Zahlreiche andere Bundesländer machen es ja vor, wie der Bau von Wohnheimplätzen gefördert werden kann, zeigen also auch, dass es rechtlich völlig möglich ist. Baden-Württemberg vergibt einen Zuschuss von 8.000 Euro pro Platz. Bayern fördert den Bau mit 26.500 Euro pro Platz.
Rheinland-Pfalz hat einen Zuschuss in Höhe von 9.400 Eu- ro als Einzelförderung bei einem Bauprojekt des Stu- dentenwerks Vorderpfalz ausgereicht. Thüringen vergibt Zuschüsse von maximal 20.000 Euro pro Platz. Schleswig-Holstein hat die Unterstützung mit Darlehen und Zuschüssen bei zwei Bauvorhaben angekündigt. Brandenburg hat im Rahmen des Konjunkturpakets II Zuschüsse zwischen 80 und 100 Prozent vergeben. Nordrhein-Westfalen stellt 50 Millionen Euro als zinsgünstige
Meine Damen und Herren, ich will zuletzt auch nochmals auf die Befürchtung eingehen, dass wir die Wohnheime von heute womöglich morgen nicht mehr brauchen, weil die Studierendenzahlen stark zurückgehen könnten. Zunächst möchte ich nochmals festhalten, dass es eine rein politische Entscheidung ist, wie viele Studierende ein Land hat. Die Anzahl der Studierenden hat nichts mit dem demografischen Wandel zu tun. Wenn Sie wollen, können Sie sich von heute auf morgen 10.000 Studierende ins Land holen, zum Beispiel aus dem Ausland, ohne Probleme. Davon aber mal abgesehen sind studentische Wohnungen in Form von kollektiv organisierten Einraumwohnungen auch hervorragend für eine älter werdende Gesellschaft geeignet.
Die Wohnungen, die heute für Studierende geschaffen werden, sind auch morgen noch von älteren Menschen sehr begehrt. Bei der Planung, dem Bau oder der Sanierung kann zudem auf diese Bedürfnisse und Anforderungen beziehungsweise auf diese spätere Nutzung von Anfang an Rücksicht genommen werden.
Die Angst, dass das Land auf diesen Wohnungen in den Hochschul- und Universitätsstädten einmal sitzenbleiben könnte, ist daher völlig unbegründet.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ein Landesförderprogramm ist vor dem Hintergrund des Paragrafen 13 Studentenwerksgesetz rechtlich zulässig. Es wäre über die Entflechtungsmittel auskömmlich finanziert. Es wäre das erste Wohnheimförderprogramm seit über zehn Jahren im Land. Es würde den gesamten angespannten Wohnungsmarkt für alle Bürgerinnen und Bürger entlasten. Und das Landesförderprogramm würde die Attraktivität der Hochschulstandorte gerade auch für ausländische Studierende erhöhen, die im besonderen Maße von Studentenwohnheimplätzen abhängig sind oder auch darauf angewiesen sind.
Ich bitte daher um Zustimmung und freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat seit der Wende bis ins Jahr 2003 – jedenfalls nach meinen Informationen – mehr als 40 Millionen Euro an
Zusätzlich erfolgte eine indirekte Förderung des Studentenwohnraumbaus durch das Land in Form von kostenlosen Nutzungsüberlassungen von Grundstücken sowie durch die Einräumung von unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Erbbaurechten. Die gegenwärtige Versorgungsquote mit studentischen Wohnheimplätzen beträgt im Land fast 10 Prozent. Damit nimmt MecklenburgVorpommern einen mittleren Platz im bundesweiten Vergleich ein, der bei 10,63 Prozent liegt.
Wichtig ist, dass die aktuelle Situation aufgrund der relativ hohen Studierendenanfängerzahlen eine hohe Nachfrage nach studentischen Wohnheimplätzen auslöst, die zurzeit gerade an den beiden Universitätsstandorten Greifswald und Rostock zu Engpässen führen können. Allerdings muss sich die langfristige Absicherung der studentischen Wohnheimplätze an den durchschnittlichen Werten im bundesweiten Vergleich zu den zukünftigen Studierendenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern orientieren.
