Wolf-Dieter Ringguth

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Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser schönen, neuen huxleyschen Welt allgegenwärtiger Datenverarbeitung nimmt ein Punkt sozusagen exponentiell an Bedeutung zu: Das ist wirklich der Datenschutz. Und um das mal gleich am Anfang zu sagen, lieber Reinhard Dankert, wenn hier irgendjemand überflüssig ist – niemals deine Behörde, sondern die Herren von der rechten Fensterfront.
Und wir freuen uns alle schon darauf, dass es sie in der nächsten Legislaturperiode in diesem Land nicht mehr geben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, …
Ich scheide freiwillig aus. Das ist der große Unterschied zu Ihnen. Sie werden ausgeschieden! Ausgeschieden, meine Herren!
… vier Jahre lang wurde in Brüssel hart um den Wortlaut dieser Verordnung gerungen. Es geht um die Datenschutz-Grundverordnung. Allein im zuständigen Ausschuss in Brüssel hat es damals – und das ist schon etwas Besonderes – über 4.000 Änderungsanträge gegeben. Das Ziel dieser Datenschutz-Grundverordnung ist klar: Es geht um die Harmonisierung der Unterschiede, die es ja im Datenschutzrecht in den verschiedenen europäischen Ländern gibt. Und es geht darum, dass die Hemmnisse für den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt natürlich abgebaut werden müssen.
Meine Kollegin hat es schon gesagt, das gilt als Verordnung ganz unmittelbar in den Mitgliedsstaaten und dort geltendes, entgegenstehendes oder auch nur gleichlautendes nationales Recht ist dann aufzuheben. In ganz vielen Bereichen bedeutet diese Datenschutzverordnung
in den Mitgliedsstaaten, dass es zwar Spielräume gibt, allerdings ist nur erlaubt, dass die Spielräume sozusagen an die Regelungen der Grundverordnung anzupassen und zu konkretisieren sind und der materielle Schutzstandard zu verändern ist.
Es braucht also, meine Damen und Herren, überhaupt nicht viel Fantasie, wenn man auf diese DatenschutzGrundverordnung schaut, um zu erkennen, dass es zu ganz erheblichen Veränderungen, zu wirklich erheblichen Veränderungen auf dem Gebiet des Datenschutzes bei uns in Deutschland kommen wird und natürlich auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Veränderungen und Rechtsanpassungen notwendig sein werden, und zwar in einer bisher noch nie gekannten Dimension. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen hat Reinhard Dankert daher schon einmal sehr deutlich gesagt, dass diese Veränderungen uns umtreiben werden, dass sie auch erhebliches Personal erfordern werden, um mit diesen Veränderungen überhaupt vernünftig umgehen zu können.
Dabei geht es ihm, dem Datenschutzbeauftragten, natürlich vor allem um den Artikel 52 der Verordnung. Danach hat jeder Mitgliedsstaat sicherzustellen, dass jede Aufsichtsbehörde mit personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten, Infrastruktur et cetera pp. ausgestattet wird. Das, meine Damen und Herren, bedeutet, dass wir mit der bisherigen Personal- und Finanzausstattung wirklich nicht annähernd in der Lage sein werden, die Aufgaben nach der Datenschutz-Grund-verordnung, die ja ab Mitte 2018 in Kraft tritt, irgendwie auszuführen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsverhandlungen im vierten Quartal 2015 war allerdings, Peter Ritter, der genaue Wortlaut der Datenschutz-Grundverordnung noch gar nicht verabschiedet.
Ja, wir wussten schon einiges, aber ich will gleich noch dazu kommen.
Endgültig beschlossen wurde die Verordnung aber erst Monate später, nämlich im April 2016. Und auch der damalige Antrag von LINKEN und GRÜNEN zur Personalaufstockung beim Landesdatenschutzbeauftragten wurde tatsächlich von uns Koalitionären abgelehnt, weil wir seinerzeit ganz andere Finanzbedarfe hatten.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es damals vor allem um die Flüchtlingsfrage ging. Das war etwas ganz Neues für uns. Die Finanzbedarfe waren für uns alle nicht richtig überschaubar. Das, glaube ich, wird mir jeder zugestehen. Also wenn Peter Ritter diese spärliche und abweisende Reaktion vorhin zitiert hat, dann sage ich, wir haben einfach Prioritäten gesetzt und das war in dem Moment, wo es die Verordnung im Wortlaut noch gar nicht gab, die Flüchtlingsproblematik. Ich glaube, das ist nachvollziehbar.
Für meine Fraktion jedenfalls kann ich sagen, dass wir uns in den zukünftigen Haushaltsverhandlungen in jedem Fall – das sage ich hier ganz deutlich: auch in der Zukunft – gesprächsbereit zeigen. Sollte es allerdings schon vor den Haushaltsverhandlungen so sein, dass beim Landesdatenschutzbeauftragten zur Erfüllung sei
ner Aufgaben im weiteren Umfang zu wenig Mittel vorhanden sind, dann wird es so sein – und da bin ich mir ganz sicher, dass Reinhard das auch macht –, dass er direkt beim Finanzministerium einen Antrag auf Verstärkungsmittel stellen muss. Ich bin mir ganz sicher, das wird nicht nur sehr schnell geprüft, sondern auch bewilligt, wenn es sich um Mehraufgaben handelt, die sich aufgrund von EU-Verordnungen nun mal zwangsläufig ergeben.
Vonseiten der Gesetzgebung wird sich der Landtag in der nächsten Legislaturperiode mit der Anpassung dieser Datenschutznorm an die EU-Verordnung beschäftigen müssen und er wird das auch tun. Ich sehe da überhaupt keine Probleme.
