Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2012 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2012 – Drucksache 6/1244 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2012 (Teil 2) Landesfinanzbericht 2012 – Drucksache 6/1439 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Kollege Torsten Koplin von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Drucksache des Landtages 1964 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2011 sowie zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2012 vor.
Mit dieser Beschlussempfehlung legt Ihnen der Finanzausschuss heute das Ergebnis seiner umfangreichen Beratungen und Prüfungen vor. Wir haben den Kommunalfinanzbericht und den Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes sowie den Antrag der Finanzministerin in insgesamt neun Ausschusssitzungen mit dem Finanzministerium, dem Landesrechnungshof sowie mit den Vertretern der einzelnen Fachressorts der Landesregierung beraten.
Angesichts der sehr zeit- und arbeitsintensiven Beratungen möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich im Namen des Finanzausschusses bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit bedanken.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegt. Der Landesrechnungshof hat die Rechnungslegung geprüft und die Ergebnisse seiner Prüfung in seinem Jahresbericht für 2012 festgehalten.
Im Ergebnis der Prüfung hat der Landesrechnungshof der Landesregierung insgesamt für das Haushaltsjahr 2011 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Unabhängig hiervon hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht auch aufgezeigt, wo es noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf gab und teilweise auch noch gibt.
Im Rahmen der Beratungen hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der Hinweise des Landesrechnungshofes durch die Landesregierung aufgegriffen und zusammen mit den nachgeordneten Stellen ausgewertet und umgesetzt wurde. Diese aus Sicht des Finanzausschusses erfreuliche Situation soll im Rahmen der vorgeschlagenen Entschließung ausdrücklich gewürdigt werden.
Zu einigen Textzahlen des Prüfberichts empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss dennoch, verschiedene Ersuchen an die Landesregierung zu richten.
Ich möchte nur kurz auf einen Beitrag des Landesrechnungshofberichts näher eingehen, zu dem Ihnen der Finanzausschuss auch eine Entschließung empfiehlt. Gemäß Paragraf 88 Absatz 3 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung kommt dem Landesrechnungshof nicht nur eine Prüf-, sondern auch eine Beratungsfunktion zu. Wie wertvoll diese Funktion ist, wurde den Ausschussmitgliedern anhand der Ausführungen zum Bauvorhaben in der Justizvollzugsanstalt Bützow, vorliegend auf den Textzahlen 701 bis 711, vor Augen geführt.
Der Landesrechnungshof hatte eine Verständigung auf eine einheitliche Ermittlungsmethode der Haftplatzprognose zwischen dem Finanzministerium und dem Justizministerium als notwendig erachtet. Die Nachschau hatte jedoch verdeutlicht, dass das Justiz- und das Finanzministerium keine Annäherung bei der Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Haftplätze erreicht hatten und jedes Ministerium weiter an seinem Ansatz festgehalten hatte.
In der Folge hat das Finanzministerium den vom Justizministerium favorisierten Hafthausneubau in Bützow wegen der Gefahr der Schaffung von Überkapazitäten abgelehnt. Das Justizministerium seinerseits hat eine Entscheidungsgrundlage für die Sanierung des sogenannten „Sterngebäudes“ nicht bestätigt. Der gesamte Entscheidungsprozess war dadurch letztlich zum Stillstand gekommen.
Um den Entscheidungsprozess wieder in Gang zu bringen, hat der Landesrechnungshof zunächst Gespräche mit den beteiligten Ressorts geführt und anschließend ein Gespräch im Justizministerium initiiert. In dieser Besprechung konnte ein Konsens zwischen Justiz- und Finanzministerium zur bauseitigen Realisierung der für Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 voraussichtlich benötigten Haftplätze erreicht werden.
Nach Einschätzung des Finanzausschusses ist dieser Fall als ein gelungenes Beispiel für die Wahrnehmung der Beratungsfunktion des Landesrechnungshofes hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund ist in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung auch ein entsprechender Entschließungsvorschlag enthalten.
Im Rahmen der Beratungen haben sich die Abgeordneten intensiv in teils kontroversen, aber letztlich auch immer konstruktiven Diskussionen mit den Berichten des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt. So
wurde seitens der Fraktion der SPD zum Thema „Zukunftskonzept für die Deponie Ihlenberg“ die Aussage des Landesrechnungshofs, wonach der Deponie anzuraten sei, möglichst viele gefährliche Abfälle nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, um die Auslastung der Deponie und die erforderliche Rückstellung abzusichern, entschieden zurückgewiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich insbesondere mit der Unterhaltung einer landeseigenen Hubschrauberstaffel befasst. Aus ihrer Sicht komme etwa die Nutzung von Miethubschraubern ähnlich dem Modell bei der Luftrettung in Betracht, wenn ein Hubschrauber in die Werkstatt müsse. Dies könne die Reduzierung auf einen Hubschrauber ermöglichen. Auch sollten mögliche Kooperationen mit anderen Ländern oder der Bundespolizei geprüft werden, um Kosten einzusparen.
