Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Lieber Kollege Dachner, Sie haben ja hier ausführlich beschrieben, wie Sie den Umgang auch mit Andersdenkenden aus der linken Szene betrachten,

(Stefan Köster, NPD: Der linke Straßenpöbel. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

welches Verhältnis Sie zu Punkern haben, zum Beispiel zu den Mitgliedern der Punkband.

(Manfred Dachner, SPD: Zu Extremisten. Nur zu Extremisten.)

Mich würde mal interessieren, wie Sie mit solchen Punkern umgegangen sind, als Sie noch Leiter des VPKA in Anklam waren.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das interessiert mich auch. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Vielleicht gibt es da ja irgendwelche Parallelen, aber das können wir gelegentlich mal beim Kaffee klären, lieber Kollege Dachner.

(Udo Pastörs, NPD: Da fragen Sie sich mal selber, wie Sie derzeit agiert haben, Herr Ritter, als ideologischer Hetzer.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren …

(Heinz Müller, SPD: Frau Präsidentin!)

Was hatte ich denn für eine Funktion, Herr Pastörs? Na?

(Udo Pastörs, NPD: Sie sind doch ein ideologischer …)

(Minister Dr. Till Backhaus: Machen Sie was, Frau Präsidentin, sonst gehe ich gleich raus hier!)

Eben nannten Sie mich noch „Hetzer“, Herr Pastörs.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

So, Herr Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

Herr Ritter, Sie können jetzt gerne weiterreden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, einen anhängigen Rechtsstreit um Aussagen und Angaben im Verfassungsschutzbericht 2011 zu beenden. Dies möchte ich nicht begrüßen. Klage, Gegenklage, Eilverfahren und Beschwerde sind Instrumente des Rechtsstaates. Warum sollten wir deren Anwendung gerade dann ausschließen oder beenden, wenn es um heikle Fragen des Verfassungsschutzes geht? Das erklärt sich mir nicht ganz. Ich bin sogar der Auffassung, dass das Durchtragen dieses Verfahrens für die Zukunft wichtige Erkenntnisse für alle Beteiligten mit sich bringt. Darauf komme ich zurück.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutzbericht 2011 unseres Innenministeriums, der in seiner ursprünglichen Fassung gegenwärtig nicht verbreitet werden darf, wird ohnehin in die Geschichte eingehen, so oder so. Konsequent wäre nicht die Rücknahme der Beschwerden, sondern das Einstampfen des Berichtes insgesamt.

(Beifall Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Er ist auch ohne abschließende Rechtsprechung über weite Strecken faktisch Makulatur und für eine sachliche Information der Öffentlichkeit oder die öffentliche Debatte ist er weitgehend verbrannt.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Das ist so.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutzbericht hatte schon einen denkbar schlechten Start. Der NSU-Komplex führte zu einer verspäteten Vorlage des Berichtes. Für Antworten im Bericht sei es hingegen noch zu früh gewesen, lasen wir dann im Bericht. Selbstkritik ist diesem Bericht völlig fremd, das haben wir hier bereits debattiert. Es sei aber schon die Frage gestattet, ob es für den Verfassungsschutz nicht lohnender und sinnvoller gewesen wäre, statt den „RotFuchs“ zu beobachten, sich um den „Weissen Wolf“ zu kümmern.

(David Petereit, NPD: Den gibts gar nicht mehr. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Komplex „Feine Sahne Fischfilet“ hat die Sinnhaftigkeit des Verfassungsschutzberichtes 2011 auf ganz eigene Art unterstrichen. Der Plattenabsatz der Punkband aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich vervielfacht, für den Verfassungsschutz unseres Landes gab es dafür einen Präsentkorb vom Plattenlabel,

(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

und halb Deutschland klatscht sich vergnügt auf die Oberschenkel.

