Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag unter anderem auch die beiden Beispiele Bayern und BadenWürttemberg an den ersten beiden Stellen hervorgehoben. Und deswegen möchte ich anhand dieser beiden Beispiele Ihren Antrag begleiten und Argumente dazu finden.
Lassen Sie uns also ruhig bei diesen Beispielen bleiben. Die bayerische Landesregierung fördert den Studentenwohnheimbau mit 26.500 Euro Zuschuss pro Platz und schafft so zusätzliche Wohnheimplätze. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein aufschlussreiches Interview mit Bundesbauminister Peter Ramsauer im DSWJournal, also dem „Magazin des Deutschen Studentenwerks“, aus dem April dieses Jahres. Dort heißt es: „Ziel des bayerischen Programms ist es, Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für die Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen zu fördern. Im Gegenzug für die Förderung darf dann die Miete einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.“ Und mit dem Verweis auf diese Mietpreissituation gibt uns der Bundesbauminister einen wichtigen Hinweis zu dem konkreten Anliegen eines solchen Programmes, dem Mietpreis.
Schauen wir uns also den Mietpreis auch noch mal an: Im „Münchner Mietspiegel“ aus dem Jahr 2013 ist der Mietpreis für die kleinen Wohnungen bei 14,77 Euro bis 15,90 Euro netto kalt für den Quadratmeter. Im „Freiburger Mietspiegel“ wird die Wohnung mit identischen Quadratmeterzahlen mit 11,74 Euro netto kalt angegeben. Und dann schauen wir uns im Vergleich die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern an: Wenn wir bei den von Ihnen so gern zitierten Beispielen der beiden Universitätsstädte Greifswald und Rostock bleiben, gestalten sich die Preise wie folgt: In Greifswald betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete im Jahr 2012 bei 4,75 Euro, in Rostock waren es genau 5,34 Euro. Im Fünfjahreszeitraum stieg die Miete dort um 8 Prozent in Greifswald und um 5 Prozent in Rostock.
Meine Damen und Herren, da Vergleiche anschaulich machen, will ich dies noch etwas deutlicher machen. Die Greifswalder Mieten betragen also exakt 29,87 Prozent des Münchener Niveaus und in Rostock sind es exakt 33,58 Prozent, also ein Drittel des Münchener Niveaus. Und nehmen wir das von Ihnen zitierte Beispiel aus Baden-Württemberg ruhig noch in dieses Rechenbeispiel mit auf. Die Miete in der Unistadt Greifswald beträgt demnach circa 40 Prozent der Durchschnittsmiete in der Unistadt Freiburg und die Miete in der Unistadt Rostock beträgt circa 45 Prozent des Freiburger Beispiels.
Und für die anderen Hochschulstädte in MecklenburgVorpommern Stralsund, Neubrandenburg oder Wismar fällt dieser Vergleich noch sehr viel deutlicher aus. Nun ganz abgesehen davon, dass die Versorgungsquote – wir haben schon darüber gehört – an Wohnheimplätzen, etwa in Neubrandenburg und Wismar, fast 20 Prozent beträgt, das zeigt, wie wichtig das Engagement Bayerns, Baden-Württembergs, Sie haben es ja zitiert, seinerseits war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns im Folgenden ruhig weiter bei den Länderbeispielen bleiben. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Mappus aus Baden-Württemberg verweisen.
Sie finden diese Anfrage in der Parlamentsdatenbank des Landtags von Baden-Württemberg, Drucksache Num- mer 14/4593. Der Abgeordnete erfragt darin Mietpreise, Auslastung und Wohnraumsituation, und zwar im Jahr 2009 vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs 2012. Und aus der Antwort aus dieser Kleinen Anfrage geht hervor, dass die damalige Koalition aus CDU/FDP sich frühzeitig diesen Herausforderungen der Umstellung vom achtjährigen auf das neunjährige Gymnasium gestellt hat. Herausforderungen der Wohnraumsituation von Studenten würden effizient und effektiv bewältigt. Aber – viel wichti- ger – aus dieser Anfrage geht noch etwas anderes hervor: Die Zahl der Hochschulberechtigten ist ganz offenkundig abhängig von verschiedenen Faktoren. Und zu diesen Faktoren gehört sicher der doppelte Abiturjahrgang. Je mehr Hochschulzugangsberechtigte wir haben, desto mehr machen auch Gebrauch von ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Und daneben gibt es weitere Faktoren. Der Wegfall der Wehrpflicht gehört genauso dazu.
Er hat eine ähnliche Wirkung wie doppelte Abiturjahrgänge: Die Zahl der potenziellen Hochschulzugänge erhöht sich. Andere Faktoren, wie etwa Studiengebühren, steuern das Interesse der potenziellen Studienwilligen für diese und jene Hochschule, ob es die Ludwig-MaximiliansUniversität in München ist, die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg,
die Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald oder die Universität Rostock. Und schauen wir uns auch hier die Zahlen an. Ausschlaggebend für uns ist jeweils das Wintersemester, wo wir die meisten Immatrikulationen verzeichnen. Wir betrachten zu dem Zweck der besseren Vergleichbarkeit auch nur die Universitäten. Wohlgemerkt, es gibt viele weitere Hochschulen – in Freiburg oder München – mit zum Teil deutlich steigenden Studentenzahlen.
