Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Ich möchte einmal zitieren aus der Fachtagung der Paritäter am 08.12.2012 in Kiel, wo auch der Kollege Wergin vom Sozialministerium war. Und da ging es um die Auswertung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Zusam

menhang mit der Schulsozialarbeit. Ich zitiere: „Fachliche, unabhängige und anwaltschaftliche Positionen der Schulsozialarbeit für junge Menschen müssen erhöht werden.“ Das heißt, ich möchte nicht nur, dass wir den Status quo behalten, sondern dass wir Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit perspektivisch sehen.

Ich komme jetzt auf den zweiten Punkt des Regierungsantrages.

(Torsten Renz, CDU: Nee, nee.)

Der Regierungskoalition.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Aber aufgepasst, Herr Renz!

(Torsten Renz, CDU: Jetzt zeigen Sie Initiative.)

Also da geht es darum, die Personalkostenförderung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu verstetigen,

(Torsten Renz, CDU: Das muss auch mal deutlich gesagt werden.)

Rahmenbedingungen zu schaffen. Das haben wir in Schwerin schon mal hinbekommen. Wir hatten Dreijahresverträge und wir haben Zweijahresverträge.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Wir wissen alle, wie schwierig das ist, dies hier vorzunehmen. Wir werden Sie alle darin unterstützen, Frau Schwesig, aber – und ich denke, das ist das, was der Antrag auch verpasst hat – es gibt nicht einen Hinweis zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz, das, was wir eben auch in den letzten Monaten immer wieder gebetsmühlenartig hier besprochen haben.

Dann vermisse ich die Sachkosten. Es ist doch nicht nur mit den Personalkosten getan, sondern die Sachkosten werden derzeitig von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe getragen, und ich finde, die brauchen Antworten, wenn wir hier von Verlässlichkeit und Verstetigung sprechen.

Aus der benannten Fachtagung, die ich eben schon erwähnt habe, sind noch mal mehrere Punkte hervorgegangen, und die vermisse ich auch. Nämlich es geht immer wieder darum, nachzufragen, wenn wir den heutigen Bestand des ESF haben, wie soll es zukünftig weitergehen. Es ist immer ein Projekt oder ein Modellprojekt. Und das, worauf die Fachtagung noch mal ganz explizit hinweist, ist, dieses zu verlassen, die „Projektitis“, wie sie auch gerne in unserem Land genannt wird. Ich denke, der ESF und die BuT-Gelder sind beide Brückengelder. Sie sind eine Brücke zu einer Verstetigung. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

(Jörg Heydorn, SPD: Wer sagt denn was anderes?)

Und um noch mal auf das BuT zu sprechen zu kom- men …

(Jörg Heydorn, SPD: Wer sagt denn was anderes?)

Ich habe hier nichts weiter gehört als: Wir verstetigen durch ESF und BuT.

Aber noch einmal zurück zum BuT. Ebenfalls in der Fachtagung sehr stark kritisiert worden ist, dass es dort keine Standards für Schulsozialarbeit gab, keine Präzisierung und fehlende fachliche Vorgaben. Und ich glaube, genau das ist es nämlich, was die Kritik am ESF war. Es war eben nicht nur die Qualifikation und der schnelle Übergang vom Landesprogramm in die ESFFörderung.

Von daher bitte ich um Überweisung der beiden Anträge in den entsprechenden Fachausschuss, das ist der Sozialausschuss.

(Torsten Renz, CDU: Können Sie das auch begründen?)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gajek.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/...

Ach so, wir müssen zunächst über die Überweisung, die eben im letzten Wortbeitrag genannt wurde, abstimmen. Also, Frau Gajek hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Debatte beantragt, den vorliegenden Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Das ist der weitergehende Antrag, über den stimmen wir jetzt zuerst ab. Wer diesem Antrag folgen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diesem Überweisungsvorschlag mehrheitlich nicht gefolgt worden.

