Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

wirtschaft die Grundvoraussetzung zum Erhalt der Artenvielfalt und die Gewährleistung dafür, dass die Bauern auch in Zukunft ökologische und gentechnikfreie Landwirtschaft betreiben können.“

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

„2. Der Landtag lehnt jede Art von Gentechnik in der

Landwirtschaft ab.“

(Heinz Müller, SPD: Den Antrag vorlesen müssen! Gar nichts mehr zu sagen, oder was?)

„… Der Landtag fordert die Landesregierung“ darüber hinaus „auf,

1. keinen Anbau von Gentech-Pflanzen auf landes

eigenen Flächen … zuzulassen und dies auch in … Pachtverträgen festzuschreiben“ und

„2. mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, die

Nulltoleranz für Verunreinigungen mit nicht zugelassenen“ gentechnisch veränderten Organismen „bei Futtermitteln herzustellen und für die Zukunft zu sichern und

3. sich dafür einzusetzen, dass keine Schwellenwer

te für zulässige Verunreinigungen bei Saatgut eingeführt werden.“

Herr Krüger, im Gegensatz zu Ihnen vertrauen wir nicht auf die Wortblasen. Wir wollen klare, feste und verständliche Regelungen. Sie wollen sich hingegen jeden Weg offenlassen. Und insofern ist die NPD weiterhin am Ball, wenn es heißt: Keine Gentechnik in MecklenburgVorpommern. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1752. Wer dem NPDAntrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1752 bei Zustimmung der NPD-Fraktion und Gegenstimmen aller Abgeordneten der anderen demokratischen Fraktionen hier im Haus abgelehnt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Wer sonst keine Freude im Leben hat. – Udo Pastörs, NPD: Oh, das ist ja ein Genuss!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rabenvögel und Graureiher ganzjährig schützen – über Abwehrmaßnahmen aufklären, auf Drucksache 6/1754.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rabenvögel und Graureiher ganzjährig schützen – über Abwehrmaßnahmen aufklären – Drucksache 6/1754 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Minister Backhaus, bei dem Tageslicht dort draußen sollten wir uns eigentlich jetzt eher über Eulen als über Raben und Graureiher unterhalten,

(Dr. Till Backhaus, SPD: Oder Fledermäuse.)

aber die Tagesordnung haben wir jetzt so nicht festge- legt

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und es geht nun mal um Rabenvögel.

(allgemeine Unruhe)

Und ich bitte auch für diesen letzten Tagesordnungspunkt doch noch um ein bisschen Aufmerksamkeit,

(Stefan Köster, NPD: Machen wir.)

damit wir dazu debattieren können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es gibt kaum einen Punkt, an dem der Reformbedarf des deutschen Jagdrechtes so offensichtlich wird wie bei der Bejagung von Vögeln. Und es gibt kaum ein Rechtsgebiet, wo dermaßen willkürlich geurteilt wird,

(Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

wo das Recht so sehr der Praxis hinterherhinkt wie eben bei der Bejagung von Vögeln.

Ein Beispiel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Bitte vergegenwärtigen Sie sich doch noch einmal den Seeadler, um zum Jagdrecht etwas zu sagen.

(Burkhard Lenz, CDU: Den sehe ich jeden Tag.)

Dieser großartige Greifvogel wurde etwa ab Mitte des 17. Jahrhunderts im Rahmen der allgemein praktizierten Verfolgung aller Greifvögel intensiv bejagt. Vor 100 Jahren war er dann nahezu ausgerottet. Er galt, so wie Wolf und Bär, als großer Beutegreifer

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und damit als potenzieller Nahrungskonkurrent des Menschen. Erst der gesetzliche Schutz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat ihn vor dem Aussterben bewahrt, es hat noch mal geklappt. Heutzutage würde kein Mensch, insbesondere nicht in Mecklenburg-Vorpom- mern, auf die Idee kommen, diese Tiere – auch wenn sie Fische fangen – abzuschießen. Trotzdem stehen Greifvögel weiterhin auf der Liste der jagdbaren Arten im Bundesjagdgesetz. Sie unterliegen allerdings dort einer ganzjährigen Schonzeit und sind durch die EU-Vogel- schutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Wozu eigentlich dann noch im Jagdgesetz dieses sinnlose Beharren auf eine Formulierung, die unsere wahrhaftig stolzen Adler – jetzt hören Sie zu! – als jagdbares „Federwild“ abqualifiziert?!

Jagdrecht, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur an dieser Stelle dringend überarbeitungsbedürftig. Umso bedauerlicher ist es, dass Bundesministerin Aigner eine dringend notwendige und umfassende Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes vermeidet.

(Egbert Liskow, CDU: Ganz böse Menschen.)

Auch wenn es die beeindruckenden Adler nun überwiegend in die Herzen der Menschen geschafft haben, andere Arten haben es da offenbar weiterhin deutlich schwerer, die Sympathien der Menschen zu gewinnen. Und zu diesen Vögeln gehören die Rabenvögel. Natürlich ist es unstrittig, dass wir umfassend handeln müssen, wenn eventuell durch eine Massenvermehrung irgend- eine Tierart die Nahrungsgrundlage für uns Menschen zerstört, wenn gesundheitliche Probleme auftreten oder wenn in massiver Weise – ich betone: in massiver Wei- se – andere nachvollziehbare Schäden entstehen.

(Egbert Liskow, CDU: Was wollen Sie denn da machen?)

Aber wie und wo, sehr geehrte Damen und Herren, richten denn Rabenvögel – diese hochintelligenten Tiere – in unserer durchstrukturierten, auf Höchsterträge ausgerichteten Landwirtschaft tatsächlich nennenswerte und nicht tolerierbare Schäden an? Ja, ich frage das hier ganz explizit, denn nirgendwo konnte ich bisher auch nur den Ansatz eines Nachweises dafür finden,

(Heinz Müller, SPD: Die Lämmer fressen sie. – Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

dass Rabenvögel für erhebliche wirtschaftliche Schäden verantwortlich sind. Und ich bezweifle auch, dass wir

heute den Nachweis dafür hören werden. Diese angeblichen wirtschaftlichen Schäden gelten nun unter anderem als Begründung für den Erlass der Landesregierung – wir haben es in der letzten Fragestunde gehört –,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

mit dem seit Januar dieses Jahres die Jagd und die Vergrämung von Rabenvögeln und von Graureihern geregelt wird.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Das ist kompletter Blödsinn.)

Darüber, ob es notwendig ist, eine solche Verwaltungsvorschrift zu erlassen, kann man geteilter Meinung sein. Wir halten sie für eine weitere Aufweichung des Vogelschutzes und für eine unangemessene Regelung eines gar nicht vorhandenen Problems.