Auf eineinhalb Seiten befasst sich der Verfassungsschutzbericht mit dieser Punkband. Da ergibt sich selbstverständlich die Frage, ob dieser Verfassungsschutz keine ernsthafteren Probleme hat.

(Udo Pastörs, NPD: Wir haben ja gehört, dass das seine Berechtigung hat, dass die sich damit befassen. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Stichpunkt zum Beispiel „Anschläge auf Wahlkreisbüros der demokratischen Parteien und Abgeordneten“, Stichpunkt „Hammerskins“, Stichpunkt „Versagen der V-Leute beim NSU und anderswo“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Udo Pastörs, NPD: So kommen wir nicht weiter.)

der Verfassungsschutzbericht 2011 sollte auch deshalb in der Schublade verschwinden,

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

weil er unbewiesene,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

weil er unbewiesene Aussagen beziehungsweise Behauptungen enthält, Kollege Reinhardt. Ich verweise auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 15. November 2012. Dort belegt die Landesregierung die vom Verfassungsschutzbericht 2011 ausgemachte besorgniserregende Tendenz von Straftaten im Phänomenbereich „links“ der politisch motivierten Kriminalität mit folgendem Beispiel, ich zitiere: „In einem Fall erreichte die Schadenshöhe einer linksextremistischen Sachbeschädigung einen Wert von 250.000 Euro (Zerstörung von Versuchsfeldern mit gen- technisch veränderten Pflanzen am 09.07.2012).“ Zitat- ende.

(Egbert Liskow, CDU: Eine Sauerei!)

Als sich der Innenausschuss – und Herr Reinhardt wird sich erinnern, er ist der Vorsitzende dieses Ausschusses – aus anderem Anlass Wochen später mit diesen Versuchsfeldern befasst, wird von mir die Frage gestellt, ob inzwischen Täter ermittelt seien. Die Frage wird verneint.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man weiß also nicht, wer die Täter waren, behauptet aber im Verfassungsschutzbericht, sie sind linksextremistisch.

(David Petereit, NPD: Das ist doch immer so.)

Vielleicht tragen die anstehenden Verfahren auch dazu bei, dass der Verfassungsschutzbehörde derartige Aussagen künftig nicht mehr ganz so leichtfüßig aus der Feder fließen. Deshalb sind auch wir an dieser Stelle für die Fortführung der Verfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung: Der Verfassungsschutzbericht, auch der Bericht 2011, steht vor einem Dilemma, vor einem Grundproblem, für dessen Auflösung ich mir von anstehenden Gerichtsverfahren eine positive Wirkung erhoffe. Ich zitiere noch einmal aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage: „Für die Entscheidung, einen Personenzusammenschluss im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen, wird grundsätzlich die Gesamtschau der Erkenntnisse über eine Gruppierung oder Organisation herangezogen. In Veröffentlichungen des Verfassungs

schutzes können dabei naturgemäß nur solche Informationen enthalten sein, die offen zugänglich sind.“ Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Widerspruch zwischen offen zugänglichen Informationen einerseits und einer nur der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden und von ihr erstellten sogenannten Gesamtschau andererseits, diese Fragen müssen versucht werden zu beantworten. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn hierzu gerichtliche Klarheit geschaffen wird.

Die vom Innenministerium beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mag ein Geschmäckle haben. Die Landesregierung hat entsprechende Fragen für nicht nachvollziehbar beantwortet. Brisanter ist für mich eine ganz andere Frage: Erhält die Kanzlei im weiteren Verlauf der Rechtsstreitigkeiten für die Prozessführung möglicherweise mehr Informationen, Stichwort „Gesamtschau des Verfassungsschutzes“, als der Landtag sie mit dem Verfassungsschutzbericht 2011 erhalten hat? Diese Frage sollte geklärt werden.

Sollte das der Fall sein, und das wird der Prozessverlauf zeigen, dann sollten wir uns als Landtag für künftige Verfassungsschutzberichte grundsätzliche Fragen stellen und diese auch gemeinsam klären. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.