Und dann will ich Ihnen noch was sagen, das gehört auch zu Ihrem Menschenbild: Wir sitzen ja zusammen im Kreistag. Bei uns in den Fraktionen dürfen die Frauen selbstbestimmt reden. Ihre Frau sitzt als Blumentopf neben Ihnen. Sie darf das Wort nie ergreifen.
Da gucken Sie nur nach der Garderobe und nach nichts anderem und nur danach, dass sie ihre Stimme nicht erhebt.
Und wir konnten in keiner Weise irgendwelche neuen Argumente finden, weil Sie sich laufend widersprechen. Heute reden Sie über die Begründung, morgen über die, und eigentlich meinen Sie es doch gar nicht ernst, und auch das haben Sie jetzt wieder
Noch mal, Herr Pastörs: Sie haben sich entlarvt. Wer Andersdenkende als krank darstellt, der hat in einer Demokratie nichts zu suchen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: So ist das. Genau. – Stefan Köster, NPD: Da dürften Sie ja alle hier schon gar nicht mehr sitzen.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/1748.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/1748 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1753.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1753 –
In der 39. Sitzung des Landtages am 24. April 2013 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksa- che 6/1753.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1753 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und des Landesfischereigesetzes, Drucksache 6/1913, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/1971.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und des Landesfischereigesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1913 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsge- setzes und des Landesfischereigesetzes auf Drucksa- che 6/1913.
Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1971 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/1971 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/1971 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Berichts der Unterkommission des Ältestenrates – Empfehlung und Bericht der Unterkommission des Ältestenrates zur Prüfung einzelner Festlegungen des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 6/1967.
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages Empfehlung und Bericht der Unterkommission des Ältestenrates zur Prüfung einzelner Festlegungen des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 6/1967 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im Zusammenhang mit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes zu Beginn der Wahlperiode, mit der unter anderem auch das Tagegeld für die Teilnahme an den Sitzungen abgeschafft wurde, in seiner Sitzung am 16. November 2011 bekanntlich eine Entschließung verabschiedet.
Diese Entschließung erhielt die Vorgabe, dass der Landtag eine Kommission als Unterkommission des Ältestenrates einsetzt, die ihre Arbeit im ersten Quartal 2012 aufnehmen und dem Landtag bis zur Sommerpause 2013 Vorschläge unterbreiten sollte. Gemäß diesem Einsetzungsbeschluss sollte die Unterkommission vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Lan
des unter anderem die Punkte „Anzahl der Abgeordneten und Größe der Wahlkreise“, „Regelungen zum Übergangs- geld und zur Altersentschädigung“ und „Regelung der zusätzlichen Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen“ unter Einbindung von externem Sachverstand auf ihre Angemessenheit hin prüfen.
Die Unterkommission hat sich am 28. März 2012 konstituiert und legt Ihnen heute mit der Drucksache 6/1967 einen Bericht über die Prüfungen und Beratungen sowie eine Empfehlung vor. Damit sind die zeitlichen Vorgaben des Landtagsbeschlusses erfüllt.
Zur Erfüllung ihres inhaltlichen Prüfauftrages hat die Unterkommission insgesamt zehn Sitzungen abgehalten. Darüber hinaus haben wir zwei Umfragen unter den anderen Landesparlamenten sowie dem Deutschen Bun- destag durchgeführt, um uns einen Überblick über die bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sowie den aktuellen Diskussionsstand in den anderen Parlamenten zu verschaffen. Zudem wurde eine anonymisierte Umfrage unter den ehemaligen Abgeordneten zu Fragen des Bezugs von Übergangsgeld sowie zu den sich nach Beendigung des Landtagsmandats anschließenden Lebens- und Beschäftigungsverhältnissen durch- geführt.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich die Regelungen der einzelnen Parlamente insbesondere zu Fragen des Übergangsgeldes, des Sitzungsgeldes, der Altersentschädigung oder der Kostenpauschalen unterscheiden. So wird den Abgeordneten beispielsweise noch in drei Landesparlamenten ein Tage- oder Sitzungsgeld in unterschiedlicher Höhe gewährt. Teilweise werden auch Regelungen in Bezug auf das unentschuldigte Nichtteilnehmen an Sitzungen getroffen.
Unabhängig von diesen Umfragen hat die Unterkommission im Rahmen einer öffentlichen Anhörung sowie einer weiteren schriftlichen Anhörung entsprechend dem Landtagsbeschluss externen Sachverstand in die Beratungen und Prüfungen einbezogen. Es wurden sowohl anerkannte Staatsrechtler als auch der Landesrechnungshof angehört.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es uns nicht gelungen ist, alle Staatsrechtler hier in diese Anhörung einzubeziehen, zumindest nicht in die mündliche. Und gerade die besonders kritischen Stimmen, die oft mit einzelnen Behauptungen die mediale Öffentlichkeit suchen, die waren dann in der Diskussion nicht vertreten, um sich den Anzuhörenden zu stellen.
Die Ergebnisse der Anhörungen und der Umfragen sind sehr detailliert und minutiös im Bericht der Unterkommission, der Ihnen auf Drucksache 6/1967 vorliegt, wiedergegeben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle zum Gesamtergebnis nur einige wenige Hinweise geben.
In Bezug auf die Angemessenheit der Versorgung der Abgeordneten haben die Anzuhörenden keine grund- sätzlichen Einwände hinsichtlich deren Angemessenheit erhoben. Vielmehr wurde mehrfach betont, dass die Versorgung der Abgeordneten deren Unabhängigkeit gewährleisten und einem Bürger die Ausübung eines Mandates ermöglichen soll.
Die Anzuhörenden haben die in Mecklenburg-Vorpom- mern bestehende Regelung, wonach das Übergangsgeld
gestaffelt gewährt wird, ausdrücklich begrüßt. Es wurde insbesondere positiv hervorgehoben, dass ein ausgeschiedener Abgeordneter schon zu Beginn nur 90 Prozent als Übergangsgeld erhält und dieses sich mit der Zeit sogar noch reduziert, und dass von Anfang an jegliches Einkommen angerechnet wird. Es wurde lediglich angeregt, den Zeitraum der Gewährung des Übergangsgeldes von derzeit 36 Monaten gegebenenfalls auf 24 Monate zu verringern.
Die Anzuhörenden haben bezüglich der Funktionszulagen übereinstimmend ausgeführt, dass die in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden rechtlichen Regelungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Die Höhe der zusätzlichen Entschädigung für die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen, die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer wurde von der Mehrheit der Anzuhörenden als angemessen bewertet. Lediglich der Bund der Steuerzahler hat eine Kürzung der Funktionszulagen um 50 Prozent gefordert. Seitens der Anzuhörenden wurde allerdings auch betont, dass die Festlegung der genauen prozentualen Höhe der Funktionszulagen aufgrund der Parlamentsautonomie nur durch den Landtag selbst erfolgen kann.
Die Fraktionen sind auf der Grundlage der durchgeführten Anhörungen, Umfragen und Materialien im Wesentlichen zu den nachfolgenden Ergebnissen gekommen:
Übereinstimmend haben alle Fraktionen festgestellt, dass eine Vergrößerung der Wahlkreise oder eine Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten nicht möglich sei, wenn die Politik auch weiterhin in der Fläche unseres großen Landes spürbar sein soll. Ich denke, das muss man an der Stelle noch mal sagen, weil selbst nach der Anhörung immer wieder Behauptungen auftauchen, dass das eine berechtigte Frage sei.