Dann frage ich: Wer stimmt der Erweiterung der Ta- gesordnung um diese Aussprache zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tages- ordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Asbestentsorgung auf der landeseigenen Sonderdeponie Ihlenberg, auf Drucksache 6/84. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/132 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Asbestentsorgung auf der landeseigenen Sonderdeponie Ihlenberg – Drucksache 6/84 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Asbestentsorgung auf der landeseigenen Sonderdeponie Ihlenberg.
nommen werden, bis die aufgekommenen Bedenken und Zweifel hinsichtlich der Transportsicherheit“ – bezüglich der Zusammensetzung der einzulagernden asbesthaltigen Materialien, das ist uns ganz wichtig, das hier einzufügen – „und der Wirtschaftlichkeit umfassend untersucht wurden und der Landtag über diese Ergebnisse informiert wurde.“
Insbesondere sind die Hinweise aus dem sogenannten Bitter-Gutachten, also nach dem Professor Bitter benannt, vom 16. Februar 2009 zu prüfen. Die Entscheidung zur Art des Gefahrguttransportes darf nicht auf Niedersachsen abgeschoben werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht hier voll in der Verantwortung für die Menschen vor Ort.
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Sicherheit und auch an der Sinnhaftigkeit der bevorstehenden Transporte der etwa 130.000 Tonnen, manche sagen sogar 145.000, keiner weiß es so genau, Asbestzementschlamm. Oder sind es doch Asbestzementscher- ben oder ist es Asbestzementstaub vom niedersächsischen Wunstorf-Luthe für die Deponie Ihlenberg? Über 250 Kilometer – muss das sein? Ab Ende November sollen täglich 40 Lkw rund 1.000 Tonnen des giftigen hoch karzinogenen Mülls nach Mecklenburg-Vorpommern umlagern.
Nach unserer Auffassung liegt eine mangelnde Charakterisierung der einzulagernden Stoffe vor. Das wird untermauert durch das sogenannte Bitter-Gutachten, was ich eben erwähnt habe, und auch durch Hinweise, durch Fachgutachten vor Ort. So zum Beispiel der Mineraloge Friedrich Jaekel – er war früher Oberrat im niedersächsischen Landesamt für Ökologie und dort Sachverständiger für Asbestabfälle, er stuft das Material, das hier nach Mecklenburg-Vorpommern eingelagert werden soll, nicht als stark gebundenes, sondern als schwach gebundenes Asbestprodukt ein.
Das müssen wir ernst nehmen, meine Damen und Herren, sodass gemäß der technischen Regeln für Gefahrstoffe alle Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung erforderlich sind.
Die Behauptung der Machbarkeitsstudie BIG – nach dem Professor Burmeier Ingenieurgesellschaft benannt –, es wäre nur ein sonstiges Asbestprodukt, ist aus unserer Sicht nicht korrekt. Stattdessen, weil es sich eben um diese gefährlichen Asbestprodukte handelt, müssen vorgeschriebene Behälter zur Vermeidung von der gefährlichen Faseremission eingesetzt werden, sogenannte Big Bags, also nicht nur für die Asbestzementscherben, die früher gar nicht vorgesehen waren, sondern auch für die gefährlichen Stäube. Aber stattdessen wird das gefährliche Material nur angefeuchtet, mit einem Hartschaum überzogen und dann einfach mit einer Plane bedeckt, locker über die 250 Kilometer transportiert und mit sogenannten Muldenkippern abgekippt. Überlegen Sie sich das mal, allein der Kippvorgang, was da passieren kann!
Immer mehr Anwohnerinitiativen und auch Experten lassen zu Recht verlauten, dass sie Angst, regelrecht Angst haben vor diesen Transporten. Und wir müssen als Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land ist Hauptgesellschafter der Deponie, diese Ängste ernst nehmen und die Hinweise sind einer konkreten Überprüfung zu unterziehen.
Zudem erfolgt unserer Kenntnis nach die Einlage- rung des Asbestmülls zu einem überaus kostengünstigen Tarif – Niedersachsen wird sich freuen – und dieser Preis liegt möglicherweise weit unter den marktüblichen Preisen. Auch hier ist ganz dringend Aufklärungsbedarf. Ein möglicher wirtschaftlicher Schaden für das Land ist zu untersuchen. Wir hatten das Thema im Wirtschaftsausschuss, da hieß es, das wäre Betriebsgeheimnis. Es werden Zahlen von 20 oder 25 Euro gehan
delt. In diesem Bereich wird sich das bewegen. Aber es ist Betriebsgeheimnis. Wie soll ein Wirtschaftsausschuss darüber befinden?
Zudem sollte geklärt werden, wie eine langfristige Sicherung des Asbestes vor Ort – zu diesen kostengünstigen Preisen wohlgemerkt – möglich ist und mit welchen Nachfolgekosten wir zu rechnen haben.
Das ist alles nicht geklärt, meine Damen und Herren. Bis heute liegt kein Planfeststellungsverfahren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Das ist schlichtweg ein Skandal.
Gott sei Dank liegt eine Klage beim Oberverwaltungsgericht in Greifwald vor. Es wird spannend, wenn diese Klage greifen wird demnächst. Es besteht dringend Aufklärungsbedarf, bevor Tatsachen geschaffen werden. Unsere Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird in jedem Fall eng an diesem Thema dranbleiben und sich weiter intensiv damit beschäftigen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie heute über die geplanten Umlagerungen von Asbestabfällen von Wunstorf-Luthe bei Hannover, Niedersachsen, zur Deponie Ihlenberg unterrichten.
