Diese Share-Deal-Rechtskonstruktion erlaubt es, dass der Käufer von Immobilien zwei Töchter gründen kann,
die jeweils unter 95 Prozent der Immobilie oder des Immobilienpakets erwerben. Das führt dazu, dass für die gesamte Transaktion keine Grunderwerbsteuern fällig werden. Die RETT-Blocker-Methode vermeidet zudem auch dann die Steuerpflicht, wenn der Anteil unter 95 Prozent liegt. Diese komplizierten Rechtskonstrukte können sich nur große Unternehmen leisten.
Die Grunderwerbsteuer wird in Mecklenburg-Vorpom- mern nach dem Gleichmäßigkeitsprinzip über das FAG zwischen Land und Kommunen aufgeteilt. Dadurch sind beim Verkauf der TLG-Wohnungen sowohl dem Land als auch den Kommunen, in deren Gebiet sich die Im- mobilien befinden, komplett die Grunderwerbsteuern entgangen. Insbesondere war die Hansestadt Rostock betroffen. Wie Sie alle wissen, kämpft Rostock mit einem riesigen Schuldenberg, er liegt knapp unter 200 Millio- nen Euro.
Über die Notwendigkeit von Schuldenabbau und auskömmlicher Finanzierung der öffentlichen Hand haben wir hier im Hohen Hause schon oft gesprochen, auch heute bereits in der Aktuellen Stunde. Das Thema Steuergerechtigkeit im Allgemeinen werden wir ja am Freitag zum Koalitionsantrag „Konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung und Schließung bestehender Steuerschlupflöcher“ noch ausführlich debattieren können. Deshalb bleibe ich an dieser Stelle ganz nah am Thema dieses Antrages.
Diese Share Deals und RETT-Blocker-Methoden zur Umgehung der Zahlung von Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf sind zwar nach dem Grunderwerbsteuergesetz legal, aber unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit nicht mehr zu vertreten. Sie haben gesagt, Frau Rösler, es ist eine Sauerei. Ich kann mich dem eigentlich nur anschließen.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzustellen, der Verkauf der TLG-Wohnungen an die TAG Immobiliengesellschaft hat nach geltendem Recht stattgefunden. Punkt! Aus! Deshalb brauchen wir bei diesem Thema nun auch nicht mehr in die Vergangenheit zu schauen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Nicht aus Fehlern lernen. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht doch!)
Vielleicht ärgert sich DIE LINKE auch deshalb so sehr darüber, weil sie beim Verkauf der Wohnungen mit ihrer eigens dafür gegründeten Immobiliengenossenschaft nicht zum Zuge gekommen ist.
Ich habe noch die Schlagzeile der TAZ vom 17. April 2012 vor Augen. Ich darf zitieren: „Die Linke steigt ins Immo- biliengeschäft ein: Fraktionschef Gregor Gysi und die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm“ – aus Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, kommt sie, ne? – „haben am Montag in Lichtenberg erklärt, die ‚Treuhandliegenschafts-Genossenschaft Fairwohnen‘ habe ein Ange- bot zum Kauf der TLG-Wohnen abgegeben, mitsamt 11.500 Wohnungen.“ Ende des Zitats.
Die Fragen, woher wohl das Geld für den Kauf wirklich kommen sollte und ob es überhaupt richtig wäre, dass sich die SED-Nachfolgepartei in Sachen Wohnungsverwaltung betätigt,
Aber, meine Damen und Herren, „hätte, hätte, Fahrradkette“ hilft uns heute auch nicht mehr weiter. Wichtig ist nun ein Blick nach vorn. Diese Steuerungerechtigkeit sehe ich ja genauso wie Sie, meine sehr geehrten Kollegen der Linksfraktion. Deshalb muss dieses Steuerschlupfloch wieder beseitigt werden.
Übrigens, den Antrag der LINKEN zum Doppelhaus- halt 2012/2013 Mecklenburg-Vorpommern haben wir deshalb im Finanzausschuss abgelehnt, weil es bereits Bestrebungen zum Jahressteuergesetz 2013 im Bundestag und im Bundesrat gab, das Grunderwerbsteuergesetz so zu ändern, dass diese Deals oder diese Methoden nicht mehr möglich sein sollten. Das ist leider nicht gelungen.
