Agrarpolitik gesagt und gehört – und nicht, und da bin ich bei einem weiteren Thema der Bundeskompensations- verordnung, nicht bei den sogenannten Produktions- integrierten Kompensationsmaßnahmen.
Mit diesem Instrument, den PIK, Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen, soll es also nun möglich sein, völlig grundlegende und eher selbstverständliche landwirtschaftliche Tätigkeiten wie die Etablierung und den Erhalt artenreichen Grünlandes als eine solche
Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. Und da sagen wir, das geht in der derzeitigen Fassung der Verordnung doch in eine falsche Richtung. Kompen- sationsmaßnahmen müssen der Reparatur von Schäden dienen, die durch Eingriffe entstanden sind, das heißt, sie müssen möglichst hochwertige und dauerhaft gesicherte Biotope mit einer hohen naturschutzfachlichen Wert- steigerung hervorbringen. Sie sollten also nicht Teil eines üblichen Produktionsprozesses sein. Hier sind deutlich weitere Konkretisierungen notwendig.
Sollen Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen eine mögliche Option für den Ausgleich von Schäden an der Natur sein, so müssen sie sehr, sehr weit über die Anforderungen einer guten fachlichen Praxis hinausgehen. Sie müssen wie gesagt langfristig, also mindestens 25 Jahre gesichert werden und auf keinen Fall bereits durch andere Anforderungen, wie sie zum Beispiel im Cross Compliance festgeschrieben sind, gefordert werden.
Dauerhafte Kompensationsmaßnahmen, also Naturschutzmaßnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind unserer Meinung nach doch gerade in der ausgeräumten, intensiv genutzten Agrarlandschaft sinnvoll und deshalb müssen sie dort eher gefördert und nicht verhindert werden.
Weitere uns wichtige Punkte haben wir in der Begründung unseres Antrages aufgeführt. Nur eines möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich herausstellen. Die Bundeskompensationsverordnung ist nicht irgendeine Verordnung unter vielen anderen. Sie konkretisiert das Bundesnaturschutzgesetz und bildet insofern ein zentrales Naturschutzinstrument unseres Landes.
Käme es zu einer Verwässerung der bisherigen Standards, dann werden wir die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie und der hiesigen Biodiversitätskonzeption aus dem Hause von Herrn Minister Backhaus nicht erreichen. Denn es kommt nicht in erster Linie darauf an, als Ausgleichsmaßnahme alte Tierställe abzureißen und anschließend eine Grünfläche einzusäen, sondern es kommt darauf an, hochwertige, der Eingriffstiefe entsprechende Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Wenn die Bundeskompensationsverordnung diesem Anspruch gerecht wird, dann erfüllt sie ihren Zweck. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich der Opposition für diesen Antrag, weil es mir die Möglichkeit gibt, doch mal deutlich zu machen, wo stehen wir und was steht dann in den nächsten Wochen vor uns.
Grundsätzlich ist es ja so, und ich versichere Ihnen das auch, dass wir mit allen Mitteln versuchen wollen, den Verordnungsentwurf noch in dieser Legislaturperiode im Bundesrat möglichst zu verabschieden. Frau Karlowski, Sie wissen aber auch aus Ihren internen Kreisen, wenn wir uns anschauen, wo wir stehen, dann ist eins klar: Mit der letzten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – aus dem haben Sie im Übrigen ja auch zitiert, was die, in Klammern, Frage der Privilegierung der Landwirtschaft anbetrifft, das ist heute schon geltendes Recht, das wissen Sie, das hat nichts mit der Kompensationsverordnung zu tun, sondern das ist geltendes Recht und ist auch so umzusetzen –, aber Fakt ist ja, dass das Bundesnaturschutzgesetz dem Bundesgesetzgeber, und da pflichte ich Ihnen bei, bereits im Jahr 2010 dem Bundesgesetzgeber die Möglichkeit an die Hand gegeben hat, nämlich einen Eingriff und damit die Kompensationsverordnung auf Bundesebene einheitlich für die Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Das ist ein großer Vorteil.
Im Übrigen stimmen wir hoffentlich immer noch überein, wenn es gelungen wäre, das Bundesumweltgesetzbuch auf den Weg gebracht zu haben, das ist ja leider damals an den Bayern gescheitert, dann hätten wir heute über dieses Thema gar nicht mehr reden müssen. Aber seit etwa anderthalb Jahren arbeitet das BMU an einer entsprechenden Verordnung. Seit anderthalb Jahren! Damit sollen bundesweit einheitliche Regelungen zur Bewertung von Eingriffen vorgegeben und in allen Bundesländern gleiche Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen werden.