Ich bitte jetzt um das Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1934 zustimmen möchten. Wer ist dafür? – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1934 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1916 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1916 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Netzneutralität gesetzlich festschreiben, auf Drucksache 6/1904.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Netzneutralität gesetzlich festschreiben – Drucksache 6/1904 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das Internet bietet enorme Potenziale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Seine Attraktivität und Innovationskraft verdankt es maßgeblich dem offenen und vergleichsweise einfachen Zugang für Nutzer und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung unabhängig von Sender und Empfänger.“

Diese Worte stammen nicht von mir, sondern aus dem Bericht der Enquetekommission des Bundestages „Internet und digitale Gesellschaft“. Und damit ist zu Punkt 1 unseres Antrages eigentlich alles Wesentliche gesagt. Wenn ich mich im Internet umschaue, stelle ich fest, dass dort ein großer Teil von Ihnen mit sinnvollen Beiträgen vertreten ist – das Frontberichterstattungsorgan nehme ich hier mal aus an dieser Stelle – und dass viele von Ihnen das Medium Internet ebenfalls gebührend und schätzen gelernt haben. Jedem ist klar, dass in der heutigen Zeit ein freies und offenes Internet eine wesentliche Grundlage für Informations- und Meinungsfreiheit bildet. Ich habe eigentlich in der demokratischen deutschen Parteienlandschaft noch niemanden vernommen, der Gegenteiliges behauptet. Und um diese Grundlage zu sichern, ist es erforderlich, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.

Nun wird gelegentlich von Kritikerinnen und Kritikern unserer Anträge auch zu diesem Thema gern behauptet, die Netzneutralität sei bereits gesetzlich verankert in Paragraf 41a des Telekommunikationsgesetzes. Meine Damen und Herren, mitnichten ist dies der Fall. Es ist schlicht eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und einer Richtlinie durch die Bundesnetzagentur. Und von beidem wurde noch kein Gebrauch gemacht.

Genau deshalb sagen wir, es müssen gesetzliche Standards festgelegt werden. Die Übergabe des Problems in die Hände der Bundesregierung hat ja offensichtlich nichts zur Sicherung der Netzneutralität beigetragen. Das haben auch die Bürgerinnen und Bürger erkannt. Vielleicht hat es ja der eine oder andere mitbekommen, es gibt zu diesem Thema bereits eine Onlinepetition.

Am 21. Mai, also vor wenigen Tagen, begann hier die Zeichnungsfrist. Am Vormittag des 23. Mai, also keine zwei Tage später, lagen bereits mehr als 20.000 Unterschriften vor und die geforderten 50.000 fielen kurze Zeit später, weit vor Fristablauf. Da sieht man doch, wie sehr die Menschen in diesem Land dieses Thema bewegt. Aber wahrscheinlich sieht die Bundesregierung immer noch keine Notwendigkeit, eine Verordnung zu erlassen. Selbst das Bundeskartellamt hat sich der Sache angenommen und das Vorhaben der Telekom, was Auslöser dieses Antrages war, ins Auge gefasst. Alle sehen Handlungsbedarf, nur die Bundesregierung nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bisher hieß es zu diesem Thema ja immer, es bestehe keine akute Gefahr. Das dürfte sich natürlich mit der Ankündigung der Tele

kom und nach Informationen aus dem Internet auch anderer Anbieter – da sieht man schon, wofür das Internet so alles gut ist –, künftig Netzblockaden einzubauen und die Datenmenge ab einem gewissen Punkt zu verlangsamen, deutlich ändern. Solche Vorhaben sind ohne Zweifel eine Gefahr für die Freiheit des Internets. Sie bedeuten zunächst zumindest gelenkte Inhalte. Was dann noch kommt, wird sich zeigen.

Natürlich bedeutet Netzneutralität weit mehr als Netzblockaden, Begrenzung von Datenmengen oder Privilegierung einiger Dienste. Zunächst bedeutet Netzneutralität nur die wertneutrale Übertragung von Inhalten im Internet. Es bedeutet das Senden aller Datenpakete unverändert und in gleicher Qualität von und an ihre Kunden, unabhängig davon, woher diese stammen, zu welchem Ziel sie transportiert werden sollen, was Inhalt der Pakete ist und welche Anwendung die Pakete dann finden, so die Definition. Die Pläne der Telekom greifen hier teilweise ein. Sie sind also nicht das ganze Problem, aber sie sind der erste Stein des Anstoßes. Aus diesem Grunde möchte ich auch nicht zu sehr auf diesen Plänen rumreiten, da sie nur Teil eines Problems sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich habe mir angewöhnt, alle Argumente zu prüfen, bevor ich unüberlegt draufloshaue. Und das schließt natürlich auch die Gegenargumente ein. Was könnte also gegen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sprechen? Einige vermeintliche Wirtschaftsfachleute meinen ja, man brauche so ein Gesetz nicht, da der Markt so etwas selbst reguliere. Allein der Glaube hieran fehlt mir.