Meine Fraktion, das sage ich hier ganz deutlich, hat übrigens größten Respekt vor der großartigen Leistung der von dir, lieber Reinhard, geführten Behörde. Ich möchte dich auch ausdrücklich im Namen meiner Fraktion herzlich bitten, dies deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sagen. Für die nächste Legislatur wird es Aufgabe auch meiner Fraktion sein, dieses Thema im Auge zu behalten und, wenn nötig, die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, das wäre jetzt der Augenblick, wo ich mich ganz herzlich für Ihre Geduld und für die Aufmerksamkeit bedankt hätte. Das ist auch bei mir, zumindest planmäßig, jetzt die letzte Rede in diesem Hohen Hause. Es ist so, ein jegliches hat seine Zeit und jedes hat seine Stunde. Für mich wird es neue Herausforderungen geben, größere, aber auch kleine, ganz kleine,...
Ich komme gleich darauf.
… zum Beispiel ungefähr 50 Zentimeter lange, etwas über 50 Zentimeter lange und schon im Ultraschallbild total süß, das kann ich nur so sagen. Und ihr könnt alle mal sehen, was das für ein großartiges Timing ist: Der errechnete Geburtstermin ist heute, der 7. Juli 2016. Aber ich habe schon angerufen, da bewegt sich im Moment noch nicht so richtig was.
Aber es heißt wohl auch, dass Mädchen – es wird ja eine Enkeltochter – sich immer noch ein bisschen schmücken und ein bisschen länger brauchen.
Ich jedenfalls wünsche diesem kleinen Wesen und natürlich auch den Eltern von ganzem Herzen, dass dieses Kind gesund und glücklich in einem Land aufwachsen darf, für das sich jede Mühe auch in der Zukunft lohnt.
Und die CDU natürlich, wie du weißt.
Ich möchte noch einmal dankbar zurückschauen und möchte Ihnen allen sagen, wenn mir jemand 1989, im Revolutionsherbst, als wir mit Angst im Herzen und mit der Kerze in der Hand
in der Kirche oder auf den Plätzen standen, gesagt hätte,
du wirst mal 14 Jahre lang im Landtag deinen Beitrag leisten dürfen, dann hätte ich den so ein bisschen angeguckt und hätte eine entsprechende Bewegung gemacht. Ich muss mich manchmal kneifen, weil es wirklich einfach toll ist. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, und zwar möchte ich mich bei denen bedanken, die großartige Kollegen sind, bei ganz vielen Leuten in den Ministerien, natürlich bei der Landtagsverwaltung, bei Verbänden, bei Vereinigungen, bei der eigenen Fraktion – bei Menschen eben, weil es die Menschen sind, die unser Leben lebenswert und großartig machen.
Ich möchte mich einfach mal bei Heinz Müller und bei meinem Kollegen Ritter und auch bei Johann-Georg Jaeger ganz herzlich bedanken, und auch bei dir, lieber Reinhard, denn auch mit dir habe ich schon zusammen als PGF im Ältestenrat arbeiten dürfen, für eine ganz großartige, ungewöhnlich gute Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen und manchmal auch politisch andere Anschauungen hinweg.
Ich möchte mich aber auch bei Ihnen allen in den Fraktionen ganz herzlich bedanken, weil ich großartige Menschen kennenlernen durfte, und das ist etwas Tolles. So wie Jürgen möchte ich sagen, sollte es, was ja bei mir eigentlich ganz ungewöhnlich ist, doch irgendwann mal passiert sein, dass ich irgendjemandem Böses getan oder ihn beleidigt hätte, dann bitte ich ganz einfach erstens, dass er das entschuldigt, und zweitens, dass er das doch einfach auf meinen fortschreitenden Altersstarrsinn oder irgend so etwas schieben soll, dann ist das so.
Ich möchte Ihnen ganz am Schluss sagen, diese Zusammenarbeit der vergangenen Jahre war für mich ein großes Vergnügen, ganz überwiegend. Und mit Detlef Müller möchte ich sagen, ja, es war mir eine Ehre. – Danke schön.
Jawoll, Torsten! –
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine hochverehrten Kolleginnen! Peter Ritter hat es schon auf den Punkt gebracht: Es liegt im Wesen von Staatsverträgen, dass man ihnen nur zustimmen oder sie ablehnen kann. Deswegen hat es mich ein wenig gewundert.
Weil sich mein Kollege Heinz Müller schon über die Inhalte, finde ich, hinreichend ausgebreitet hat, werde ich jetzt noch etwas darüber sagen, warum wohl der Antrag, darüber heute in der Debatte zu sprechen, von der NPD kam. Ich könnte mir vorstellen, weil in einem Satz die Worte „Polizei“ und „Überwachung“ stehen, und das war vielleicht Anlass genug zu sagen, da müsse unbedingt Redezeit beantragt werden.
Eines will ich sagen: Im Ausschuss war es wie immer. Da hat die NPD
sich nicht mit einem einzigen Wort dazu geäußert. Die NPD hat auch dort nicht stattgefunden.
Wir haben tatsächlich intensiv darüber diskutiert. Zumindest von den LINKEN ist eben schon sehr deutlich geworden, dass es da eine Ablehnung gibt. Ich glaube, auch bei den GRÜNEN gibt es die. Das ist im Ausschuss ganz sauber so diskutiert worden. Dann ist es auch normal, dass man am Ende des Tages, weil wir den Staatsvertrag inhaltlich nicht ändern können, eine Mehrheit im vorbereitenden Ausschuss irgendwo hat. Die gab es, weil SPD und CDU hier gesagt haben, ja, wir werden dem Staatsvertrag zustimmen.