Herr Waldmüller, ich habe im Übrigen Ihren Beitrag in der Zeitung heute mit großem Interesse gelesen. Ich bin gespannt, ob Sie das so halten können, was Sie da losgelassen haben. Aber ich will mich darin jetzt nicht verstricken.
Erklärtes Ziel ist dabei im Übrigen, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die behördlichen Entscheidungen transparenter zu machen, im Übrigen, darauf liegt dann die Betonung, Transparenz herzustellen. Einheitliche Rahmenbedingungen zur Bewertung von Eingriffen vorzunehmen und deren Kompensation, das begrüßen wir ausdrücklich, im Übrigen auch, dass wir gegebenenfalls zu länderübergreifenden Aktivitäten kommen.
Das sehen auch viele der anderen Bundesländer so. Allerdings sind für einen erfolgreichen Abschluss dieses Vorhabens viele Einzelfragen noch zu klären. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die ganze Reihe der SPD-geführten Bundesländer, die heute mit grünen Umweltministern ja arbeiten, auch dieser Auffassung sind. Dabei liegt der Teufel natürlich wie immer im Detail, vor allem wenn die Verordnung auch in der Praxis funktionieren soll. Und die Praxistauglichkeit wage ich hier anzuzweifeln.
Worum geht es hier eigentlich? Und damit bin ich jetzt bei dem Verordnungsentwurf, der mich noch nicht und auch viele Bundesländer so noch nicht überzeugt. Die Länderanhörung und die anschließende Anhörung der Verbände haben den Bund veranlasst, den Verordnungsentwurf zu überarbeiten. Aber viele der von uns und von den anderen Ländern übermittelten Bedenken finden sich leider immer noch nicht in der jetzt vorliegenden Verordnung und Fassung wieder.
Das bedeutet, dass wir unsere Interessen auch in das Bundesratsverfahren natürlich einbringen und künftig einbringen werden. Die ersten fachlichen Beratungen in Vorbereitung der Bundesratssitzung haben deutlich gemacht, dass mit weitreichenden, mit sehr weitreichenden Änderungsanträgen durch die Länder, die einzelnen Bundesländer zu rechnen ist.
Angesichts der kommenden Bundestagswahl wird es allerdings schon rein terminlich sehr schwer, mit dem Bund zu einer von beiden Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Der federführende Umweltausschuss des Bundesrates wird sich voraussichtlich auf einer Sondersitzung am 19. Juni mit der Bundeskompensationsverordnung befassen. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass sich der Bundesrat in seiner Julisitzung, also in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, mit der Verordnung befassen wird. Die nächste Sitzung des Bundesrates wäre dann wieder am 20. September, also zwei Tage vor der Bundestagswahl. Ich werde als Umweltminister bei der Bundesverordnung erst dann meine Zustimmung geben, wenn auch ihre Praxistauglichkeit sichergestellt ist.
Inhaltlich möchte ich zwei grundsätzliche Anmerkungen machen, bevor ich auf Ihren Antrag und die erwähnten Punkte auch noch kurz eingehen werde.
Zum einen die Vollzugskosten. Der Bund hat mit der Bundeskompensationsverordnung eine vollkommen neue – ich hoffe, dass Sie das auch wahrgenommen haben –, völlig neue Methodik zur Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen vorgelegt. Darin liegt auch unser Problem. Sie ist zweistufig und verknüpft das Biotopwertverfahren mit einem zusätzlichen rein funktionellen Ansatz. Diese Zweistufigkeit bedingt zusätzliche Vollzugskosten bei Behörden wie auch bei den Vorhabensträgern und ich bin sehr skeptisch, ob dieses wirklich erforderlich ist. Im Übrigen wird das noch deutlich teurer.
Zweitens Praxistauglichkeit. Anstatt sich an einem in der Praxis bewährten Prinzip und dem Modell zu orientieren und dieses wieder weiterzuentwickeln, hat der Bund die genannte neue Methodik auf wissenschaftlich begründeter Basis erarbeiten lassen. Das hat aber den gravierenden Nachteil, dass diese Praxis eben nicht erprobt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Bund im Bundesratsverfahren gelingen wird, diese Bedenken mal eben so auszuräumen.
Vor diesem Hintergrund werden wir das Bundesratsverfahren nicht nur sehr genau beobachten, sondern auch mit eigenen Anträgen untersetzen und im Umweltausschuss aktiv begleiten. Ich begrüße es daher, dass in der kommenden Woche die Umweltministerkonferenz sich mit diesem Thema auseinandersetzen wird und dass es eine gesonderte Sitzung zu diesem Thema geben wird und auch der Bundesminister als auch sein Staatssekretär ausloten wollen mit uns als Ländern, ob wir in der
Aus Zeitgründen möchte ich zu den sehr fachlich ausformulierten und ausgerichteten Punkten Ihres Antrages nur kurz dann Stellung nehmen.
Zum Thema „funktionsbezogene Kompensation“: Ich kann im vorliegenden Entwurf keine generelle Abkehr von dem Funktionsbezug erkennen. Es ist zunächst festzuhalten, dass das in vielen Ländern und auch bei uns eingeführte Biotopwertverfahren im Regelfall zu funktionsgerechten Kompensationsmaßnahmen führt.
Schließlich sehe ich auch in der Nutzung von Ökokonten oder Flächenpools, da sind wir Vorreiter mit in Deutschland, zur Deckung von Kompensationsbedarfen große Vorteile, was im Einzelfall eine Lockerung des Funktionsbezuges rechtfertigt. Ich hoffe, dass wir da keinen Widerspruch haben, weil unterm Strich, Sie haben es schon selber angedeutet, was nutzt es uns, drei Bäume in einer Gemeinde zu pflanzen, anstatt ein Biotopvernetzungssystem im größeren Umfang aufzubauen.
Zum Thema „Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft“: Sie haben es angesprochen, ich habe es auch schon gesagt, eine einseitige Begünstigung von Land- und Forstwirtschaft kann ich in der Verordnung nicht erkennen. Und das wollen wir auch nicht. Auf der anderen Seite sage ich Ihnen auch noch mal, Sie müssen, Sie müssen auch als GRÜNE erkennen, es geht nur mit der Land- und Forstwirtschaft und nicht immer nur gegen die Land- und Forstwirtschaft. Verstehen Sie das bitte endlich!
Wir müssen die Landnutzer und letztendlich auch die Eigentümer mitnehmen in diesem Bereich, alles andere bringt uns keinen Millimeter weiter. Das heißt auch, mit der letzten Bundesnaturschutznovelle ist der Paragraf 15 Absatz 3, ein Rücksichtnahmegebot auf agrarstrukturelle Belange, ausdrücklich eingeführt. Ich habe ja am Anfang schon darauf hingewiesen und Sie haben es auch wahrgenommen, nach Paragraf 9 des Verordnungsentwurfes dient dies lediglich der Konkretisierung dieser Regelung.
Zum Thema „Flächenverbrauch“: Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass die Reduzierung des Flächenverbrauches – und wir liegen immer noch täglich in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich bei zwischen sieben und acht Hektar Verbrauch –, dass wir dieses als eines der wichtigsten umweltpolitischen Ziele anzusehen haben, den Flächenverbrauch weitgehend zu reduzieren. Außerdem ist es wohl auch unstrittig, dass der Flächenverbrauch der Land- und Forstwirtschaft nur zu einem geringen Teil auf naturschutzfachliche Kompensation zurückzuführen ist. Ich meine, dass insbesondere die Ökokontomaßnahmen damit auch einen wichtigen Beitrag leisten können. Naturschutzfachlich hochwertige Kompensation im Einklang mit den Interessen der Landnutzer voranzutreiben, das ist die Devise, die ich ver- folge.
Zum Thema „Kompensationsmaßnahmen in Schutzgebieten“. Dazu hatten Sie noch nichts gesagt, aber auch das ist mir sehr wichtig. Ich glaube, vor dem Hintergrund der Stiftung, die wir hier haben, und auch um hier in Großschutzgebieten oder in Schutzgebieten zu Lösun
gen zu kommen, halte ich es für richtig, dass wir Möglichkeiten entwickeln, dass der Verweis eben so klarzustellen ist, dass in diesen Gebieten unter bestimmten Voraussetzungen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können und damit auch eine Aufwertung dieser schon heute hochwertigen naturschutzfachlich bewerteten Flächen vorgenommen werden kann. Ich halte es wirklich für wichtig, weil anderenfalls Kompensationsmaßnahmen gerade in den Highlights des Naturschutzes nicht durchgeführt werden dürfen. Ich hoffe, dass Sie das auch so sehen.
Zum Thema „Konkretisierung der Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen“, der sogenannten PIKs, die Sie angesprochen haben: Auch ich hätte mir eine Konkretisierung der PIKs gewünscht. Wir gehen davon aus, und das ist mir dabei wichtig, dass auch festgeschrieben werden könnte, dass auf diese Weise natürlich nicht andere staatliche Leistungen wie Agrarsubventionen oder Agrarumweltprogramme doppelt vergütet werden. Und auf der anderen Seite kann ich mir auch vorstellen, dass man den ökologischen Landbau noch auf eine bestimmte besondere Ebene hebt, um damit, das habe ich schon seit Jahren gesagt, um damit zu einer besonderen Honorierung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft zu kommen.
