um Menschen praktisch vor diesem Eichenprozessionsspinner und dessen Auswirkungen zu schützen. Für den kommunalen und privaten Bereich gilt die Eigentümerverantwortung.

Im Land besteht bei den beteiligten Ressorts ganz klar die Auffassung, dass im Landkreis Ludwigslust-Parchim derzeit die Gesundheitsgefahren durch den Eichenprozessionsspinner überwiegen. Wir haben hier die Konzentration, das habe ich bereits gesagt. Die bisherigen Abwehrmaßnahmen wurden daher bis auf eine Ausnahme im Jahr 2010 im Stadtwald Dömitz im Rahmen des Gesundheitsschutzes durchgeführt. Aus diesem Grunde hat das Sozialministerium 2011, haben wir gemeinsam diese Interministerielle Arbeitsgruppe zusammenge

nommen und wir sind hier auf einem, glaube ich, sehr guten Weg.

In Vorbereitung auf diese Maßnahmen 2013 wurde bereits im November 2012 begonnen, zurzeit laufen die letzten Überwachungsmaßnahmen. Wir müssen davon ausgehen, am Tag des Wassers heute, dass wir jetzt ein

sehr schnelles Aufbrechen der Natur bekommen werden, und wir sind hier auch in Bereitschaft, wenn man es so will.

Da 2012 eine Vergrößerung des Vorkommens registriert wurde, ist mit einer Erweiterung der Bekämpfungsstrategie gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Am 10.04.2013 wird nach Abschluss der laufenden Untersuchungen, das heißt nämlich die Zweitprobename, die Schlupfkontrolle vom LALLF, also vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, die bereits erwähnte Interministerielle Arbeitsgruppe die abschließende Abwehrkonzeption für 2013 vorstellen und ich habe die dringende Bitte an die Medien, dass wir wie im letzten Jahr das objektiv und optimal begleiten, um damit auch für Verständnis für diese Maßnahmen zu werben. Dieses wird im Übrigen an die Fachausschüsse überwiesen werden, sodass man sich auch in den Landkreisen, in den Kommunen mit dem Thema gut auseinandersetzen kann.

Laut aktuellem Stand ist vorgesehen, den Eichenprozessionsspinner an Alleen bis Mitte/Ende April als Gesundheitsschädigung mit einem zugelassenen Biozid aus der Luft mittels Hubschrauber überall dort zu bekämpfen, wo es notwendig und wo es vor allen Dingen möglich ist. Hierfür stehen die verschiedenen Mittel dann auch zur Verfügung, die ich bereits angedeutet habe. Ich glaube, dass wir insofern feststellen können, dass wir die Vorbereitungen getroffen haben und dass dieses Thema uns über eine längere Phase weiterhin begleiten wird.

Im Gleichklang mit dem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners steht im Übrigen auch das Informationsbedürfnis. Institutionen wie Forschungs- und Versuchsanstalten des Bundes, der Länder, aber auch die Gesundheitsbehörden sowie der Landespflanzenschutzdienst veröffentlichten bisher diverse Faltblätter zur Aufklärung und den damit verbundenen Hinweisen.

Im vergangenen Jahr war bundesweit nochmals eine gestiegene Medienpräsenz zu verzeichnen. Ich glaube, dass wir insofern auch feststellen können, und damit komme ich im Wesentlichen zum Schluss, dass das LALLF, die Landesforstanstalt und die beteiligten diversen Einrichtungen die Schulungen zum Eichenprozessionsspinner vorgenommen haben, sodass vor Ort dann die Information stattfinden kann. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Landesregierung gerade in den letzten Tagen, es ist ja auch in den Medien gewesen, die Landkreise tatsächlich noch mal intensiv informiert hat.