Heinz Müller hat schon gesagt, warum wir das tun. Wir haben wirklich lang und breit darüber diskutiert, weil wir der Auffassung sind, dass es klug ist, ein gemeinsames Rechenzentrum zur Telekommunikationsüberwachung zu haben im Verbund mit norddeutschen Küstenländern, weil das einfach kostengünstiger ist. Das ist ein wesentlicher Punkt. Das ist einfach kostengünstiger. Auch technische und fachliche Vorteile gegenüber dem Aufbau eines eigenen, eines landeseigenen TKÜRechenzentrums bringt das einfach mit sich. Das haben wir entsprechend gewertet und gesagt: Die Vorteile für Mecklenburg-Vorpommern überwiegen die Nachteile eindeutig. Deshalb werden wir diesem Staatsvertrag zustimmen. Ich bitte auch Sie um Zustimmung.
Wie gesagt, für die Teilnahme der Rechten ist hier wieder nur festzustellen, im Ausschuss passiert absolut nichts. Da, wo gearbeitet wird,
da finden sie schlicht nicht statt.
So einfach! – Danke schön.
Der auch noch! –
Das hat
was mit Inklusion zu tun? Ballaballa! –
Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Von daher erteile ich Ihnen einen Sachruf.
Ums Wort gebeten hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.
Ich wusste
gar nicht, dass Sie so selbstkritisch sind. –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochverehrte Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren, als der Kollege Gundlack gleich im ersten Satz sein Lob an den Ministerpräsidenten und an Ministerin Heike Polzin losgeworden ist, da habe ich mir so im Stillen gedacht, jetzt ist eigentlich alles Wesentliche gesagt, und mit Blick auf Weihnachten hätten wir an der Stelle aufhören können.
Aber jetzt ganz im Ernst: Jeder Einzelne von unserer Fraktion und natürlich ganz besonders mein Fraktionsvorsitzender und ich schließen sich vorbehaltlos diesen Glückwünschen an den Herrn Ministerpräsidenten
und an die Ministerin an.
Bei uns ist das eben etwas ganz anderes als bei Frau Rösler, die noch nicht mal richtig auf die Schulter klopfen kann.
Und für die LINKEN ist es manchmal schon viel, wenn sie sagen, es hätte schlimmer kommen können mit dem Länderfinanzausgleich.
Also wir sind halt nicht die Opposition und deswegen: Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!
So, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,
unter den Ministerialen in Berlin gibt es einen richtig schönen Witz, der da gerade läuft: Es würde nur einen einzigen Beamten im Bundesministerium für Finanzen geben, der die letzte Verästelung des Länderfinanzausgleiches wirklich begriffen hat.
Das Schlimme sei allerdings, man würde sein Büro nicht finden.
Darauf hat eben auch schon meine Kollegin Rösler hingewiesen: Selbst Finanzfachleute verstehen diese komplexen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern oft nicht. Sie hat es schon gesagt: Ausgleichsmesszahl,
horizontaler und vertikaler Finanzausgleich – das ist ein schweres Thema.
Dennoch war es so, dass ich mich, als ich mit Überraschung gelesen habe, dass sich die Ministerpräsidenten am 3. Dezember geeinigt hätten, wirklich gefreut habe und gedacht habe, ja, das ist ein Meilenstein.
Als ich dann allerdings gelesen habe – ich glaube, es war in der „Welt“ –, dass Horst Seehofer gesagt hat, er habe die ganze Zeit fest an der Seite der Ostdeutschen gestanden,
da habe ich mir aus irgendwelchen Gründen gedacht, Donnerwetter,
irgendwie kommt da Misstrauen auf.
Das kennt man als gestandener DDR-Bürger noch: Wenn man fest an der Seite der Sowjetunion stand und es war alles unverbrüchlich,
dann war es natürlich angesagt,
dass man nachdenklich werden musste.
Dass wir heute überhaupt über dieses Thema reden, ist für mich, obwohl ich so begeistert war, ein bisschen verwunderlich, und das tatsächlich aus zwei Gründen:
Erstens. Vor einem Jahr wollten wir uns geeinigt haben, Bund und Länder. Es ging damals schon um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und immer um den Länderfinanzausgleich. Wir haben seit Langem zäh verhandelt, das hat auch der Ministerpräsident gesagt, und jetzt ist plötzlich eine Einigung erzielt.
Trotzdem haben wir es zweitens mit einem großen Schönheitsfehler zu tun, und zwar, dass man vielleicht sagen könnte, dass es im Moment noch eine Einigung der Länder ist und sich der Bund eben noch nicht dazu geäußert hat, außer, dass Frau Merkel gesagt hat, der Bund hat es zur Kenntnis genommen. Ich meine, das ist diplomatisch und wer Frau Merkel kennt, weiß, dass dann aber noch lange und sehr zähe Verhandlungen kommen können.
Deshalb ist es für mich zumindest ungewöhnlich, sich hier quasi über ein vorläufiges Verhandlungszwischen-
ergebnis zu unterhalten, auch wenn es sich im Kern um ein wirklich erfreuliches Ergebnis handelt. Und da hat der Ministerpräsident Erwin Sellering einfach recht, es ist schon ein Meilenstein, dass sich wenigstens erst einmal die 16 Bundesländer haben einigen können, zumindest 15 von 16, wie man lesen konnte. Das ist wirklich etwas Besonderes.
Ramelow hat was?
Ramelow hat zuerst gesagt, das ist ein ostdeutscher Teilerfolg.
Herr Bodo Ramelow! Ich sage auch manchmal...
Diesen Respekt soll Herr Bodo Ramelow selbstverständlich von mir bekommen.
Also, Herr Bodo Ramelow hat im Übrigen ganz am Anfang gesagt,
das sei ein ostdeutscher Teilerfolg. Später hat er allerdings gesagt,
dass der Soli ab 2020 weg ist und die ostdeutschen Länder die Verlierer wären.