So betrug die Versorgungsquote am Hochschulstandort Rostock im Jahre 2012 nach der Erhebung des Deutschen Studentenwerkes 10 Prozent. Inzwischen ist die Versorgungsquote nach den Berechnungen des Bildungsministeriums im Wintersemester 2012/13 bei 15.617 Studierenden in Rostock auf 10,79 Prozent gestiegen, da das Studentenwerk Rostock Ende des Jahres 2012 zwei neue Wohnheime erworben hat. Am Hochschulstandort Wismar, der ebenfalls vom Studentenwerk Rostock versorgt wird, beträgt die Versorgungsquote nach der Erhebung des Deutschen Studentenwerkes 9 Prozent. So lässt sich im Ergebnis feststellen, dass die Versorgung im Bereich des Studentenwerkes Rostock im bundesweiten Vergleich durchaus zufriedenstellend ist.
Im Bereich des Studentenwerkes Greifswald ist an den Hochschulstandorten Stralsund mit 11,04 Prozent und Neubrandenburg mit sogar 19,06 Prozent ebenfalls eine im bundesweiten Vergleich ausreichende Versorgung mit Wohnheimplätzen zu verzeichnen. Am Standort Greifswald stehen 1.008 Wohnheimplätze, davon 186 Plätze in der Makarenko-Straße, zur Verfügung. Der Anteil der Studierenden mit Bedarf an Wohnraum in einem Studentenwohnheim wird an diesem Standort nach den vorliegenden Prognosen nicht zunehmen. Die Versorgungsquote in Greifswald liegt nach den Erhebungen des Deutschen Studentenwerkes gegenwärtig bei 8 Prozent und damit in der Tat circa 2,5 Prozent unterhalb des Bundesdurchschnitts von 10,63 Prozent.
Die Situation könnte in Zukunft noch schwieriger werden, wenn das Studentenwerk Greifswald das zurzeit noch unsanierte Studentenwohnheim in der Makarenko-Stra- ße 47 in Greifswald mit seinen 186 Wohnheimplätzen aufgrund des sich abzeichnenden Sanierungsstaus nicht weiter bewirtschaften kann. Ursprünglich wurde das Wohnheim dem Studentenwerk Greifswald durch die Universität Greifswald im Jahre 1997 per Überlassungsvertrag zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Plattenbau aus DDR-Zeiten, der im Jahr 1972 erbaut und
im Jahre 1998 teilsaniert wurde. Das Studentenwerk hat im Rahmen seiner laufenden Unterhaltung seit 1998 circa 750.000 Euro und in den Jahren 2006 bis 2008 85.000 Euro investiert. Darüber hinaus sind im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen im gleichen Zeitraum Landesmittel in Höhe von circa 920.000 Euro geflossen. Aufgrund der großen Wohneinheiten führen diese Wohnformen und auch die bauliche Substanz zu einer relativ hohen Fluktuation innerhalb eines Jahres. Damit stellt sich für das Studentenwerk Greifswald die grundsätzliche Frage nach der Zukunft dieses Wohnheimes. Um eine kostendeckende Bewirtschaftung sicherzustellen und die Lebensverhältnisse in diesem Wohnheim grundsätzlich zu verbessern, ist eine Grundsanierung innerhalb der nächsten zwei Jahre nötig. Das ist unstrittig.
Das Studentenwerksgesetz des Landes MecklenburgVorpommern räumt den Studentenwerken die Möglichkeit ein, selbstständig zu bauen und Kredite aufzunehmen, um Wohnheimprojekte in eigener Regie durchzuführen. Davon hat das Studentenwerk Greifswald in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht und so zum Beispiel das Wohnheim in der Hans-Beimler-Straße Nummer 9 in Greifswald saniert.