Die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen legten einen Antrag für die Bundesratsinitiative vor, dem der Bundesrat am 1. März 2013 gefolgt ist. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundenen Steuermindereinnahmen gesetzlich festzulegen.
„Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz soll fachlich zwingend erforderlicher Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.
Wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen sind in dem Gesetz nicht enthalten. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BR-Drucksa- che 302/12 (B)) auf die Notwendigkeit weiterer Regelungen hingewiesen.
Hybride Finanzierung – Wertpapierleihe – Monetarisierung von Verlusten – Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer – RETT-Blocker bei der Grunderwerbsteuer
zu verhindern und Steuerschlupflöcher zu schließen, hat sich seither“ leider „nichts geändert. Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um“ weitere „Steuermindereinnahmen zu verhindern. Darüber hinaus erhöht die konsequente Schließung von Steuerschlupflöchern die Akzeptanz des“ deutschen „Steuerrechts“ auch bei den Bürgern. „Es ist kaum nachvollziehbar, warum z. B. RETT-Blocker-Gestaltungen weiterhin funktionieren,
gleichzeitig aber viele Länder in den letzten Jahren den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer erhöhen mussten. Das Schließen von Steuerschlupflöchern ist deshalb ein Akt der Steuergerechtigkeit.“ Ende des Zitats.
Wie Sie wissen, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2012/2013 die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent angehoben. Immerhin sind die Gewerbe- steuereinnahmen von 2011 bis 2012 um knapp 8 Millionen Euro gestiegen.
Die Grunderwerbsteuern, Entschuldigung, die dann ja offensichtlich leider von den kleinen Häuslebauern alleine aufgebracht worden sind.
Da der Bundestag den Änderungsanträgen des Bundesrates nicht zustimmte, hat der Bundesrat am 22.03.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ich bin hocherfreut, und meine Fraktion natürlich auch, dass sich unter dem öffentlichen Druck der aktuellen Steuerdebatten auch zusehends die CDU auf Bundesebene bewegt. Das macht es uns auf Landesebene sehr viel einfacher, mit unserem Koalitionspartner über diese Dinge umfänglich zu reden,
denn der Bundestagswahlkampf wirft ja bekanntlich seine Schatten voraus. Da will auch die CDU bei den Wählerinnen und Wählern als Partei der Steuergerechtigkeit dastehen.
Meine Damen und Herren, wir werden sehen, inwieweit das nun auch für die vorhin genannte Bundesratsinitiative 2013 gilt. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Thema Steuergerechtigkeit noch mindestens, mindestens bis zum 22. September brandaktuell bleiben wird.
Danach werden wir sehen, wie es weitergeht. Wir als SPD-Landtagsfraktion haben jedenfalls eine klare Positionierung. Steuergerechtigkeit ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Fraktion DIE LINKE für den Antrag.
Die Position der SPD-Landtagsfraktion habe ich Ihnen, so hoffe ich zumindest, ausreichend deutlich skizziert, und da Sie ja wissen, in welcher Situation wir uns auch als SPD hier im Landtag befinden,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt wenig dem Antrag der LINKEN hinzuzufügen. Man kann sich dann auch mal kurzhalten.
Es handelt sich hier unstrittig um ein Schlupfloch, das schnellstmöglich zu schließen ist. Der Gesetzentwurf der rot-grün-regierten Länder im Bundesrat ist also geeignet, dieses Problem zu lösen. Deswegen stimmen wir GRÜNEN dem Antrag natürlich auch zu.
Gestatten Sie mir noch die Anmerkung, dass wir uns alle nicht über die weltweite Zechprellerei aufregen müssen, wenn unsere eigenen Gesetze zur Suche nach Steuervermeidungsmodellen regelrecht erziehen. Der Staat muss mit gutem Vorbild vorangehen, damit wir aus dieser Kultur der Steuertrickserei endlich herauskommen. Ich begrüße daher diesen Antrag, womit sich der Landtag wunderbar positionieren kann, klar und deutlich positionieren kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.