Das muss man dann auch dazusagen. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Meine Damen und Herren, dieses Ausgleichssystem läuft 2019 aus. Es wird zurzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft und es gehören ja auch noch viele, viele andere Dinge dazu: die Bundesergänzungszuweisungen, dann gehören die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen dazu, das sind im Wesentlichen die Mittel aus dem Solidarpakt II, also die Mittel, von denen wir jahrelang profitiert haben, die allerdings – so ist es ja vereinbart – 2019 auslaufen und dann nicht mehr da sind.
Dazu gehören aber auch die Haushaltskonsolidierungsmittel, die zum Beispiel Schleswig-Holstein erhält, aber auch die Entflechtungsmittel, die wir infolge der Föderalismuskommission vom Bund zugewiesen bekommen. Es gehören noch weitere Instrumente dazu, bei denen man am Anfang gar nicht vermutet hat, dass sie überhaupt irgendetwas mit dem Länderfinanzausgleich zu tun hät
ten, zum Beispiel die Hochschulpaktmittel – darüber haben wir vor Kurzem hier gesprochen – oder auch die sogenannten BKM-Mittel, also die Mittel, die der Bund seit einiger Zeit für Kulturförderungen ausgibt und uns Länder immerhin von finanziellen Pflichten entlastet.
Ich könnte noch viele weitere Punkte dazu aufzählen, ich werde das allerdings nicht tun. Ich stelle nur eines fest: Eine isolierte Betrachtung des Länderfinanzausgleichs sagt nicht viel darüber aus, wo wir 2020 wirklich stehen werden. Das hat jetzt gar nichts mit Pessimismus zu tun, sondern das hat selbst ein SPD-Fraktionsvize, nämlich Carsten Schneider gesagt: Die Einigung war offensichtlich „nur auf Kosten des Bundes möglich, ohne ihn dabei zu beteiligen“. Und wenn das ein SPD-Genosse gesagt hat, dann ist das für mich zumindest bedenkenswert.
Die entscheidende Frage für uns im Land MecklenburgVorpommern lautet doch: Bekommen wir auch nach 2020 von außen so viel Geld, dass wir weiter solide wirtschaften können, und zwar unterm Strich, das heißt, wenn alles eingerechnet ist? Denn man braucht keine seherischen Fähigkeiten, wir werden auch 2020 noch Geld von außen brauchen, weil wir selbst einfach nicht so stark sein können, dass wir ohne finanzielle Hilfe auskommen. Das ist nichts als die Wahrheit. Ich möchte gar nicht behaupten, dass ich in der Frage besonders pessimistisch bin, sogar im Gegenteil, aber es ist schlicht so, dass das vorliegende Verhandlungsergebnis – bei aller Freude – auf diese Fragen keine abschließenden Antworten gibt.
Lassen Sie mich noch mal kurz auf das Verhandlungsergebnis eingehen. Die Ministerpräsidenten haben sich also auf ein neues Modell geeinigt, und wenn man überlegt, dass 16 Länderchefs zugestimmt haben, dann versetzt das einen schon in Erstaunen. Das ist ein großartiges Ergebnis. Wirklich herzlichen Glückwunsch! Denn wenn die Mittel neu verteilt werden und hinterher haben alle mehr, dann sieht das zunächst so aus, als hätte man die Gesetze von Adam Riese irgendwie außer Kraft gesetzt. Alle einigen sich, es geht eigentlich um einen Kampf um Geld, und am Schluss haben alle mehr.
Passiert ist eben etwas anderes. Stark verkürzt gesagt: Der Finanzausgleich hat ja mehrere Stufen. Eine dieser Stufen fällt künftig weg und den dadurch entstehenden Verlust an Umverteilung soll der Bund kompensieren oder sogar zum Teil überkompensieren. Diese Kompensation, nicht die Überkompensation, aber die Kompensation ist dann das Mehr für uns in Mecklenburg-Vorpommern, worüber auch die Medien berichtet haben. Es liegt bei uns immerhin bei 224 Euro pro Einwohner. Das ist, finde ich, ein großartiger Erfolg, ja, wenn es denn einer am Ende des Tages ist. Für Mecklenburg-Vorpommern würde sich das finanziell durchaus lohnen, denn wir würden über den Finanzausgleich unterm Strich etwa 15 Prozent mehr erhalten.
Neu ist zum Beispiel auch eine Ausgleichszahlung, die diejenigen Länder erhalten sollen, die über keine großen Forschungseinrichtungen verfügen. Na ja, das versetzt einen dann schon in Erstaunen. Ich bin gespannt, ob der Bund zum Beispiel dieser Forderung am Ende irgendwie zustimmen kann. Ich glaube, nicht.
Wie dem auch sei, zunächst einmal herrscht auch in meiner Fraktion große Erleichterung, ganz einfach deshalb, weil ein wichtiger Schritt in Richtung einer Einigung
getan ist. Mit dem Konsens der Ministerpräsidenten liegt jetzt zumindest der Ball erst mal auf der Seite des Bundes. Das ist schon richtig. Dass überhaupt diese Einigung zustande gekommen ist, so vorsichtig man das alles auch bewerten muss, war lange wirklich nicht zu erwarten. Ich habe die Verhandlungsrunden der Länderchefs jedenfalls stets mit ganz schöner Sorge verfolgt. So war mehrfach aus den Medien zu vernehmen, dass eine Einigung wohl kaum möglich sei und zu viele unterschiedliche Interessen wären aufeinandergeprallt. Es war auch offenkundig, dass es bei den Verhandlungen irgendwo einen Schwund von Solidarität gegeben hat. Das war einfach so, weil sich entweder mal neue und alte Bundesländer gegenüberstanden, mal die Stadtstaaten gegenüber den Flächenländern, mal einfach Bayern und der Rest der Welt und mal der Norden gegenüber dem Süden.