Übersehen wird hierbei nämlich die Natur des Marktes. Wir reden hier über Oligopole. Da sind die Regeln in der Praxis etwas anders als in der Selbstregulierung. Das merke ich nämlich jedes Mal oder das merken auch Sie jedes Mal, wenn Sie an die Zapfsäule fahren, um Ihr Auto aufzutanken. Auf Selbstregulierung sollte man also auch hier nicht vertrauen.

Dann wird argumentiert, eine Verpflichtung zur Netzneutralität verhindere den weiteren Ausbau der Breitbandnetze. Das soll wohl heißen, die Geschichte wirft nicht genug Gewinn für Investitionen ab. Aber das Internet platzt bald aus allen Nähten und hier muss ausgebaut werden, was das Zeug hält.

Nur um das klarzustellen: Auch wir sind für den Ausbau von Breitbandnetzen, sobald dies erforderlich ist. Aber zum einen ist dieser Punkt nach Einschätzung von Experten noch lange nicht erreicht und zum anderen nicht auf Kosten eines freien und offenen Internets. Die Kapazitäten sind jetzt und werden auch in naher Zukunft noch ausreichend sein. Im Übrigen konnte auch noch kein Nachweis erbracht werden, warum denn nun die Netzneutralität zugunsten von Investitionen geopfert werden soll. Nein, all das überzeugt nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine sehr verehrten Damen und meine Herren, letztlich geht es hierbei, wie so oft, nur um Profitmaximierung. Man will einfach mehr am Internet verdienen, Profitmaximierung auch auf die Gefahr hin, Menschen vom Internet auszuschließen. Und das grundsätzliche Problem erahnen anscheinend sogar überzeugte Nichtsozialisten. Ich zitiere hier einmal den Abgeordneten der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Georg Nüßlein, der am 16. Mai in der Bundestagsdebatte zum Thema Netzneutralität im

Allgemeinen nicht viel Sinnvolles zur Debatte beitragen konnte, dann aber doch sagte, ich zitiere: „Die Gefahr, die mit einer solchen Datenbremse verbunden ist …, ist meines Erachtens die, dass bei einem Preisaufschlag – und seien es nur 10 bis 20 Euro, wie die Telekom ihn nehmen will – die Bereitschaft, dafür zu zahlen, bei vielen weniger zahlungskräftigen Privatkunden nicht mehr da ist.“ Zitatende.

Und gerade auch bei uns im Land geht es nicht nur darum, ob man 10 oder 20 Euro mehr zahlen will, sondern es geht auch hier darum, ob man 10 oder 20 Euro mehr zahlen kann. Das könnte man deshalb sogar fast so stehen lassen, wie der Kollege von der CDU/CSUFraktion formuliert hat, „fast“ deshalb, weil ich bei einem Blick eben auf die vielen Hartz-IV-Haushalte in unserem Land und die hohe Anzahl von prekär Beschäftigten von bloßer Bereitschaft zur Zahlung nicht reden kann. Es geht da um die schlichte Möglichkeit, einen derartigen Mehrbetrag zu bezahlen. Da liegt nämlich für viele das Problem. Und für viele Haushalte, das wissen wir, wenn wir durch unser Land fahren, sind eben 20 Euro viel Geld. Ich bin daher Herrn Dr. Nüßlein für diese Aussage sehr dankbar. So brauche ich nämlich nicht das Schlagwort des Zweiklasseninternets zu bedienen. Er hat es trefflich beschrieben.

Und da sehen Sie den springenden Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ist man sozial eingestellt, dann tritt man dafür ein, dass Dinge, die elementar wichtig für die Menschen sind, günstiger werden. Ist man nicht sozial eingestellt, dann tritt man dafür ein, an den Dingen, die elementar wichtig für die Menschen sind, Geld zu verdienen. Und je wichtiger es für die Menschen ist, umso mehr Geld soll sich ja damit verdienen lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem weiteren Zitat aus der Bundestagsdebatte schließen. So teilte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann mit, ich zitiere: „Der beste Weg, um Netzneutralität nachhaltig zu sichern, bleibt allerdings eine klare gesetzliche Regelung hierzu. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die rot-grüne Koalition im Land NRW eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt hat.“ Zitatende.