Seitens der Fraktion der CDU wurde hierzu betont, dass die politische Entscheidung für die Hubschrauberstaffel bereits vor längerer Zeit gefallen sei. Zudem müsse bei der Suche nach Möglichkeiten der wirtschaftlichen Optimierung stets das Sicherheitsbedürfnis der Bürger oberste Priorität haben. Insoweit sei auch die Einsatzfähigkeit und die Verfügbarkeit im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen.
In Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Landesverbänden im kulturellen Bereich hatte der Landesrechnungshof kritisiert, dass zwei Landesverbände an zwei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern Büroräume unterhalten hatten. Die Fraktion DIE LINKE hat diesbezüglich betont, dass die Anmietung je eines Büros im westlichen und im östlichen Teil des Landes in unserem Flächenland bisher immer durch das Bildungsministerium als sachgerecht gebilligt wurde.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, verschiedene Entschließungen anzunehmen und die übrigen Textzahlen zur Kenntnis zu nehmen. In den Ziffern 2 und 3 empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen.
Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss in seiner 46. Sitzung am 6. Juni mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, einer
Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD und bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nunmehr um die Annahme dieser Beschlussempfehlung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, Empfehlungen zu den Unterrichtungen des Landesrechnungshofes auf den Drucksachen 6/1244 und 6/1439 anzunehmen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Dann die Gegenprobe, bitte. – Und die Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1964 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 6/1394 anzunehmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Und die Enthaltungen, bitte. – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1964 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1964 angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – GEMA-Schlichtungsergebnis für Mecklenburg-Vorpommern weiter nicht akzeptabel – klares Signal zur Reformierung der gesetzlichen Grundlagen, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/1953.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD GEMA-Schlichtungsergebnis für Mecklenburg-Vorpommern weiter nicht akzeptabel – klares Signal zur Reformierung der gesetzlichen Grundlagen – Drucksache 6/1953 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor circa einem Jahr hat die CDU-Fraktion eine Initiative in Form eines Koalitionsantrages gegen die erdrückende Tariferhöhung der GEMA vorgetragen. Die GEMA hatte damals beabsichtigt, eine neue Tarifstruktur einzuführen und die bisher von gesonderten Tarifen erfassten Nutzungshandlungen in zwei sogenannten Reformtarifen zusammenzufassen. Die bislang degressiv gestaltete Tarifstruktur sollte damit linearisiert werden. Es gab damals zu diesem Antrag in diesem Parlament breite Zustimmung.
Wir haben damals darauf hingewiesen, dass durch das neue Tarifsystem der GEMA insbesondere Organisatoren von Musikveranstaltungen vor große wirtschaftliche Probleme gestellt werden. Und wir haben auch auf die besondere Situation Mecklenburg-Vorpommerns hingewiesen. Bei uns gibt es zahlreiche Freiluftveranstaltungen mit musikalischem Angebot. Die Änderungen am Tarifsystem waren das falsche Signal für dieses kulturelle Engagement. Mehr noch, die erdrückende Tarifreform stellt damit für das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch für den gesamten Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpom- mern ein erhebliches Problem dar.
Wir wollen die Dinge des täglichen Lebens schützen. Dies betrifft natürlich Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr, Schulveranstaltungen, Benefizveranstaltungen und Musikaufführungen. Ich verwies seinerzeit auf Beispielrechnungen des Bundesverbandes der DEHOGA. Hiernach hatten Musikkneipen mit Erhöhungen von über 2.000 Prozent zu rechnen.
Besonders dramatisch gestaltet sich die Lage für die Klubs und Diskotheken. Hier ergaben sich mit der Tarifreform durchschnittliche Erhöhungen von 400 bis 600 Prozent beziehungsweise 100.000 Euro pro Jahr und mehr. Aber auch für viele Live- und Tonträgermusikveranstaltungen in Hotellerie und Gastronomie waren existenzgefährdende Verteuerungen um über 100 Prozent zu verzeichnen. Daraus ergaben sich düstere Perspektiven für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern. Und ins- besondere das Tourismusland Mecklenburg-Vorpom- mern kann es sich nicht leisten, dass Musikveranstalter sehenden Auges mit Wuchertarifen in den Ruin getrieben werden. Gerade Mecklenburg-Vorpommern ist auf Tourismus angewiesen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion wollte seinerzeit die Entscheidungsträger für diesen Sachverhalt sensibilisieren. Der Landtag hatte daher die Landesregierung gebeten, die Schiedsstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt zu kontaktieren. Unser Ziel war eine ausgewogene Tarifreform, und das betone ich: „ausgewogen“, und zwar für Musikveranstalter und selbstverständlich immer für die Künstler, also ausgewogen paritätisch.
