Darüber, ob es notwendig ist, eine solche Verwaltungsvorschrift zu erlassen, kann man geteilter Meinung sein. Wir halten sie für eine weitere Aufweichung des Vogelschutzes und für eine unangemessene Regelung eines gar nicht vorhandenen Problems.
Auch ohne den jetzigen Landeserlass war es ja schon auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bei wirklich erheblichen Schäden möglich, in Einzelfällen vom Artenschutz abzuweichen und Rabenvögel oder Graureiher zu vergrämen.
Zwar ist der jetzige Erlass – und das geben wir auch gerne zu – im Vergleich zu der Jagdzeitenverordnung, wie sie vor zwei Jahren in unserem Bundesland geplant war, ein Fortschritt. Damals nämlich sollte die Jagd auf Rabenvögel mit hanebüchenen Begründungen landesweit weitgehend freigegeben werden. Dies konnte nach Intervention von Umweltverbänden, dem Ornithologischen Arbeitsverband,
dem ökologisch denkenden Teil der Jägerschaft und der konventionellen Jägerschaft wohlgemerkt in Gesprächen mit dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium noch mal verhindert werden.
durch Rabenvögel leiden. Doch wo war der Bauernverband? Ich habe mir sagen lassen, er war trotz Einladung bei den damaligen Gesprächen nie zugegen. Nachwei- se für diese Schäden liegen bis heute wie gesagt nicht vor.
Vergleichen wir also den jetzigen Erlass mit dem damaligen Entwurf der Jagdzeitenverordnung, dann ist heute zumindest die Beteiligung der Naturschutzbehörden geregelt, das ist gut. Somit bleibt es nicht allein den Jagdbehörden überlassen, Ausnahmen vom Schutz der Rabenvögel zu erlassen und die Jagd auf diese Tiere zu gestatten. Das kann als Fortschritt angesehen werden,
obwohl wir bezweifeln, dass es die Rabenvögel wirklich schützen wird, denn, so steht es im Text des Erlasses geschrieben, es sollen sowohl Jagd- als auch Naturschutzbehörde unverzüglich auf entsprechende Abschussanträge reagieren. Unverzüglich zu reagieren haben normalerweise ganz andere Behörden, wie zum Beispiel die des Katastrophenschutzes. Es ist in unseren Augen völlig unangemessen und kommt an keiner anderen Stelle des Naturschutz- und Jagdrechtes vor, dass Behörden unverzüglich auf Anträge jeglicher Art zu reagieren haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, was um aller Welt ist denn da so eilbedürftig an Krähen und an Graureihern, dass Behörden alles andere liegen lassen sollen, um den Abschuss dieser Vögel zu genehmigen? Ebenfalls hinterfragen wir, warum jene Personen, die durch Rabenvögel und Graureiher angeblich geschädigt werden, diesen Schaden nicht nachweisen müssen. Eine Schwelle, die vorgibt, auf welchem Schaden das Töten der Tiere gerechtfertigt erscheint, ist ebenfalls nicht festgelegt. Es bleibt also der individuellen Entscheidung der Behörden überlassen, wann denn da zur Waffe gegriffen wird?! Das ist doch kein geeignetes Verfahren, sehr geehrte Damen und Herren, wie hier mit Wildtieren umgegangen werden soll!
Wo sind denn Ausnahmetatbestände, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten? Das können wir bei den betroffenen Arten beim besten Willen nicht sehen. Mit der Verwaltungsvorschrift,
Rabenvögel jagdlich zu regulieren, um eine vermeintliche Beeinträchtigung von anderen Arten zu verhindern, sind wir – das zeigt der Antrag deutlich – nicht einverstanden. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass nicht die Rabenvögel dazu beitragen, dass andere Arten in ihrem Bestand zurückgehen, sondern dass es in erster Linie die Lebensraumverluste sind
in einer hoch intensiv bewirtschafteten Landschaft. Die tragen dazu bei, dass unsere Rebhuhn- und Bekassinen- und andere Arten zurückgehen und bis an den Rand des Erlöschens gebracht wurden.
Kommen wir noch mal zu einem anderen Schauermärchen, das den Rabenvögeln angelastet wird. Es wird gesagt, die natürlichen Regulationsmechanismen seien bei diesen Arten völlig aus dem Ruder gelaufen. Beobachtungen der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern belegen das Gegenteil. Rabenvögel und Graureiher sind in ihrer Bestandsgröße völlig unkritisch. Lokal kann es aufgrund guter Nahrungsverhältnisse auch schon mal zu einem vermehrten Auftreten von Krähen kommen, das ist unstrittig. Aber das kann ja nicht als Begründung dafür herhalten, diese Arten zu töten.
dann können doch alternative Abwehrmaßnahmen, die wir im Antrag dargelegt haben, verwendet werden. Es haben sich zum Beispiel Netze oder zweilagige Folien da sehr bewährt.
Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass Kolkraben gelegentlich bei geschwächten Schafen – das ist auch noch ein beliebtes Thema – Verletzungen verursachen.
Doch auch zu diesem Thema belegen Forschungsergebnisse der Uni Potsdam schon aus Mitte der 90er-Jahre, dass ein entsprechendes Herdenmanagement,
das heißt eine intensivere Betreuung der Tiere, das Ablammen im Stall diese Probleme verhindern helfen.
(Heinz Müller, SPD: Ich habe aber Bioschafe, die möchte ich auch behalten. Die sind draußen. – Minister Dr. Till Backhaus: Freiland.)
In keinem Fall ist der öffentliche Aufschrei, den eine durch Raben verursachte Verletzung gelegentlich anrichtet, angemessen.
Denken Sie einmal an die intensive Tierhaltung. Dort treten in großem Umfang erhebliche Verletzungen auch auf, ohne dass die Allgemeinheit sich damit über Gebühr beschäftigt.
Außerdem gibt es noch ein Argument, das lautet, Rabenvögel tragen bei zur Verbreitung von Tierseuchen.
Da ist doch genau das Gegenteil richtig. Krähen und Raben halten als Allesfresser unsere Landschaft von Nahrungsresten und von Kadavern anderer Tiere frei.
Sie gehören so wie andere Tiere auch sozusagen zur Gesundheitspolizei im Tierreich. Wir sollten diesen kostenlosen Service der Natur anerkennen.