Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

und die anderen Landeseinrichtungen, die hier mitwirken. Wir reden über eine andere Ebene als die, über die Sie hier reden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Deswegen, meine Damen und Herren, tun Sie dem Kinder- und Jugendtourismus heute keinen Gefallen. Und wenn morgen der 31. Mai dann der Tag ist, an dem diese AG „Junges Land für Junge Leute“ ihre Arbeit einstellen muss, weil Sie nicht bereit sind, entsprechend Entscheidungen zu treffen, dann kann ich nur feststellen, in der Tat, das ist ein sehr, sehr trauriger Tag,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das müsste sich der Ministerpräsident auf die Fahnen schreiben.)

ein sehr trauriger Tag für Mecklenburg-Vorpommern, auch für mich persönlich, denn nach 12 Jahren oder

nach 14 Jahren erfolgreicher Arbeit wird etwas in den Dreck getreten,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

ich will es so deutlich sagen, durch eine Entscheidung, die Ihnen hätte leichtfallen können. Es geht in den letzten Jahren um 1,3 Millionen, 130.000, von mir aus auch 140.000 Euro pro Jahr. Warum sind Sie nicht bereit, dieses Geld weiter einzusetzen und den Vorsprung, den wir in Deutschland und sogar in Europa haben, weiter auszubauen? Denn es geht um die Urlauberinnen und Urlauber von heute und von morgen.

Sie geben etwas auf, was wir uns hier gemeinsam erarbeitet haben. Ich verstehe Sie nicht. Ich kritisiere Sie dafür und ich sage Ihnen, Sie beerdigen einen Teil des Kinder- und Jugendtourismus in Mecklenburg-Vorpom- mern und damit auch in Deutschland. Und das haben sie einfach, das haben diese Menschen, die das aufgebaut haben, nicht verdient.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht verdient. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Sie treten deren Arbeit regelrecht mit Füßen und das schreibe ich Ihnen ins Stammbuch.

Ich bitte um die Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Weitere Wortmel- dungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1906 in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Lustig ist das schon gar nicht, nee. Da wird nämlich noch gegrinst.)

Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Regine Lück, DIE LINKE: Die freuen sich noch.)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1906 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1906. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1906 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: So machen wir das Land zukunftsfähig.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf für eine Bundeskompensationsverordnung überarbeiten, Drucksache 6/1895.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf für eine Bundeskompen- sationsverordnung überarbeiten – Drucksache 6/1895 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeden Tag werden in Deutschland 77 Hektar Freifläche in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das ist derzeit die prominenteste Zahl, die beschreibt, auf welche Weise wir in Deutschland natürliche Ressourcen in Anspruch nehmen. 77 Hektar, das sind so Pi mal Daumen 77 Fußballfelder, die pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsflächen überführt werden. Diese Siedlungs- und Verkehrsflächen sind im Schnitt dann zu 46 Prozent komplett versiegelt.

Aus unserem GRÜNEN-Wahlprogramm für die Bundestagswahl zitiere ich: „Wir wollen den …flächenverbrauch bis 2020 auf … 30 Hektar am Tag reduzieren und langfristig ganz stoppen.“ Zitatende. Denn auch ein reduzierter Flächenverbrauch würde irgendwann zu einer komplett versiegelten Bundesrepublik führen, meine Damen und Herren.

Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, denn hier ist die Zunahme der Versiegelung mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt, Mecklenburg-Vorpommern ist hier quasi – sicherlich ungewollt – ein Spitzenreiter. Die durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommenen Areale stehen dann eben nicht oder nur in eingeschränktem Maß für die menschliche Erholung an freier Luft, für die Grundwasserneubildung und als natürliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund ist die Eingriffsregelung geschaffen worden. Sie soll sicherstellen, dass sich die Qualität von Natur und Landschaft nicht verschlechtert. Nur wenn gezeigt wird, dass es sich um unvermeidliche Beeinträchtigungen handelt, darf weiter geplant werden. Im Anschluss wird dann die Dimension des Eingriffs ermittelt und nach Kompensationen gesucht.

Es geht also um den Ausgleich der verlorengegangenen Funktion im räumlichen und funktionalen Zusammenhang: Idealerweise am selben Ort soll die beeinträchtigte Funktion – nehmen wir mal an, ein Fledermausüberwinterungsquartier wurde zerstört – wieder hergestellt werden, ein Ersatzquartier für die Fledermäuse, möglichst am gleichen Ort, geschaffen werden. Bei vielen Gebäuden ist das möglich.

Bei flächenverbrauchenden Projekten werden im Regelfall Ausgleichsflächen für die Schaffung von Biotopen

eingerichtet – in den Anfängen der damaligen Gesetzgebung zum Teil auch mit recht fragwürdigen Ergebnissen, das gebe ich gerne zu, wo direkt neben der neuen Straße ein Lesesteinhaufen mit Hecken und einer Streuobstwiese auf engem Raum so kombiniert wurden, dass möglichst viele Ausgleichspunkte erzielt werden konnten, jedoch sinnvolle ökologische Wechselbeziehungen eher unwahrscheinlich waren.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das war doch euer Ziel.)

Sie sehen, meine Damen und Herren, ein solcher Ausgleich beziehungsweise Ersatz ist ein kompliziertes Verfahren, hat es doch etwas mit der Bewertung von Natur zu tun, und dies nach möglichst objektiven Kriterien.