Ein Erstes vorweg: Das Bitter-Gutachten ist ja sozusagen Bestandteil eines Änderungsantrages der GRÜNEN. Ich will darauf verweisen, dass im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen in Niedersachsen durch das Gewerbeaufsichtsamt all diese Dinge, die Sie hier vorgetragen haben, Gegenstand der Prüfung sind und die Ergebnisse dann verkündet werden. Von daher ist Ihr Antrag hier heute entbehrlich, übrigens der Antrag insgesamt. Ich kann nicht empfehlen, ihn anzunehmen.
Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir eine Schadstoffdeponie haben, die seit 1979 zugelassen ist, die die Schadstoffstufe 3 hat. Damit sind die Bedingungen insgesamt erfüllt. Sie wissen, dass der Ihlenberg auf eine
Ausschreibung hin die Dinge als Zuschlag bekommen hat, und jetzt geht es um die Frage: Sind diese Transporte auf der Straße zugelassen? Werden insgesamt alle Rahmenbedingungen erfüllt, die sicherstellen, dass keine Bürgerinnen und Bürger gefährdet sind, dass sie auch keine Sorgen haben müssen?
Ihre Slogans möglicherweise um Angst und so weiter helfen am Ende nicht weiter, denn die Landesregierung, der TÜV, viele in den nachgeordneten Einrichtungen sind dabei, die Dinge so zu prüfen, ob sie genehmigungsfähig sind oder nicht. Und wenn Gefahr für Bürgerinnen und Bürger besteht, wird es keine Genehmigung geben. Wenn die Gefahr auszuschließen ist, ist nicht auszuschließen, dass es eine Genehmigung gibt, und daran müssen sich auch die GRÜNEN halten.
Meine Damen und Herren, ich will noch einige Dinge vortragen, die in besonderer Weise zurzeit wichtig sind: Die Transporte sind durch den TÜV begleitet worden. Es gab Probetransporte und bei den vorgestellten ersten Messdaten hat man verkündet, dass keine Asbestfasern nachgewiesen werden konnten, die sozusagen über die Normen hinaus nachweisbar waren. Schriftlich hat es dazu noch keine endgültige Äußerung gegeben. Wenn diese Prüfung vorliegt, wird am Ende zu entscheiden sein, welche Empfehlungen gegeben werden, und darauf will ich Sie hinweisen, denn wir leben in einem Rechtsstaat und in einem Rechtsstaat müssen dann auch, wenn die Gesetzlichkeiten eingehalten werden, Dinge befürwortet oder abgelehnt werden.
Im Zuge einer Altlastensanierung sollen 135.000 Tonnen asbesthaltiger Schlamm plus 10.000 Tonnen asbest- haltige Scherben von der Asbesthalde Wunstorf-Luthe in Niedersachsen auf die Deponie Ihlenberg verlagert werden. Soweit zu Ihrer Frage und Ihre Spekulation, 145.000 Tonnen. Noch mal Klartext: 145.000 Tonnen, zum Mitschreiben. Das ist allerdings auch schon im Wirtschaftsausschuss gesagt worden. Ich glaube, dass Sie sogar dabei waren. Und ich wundere mich schon darüber, dass solche Aussagen dann von Ihnen als nicht gegeben oder wer weiß was, als Spekulation hingestellt werden. Ich will Sie noch mal daran erinnern, dass die Dinge gelaufen sind und dass wir auch im Wirtschaftsministerium daran arbeiten, dass Gesundheitsgefährdung und Arbeitsschutz beachtet werden, auch im Land Meck- lenburg-Vorpommern, und das natürlich mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen in enger Abstimmung.
Wir sind im Kontakt, von uns sind immer Leute mit dabei, wenn Testfahrten laufen, wenn Besprechungen geführt werden, um auch Mecklenburg-Vorpommern zumindest bei der Entscheidungsfindung hier zu beteiligen. Am Ende wird in Niedersachsen entschieden werden, ob Transporte genehmigt werden und zu genehmigen sind oder ob keine zu genehmigen sind. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auf dem Ihlenberg alle Arbeitsschutzrichtlinien und Gesundheitsschutzrichtlinien beachtet werden, und wir werden auch dafür Sorge tragen, dass bei der Anlieferung gemessen wird, ob Emissionen freigesetzt werden oder nicht.
Deswegen will ich davor warnen, dass man weiter Ängste schürt, dass man weiter daran zweifelt, dass die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern nicht genau hinsehen, und ich will auch darauf hinweisen, dass heute schon 500.000 Tonnen Asbest auf dem Ihlenberg lagern.
(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ha, ha!)
Ja, das muss ich Ihnen zumindest mal sagen. Sie müssen nicht immer so tun, als wenn Sie jetzt im Prinzip die Genehmigungen oder das Rad in der Umweltpolitik erfunden haben.
Meine Damen und Herren, die Dinge sind zu bewerten. Wir werden darauf achten, dass insgesamt die Dinge auch so bewertet werden, dass sie dem Recht entsprechen, und das ist wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger.
(Udo Pastörs, NPD: Da werden Sie drauf achten, dass die so bewertet werden, dass sie dem Recht entsprechen.)
Das ist wichtig für die Umwelt und das ist auch wichtig für alle, die Rechtsnormen einhalten müssen, und von daher ist mein Glaube an den Rechtsstaat nicht erschüttert.
Ich hoffe, bei Ihnen auch nicht. Alles andere werden wir im weiteren Verfahren zu besprechen haben und ich will Sie gern weiter im Ausschuss auf dem Laufenden halten. Von daher danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ihren Antrag und den Änderungsantrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank.