Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Neubrandenburg erreicht, das ist ja okay, da diskutieren wir auch gar nicht. An allen anderen Hochschulstandorten liegt diese Abdeckung aber weit darunter.

Der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes ist zu entnehmen, könnten die Studierenden wählen, ohne Rücksicht auf das lokale Angebot und die Kosten, würden nur rund 9 Prozent das Studentenwohnheim favorisieren. Das ist uns auch bekannt. Aber Wunsch und Wirklichkeit klaffen ja nun einmal auseinander. Viel mehr Studenten sind auf das Wohnheim angewiesen, weil es nämlich preiswert ist. Und genau das ist der Punkt. Die durchschnittliche Miete beim Studentenwerk Greifswald beträgt rund – und da bleibe ich jetzt mal in unserem Land, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Waldmüller – 168 Euro und beim Studentenwerk in Rostock sind es 221 Euro. Das Rostocker Studentenwerk geht davon aus, dass in Rostock 700 bis 800 Wohnheimplätze und in Wismar 100 bis 150 Wohnheimplätze fehlen. Fakt ist, unserer Meinung nach, es muss was getan werden,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

um den Studierenden gute Rahmenbedingungen zu bieten, aber auch um den Wohnungsmarkt zu entlasten, denn, Herr Albrecht, Sie müssen doch zugeben, der Leerstand in Rostock ist ja so niedrig wie noch nie in der Geschichte.

(Rainer Albrecht, SPD: Aber nur in bestimmten Stadtgebieten.)

Er liegt bei nicht mal oder gerade bei 6 Prozent.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Aber das ist zu teuer. Das können die Studenten nicht bezahlen. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Meine Fraktion sieht nicht allein das Land in der Pflicht, das muss ich auch dazu sagen, nicht nur das Land allein ist in der Pflicht, die Linksfraktion im Bundestag forderte schon Ende 2012 mit dem Antrag „Wohn- und Mietsituation von Studierenden verbessern“ eine Wohnungsoffensive für Studierende, bei dem den Studentenwerken eine Schlüsselrolle zukommt. Das Deutsche Studentenwerk geht von einem Bedarf deutschlandweit von 25.000 Wohnheimplätzen aus.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Bleiben Sie mal in Mecklenburg-Vorpommern!)

Die Linksfraktion forderte zu deren Realisierung ein Bund-Länder-Programm. Die SPD im Bundestag fordert einen Hochschulsozialpakt. Als dessen Kernstück sollen Bund und Länder vereinbaren, das Angebot von Wohnheimplätzen gemeinsam um 25.000 Plätze auszubauen. Auch wenn sich beide Anträge in der Höhe der Fördersumme unterscheiden, so eint beide, den Bund mit in die Verantwortung zu nehmen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Und das ist auch richtig so.)

Und genau das ist das Richtige, was anderes wollen wir gar nicht.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Genau, das sehe ich auch so.)

Laut Beschlussempfehlung und Bericht des Bundes- verkehrsausschusses vom 5. Juni des Jahres lehnen Schwarz-Gelb beide Anträge ab, die Bündnisgrünen ent- halten sich, weil sie den Vorschlägen zwar teilweise zustimmen, sie zum Teil aber nicht mittragen können. Nichtsdestotrotz hält das Deutsche Studentenwerk einen zusätzlichen Hochschulsozialpakt, das heißt gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern, für erforderlich, um die soziale Infrastruktur des Studiums zu finanzieren. Das geht aus der Stellungnahme zur Anhörung im Bundesverkehrsausschuss am 5. Juni hervor. Die Länder sollten deshalb nichts unversucht lassen, den Bund mit in die Verantwortung zu nehmen.

Deshalb schlägt meine Fraktion im Änderungsantrag vor, in Ziffer 1 das Wort „auch“ zu ergänzen und die Ziffer 2 neu zu fassen. Ein eigenes Landesprogramm ist für unsere Fraktion nicht zielführend. Auch ein Abzweigen von Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz für eine neue Aufgabe ohne entsprechende Aufstockung kommt für uns nicht infrage. Die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz reichen nicht einmal für die festgelegten zweckgebundenen Aufgaben. Und ich möchte Sie daran noch mal erinnern, das sind der Hochschulbau, der kommunale Straßenbau, die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und die soziale Wohnraumförderung. Wenn wir dann noch was für Studentenwohnheime nehmen wollen, meinen wir, reicht es nämlich vorne und hinten nicht.

Zudem läuft die Zweckbindung Ende des Jahres aus und der Bund hat die Mittel in bisheriger Höhe von 518 Millionen Euro nur für das kommende Jahr zugesichert, und das ohne weitere Zweckbindung. Weil sich das Land dem Antrag meiner Fraktion auf eine Landesregelung zur Zweckbindung verweigerte, ist das Tauziehen natürlich nun auch in vollem Gange: Geben wir mehr in den Hochschulbau oder geben wir mehr in den kommunalen Straßenbau oder in die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs oder mehr in die soziale Wohnraumförderung? In jedem Falle fehlt es.

Der Bedarf liegt wesentlich höher als die bisherige Mittelbereitstellung. Daher kann eine zusätzliche Aufgabe nur, unserer Meinung nach, mit zusätzlichen Mitteln auch abgesichert werden. Das sieht das Deutsche Studentenwerk auch so. So schlägt es alternativ vor, dass ein Teil der Bundesfinanzierung über eine zweckgebundene Auf- stockung für den Studentenwohnheimbau im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erbracht werden könnte. Die Landesregierung sollte also alles daransetzen, gemeinsam mit den anderen Ländern den Bund mit ins Boot zu holen, um zusätzliche Wohnheimkapazitäten zu schaffen. Dennoch muss das Land ja sofort handeln, wenn bestehende Wohnheimplätze gefährdet oder mit relativ wenig Aufwand bestehende Gebäude für zusätz- liche Plätze genutzt werden können. Da stimmen wir mit den Kolleginnen und Kollegen natürlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überein.

Auch besteht Unstrittigkeit bei dem Modernisierungsbedarf. Durch Landesförderung könnten die Mietkosten weiter gering und der Anstieg der warmen Betriebskosten abgefedert werden. Deshalb ist eine Soforthilfe durchaus zu prüfen, schließlich sind wir ja gerade in der Haushaltsaufstellung. Zudem liegen über 50 Millionen im Sondervermögen Wohnraumförderung,

(Rainer Albrecht, SPD: Die werden wir aber gut brauchen.)

es ist ja schon angesprochen worden, angespart aus den Kompensationsmitteln für die soziale Wohnraumförderung gemäß dem Entflechtungsgesetz. Allerdings sollte eine Entnahme daraus mit der Verpflichtung verbunden werden, weiter mit dem Bund über die Aufstockung der Mittel und die Weiterführung des Entflechtungsgesetzes zu verhandeln.

Auch die bisherige Zweckbindung sollte gesetzlich festgelegt werden, entweder auf Bundesebene oder unserer Meinung nach kann das natürlich auch auf Landesebene erfolgen. Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ansonsten möchte ich noch mal formulieren, dass wir uns zum Antrag der Bündnisgrünen enthalten werden.

Und ich möchte Sie noch mal bitten, Kollege Waldmüller von der CDU, round about, Ihre Argumente waren wirklich round about. Ich hatte schon gedacht, Sie sind in Irland mitgewesen, weil round about sind nämlich die Kreisverkehre.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das sind die Fakten in Mecklenburg-Vorpommern. Weil der Vergleich von Herrn Saalfeld mit den anderen Bundesländern getroffen wurde, deshalb habe ich Mecklenburg-Vorpommern zitiert.)

Ich fand schon, dass Ihre Argumente wirklich voll im Kreis liegen, weil Sie auch immer mehr nach Bayern und nach Nordrhein-Westfalen gucken, als sich die konkrete Situation hier in Mecklenburg-Vorpommern anzusehen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig, Regine. Sehr richtig.)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Seemann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe so den Eindruck, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht hier den Anschein zu erwecken, als sei sie es, die hier ein Problem oder sogar die Wahrheit entdeckt

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zumindest haben wir es in den Landtag getragen.)

und mit den Forderungen aus dem Antrag auch schon den Stein der Weisen gefunden hat. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, weder das Thema noch die angebliche Lösung sind neu.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Frau Kollegin Lück hat gerade darauf hingewiesen, die SPD-Bundestagsfraktion hat am 26. Februar 2013 mit dem Antrag „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“ die schwarz-gelbe Bundesregierung im Bundestag aufgefordert, das „als Kernbaustein des Hochschulsozialpakts Bund und Länder zu vereinbaren, das Angebot an bezahlbaren, campusnahen und barrierefreien Wohnheimplätzen, gemeinsam um 25.000 Plätze auszubauen, um

der bestehenden Unterversorgung an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken.“

Des Weiteren wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen Investitionszuschuss in Höhe von 25.000 Euro pro neuen Wohnheimplatz zu prüfen, an dem sich der Bund zu 50 Prozent beteiligen sollte. Dieser Antrag wurde von Schwarz-Geld abgelehnt. Und, Herr Saalfeld, vielleicht können Sie uns ja mal erläutern, weshalb BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich der Stimme enthalten hat.

(Heinz Müller, SPD: Ach, guck einer an!)

Ich kann das nicht nachvollziehen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie brauchen ja nicht auf die Opposition im Bund zu verweisen. Hier stehen Sie in der Verantwortung. Hier können Sie was bewegen. – Rainer Albrecht, SPD: Die Wahrheit muss auf den Tisch, Herr Saalfeld.)

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das Vorgehen der SPD-Bundestagsfraktion. Und ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN: Was ist so neu an Ihrem Antrag? Also die Forderung nach 500 neuen Studentenwohnheimplätzen kann es nicht sein. Ist es nur Zufall, dass 500 neue Studentenwohnheimplätze, hören Sie mal zu,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fällt schwer.)

genau zwei Prozent von den von der SPD-Bundes- tagsfraktion geforderten 25.000 Studienplätzen entspricht? Also das ist die Prozentzahl, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf unser Land zukommen würde.

(Rainer Albrecht, SPD: Abgeschrieben.)

Ist die Forderung nach einem Investitionszuschuss von 14.000 Euro neu? Diese Zahl liegt etwas mehr als zehn Prozent über dem von der SPD-Bundestagsfraktion veranschlagten Landesanteil in Höhe von 12.500 Euro Investitionszuschuss je neuem Studienplatz.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann setzen Sie es doch um!)

Richtig neu ist also beides nicht.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, dann können wir das doch umsetzen.)

Neu ist lediglich, dass im Gegensatz zum Antrag der SPD im Bundestag, Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Land die Investitionskosten allein auferlegen wollen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist ja auch Aufgabe des Landes.)

Da frage ich Sie: Wirkt da schon das Kooperationsverbot nach? Ich dachte, dass wir uns mit den Bildungspolitikern von den GRÜNEN einig sind, dass das Kooperationsver

bot im gesamten Bildungsbereich schnellstmöglich abgeschafft werden muss,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann dürfen Sie aber nicht die Hände in den Schoß legen.)

damit der Bund sich an solchen Investitionen mitbeteiligen kann. Das sehe ich genauso wie meine Kollegin Frau Lück.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig.)