Wissen Sie, die Begründungen des Herrn Saalfeld sind im Wesentlichen die Beispiele der anderen Bundesländer. Und deswegen muss man das auch in die Begründung oder in meine Ausführungen mit einführen.
Übrigens, diese Zahlen, die ich jetzt nenne, sind im Studentenwerk, diese Zahlen sind überall frei zugänglich
In der Begründung zu Ihrem Antrag wird von den GRÜNEN auf eine seit 2006 steigende Studentenzahl hingewiesen. Nach stagnierenden Wohnheimplätzen resultiert nun der in Ihrem Antrag angezeigte Wohnraumbedarf.
Schauen wir uns etwas aktuellere Zahlen an und vergleichen sie abermals mit der Situation. In München – tut mir leid, Frau Lück, aber es muss sein – beträgt der Zuwachs an Studenten …
In München ist es seit dem Wintersemester 2009/2010 bis zum Wintersemester 2012/2013 etwa über 6,7 Prozent Steigerung. Und dort sind aktuell 48.000, knapp 49.000 Studenten eingeschrieben. In Freiburg haben wir im gleichen Zeitraum sogar einen Anstieg von 10,19 Pro- zent. Es sind dort aktuell round about 24.000 Studenten. Und zum Vergleich die Zahlen aus Mecklenburg-Vorpom- mern, das muss man jetzt in Relation sehen: In Rostock betrug die Steigerung der Studentenzahlen bei 3,96 Pro- zent. Das ist ungefähr ein Drittel verglichen mit dem Freiburger Anstieg. Aktuell gibt es dort circa 15.300 Studenten. Und in Greifswald ist die Anzahl der Studenten in diesem Zeitraum sogar rückläufig, sie nahm um 4,61 Pro- zent ab. Aktuell gibt es an der Ernst-Moritz-Arndt-Univer- sität 11.736 Studenten.
Auf den Punkt gebracht: deutlichere Steigerungen der Studentenzahlen in München und Freiburg, in Ihrem Beispiel und in der Summe stagnierende Studentenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Und die Ursachen hierfür fallen vielfältig aus. Ich sage nur: Wegfall der Studiengebühren in anderen Bundesländern. Aber die Schlussfolgerung ist ganz eindeutig: Ob Miete oder Studentenzuwachs, mit den Zahlen in Baden-Württemberg oder Bayern entsteht doch ein ganz anderer politischer Handlungsdruck als bei uns, und das alles auch noch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die gegenwärtige Versorgungsquote an studentischen Wohnheimplätzen, ich sage das jetzt, es wurde schon gesagt, round about bei circa 10 Prozent liegt.
Herr Brodkorb hat, glaube ich, gesagt, 9,8 sind es genau, ja. Das heißt, wir bewegen uns mit Mecklenburg-Vorpom- mern im bundesweiten Mittelfeld.
Und das, liebe GRÜNE, wenn Sie die Beispiele eben aus Baden-Württemberg, aus Bayern zur Grundlage Ihrer Argumentation machen, dann schießen Sie einfach mit Kanonen auf Spatzen oder vergleichen Äpfel mit Birnen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Also Sie haben offensichtlich mit Studenten noch nie gesprochen, Herr Waldmüller.)
Meine Damen und Herren, ich will jetzt gar nicht auf die These hinaus, dass der Rückgang der Studentenzahlen in Greifswald sich positiv auf die durchschnittliche Versorgungsquote des Studentenwerks auswirken wird,
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist doch statistisch belegt, dass das nicht stimmt, was Sie sagen. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
aber wo konkret Sie in Greifswald steigende Studentenzahlen sehen, die die durchschnittliche Versorgungs- quote, etwa wie in Ihren bayerischen oder badenwürttembergischen Beispielen, bedrohen, das sollten Sie uns nachher noch erklären.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das hat doch schon der Bildungsminister gesagt. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verweisen. Demnach bevorzugen nur 9 Prozent der befragten Studierenden als Wohnwunsch einen Platz im Studentenwohnheim. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Versorgungsquote über dieser ermittelten Nachfrage.
Wir halten fest, genau wie bei den Mieten sind auch hinsichtlich der Studentenzahl die Herausforderungen in München und in Freiburg ganz andere als in Greifswald oder Rostock. Und natürlich müssen wir das berücksichtigen, genauso wie wir berücksichtigen müssen, dass man Geld eben nur einmal ausgeben kann.