Das Studentenwerk Greifswald hat sich bereits in der Vergangenheit darum bemüht, Mieterhöhungen für Studierende zu vermeiden. So wurden für das Sanierungsvorhaben des Wohnheims in der Bach-Straße in Greifswald – Herr Abgeordneter Saalfeld ist darauf bereits eingegangen – Fördermittel des Landes, genauer gesagt, Städtebaufördermittel des Wirtschaftsministeriums, beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat eine Förderung aus diesen Mitteln abgelehnt und zur Begründung auf die Städtebaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern verwiesen, die derzeit in der Tat die Förderung von Studentenwerken nicht beinhaltet.
Allerdings könnte die Praxis in den anderen Ländern durchaus berücksichtigt werden. So förderten zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Berlin nach Mitteilung des Deutschen Studentenwerkes den studentischen Wohnheimbau über ihre Städtebauförderrichtlinie. Daran könnte sich auch Mecklenburg-Vorpommern ein Beispiel nehmen, so dies denn erforderlich wäre oder ist. In diese Richtung geht auch der Vorschlag des Bundesbauministers, der sich für eine ausdrückliche Zweckbindung des Studentenwohnheimbaus aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung einsetzt. Das ist die eine Möglichkeit, die Städtebaurichtlinie für den Fall, dass man hier zu dem Ergebnis kommt. Die andere Möglichkeit wäre in der Tat die von Herrn Saalfeld vorgeschlagene Option eines Sonderprogramms.
Egal, welche dieser beiden Möglichkeiten weiter erwogen und diskutiert wird – und ich gehe davon aus, dass wir alle einig sind in dem Ziel, dass Studierende angemessenen Wohnraum haben müssen, um hier in Mecklenburg-Vorpommern vernünftig studieren zu können –, muss allerdings die Frage beantwortet werden, ob es dieses Instrument akut unmittelbar braucht in Mecklenburg-Vorpommern. Um dies streitfrei beantworten zu können und auf einer entsprechenden sachlichen Grundlage, müssten aus meiner Sicht mehrere Fragen beantwortet werden. Und deswegen, Herr Saalfeld, ist es so, dass Ihre Forderung nach einem Sonderprogramm für
mich im Moment noch nicht völlig überzeugend ist und natürlich auch einen zusätzlichen rechtlichen Aufwand bedeuten würde im Verhältnis beispielsweise zur Änderung der Städtebaurichtlinie. Aber dieserlei Fragen, um die es geht, sind aus meiner Sicht folgende: Ich weiß nicht, ob Sie einen anderen Eindruck haben, aber das Studentenwerk Rostock schafft es seit 2003, ohne entsprechende Förderprogramme nicht nur den Wohnungsbestand deutlich auszuweiten, sondern den Bestand eben auch zu pflegen und zu erhalten.
Und ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem Geschäftsführer dieses Studentenwohnheims vor vielen Jahren. Herr Saalfeld, der Geschäftsführer des Studentenwohnheims in Rostock sagte mir ausdrücklich, dass für ihn der Bereich des Mietens und des Wohnens ein gewinnträchtiger Bereich ist, der also ohne Mühe mit Krediten auf dem Kapitalmarkt in der Lage ist, den Wohnraum selbst zu organisieren, der dafür gar keine Fördermittel braucht, sondern dass das gewinnträchtige Bereiche sind für das Studentenwerk.
die man berücksichtigen muss: Wir leben heute, ich denke, unstrittig in Zeiten extrem niedriger Kapitalkosten. Das Zinsniveau ist historisch niedrig. Das heißt, das, was eben unter dem ersten Punkt genannt wurde, verstärkt sich in der Argumentation sogar noch einmal. Das heißt, die Möglichkeiten, Wohnungsbau zu betreiben und das gewinnwirtschaftlich stabil zu betreiben, sind so gut wie nie oder jedenfalls wie selten.
