Nein, das ist ja richtig. Insofern beruhigen wir doch die Gemüter wieder ein wenig. Ich frage mich sowieso, wer sich ständig für so ein generelles Tempolimit ausspricht. Ich habe immer das Gefühl, das sind überwiegend Bahn- und Fahrradfahrer, die so ein bisschen wenig mit der Lebenswirklichkeit zu tun haben.
Ich will da gerne mal, ich will da gerne mal auf die Vergangenheit zurückkommen. Bevor wir hier die A 20 oder die A 14 hatten – mein geschätzter Kollege Texter wird das wissen –, da ist man von Ueckermünde bis Schwerin gute fünf bis sechs Stunden gefahren. Heute geht das in weniger als der Hälfte, zweieinhalb bis drei Stunden.
Und ich will ja die Kollegen der SPD nur daran erinnern, ich glaube, Sie waren das damals, die damit geworben haben: „Nein zur A 20“. Und erst unter Harald Ringstorff gab es dann damals den Umschwung irgendwann. Ich will ja nur sagen, schnelle Verkehrswege, …
… schnelle Verkehrswege verbinden Menschen. Und es ist auch Wirtschaftsförderung bei uns im Land. Es gibt zahlreiche Firmen, die bis nach Greifswald hin die A 20, A 14 täglich nutzen, um zur Arbeit nach Hamburg oder nach Lübeck zu kommen. Ich denke, die sind dort sehr dankbar dafür, dass wir diese schnellen Verkehrswege haben.
Es gibt bereits zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen, zum einen zum Unfallschutz und natürlich auch zum Lärmschutz. Und aus unserer Sicht sind die mehr als ausreichend.
Ich will zum Schluss noch sagen, weil auch das wurde hier angesprochen, es war immerhin der Verkehrsminister Ramsauer, der in dieser Legislaturperiode es geschafft hat, 2,7 Milliarden mehr für die Verkehrsinfrastruktur zusätzlich bereitzustellen.
Das haben viele vor ihm, auch SPD-Minister, nicht geschafft. Insofern, denke ich, sind wir hier auf einem richtigen Weg. Für meine Fraktion gilt weiterhin: Freie Fahrt für freie Bürger! – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetzes, auf Drucksache 6/1336, hierzu die Beschlussempfehlung
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungs- aufgabenübertragungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1336 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch- etikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetzes auf Drucksache 6/1336. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1887 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1336 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1336 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/1813.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstands- förderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz – MFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/1813 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat sich in Ziffer 30 der Koalitionsvereinbarung im Jahr 2011 darauf verständigt, das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1993 zu aktualisieren. Der Entwurf der Neufassung liegt Ihnen jetzt vor.
Das Mittelstandsförderungsgesetz ist der Leitfaden für die Mittelstandspolitik im Land Mecklenburg-Vorpom- mern.
Das Gesetz bildet den Rahmen für die vielfältigen Fördermaßnahmen zur Flankierung der wirtschaftlichen Ent- wicklung mittelständischer Unternehmen. Es kann und soll Einzelmaßnahmen nicht erschöpfend beschreiben. Dies erfolgt jedoch in Förderrichtlinien und hinsichtlich der Mittelausstattung im Haushaltsgesetz.
Der Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern hat sich positiv entwickelt. Insbesondere hat es uns geholfen, besser als andere durch die Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre zu kommen. So hat Mecklenburg-Vorpom- mern in den Jahren 2007, 2009 und 2012 das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer aufzuweisen, im Jahr 2012 mit einer deutlichen Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,9 Prozent. Beim längerfristigen Wachstum 2005 bis 2012, der Zeitraum soll hier betrachtet sein, liegt Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland auf Platz 6 und auf Platz 1 in den ostdeutschen Ländern.
Der Mittelstand ist das Fundament der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. 99,6 Prozent aller Unternehmen im Land gehören zum Mittelstand.