Wer dem Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Paragraf 12 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 13 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 6/1792, soweit er Paragraf 13 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 13 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 13 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 13 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf die Paragrafen 14 bis 39 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 14 bis 39 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 40 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit der den Paragra- fen 40 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 40 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 40 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Paragraf 40 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 41 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit der den Paragra- fen 41 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 41 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 41 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 41 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf die Paragrafen 42 bis 59 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 42 bis 59 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 60 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 60 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 60 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 60 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 60 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf die Paragrafen 61 bis 100 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 61 bis 100 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 101 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 101 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit er den Paragrafen 101 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 101 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 101 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf die Paragrafen 102 bis 116 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 102 bis 116 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1792 vor, soweit er den Paragrafen 117 betrifft. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1792, soweit der den Paragrafen 117 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksa- che 6/1792, soweit er den Paragrafen 117 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 117 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 117 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf die Paragrafen 118 bis 121 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 118 bis 121 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1776 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1776 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1795 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1795 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin, Drucksache 6/1631(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/1774.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1631(neu) –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Fi- nanzausschusses Herr Koplin. Bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf am 20. März in Erster Lesung beraten und an uns Mitglieder des Finanzausschusses überwiesen.
Die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfes beginnt mit dem Einigungsvertrag, mithin im Jahre 1990, denn im Einigungsvertrag ist unter anderem auch die Behandlung des Vermögens und der Schulden der ehemaligen DDR geregelt.
Gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags ist das Finanzvermögen der DDR durch ein Bundesgesetz jeweils zur Hälfte auf den Bund und die ostdeutschen Länder aufzuteilen, wobei an dem Länderanteil die Gemeinden angemessen zu beteiligen sind. Diese festgelegte Aufteilung des Finanzvermögens der DDR zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern ist eine bis heute noch nicht erfüllte Verpflichtung des Einigungsvertrags.
Mit diesem Gesetzentwurf kann nun das seit mehr als zwei Jahrzehnten andauernde Ringen um eine einvernehmliche Lösung beendet werden. Dieser Zeitspanne war sich auch der Finanzausschuss bewusst und er hat deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf unverzüglich nach der Überweisung durch den Landtag beraten, damit wir heute in Zweiter Lesung darüber befinden und endlich eine noch aus dem Einigungsvertrag stammende Verpflichtung erfüllen können.
Im Rahmen der Ausschussberatung wurde deutlich, dass die im zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin geschlossenen Staatsvertrag vorgesehene Nulllösung für Mecklenburg-Vorpommern gleich in mehrfacher Hinsicht von Vorteil ist. Einerseits verzichtet der Bund in Bezug auf das Bodenreformland nun auf die Auskehr des ihm nach dem Einführungsgesetz zum BGB zustehenden Anteils der entsprechenden Werte. Ferner wären die ehemaligen Liegenschaften des FDGB mit einem Wert von rund 38 Millionen Euro vermutlich ebenfalls dem Finanzvermögen zuzurechnen gewesen. Das Land beziehungsweise die Kommunen hätten entsprechende Gelder an den Bund abführen müssen. Und letztlich müssen wir nunmehr auch die vielen über zwei Jahrzehnte hinweg offengebliebenen komplizierten Rechtsfragen nicht mehr klären, insbesondere die Frage, was zu dem Finanzvermögen hinzuzuzählen sei.
Den Wert des aufzuteilenden Finanzvermögens der DDR haben der Bund und die Länder über die Jahre hinweg völlig gegensätzlich eingeschätzt. Während der Bund eine Überschuldung in Höhe von rund 4 Milliarden Euro annimmt, gehen die Länder von einem positiven Betrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus. Vor diesem Hintergrund ist der geschlossene Staatsvertrag aus Sicht des Finanzausschusses ein vertretbarer Kompromiss. Daher empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, den zur Ratifizierung dieses Staatsvertrages vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung wurde in Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU angenommen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin auf Drucksache 6/1631(neu).
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1774 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1631(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1631(neu) mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1631(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1631(neu) mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie doch bitten, Herr Abgeordneter Renz, künftig bei den Abstimmungen etwas mehr Ruhe zu bewahren, ansonsten werde ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Le- sung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 6/1338, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/1768. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1797 sowie Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksachen 6/1800, 6/1801 und 6/1803 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1338 –