Ich kann nur sagen: Wenn man sich die Haltung der Geberländer anschaut, kann man es menschlich durchaus verstehen, dass diese von dem Geld, das sie erwirtschaften, nicht gern freiwillig etwas abgeben. Das kann man einfach verstehen. Deswegen sage ich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass von jedem zusätzlichen Euro, den die Geberländer erwirtschaften, …
Ich bin gleich fertig.
… der kleinere Teil im Land bleibt und der größere Teil umverteilt wird, dass man mit Solidarität vorsichtig umgehen muss und sie nicht einfordern, sondern immer nur bekommen kann. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte und hochgeschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Vielleicht habe ich das.
Ich sage es Ihnen noch mal draußen, Herr Kollege.
Schauen wir mal auf diese Beschlussempfehlung. Vier Seiten hat die, reichlich übersichtlich, kurz und knackig. Auch im Ausschuss hat die Debatte also wenig Zeit gekostet.
Das war eine ganz einfache Sache und sie wurde dann mit den Stimmen von SPD, CDU, LINKEN und GRÜNEN schnell und unkompliziert durchgestimmt, weil nämlich die Verlagerung der Zuständigkeit der Vollzugsbehörde für Vereinsverbote auf das Landeskriminalamt absolut sinnvoll ist. Das haben meine Kollegen vorher schon gesagt.
Dass wir überhaupt heute dazu reden, ist der seltenen Aufmerksamkeit der Herren rechts geschuldet. Warum die plötzlich aufmerksam wurden,
hat mein Kollege Ritter, glaube ich, ausführlich dargestellt.
Es ist schon so, dass sie dieses Mal irgendwie aufmerksamer waren als sonst, aber es wird ihnen auch diesmal nichts nützen. Im Zuge von Vereinsverboten gibt es nämlich zum Beispiel auch Durchsuchungen, und das ist absolut notwendig, dass es die gibt. Der Kreis der damit befassten Personen ist natürlich möglichst gering zu halten.
Das LKA, das Landeskriminalamt ist ja in aller Regel bereits im Vorfeld eines Vereinsverbotes mit den Sachverhalten beschäftigt und dort befinden sich auch Fachverstand und Detailkenntnisse. Zudem unterliegen Vereinsverbote gewissen rechtlichen Hürden. In Mecklenburg-Vorpommern, das ist hier schon gesagt worden, gab es deshalb in der Vergangenheit wirklich ganze zwei Verbote von Vereinen.
Wenn wir jetzt also festlegen, dass die bislang zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in solch einem Fall gar nicht wirklich mit dem Ablauf eines Vereinsverbotes vertraut sind, dann hatten die wahrscheinlich auch bisher mit der Materie eher nichts bis gar nichts zu tun – wie gesagt, bei den zweien. Deswegen hat der Minister ja schon in der Ersten Lesung gesagt, Vereinsverbote sind eine absolute Spezialmaterie, sind und bleiben eine absolute Spezialmaterie und werden in der Praxis selten angewandt.
Die Übertragung dieser Aufgabe ist also, wie wir meinen, absolut im Sinne aller Beteiligten. Das meinen ja die anderen Fraktionen auch. Dies hat der Städte- und Gemeindetag im Übrigen genauso gesehen und deshalb bitte auch ich für meine Fraktion um Zustimmung. Und wenn der Kollege Ritter am Schluss einen kleinen Ausflug gemacht hat, dann mache ich das jetzt auch.
Meine Damen und Herren, ich bedauere es ganz außerordentlich, dass Frau Gajek eine so wichtige Debatte wie
die zum 25. Jahrestag der Wiedervereinigung am Schluss so in den Dutt geritten hat. – Danke schön.
Echt? –
Heiterkeit und Unruhe vonseiten
der Fraktion der CDU –
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ja, das für mich jedenfalls eigentlich Schlimmste an der ohnehin unsäglichen Berichterstattung, wie ich fand, zu Munitionsaltlasten in der Ostsee waren die Fotos. Das sehen auch Tausende Touristen so, und zwar nicht nur an der Küste, weil von diesen Fotos eine schreckliche Spannung ausging. Die schönsten Tage im Jahr, Urlaub, Sonnenschein, Unbeschwertheit, und dann diese Munitionsreste, Gefahr, Tod, Untergang, das alles in einem Foto. Das ist genau das, was die Touristiker schrecklich fürchten müssen, weil das mit dem Image einer Urlaubsdestination zu tun hat.
Wir sind da wirklich in einem harten Wettbewerb, und zwar nicht nur mit der polnischen Ostseeküste oder schleswig-holsteinischen Ostseeküste, darüber hinaus ja auch im Binnenland, Land der tausend Seen. Mit Destinationen in ganz Europa befinden wir uns im unmittelbaren Wettbewerb. Und das ist genau das, was das Buchungsverhalten ganz entscheidend beeinflusst, wenn es Imageverluste gibt, und das am Anfang dieser Saison.
Frau Dr. Karlowski, das ist das Schlimme, und das mache ich Ihnen auch zum Vorwurf,
dass Sie zu einer Unzeit – es ist ja so eine Lebenserfahrung –, wenn denn endlich eine Gefahr zunächst mal beseitigt ist, wenn die Menschen, wie mein Kollege Müller gesagt hat,
wieder unbeschwert baden gehen können, genau in einem solchen Augenblick mit so einem GRÜNEN-Antrag kommen. Und ich sage, das ist so eine Lebenserfahrung, denn dann kommt ein Kamel und grast das Gras, das eben darüber gewachsen ist, ab.