Und dabei haben wir uns gemeinsam auf einen ganz konkreten Punkt der Wohnraumförderung verständigt. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Im Vordergrund der Wohnraumförderung des Landes wird in Zukunft die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Belange mobilitätseingeschränkter Menschen stehen.“ Das ist der Punkt 53 in der Koalitionsvereinbarung. Auch die Weiterzahlung der Entflechtungsmittel erlaubt eine frühzeitige Planungssicherheit für eine längerfristige Investitionsförderung zur Reaktion auf die Anforderungen des demografischen Wandels im Bereich der Wohnungsbestände.
Sie hatten vorhin noch einen Einwurf gemacht bezüglich der nicht stattfindenden Förderung. Dazu möchte ich Ihnen sagen, Wohnungen im Bestand der Studentenwerke können aber nie wie Wohnungen aller anderen Vermieter mit Zielgruppe der Studierenden grundsätzlich mit Wohnraumfördermitteln saniert werden. Das bezieht sich auch auf die Sanierung leerstehender Gebäude mit abgeschlossenen Wohnungen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die städtebauliche Planung den Erhalt des betreffenden Gebäudes vorsieht.
Rahmen der Projektförderung mit zinsgünstigen Darlehen zur anteiligen Deckung der Gesamtausgaben. Und bisher sind im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpom- mern keine Anträge zur Sanierung von Wohnungen von Studierenden gestellt worden. Also da ist auch in der Tat die Frage, was Herr Minister aufgeworfen hatte, man muss schon mal die Gründe eben erfragen.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern kein mit den in der Begründung aufgeführten Ländern vergleichbares Problem. Die Landesregierung hat sich daher in ihren Haushaltsplanungen auf die wohnungspolitischen Herausforderungen der Demografie fokussiert. Existente Herausforderungen werden sie auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studentenzahlen weiter entschärfen. Wir möchten nicht leugnen, dass es bei einer insgesamt vergleichsweisen entspannten Situation der Versorgungsquote auch einmal zur lokalen Herausforderung kommen kann. Deshalb begrüßen wir auch, dass sich
der Bundesbauminister Peter Ramsauer bereits für eine Zweckbindung für den Studentenwohnheimbau von Mitteln innerhalb der sozialen Wohnraumförderung im Rahmen des Entflechtungsgesetzes einsetzt. Und aus diesen Gründen lehnen wir auch Ihren Antrag ab.
Zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE würde ich sagen, grundsätzlich schwächt die Forderung zur Ziffer 1 den Antrag der GRÜNEN. Das ist auf den ersten Blick zu begrüßen. Auch wenn der Antrag mit der Einführung des Wortes „auch“ in einem etwas merkwürdigen Duktus daherkommt, im Hinblick auf die Änderungsvorschläge zu Ziffer 2 wird aber deutlich, wohin die Reise gehen soll. Das ist eigentlich wie immer, die LINKEN wollen damit den Bund in die Pflicht nehmen. Das ist Bundestagswahlkampf und Studentenwerke eignen sich eigentlich nicht als Bundeswahlkampfthema.
Und ich habe es auch bereits eben zum Schluss betont, dass sich Bundesbauminister Peter Ramsauer bereits für eine Zweckbindung, für den Studentenwohnheimbau, für Mittel innerhalb der sozialen Wohnraumförderung im Rahmen des Entflechtungsgesetzes einsetzt. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab, den Änderungsantrag lehnen wir auch ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag stellt fest, dass an einigen Hochschulstandorten Wohnheimplätze für Studierende fehlen. Das soll behoben werden, indem über eine Landesförderung 500 zusätzliche Heimplätze neu geschaffen werden. Das Anliegen teilt meine Fraktion. Wir sind genau derselben Auffassung, jedoch schlägt meine Fraktion einen anderen Lösungsweg vor. Unstrittig ist, dass Wohnheimplätze fehlen, auch wenn Sie meiner Meinung nach hier heute in der Diskussion wieder andere Argumente benutzt haben dazu.
Schon in der Begründung zum Antrag wurden Zahlen aus der Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage – und ich nenne sie noch mal, das war die Drucksache 6/1195 – herangezogen. Ich untermauere diese Zahlen, weil Herr Saalfeld hat sie auch noch einmal genannt. Ich möchte, dass Sie sie sich einfach bewusst machen, weil das sind Fakten, die hat die Landesregierung selbst aufgeschrieben.
2011 gab es landesweit 3.934 Wohnheimplätze für 39.728 Studenten. 1998 waren es noch 5.090 Wohnheimplätze für nur 21.654 Studenten. Beim Studentenwerk Rostock, zuständig für Rostock und Wismar, wurde mir erläutert – und ich bin auch vor Ort bei allen gewe- sen –, dass der Anteil an Wohnangeboten etwa bei 20 Prozent der Studierenden des jeweiligen Standortes liegen sollte. Das ist auch die Empfehlung des Bundes. Und deshalb möchte ich, dass Sie das alle auch noch mal so wahrnehmen. Mit 19 Prozent wird das knapp in
Neubrandenburg erreicht, das ist ja okay, da diskutieren wir auch gar nicht. An allen anderen Hochschulstandorten liegt diese Abdeckung aber weit darunter.