Wir wollten erreichen, dass die berechtigten Interessen der Wirtschaft ausreichend gewichtet werden. Und die GEMA wurde aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihres Tarifsystems die wirtschaftliche Betätigung von Musik
veranstaltern nicht in der Weise zu beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist. Die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine sollten verbessert werden.
Unsere damalige Landtagsinitiative war vor allem ein Appell. Ich habe daher in der Einbringung von unserem damaligen Antrag von einem „sehr milden Mittel“ gesprochen. Aber die CDU-Fraktion war der Ansicht, dass es das einzige richtige Mittel ist, um Rechteverwerter GEMA auf den Boden der Realität zurückzuholen, kurz: Wir wollten die Sensibilität für die Tarifreform bei allen Beteiligten erhöhen.
Und, meine Damen und Herren, nach einem Jahr können wir festhalten, die Sensibilisierung für das Thema ist durchaus geglückt. Die Landesregierung handelte umgehend, das Wirtschaftsministerium wandte sich an die Schiedsstelle und mahnte hinsichtlich der neuen GEMATarifstruktur, die berechtigten Interessen der Wirtschaft ausreichend zu gewichten.
Und parallel haben wir unsere Gespräche, etwa mit der DEHOGA, mit den Klubbetreibern vor Ort fortgeführt. Wir haben andere Landtagsfraktionen auf die Thematik aufmerksam gemacht und wir haben Gespräche mit GEMA und mit Kulturpolitikern aus Bund und Land geführt. Mit all diesen Initiativen konnten Beiträge dazu geleistet werden, dass das Thema permanenter Gegenstand der öffentlichen Debatten blieb. In dieser öffentlichen Debatte ging es uns nie um eine Polarisierung. Es ging uns immer um den sinnvollen Interessenausgleich zwischen kulturellen und wirtschaftlichen Interessen.
Zwischenzeitlich wurde am 15. April 2013 die Bewertung der Grundstruktur der aktuellen Tarifreform der GEMA durch das Deutsche Patent- und Markenamt vorgestellt. Die lineare Ausgestaltung sei demnach sachgerecht und angemessen. Und diese Bewertung macht nun eines deutlich: Auch wenn uns die Sensibilisierung für das Thema an vielen Stellen gelungen ist, das offensichtliche Problem, nämlich unausgewogene Preissteigerungen, konnte kaum gelöst werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Tarife – das sind jetzt die Spezialbegriffe – U-VK I und M-U I für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik verweisen. Hier wird nämlich an den grundsätzlichen Tarifparametern Quadratmeter und Eintrittsgeld festgehalten. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100Quadratmeter- und 1-Euro-Schritten unterteilt.
Die Linearisierung der Tarifsätze wird von der Schiedsstelle für sachgerecht gehalten. Das aber hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen, also zum Beispiel 1.000 und 2.000 Quadratmeter, und mit Eintrittsgeldern von 20 bis 50 Euro um 80 bis 390 Prozent verteuern. Und hierzu kommen dann noch Zeitzuschläge, weil ja auch in diesem neuen Tarif die Dauer der Veranstaltungen gekürzt wurde und darüber hinaus dann noch mal zusätzlich Zuschläge zu zahlen sind. Es bleibt also dabei, diese Tarifreform ist ohne Augenmaß.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Worte zur GEMA selbst. Die GEMA ist ein Verein, der die Rechte von Kunst und Kunstschaffenden wahrnimmt und dafür Sorge tragen soll, dass, wer Musik hört, diese auch bezahlt. Dieses Geld wird dann den Künstlern ausgeschüt
tet. Bei der Ausgestaltung entsprechender Tarifsysteme ist die GEMA frei. Die beim Bundesjustizministerium angesiedelte Schiedsstelle kann in Streitfällen angerufen werden. Sie unterbreitet aber nur Vorschläge, und das macht eins überdeutlich: Zwischen Rechtevertretern und Konsumenten besteht ganz offensichtlich keine Waffengleichheit. Dies ist ein Grund für Tarifreformen ohne Augenmaß.
Und, meine Damen und Herren, wie Sie vielleicht wissen, hatten die Parteien die Möglichkeit, gegen den eingangs erwähnten Schiedsspruch Widerspruch einzulegen. Und dies ist auch passiert. Und wenn man da keine Einigung erzielt, wird es zu einem Mediationsverfahren kommen, also es zeichnet sich ein Mediationsverfahren ab und abermals ergibt sich die Notwendigkeit von Nachverhandlungen.