Und in diesem Fall, Frau Dr. Karlowski, ist das Kamel grün.
Ich sage Ihnen ganz herzlichen Dank von allen Touristikern in diesem unserem Land am Anfang der neuen Saison. Herzlichen Dank, Frau Dr. Karlowski!
Wir würden uns doch alle, alle, die wir hier sitzen, für die Zukunft wünschen, dass es solche Berichterstattungen und auch solche Anträge gar nicht mehr geben müsste.
Aber Frau Kollegin Schwenke hat es schon ausgeführt, es wird und kann eine hundertprozentige Sicherheit hier nicht geben. Das hat eben mit unserer jüngeren deutschen Geschichte zu tun
und deswegen ist es so schlimm, wenn hier ein Pastörs steht und sich dann zum Beispiel noch über die Alliierten, die Deutschland mal befreit haben,
sozusagen ergießt. Es ist ekelhaft.
Sie und Ihre Vorväter sozusagen sind einfach schuld daran,
dass diese Ostsee so mit Munition versaut ist. Und das dürfen wir nicht vergessen.
Also wir werden uns auch in Zukunft damit abfinden müssen wegen unserer jüngeren deutschen Geschichte, dass es immer wieder zu Munitionsfunden kommen wird, und das eben nicht nur an der Ostsee, sondern zum
Beispiel auch an der Müritz oder überall im Binnenland. Das ist die traurige Wahrheit.
Ich möchte an dieser Stelle das wiederholen, weil es so wichtig ist, was mein Kollege Müller schon getan hat, nämlich den Kolleginnen und Kollegen des Munitionsbergungsdienstes in unserem Land für ihre verantwortungsvolle, zum Teil auch lebensgefährliche Arbeit ganz herzlich zu danken. Also herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen hier im Lande!
Die Außenküste unseres Landes ist nun mal in erheblichem Maße von natürlichem Küstenrückgang betroffen und die Dynamik der Küstensituation ist gerade an der mecklenburgischen Ostseeküste ablesbar wie kaum irgendwo anders in der Welt. Und um die Küsten zu schützen, braucht es nicht nur diese Küstenschutzdünen, sondern Sandvorspülungen, und zwar in Größenordnungen, die wir uns kaum vorstellen können. Es werden wirklich enorme Sandmengen gebraucht, der Minister hat von 500.000 Kubikmetern per annum gesprochen. Eine Deckung dieses Bedarfes nur aus Lagerstätten aus dem Festland, das wäre wünschenswert, ist aber schlicht unmöglich, das kann sich jeder vorstellen. Die Förderung des Sandes aus der Ostsee ist also sozusagen unabdingbar. Es gibt keine Alternative dazu. Um die Strände so, wie wir sie heute kennen, und so, wie wir sie lieben und wie sie ein Stück unserer mecklenburgischen und vorpommerschen Heimat ausmachen, behalten zu können, haben wir die Förderung des Sandes aus der Ostsee auch in Zukunft vorzunehmen. Und nach dem bisherigen Kenntnisstand ist jegliche bekannte Sandlagerstätte im Bereich der mecklenburgischen Küste munitionsbelastet oder steht zumindest im Verdacht, belastet zu sein. Auch das hat meine Kollegin Schwenke schon gesagt. Also da hat man keine Alternativen.
Deshalb gibt es im Übrigen schon seit dem Jahr 2003 zwischen den zuständigen Behörden ein abgestimmtes Verfahren. Das ist übrigens einmalig in Europa, dieses abgestimmte Verfahren, und wird jetzt aufgrund der Erfahrung noch weiter angepasst. Der Minister hat gesagt – gerade heute wird dazu wieder geredet –, bis zum Jahresende werden diese Änderungen vorbereitet sein. Und dennoch wird man trotz der Verbesserungen nicht ausschließen können, dass es immer wieder gerade bei diesen Sandaufspülungen zu Munitionsfunden kommt. Umso wichtiger ist es dann, die betroffenen Strände sorgfältig zu beräumen und die Gefahr der Verunreinigung für die Zukunft wenngleich nicht auszuschließen, aber eben soweit als möglich zu minimieren.
Der Innenminister hat es bereits dargelegt, dass Mecklenburg-Vorpommern eigentlich sogar beispielhaft und vorbildlich mit der Kampfmittelbelastung unseres Landes umgeht. Wir haben hier ein Kampfmittelkataster im Land, da sind bisher mehr als 650 Flächen mit nahezu 160.000 Hektar erfasst, und über 30 Flächen mit immerhin fast 65.000 Hektar betreffen davon die Ostsee.
Aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse aus Boltenhagen, Rerik und so weiter ist zwischen den Ministerien vereinbart worden, dass das Verfahren zur Separation
von Kampfmitteln bei Spülvorgängen bis zum Spätherbst unter Hinzuziehung externen Sachverstandes, externer Experten überprüft wird. Wir wollen da durchaus nicht im eigenen Saft schmoren, sondern wir wollen uns zusätzlich externen Sachverstand holen. Wichtig ist bei dem Punkt, dass die Entnahme des Spülgutes eine Selektion der Kampfmittel so erfordert – und zwar auf dem Schiff und dann noch mal auf dem Land –, dass zertifizierte Fachleute diese Kampfmittelbeseitigung überwachen.
Das Vorgehen der Landesregierung und die Vorsichtsmaßnahmen und Standards bei Sandaufspülungen müssen weiter verbessert werden, die Archive müssen intensiv nach Kampfmittelbelastungen durch Schießgebiete der Wehrmacht durchsucht werden und die Fortführung dieses Kampfmittelkatasters, das sind die richtigen Wege, um das Vertrauen der Urlauber in die Urlaubsregion Mecklenburg-Vorpommern aufrechtzuerhalten und weiterem Imageverlust vorzubeugen.