Zur Unterhaltung und der dinglichen Sicherung: Auch in diesem Punkt stimmen wir im Wesentlichen überein, nämlich die in Paragraf 11 getroffenen Regelungen zur rechtlichen Sicherung und Erhaltung von Kompensationsmaßnahmen sind teilweise problematisch und fallen hinter unsere in Mecklenburg-Vorpommern bisher landesrechtlichen und vor allen Dingen praxistauglichen Maßnahmen zurück.
Zum Thema „Anwendung der Bauleitplanung“: Der Anwendungsbereich der Verordnung bezieht sich ja nicht auf die Bauleitplanung, weil schon die bundesrechtliche Ermächtigung nach Paragraf 15 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz dies nicht ermöglicht, insofern konnte der Bund nicht über diese Ermächtigung hinausgehen.
Zum Artenschutz als Letztes: Hier ist die Lage ähnlich wie bei der Bauleitplanung. Die speziellen artenschutzrechtlichen Belange sind nicht Gegenstand von naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen und deshalb auch nicht von der Ermächtigung in Paragraf 15 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz erfasst. Auch hier wäre eine Zusammenfassung in einem Regelwerk wünschenswert, allerdings auch sehr ambitioniert. Ich habe den Eindruck, dass sie das in der Kürze der Zeit leider eben nicht mehr schaffen werden.
Sie sehen, die Landesregierung ist auf dem Laufenden. Wir werden uns hier aktiv einbringen und die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch untersetzen und vertreten. Ich gehe davon aus und würde mir sehr wünschen, dass wir tatsächlich zwei Tage, zwei Tage vor der Bundestagswahl die Bundeskompensationsverordnung auf den Weg bekommen, aber ich höre gerade auch aus den grün geführten Umweltministerien, dass man hier sehr reserviert zu diesem Thema ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ziel der Erarbeitung einer Bundeskompensationsverordnung war es, bundesweit einheitliche Regelungen zur Bewertung von vorhabensbedingten Eingriffen vorzunehmen und in allen Bundesländern gleiche Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und behördliche Entscheidungen transparenter zu machen – ein Ansinnen, das unsere volle Unterstützung hat.
Der jetzt im Bundesrat vorliegende Entwurf erfüllt diese Ansprüche jedoch nicht. Der Minister hat auf die Geschichte des Entwurfes gerade hingewiesen und hat festgestellt, dass auch im überarbeiteten Entwurf viele der von Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern formulierten Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Im jetzigen Bundesratsverfahren ist daher mit zahlreichen Änderungsanträgen zu rechnen. MecklenburgVorpommern wird sich dabei aktiv einsetzen, wie wir eben von unserem Minister klar in der Aussage gehört haben.
Aber es bestehen grundsätzlich Bedenken hinsichtlich der Einführung einer Methodik zur Bewertung von Eingriffen und Kompensierungsmaßnahmen, die zu erhöhtem Aufwand bei der Erfassung und Bewertung von Eingriffen führt. An der Praxistauglichkeit dieser Methodik bestehen erhebliche Zweifel. Insbesondere fehlt es an einem mit allen Bundesländern abgestimmten einheitlichen Biotoptypenkatalog, einem einheitlichen Bewertungsrahmen und einem Übersetzungsschlüssel für die bisherigen Landeslisten. Das Ziel der Verordnung, in allen Bundesländern gleiche Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, wird somit nicht erreicht.
Auf die einzelnen Forderungen des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Minister nach meiner Auffassung sehr ausführlich eingegangen. Einiges ist bereits Gegenstand in der Befassung gewesen bezüglich des Verordnungsentwurfes durch die Landesregierung, aber es gibt auch andere Sichtweisen und es wurden einige Inhalte schon klargestellt.
Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie sehen, das Thema ist der Landesregierung wichtig. Es wird bereits seit geraumer Zeit intensiv daran gearbeitet und befindet sich im Umweltministerium nach unserer Auffassung in sehr guten Händen. Ich bin überzeugt, die Interessen unseres Landes werden in den weiteren Beratungen des Bundesrates zur Bundeskompensationsverordnung durch die Landesregierung optimal vertreten. Ich kann Ihnen damit auch hier nicht den Satz ersparen: Die Landesregierung handelt bereits und muss nicht aufgefordert werden. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst sich mit einer komplexen Materie,