Lieber Kollege Dachner, Sie haben ja hier ausführlich beschrieben, wie Sie den Umgang auch mit Andersdenkenden aus der linken Szene betrachten,
Mich würde mal interessieren, wie Sie mit solchen Punkern umgegangen sind, als Sie noch Leiter des VPKA in Anklam waren.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das interessiert mich auch. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Vielleicht gibt es da ja irgendwelche Parallelen, aber das können wir gelegentlich mal beim Kaffee klären, lieber Kollege Dachner.
(Udo Pastörs, NPD: Da fragen Sie sich mal selber, wie Sie derzeit agiert haben, Herr Ritter, als ideologischer Hetzer.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, einen anhängigen Rechtsstreit um Aussagen und Angaben im Verfassungsschutzbericht 2011 zu beenden. Dies möchte ich nicht begrüßen. Klage, Gegenklage, Eilverfahren und Beschwerde sind Instrumente des Rechtsstaates. Warum sollten wir deren Anwendung gerade dann ausschließen oder beenden, wenn es um heikle Fragen des Verfassungsschutzes geht? Das erklärt sich mir nicht ganz. Ich bin sogar der Auffassung, dass das Durchtragen dieses Verfahrens für die Zukunft wichtige Erkenntnisse für alle Beteiligten mit sich bringt. Darauf komme ich zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutzbericht 2011 unseres Innenministeriums, der in seiner ursprünglichen Fassung gegenwärtig nicht verbreitet werden darf, wird ohnehin in die Geschichte eingehen, so oder so. Konsequent wäre nicht die Rücknahme der Beschwerden, sondern das Einstampfen des Berichtes insgesamt.
Er ist auch ohne abschließende Rechtsprechung über weite Strecken faktisch Makulatur und für eine sachliche Information der Öffentlichkeit oder die öffentliche Debatte ist er weitgehend verbrannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutzbericht hatte schon einen denkbar schlechten Start. Der NSU-Komplex führte zu einer verspäteten Vorlage des Berichtes. Für Antworten im Bericht sei es hingegen noch zu früh gewesen, lasen wir dann im Bericht. Selbstkritik ist diesem Bericht völlig fremd, das haben wir hier bereits debattiert. Es sei aber schon die Frage gestattet, ob es für den Verfassungsschutz nicht lohnender und sinnvoller gewesen wäre, statt den „RotFuchs“ zu beobachten, sich um den „Weissen Wolf“ zu kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Komplex „Feine Sahne Fischfilet“ hat die Sinnhaftigkeit des Verfassungsschutzberichtes 2011 auf ganz eigene Art unterstrichen. Der Plattenabsatz der Punkband aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich vervielfacht, für den Verfassungsschutz unseres Landes gab es dafür einen Präsentkorb vom Plattenlabel,
Auf eineinhalb Seiten befasst sich der Verfassungsschutzbericht mit dieser Punkband. Da ergibt sich selbstverständlich die Frage, ob dieser Verfassungsschutz keine ernsthafteren Probleme hat.
(Udo Pastörs, NPD: Wir haben ja gehört, dass das seine Berechtigung hat, dass die sich damit befassen. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Stichpunkt zum Beispiel „Anschläge auf Wahlkreisbüros der demokratischen Parteien und Abgeordneten“, Stichpunkt „Hammerskins“, Stichpunkt „Versagen der V-Leute beim NSU und anderswo“.
weil er unbewiesene Aussagen beziehungsweise Behauptungen enthält, Kollege Reinhardt. Ich verweise auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 15. November 2012. Dort belegt die Landesregierung die vom Verfassungsschutzbericht 2011 ausgemachte besorgniserregende Tendenz von Straftaten im Phänomenbereich „links“ der politisch motivierten Kriminalität mit folgendem Beispiel, ich zitiere: „In einem Fall erreichte die Schadenshöhe einer linksextremistischen Sachbeschädigung einen Wert von 250.000 Euro (Zerstörung von Versuchsfeldern mit gen- technisch veränderten Pflanzen am 09.07.2012).“ Zitat- ende.
Als sich der Innenausschuss – und Herr Reinhardt wird sich erinnern, er ist der Vorsitzende dieses Ausschusses – aus anderem Anlass Wochen später mit diesen Versuchsfeldern befasst, wird von mir die Frage gestellt, ob inzwischen Täter ermittelt seien. Die Frage wird verneint.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man weiß also nicht, wer die Täter waren, behauptet aber im Verfassungsschutzbericht, sie sind linksextremistisch.
Vielleicht tragen die anstehenden Verfahren auch dazu bei, dass der Verfassungsschutzbehörde derartige Aussagen künftig nicht mehr ganz so leichtfüßig aus der Feder fließen. Deshalb sind auch wir an dieser Stelle für die Fortführung der Verfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung: Der Verfassungsschutzbericht, auch der Bericht 2011, steht vor einem Dilemma, vor einem Grundproblem, für dessen Auflösung ich mir von anstehenden Gerichtsverfahren eine positive Wirkung erhoffe. Ich zitiere noch einmal aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage: „Für die Entscheidung, einen Personenzusammenschluss im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen, wird grundsätzlich die Gesamtschau der Erkenntnisse über eine Gruppierung oder Organisation herangezogen. In Veröffentlichungen des Verfassungs
schutzes können dabei naturgemäß nur solche Informationen enthalten sein, die offen zugänglich sind.“ Zitatende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Widerspruch zwischen offen zugänglichen Informationen einerseits und einer nur der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden und von ihr erstellten sogenannten Gesamtschau andererseits, diese Fragen müssen versucht werden zu beantworten. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn hierzu gerichtliche Klarheit geschaffen wird.
Die vom Innenministerium beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mag ein Geschmäckle haben. Die Landesregierung hat entsprechende Fragen für nicht nachvollziehbar beantwortet. Brisanter ist für mich eine ganz andere Frage: Erhält die Kanzlei im weiteren Verlauf der Rechtsstreitigkeiten für die Prozessführung möglicherweise mehr Informationen, Stichwort „Gesamtschau des Verfassungsschutzes“, als der Landtag sie mit dem Verfassungsschutzbericht 2011 erhalten hat? Diese Frage sollte geklärt werden.
Sollte das der Fall sein, und das wird der Prozessverlauf zeigen, dann sollten wir uns als Landtag für künftige Verfassungsschutzberichte grundsätzliche Fragen stellen und diese auch gemeinsam klären. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.