Naturschutz fällt nun in erster Linie in den

Verantwortungsbereich der Länder und so haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche unterschiedliche Modelle entwickelt, die diesen Ausgleich und den Ersatz von Beeinträchtigungen regeln. So gibt es neben etlichen anderen das Thüringer Bilanzierungsmodell, das

Osnabrücker Modell, natürlich – wie sollte es auch anders sein – ein bayerisches Modell und es gibt auch einen eigenen Ansatz in Mecklenburg-Vorpommern. Die unterschiedlichen Modelle unterscheiden sich in erster Linie darin, wie diese Eingriffe bewertet werden und wie Ausgleich und Ersatz ermittelt werden.

Wir haben es also derzeit mit einer schwer über- schaubaren Methodenvielfalt zu tun, mit unterschiedlich hohem Arbeitsaufwand jeweils. Damit verbunden sind auch abweichende Ergebnisse im Resultat. So kann zum Beispiel die Rodung eines Erlenbruchwaldes in dem einen Bundesland weniger Ausgleich nach sich ziehen als in einem anderen Bundesland.

All dies führte zu einer berechtigten fachlichen Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten des Kompensationsmodells. Unser Agrarausschuss hat sich am 29. November letzten Jahres mit dem Thema befasst und durch Herrn Dr. Gatz verbale Erläuterungen erhalten. Die Übermittlung der entsprechenden Dokumente an die Ausschussmitglieder befindet sich seitdem allerdings in Prüfung.

Wir denken, es ist ein wichtiger und richtiger Ansatz, mit einer Bundeskompensationsverordnung einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen. Auf diese Weise können wir zu einheitlichen, bundesweit gültigen Standards kommen. Gerade für länderübergreifende Projekte – denken Sie an den Ausbau der Stromnetze – werden diese einheitlichen Standards benötigt. Auf diese Weise werden dann Verfahrensabläufe erleichtert, wird die Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen nachvollziehbarer und transparenter und – ganz wichtig – es kann die Akzeptanz von Kompensationsmaßnahmen steigen.

Um nun aber mit der Bundeskompensationsverordnung die eigentliche Intention der vorhin geschilderten Eingriffsregelung zu erhalten, mit ihrer Hilfe also die Natur zu schützen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, muss unserer Meinung nach noch an mehreren Stellschrauben gedreht werden.

Nun hat am 24. April das Bundeskabinett die Kompensationsverordnung beschlossen, die Befassung im Bundesrat steht kurz bevor, sie wird voraussichtlich am 7. Juni stattfinden. Die Länder haben also jetzt noch die Mög

lichkeit, ihre Vorstellungen einzubringen. Diese Möglichkeit sollte auch durch unsere Landesregierung genutzt werden. Mit unserem Antrag und seinen Begründungen stellen wir den Änderungsbedarf aus unserer Sicht dar und bitten um Ihre Unterstützung.

Ein wichtiger Punkt ist folgender: Wir denken, die Privilegien für die Land- und Forstwirtschaft, die in der jetzigen Kompensationsverordnung formuliert sind, sollten zurückgenommen werden, denn für eine Sonderstellung dieser beiden Wirtschaftszweige sehen wir nicht unbedingt einen zwingenden Grund.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Entsprechend dem Entwurf sollen nämlich landwirtschaftliche Flächen nur dann als Kompensationsflächen dienen können, wenn zuvor geprüft wurde, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden kann, und wenn zuvor geprüft wurde, ob besonders geeignete Böden in Anspruch genommen werden sollen.

Diese Regelung wäre aus grüner Sicht summa summarum ein gewisser Rückschritt. Sie generiert sich aus der Behauptung vor allen Dingen des Bauernverbandes, dass es durch Kompensationsmaßnahmen zu einem überdurchschnittlichen Entzug von wirtschaftlicher Nutzfläche käme und damit eine Flächenkonkurrenz zwischen Naturschutz und Landwirtschaft bestünde.

Dies ist aber nicht zutreffend. In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des geschätzten Kollegen Professor Dr. Tack auf der Drucksache 6/971 heißt es, ich zitiere: „Die Flächeninanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen durch naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen ist in MecklenburgVorpommern verhältnismäßig gering und liegt nach Auswertung des landesweiten Kompensationsverzeichnisses unter 1,0 %.“ Zitatende. Wir sind also im 0,x-Bereich. Und auch bundesweit betrachtet fällt diese Behauptung in sich zusammen: Nur 3 Prozent des Flächenverbrauches gehen nach Schätzungen des BMU auf diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zurück.

Mit der Kampagne des Bauernverbandes, dessen Aussagen sich nun in der Bundeskompensationsver- ordnung wiederfinden, wurde der Begriff „Flächenver- brauch“ von seiner ursprünglichen Bedeutung in sein Gegenteil verkehrt, denn der Verlust von landwirt- schaftlichen Flächen resultiert maßgeblich aus den Flächenumwandlungen für Siedlungs- und Verkehrs- flächen und eben nur sehr, sehr marginal aus den Kompensationsmaßnahmen – wie gesagt, in MecklenburgVorpommern eine Größe unter ein Prozent.

Wir meinen: die Bundeskompensationsverordnung sollte vermeiden, hier neue Fronten zwischen dem Naturschutz einerseits und der Landwirtschaft andererseits an Themen aufzubauen, wo es gar keine Fronten gibt. Sie wissen es, wir sagen es hier noch einmal: Eine nachhaltige Landwirtschaft ist im besten Fall auch Naturschutz. Mehr Naturschutz in der Landwirtschaft erzielen wir jedoch vor allen Dingen über einen grundlegenden Wandel der europäischen Förderpolitik – dazu haben wir ja auch schon einiges am Mittwoch im Zusammenhang mit dem Thema Gemeinsame

Agrarpolitik gesagt und gehört – und nicht, und da bin ich bei einem weiteren Thema der Bundeskompensations- verordnung, nicht bei den sogenannten Produktions- integrierten Kompensationsmaßnahmen.