Ich denke, die Landesregierung hat da genau den richtigen Weg gefunden,
also ist Ihr Antrag – tut mir leid, Frau Dr. Karlowski – überflüssig.
Meine Fraktion wird ihn ablehnen, er ist Panikmache und Aktionismus zugleich. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihr LINKEN
redet das Land schlecht, das ist es. –
Aber, Frau Berger, was hat das mit
der Internationalen Friedensfahrt
zu tun? Was hat das mit der
Internationalen Friedensfahrt zu tun? –
Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)
Wir haben über einen breit angelegten Pool zur Unterstützung, zur Motivation von Ehrenamtlichen nachgedacht. Von all diesen vielen Möglichkeiten hat sich der Ministerpräsident eine ausgesucht und diese in der Tat sehr schnell umgesetzt. Darum gab es zunächst auch keine Kritik von uns, sondern ein positives Begleiten des Prozesses.
Allerdings kippte die Stimmung in unserer Fraktion, als wir merkten,
wie der Ministerpräsident die Ehrenamtsstiftung inhaltlich gestaltet und parteipolitisch besetzt.
Das war der Anfang der Diskussionen, die wir führten, aber wir waren der Ehrenamtsstiftung zunächst tatsächlich sehr aufgeschlossen gegenüber, auch wenn wir natürlich gesehen haben, dass es neben dieser Ehrenamtsstiftung viele andere Instrumente gibt, wie man Ehrenamt in diesem Land befördern kann.
Vielen Dank.
Sehr gut,
Frau Ministerin. – Peter Ritter, DIE LINKE:
Sie hat sich ja auch nicht gegen die
Vollverpflegung ausgesprochen. –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die letzte Frage, Herr Andrejewski, ist bereits beantwortet: wer hier verboten gehört!
Sie, die NPD!
Meine Damen und Herren, ja: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“
Dieser berühmte letzte Satz aus der Parabel von Bertolt Brecht ist jetzt über 50 Jahre alt
und hat leider an Aktualität nichts verloren. Deswegen ist es gut, wenn Demokraten neben Antifaschisten in diesen Tagen Seite an Seite stehen, wenn wir der Befreiung von Massenvernichtungslagern und KZs gedenken.
Und deswegen ist es auch gut, dass wir, bei aller Unterschiedlichkeit der Auffassungen sonst, da ganz eng zusammenstehen,
weil wir begriffen haben, …
Das wird Ihnen nicht passen, Herr Pastörs!
… weil wir natürlich begriffen haben und die Lehre aus der Geschichte, aus dem Ende der Weimarer Republik miteinander gezogen haben und heute genau wissen, wir werden ganz dicht nebeneinanderstehen,
wenn es darum geht, unsere Demokratie,
die eine wehrhafte Demokratie ist, zu verteidigen,
und wenn es darum geht, dann zusammenzustehen, wenn es darauf ankommt, wenn sich nämlich die hässliche Fratze des Nationalsozialismus irgendwo zeigt. Da stehen wir zusammen und das werden wir auch in der Zukunft so tun!
Meine Damen und Herren, natürlich hat uns das NPDVerbotsverfahren hier im Landtag schon mehrfach beschäftigt.
Und gerade wir müssen ja hier in diesen Landtagssitzungen wieder und wieder, so wie eben,
diese abstrusen, absurden Theorien, die die NPD von sich gibt, ertragen. Da wird beleidigt, da wird bezichtigt, da wird verurteilt, und das alles irgendwie basierend auf pseudowissenschaftlichen oder geschichtsverzerrenden Ansichten, die jedenfalls mit einem nichts zu tun haben,
mit dem Boden des deutschen Rechtsstaates. Damit hat es in jedem Falle nichts zu tun.
Wir haben uns bereits im Oktober 2012 hier im Landtag mit größter Deutlichkeit, deutlicher geht es nicht, nämlich mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen
für die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Auch aufgrund unserer Entscheidung hier in Schwerin, wegen der unterstützenden Beschlussfassung und wirklich aktiver und maßgeblicher Mitwirkung unserer Landesregierung hat sich der Bundesrat schlussendlich dazu entschieden, ein entsprechendes Verbotsverfahren einzuleiten,
und zwar unter Inkaufnahme – das ist klar – aller Risiken, die damit verbunden sind.
Wir erinnern uns, das erste Verbotsverfahren war wegen Verfahrensfehlern 2003 eingestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat damals sehr eindeutig festgestellt, dass unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei die Beobachtung dieser Partei durch V-Leute staatlicher Behörden nicht gestattet ist und dass das den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren widerspricht. Genau auf diesen Verfahrensfehler seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht nun mit seinem Beschluss vom März noch einmal ein besonderes Augenmerk gelegt.
Klar ist, die Länder sind jetzt in der Pflicht,
dort tiefgründiger vorzutragen.
Und glauben Sie mir, ich kenne unseren Innenminister und die Fachabteilungen,
aus unserem Bundesland wird dazu ausreichend vorgetragen werden, da können Sie mal ganz sicher sein!
Und dass es diesen Beschluss gibt, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich tiefgründiger nachhakt,
ist doch angesichts des ersten Verbotsverfahrens und des damals festgestellten Verfahrensfehlers gar nicht ungewöhnlich. Das ist nichts Ungewöhnliches.
