Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

(Udo Pastörs, NPD: Ja, von Arnim. Nehmen Sie doch dieses Beispiel!)

Diesen Herrn von Arnim,

(Vincent Kokert, CDU: Der ist doch nicht mal erschienen!)

den können Sie ja nachher rauf und runter bedienen, denn das wird Ihnen vielleicht Spaß machen, weil der Herr von Arnim nur das bedient hat, was Ihnen vielleicht Freude macht. Ansonsten hat er sich aber gegenüber den anderen Staatsrechtlern nicht nur dadurch, dass er nicht anwesend war, sondern dadurch, dass er so- zusagen die unmittelbare Konfrontation mit herausra- genden Staatsrechtlern gescheut hat, selbst disqualifiziert.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf aus dem Plenum: So ist es. – Udo Pastörs, NPD: Der von Arnim ist keine Ausnahme.)

Meine Damen und Herren, also alle Sachverständigen haben ganz übereinstimmend gesagt, dass das Abgeordnetengesetz eine gute Grundlage für die Arbeit der Abgeordneten darstellt und dass grundlegende Änderungen aus ihrer übereinstimmenden Sicht eben nicht erforderlich sind. Die Sachverständigen haben auf die besondere Stellung der Abgeordneten im Verfassungsgefüge hingewiesen und darauf – die Frau Präsidentin hat es gesagt –, dass in einem Flächenland wie dem unseren eben auch der größere Aufwand der Abgeordneten vor Ort eine wesentliche Rolle spielt.

Zu den einzelnen Regelungen möchte ich kurz Folgendes sagen. Zur Anzahl der Abgeordneten und auch zur Größe der Wahlkreise wird mein Kollege Peter Ritter intensiver ausführen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es ist alles gesagt, Wolf-Dieter.)

sodass ich nur ganz kurz auf den heutigen, …

(Vincent Kokert, CDU: Wieso, habt ihr euch abgesprochen?)

Ja, haben wir in der Tat.

… auf den heutigen Artikel in der „Schweriner Volkszeitung“ eingehen möchte. Also für alle will ich hier nur einmal klarstellen – da ist ja die CDU wieder in besonderer Weise zitiert und ich weiß nicht, warum die CDU dafür

sozusagen in besonderer Weise herhalten muss –, fürs Protokoll ganz eindeutig: Weil es eben so ist, …

(Stefan Köster, NPD: Das ist die Nieten- partei in Mecklenburg-Vorpommern.)

Ja, das haben Sie gerade nötig! Ach du liebe Zeit!

(Udo Pastörs, NPD: Jaja, das ist so. Hören Sie sich doch mal um draußen! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

… weil es tatsächlich so ist, dass die Abgeordneten als Bindeglied zum Bürger eben ihrem Verfassungsauftrag auch gerecht werden müssen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Genau deshalb haben sich alle demokratischen Fraktionen ganz eindeutig für die Beibehaltung der Anzahl der Abgeordneten und auch der Größe der Wahlkreise ausgesprochen. Und auch von den Anhörpersonen waren es im Grunde nur zwei, nämlich der Bund der Steuerzahler und der Präsident des Landesrechnungshofes, die hier Änderungen vorgeschlagen haben.

(Vincent Kokert, CDU: Dann werden wir den Landesrechnungshof mal ein bisschen verkleinern.)

Da, darf man vielleicht mal vorsichtig sagen, könnten durchaus vor allen Dingen fiskalische Erwägungen dahinterstehen.

Zum Übergangsgeld, meine Damen und Herren, wird mein Kollege Müller insbesondere ausführen, sodass ich mich auf die Altersentschädigung, die Altersversorgung konzentrieren möchte. Die wurde, und das ist auch keine Überraschung, meine Damen und Herren, ganz überwiegend von allen Sachverständigen als angemessen bewertet. Ich will Ihnen das mal kurz sagen, indem ich Herrn Professor Dr. Löwer – mit Genehmigung der Frau Präsidentin – zitiere. Der hat, und das haben alle anderen so unterstützt, „festgestellt, dass die in MecklenburgVorpommern vorliegende Altersversorgung für ehemalige Abgeordnete den Verfassungsauftrag aus Artikel 22 …, wonach dem Abgeordneten eine angemessene, seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung garantiert

werde,“ in der Tat „erfülle. Zum einen entspreche die maximal erreichbare Versorgung mit 71,75 %“ genau „dem Höchstsatz, den auch Beamte erreichen könnten. Andererseits sei durch das Kumulationsverbot auch eine Übersicherung ausgeschlossen.“

Es gab – und es gibt ja auch entsprechende Anträge – unterschiedliche Auffassungen von verschiedenen Anhörpersonen zu der Frage des Anstiegs der Altersentschädigung, und zwar innerhalb der ersten fünf Jahre. Wollen wir mal miteinander darüber reden, was das denn bedeutet. Die Alternative dazu ist ja ganz einfach: Man lässt es einfach gleichmäßig ansteigen, also einfach über die Jahre geht es immer gleichmäßig mit der Altersentschädigung weiter. Da gibt es allerdings auch Gegenargumente, die nach unserer Meinung durchtragen und unbedingt zu bewerten sind.