Die dritte Frage, auf die man eingehen muss: Gibt es vielleicht am Standort Greifswald besondere Bedingungen, die es erklärbar machen, dass im Unterschied zu Rostock es dort bisher nicht gelungen ist oder offenbar jedenfalls nicht in ausreichendem Maße gelingt, Rückstellungen zu bilden, um den Wohnungsbestand entsprechend herzustellen
Und da sage ich Ihnen, Herr Saalfeld: Ich kann diese drei Fragen in ihrem Gesamtkontext heute nicht beantworten, weil dazu müssen die Studentenwerke entsprechend plausible Daten vorlegen, die das erklärbar machen, warum es sich mit den beiden Studentenwerken jeweils unterschiedlich verhält, denn es sind beides Studentenwerke. Deswegen möchte ich, Herr Saalfeld, am heutigen Tage ausdrücklich nicht ausschließen, dass man gegebenenfalls auch über Förderung wird reden müssen. Aber der Förderbedarf muss ja zunächst einmal plausibel vorgerechnet und auch nachgewiesen werden.
Ich habe in diesem Zusammenhang vor vier Wochen bereits ein Gespräch geführt mit dem Chef des Verwal
tungsrates des Studentenwerkes Greifswald, der in der Tat auch mit dem Anliegen an mich herangetreten ist, dass man eigentlich im Falle Greifswalds darüber diskutieren müsste, ob dort Förderung erforderlich ist. Und wir haben uns darauf vereinbart, dass genau dies zunächst getan wird, also dass das Studentenwerk selbst versucht, auf diese drei Fragen einzugehen und Daten zu liefern, die das plausibilisieren, sodass man auf dieser gesicherten Grundlage sich dann eine Meinung darüber bilden kann, ob tatsächlich eine entsprechende Förderung unabweisbar und notwendig ist oder ob die Herausforderungen in Greifswald auch auf andere Art und Weise bewältigt werden können.
Und deswegen kann ich im Moment nicht empfehlen, dem Antrag zuzustimmen, weil er das Ergebnis dieser Prüfung bereits vorwegnimmt. Ich jedenfalls habe im Moment keine Anhaltspunkte, dass es zwangsläufig so sein muss, würde aber natürlich versichern, dass für den Fall, dass sich dies erhärten lässt, wir dann darüber diskutieren werden oder werden darüber diskutieren müssen, was passiert oder wie wir damit umgehen, weil es natürlich schwierig ist in einer Situation, wo dort sehr viele Studierende sind, gegebenenfalls die Kapazitäten erheblich einbrechen zu lassen, zumal, wie wir wissen, in diesen Studentenwohnheimen vor allem auch Studierende untergebracht sind, die aus anderen Ländern kommen und die einen Beitrag leisten zur Internationalität der Hochschullandschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern. Also daran hat keiner Interesse. Insofern, glaube ich, eint uns schon das Ziel. Aber aus meiner Sicht ist die Datenlage noch nicht abschließend geklärt, um hier eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Ein Unterschied im Übrigen zwischen einem regelrechten Programm und der Öffnung einer Förderrichtlinie wäre auch folgender: Mit der Öffnung der Förderrichtlinie hätte man nur die Möglichkeit, etwas zu tun, falls ein Bedarf besteht. Das muss noch gar nicht bedeuten, dass man diese Möglichkeit auch nutzt, sondern man hat eine Öffnung. Sobald Sie zu einem Programm kommen, macht das ja nur Sinn, wenn Sie sagen, es gibt diesen Zweck, es gibt diese Aufgabe, es gibt die Notwendigkeit in der und der Höhe. Und, wie gesagt, das ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Deswegen wäre aus meiner Sicht auch das eigene Programm nicht der richtige Weg, sondern eher eine andere Lösung. Aber ob es die braucht, das werden wir hoffentlich in den nächsten Wochen durch Gespräche mit dem Studentenwerk Greifswald klären. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag, Herr Saalfeld, loben die GRÜNEN verschiedene Fördermaßnahmen, die allen voran auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden.
Sie sprachen die Bundesländer im Einzelnen an, unter anderem auch Bayern, Baden-Württemberg – CDUgeführte Länder, die weit vor dem Regierungswechsel im Jahr 2011 also diese Fördermaßnahmen initiiert hatten.
Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag unter anderem auch die beiden Beispiele Bayern und BadenWürttemberg an den ersten beiden Stellen hervorgehoben. Und deswegen möchte ich anhand dieser beiden Beispiele Ihren Antrag begleiten und Argumente dazu finden.