Im Gegenteil, die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, hier noch einmal detaillierter vorzutragen und ihren Vortrag noch stichhaltiger zu machen.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen und klarstellen, dass dieser Beschluss eben nicht die Abschaltung aller V-Leute fordert. Keine V-Leute in Landes- oder Bundesvorständen, das ist die genaue Aussage des Bundesverfassungsgerichts. Dies, nämlich V-Leute im Bundes- oder Landesvorstand, ist im Rahmen des ersten Verbotsverfahrens vom Bundesverfassungsgericht seinerzeit gerügt worden. Und nur alleine auf diese noch überschaubare Gruppe ist die Debatte über die Abschaltung der V-Leute jetzt auch zu fokussieren.
Der Bundesrat hat in seiner Anklageschrift und in dem Schriftverkehr gleich mehrfach darauf Bezug genommen, dass die Materialien ohne Mithilfe von V-Leuten gesammelt worden sein müssen. Darauf haben sich die Regierungen der Länder in Vertretung durch ihre Innenminister in dem Beschluss seinerzeit, das war der Beschluss vom 22. März 2012, miteinander verständigt.
Die Materialsammlung erfolgte ab dem 2. April 2012. Dass unser Bundesland, dass Mecklenburg-Vorpommern diese Belege liefern wird, dessen bin ich mir sicher, und ich gehe auch fest davon aus, dass alle anderen Bundesländer natürlich ebenso reagieren werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal etwas ganz Grundsätzliches sagen, den Grund noch einmal deutlich machen, der uns als demokratische Fraktionen hier so eng zusammenstehen lässt
und auch zusammenstehen lassen muss: Die NPD muss mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen
Mitteln bekämpft werden! Dazu gehört natürlich, und das ist von den Vorrednern der Demokraten auch so festgestellt worden,
immer zunächst mal Aufklärung, zuallererst, aber dazu gehört auch immer konsequentes Auftreten gegen Rassismus, wo uns Rassismus begegnet.
Dazu gehört eine Stärkung der Zivilgesellschaft, und dazu gehört eben auch, wenn es nicht anders geht, gegebenenfalls ein Parteiverbot. Es ist doch so und es bleibt so, und da kann sich Herr Andrejewski hier vorne hinstellen und erzählen, welche Schlüssel irgendwo liegengeblieben sind, es ist einfach so: Rechtsextreme versetzen in diesem Land Menschen in Angst und Schrecken.
Sie stacheln auf zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt. Der Brandanschlag in Tröglitz ist doch nur ein Beispiel. Der Brand in einer Flüchtlingsunterkunft hat Politiker, übrigens nicht nur bei uns im Land,
sondern auch im Ausland, wirklich mit Bestürzung versehen, die waren bestürzt, was in Deutschland wieder möglich ist.
Wenige Wochen vorher trat dieser Bürgermeister, also im Grunde ein Kollege,
zurück, weil er Angst um seine Familie hatte.
Hass und Intoleranz, meine Damen und Herren, dürfen sich eben nicht weiter ausbreiten. Dafür haben wir zuallererst zu sorgen, dafür haben wir ein politisches Mandat.
Es ist deshalb wichtig, dass wir auch Zeichen setzen, und unser Landtag hat diese Zeichen in der Vergangenheit gesetzt
und immer wieder mit interfraktionellen Anträgen deutlich gemacht, dass rechtsextremes Gedankengut und das Gebaren der NPD eben keinen Platz,
keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Deshalb gilt: Die Befürwortung und die Unterstützung des Verbotsantrags der NPD ist nur, wie ich finde, ein weiterer logischer Schritt. Der Rechtsextremismus hat keinen Platz in Deutschland, und wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun und unternehmen, damit rechtsextreme Institutionen nicht auch noch den grundgesetzlich geschützten Parteienstatus missbrauchen, um sich und letztendlich ihre wirren Ideen damit zu finanzieren. Da kann ich dem Innenminister nur recht geben: Diese Finanzierung muss trockengelegt werden,
und wir müssen immer wieder darlegen, dass Rechts- extreme eben nicht dazugehören. Wir müssen einer schleichenden Gewöhnung entgegenwirken. Das ist nämlich eine Gefahr,
in der sich unsere Gesellschaft befindet, denn an rechtsextremes Gedankengut darf man sich niemals gewöhnen. Wir müssen auch weiterhin die wahren Botschaften hinter diesen Kümmererthesen, die immer wieder von der Fensterfront kommen, hervorholen.
Die NPD hat oft genug in ihren Reden hier im Landtag unter Beweis gestellt – und auch Sie haben das oft genug getan –, was sie vom Grundgesetz hält. Uns allen ist doch bewusst, dass rechtsextremes Gedankengut in den Köpfen der Menschen nicht mit einem Verbot der NPD verschwinden würde. Deshalb werden wir auch weiterhin über den Rechtsextremismus aufklären, damit die Menschen erst gar nicht diesen braunen Rattenfängern wirklich hinterherzulaufen beginnen. Mit einem Erfolg des Verbotsverfahrens würden sich doch nicht alle Probleme irgendwie auflösen, es ist aber ein Zeichen und es wäre ein Zeichen für die Wehrhaftigkeit der Demokratie.
Die Demokratie muss sich eben nicht jede abstruse geschichtsverzerrende und ideologisch braun gefärbte Äußerung gefallen lassen. Das haben wir nicht nötig, das hat Deutschland nicht nötig,
und wir haben ein Recht,
uns dagegen zu wehren. Wir haben das Recht, vor einem Verfassungsgericht klären zu lassen, ob eine zunächst einmal gesetzlich zugelassene Partei durch das Handeln und die Äußerungen ihrer Mitglieder dieses Recht auf die Unterstützung
und den Schutz des Staates, des deutschen Staates nicht schon längst verloren hat.
Ich persönlich bin dieser Auffassung, und ich hoffe auch sehr, dass ein Gericht sich dieser Auffassung gerne anschließen wird. Die Auseinandersetzung wird gerade jetzt vor dem Verfassungsgericht geführt.