Ich möchte hier Herrn Professor Zeh, ebenfalls einen renommierten Staatsrechtler, zitieren, der gesagt hat, „dass die mit zunehmender Mandatsdauer abnehmenden Prozentsätze“ auch „ein Signal“ seien, und zwar „gegen

das Motiv, im Interesse der Altersversorgung möglichst lange am Mandat festhalten zu wollen... Zudem werde der Schwerpunkt zu Recht auf die ersten zehn Jahre der Mandatstätigkeit gesetzt, da dies die durchschnittliche Mandatsdauer darstelle.“

Meine Damen und Herren, vielleicht um das Thema Altersversorgung abzuschließen: Es wird ja immer wieder gern und viel über die Alternative aus NordrheinWestfalen gesprochen, dass also auch Abgeordnete ihre Altersversorgung auf eigene Kosten aufbauen sollen. Dazu hat Herr Professor Morlok ausgeführt, „dass die Altersvorsorge aus Gründen des statistischen Risikoausgleichs nicht in Gestalt eines Versorgungswerkes erfolgen sollte.“ Denn: „Zur Begründung hat er darauf verwiesen, dass es sich bei den Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für diese Form der Versorgung um eine zu kleine Gruppe von Teilnehmern“ handeln würde. „Würden sodann zu viele ehemalige Abgeordnete das Versorgungswerk gleichzeitig in Anspruch nehmen, würde dieses letztendlich zusammenbrechen und könne seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden.“

Meine Damen und Herren, auch hier haben wir nach ruhiger Abwägung gesagt, das, was wir als Grundlage haben – das Abgeordnetengesetz –, ist eine so gute Basis, dass wir hier keine Änderung wollen.

(Udo Pastörs, NPD: Gute Basis, ja …)

Meine Damen und Herren, zur zusätzlichen Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen will ich nur sagen, auch hier haben die Sachverständigen einstimmig erklärt, dass die in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien.

Nun kann man natürlich sagen, es gab hier und da mal immer ein klein wenig abweichende Stellungnahmen und das könnte doch dazu führen, dass wir nun das Abgeordnetengesetz auch in Kleinigkeiten möglicherweise ändern sollten.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Aber ich warne noch einmal ausdrücklich davor, ein Gesetz, das sich in den vergangenen Wahlperioden als eine sehr gute, als eine gute, tragfähige Arbeitsgrundlage erwiesen hat, durch Schönheitsoperationen zu verschlimmbessern. Und da sage ich einfach noch einmal, dass ich nur wiederholen kann: Wenn es ein gutes Gesetz gibt, und es gibt keinen Grund, dieses gute Gesetz zu verändern, dann gibt es den Grund, dieses Gesetz unverändert zu lassen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird deshalb der Beschlussempfehlung der Unterkommission des Ältestenrates zustimmen und ich wünsche mir, dass auch Sie dies tun werden. Und wenn es in der Zukunft um kleinere Änderungen des Abgeordnetengesetzes oder aber auch der Geschäftsordnung gehen wird, bedarf es nach unserer Auffassung nicht mehr einer besonderen Aufforderung dieses Hohen Hauses, sondern dann wird der Ältestenrat dies in der bewährten Weise tun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Ringguth.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nun einmal so, mindestens einmal in jeder Wahlperiode des Landtages werden innerhalb und außerhalb des Parlaments verschiedene Fragen rund um das Abgeordnetengesetz diskutiert. Die interessierte Öffentlichkeit begleitet diese Debatten in der Regel kritisch. Das war so, das ist heute so, das wird so bleiben und das ist auch gut so.

(Heinz Müller, SPD: Bis in alle Tage, ja.)

Kritisiert wird etwa, dass die Abgeordneten zu hohe Diäten oder eine zu hohe Altersentschädigung erhielten, auch seien die Zulagen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen zu hoch oder gar per se zu unlässig, oder es wird festgestellt, dass es zu viele Abgeordnete gebe,

(Udo Pastörs, NPD: Zu unlässig?! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Unzulässig.)

der Landtag müsse deutlich schrumpfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion nimmt diese und andere Kritikpunkte stets ernst.

(Torsten Renz, CDU: Wir auch.)

Diese und andere Fragen hat meine Fraktion – ich rede ja jetzt für meine Fraktion – bei nahezu jeder Novellierung des Abgeordnetengesetzes erörtert und nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.

Nicht einfacher wird die Angelegenheit dadurch, dass das Verfassungsrecht den Abgeordneten, nämlich uns, das Recht und die Pflicht zuschreibt, über ihre Diäten und Ähnliches selbst zu entscheiden. Diese Entscheidung kann uns niemand abnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Kritikerinnen und Kritiker den in ihren Augen bestehenden Sumpf austrocknen wollen, müssen sie also die Frösche fragen. Die Frösche wiederum sind gut beraten, wenn sie ihrerseits umfassend Rat einholen, allerdings nicht etwa von anderen Fröschen, sondern von unabhängigen Sachverständigen. Eben das hat die eigens dafür von uns eingesetzte Untersuchungskommission des Ältestenrates getan und eine ganze Reihe von Expertinnen und Experten um Rat gefragt. Für deren Zuarbeiten möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Die Landtagspräsidentin als Vorsitzende dieser Unterkommission hat hierzu bereits ausführlich Stellung bezogen. In vielen Punkten sind die demokratischen Fraktionen des Landtages einer Auffassung.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Auch die Positionen meiner Fraktion zu den Aufgaben des Einsetzungsbeschlusses, zu den Anhörungsunterlagen und dem Verlauf der Beratungen der Kommission