Die Gewerkschafts- und Interessenvertreter sprachen sich einstimmig für das Modell mit dem Sockelbetrag aus, das, wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben, auch von mir favorisiert wurde. Das bedeutet nämlich 2 Prozent lineare Erhöhung, 0,2 Prozent in den Versorgungsfonds und Aufstockung der Grundgehaltsbeträge um weitere 25 Euro. Für 2013 gehen wir damit in den unteren Besoldungsgruppen noch über den Tarifabschluss hinaus und erreichen selbst in den oberen Gehaltsgruppen eine annähernd wirkungsgleiche Übertragung.
Ich möchte Ihnen das gerne an drei Beispielen erläutern: Bei einem Grundgehalt von 2.000 Euro führen die Erhöhung um 2 Prozent und die anschließenden zusätzlichen 25 Euro zu einer prozentualen Erhöhung von 3,25 Prozent – höher als im Tarif. Bei 4.000 Euro sind es 2,63 Prozent. Und bei 6.000 Euro, also im oberen Bereich, sind es immerhin noch 2,42 Prozent.
Das, meine ich, muss man beim Abwägen des Gesetzentwurfes auch zur Kenntnis nehmen, dass wir gerade, um mal symbolisch den Polizeibereich zu wählen, genau hier ein Moment eingebaut haben, das den unteren Einkommensgruppen mehr gibt als den oberen. Ich denke, diese solidarische Entscheidung der Gewerkschaften ist absolut zu respektieren, und wir werden sie auch gerne umsetzen.
Für 2014 bleiben wir mit der Erhöhung von 2 Prozent unter dem Tarifabschluss, liegen aber über der zu erwartenden Preissteigerungsrate. Außerdem sichern wir schon jetzt eine entsprechende Erhöhung für das Jahr 2015, ohne dass wir wissen, wie der Tarifabschluss ausfallen wird. Und nur zur Erinnerung: Der letzte Tarifabschluss führte zu einer Entgelterhöhung von 1,5 Prozent 2011 und weiteren 1,9 Prozent 2012 und lag damit in beiden Jahren unter 2 Prozent. Trotz dieser Ungewissheit halte ich es für vertretbar, im Interesse unserer Beamten schon jetzt die Erhöhung für 2015 vorzusehen, denn so schaffen wir zudem Planungssicherheit für den Landeshaushalt und laufen nicht Gefahr, eventuell mit einem Nachtragshaushalt reagieren zu müssen.
Die Einbeziehung von 2015 ermöglicht uns außerdem, sehr genau mit den Personalausgaben kalkulieren zu können. Sollte der Gesetzentwurf beschlossen werden, zieht das über die Jahre 2013 bis 15 Kosten von gut 80 Millionen Euro nach sich. Damit bauen die Personalkosten mit fast 2 Milliarden Euro ihre Spitzenstellung als größter Einzelposten im Haushalt weiter aus.
Ich möchte Ihnen eine Sorge nehmen: Dieser Gesetzentwurf wird zu keiner Abkopplung der Besoldung von der Tarifentwicklung führen, da im Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes eine sogenannte Revisionsklausel vorgesehen ist. Damit stellen wir ausdrücklich sicher, dass überprüft wird, und zwar im Jahr 2015, ob die prozentuale Erhöhung angemessen ist
und den Tarifabschluss sowie den Verbraucherpreisanstieg, der ja auch zur Bewertung der Gesamtlage gehört, ausreichend berücksichtigt.
Eine pauschale Schlechterstellung der Empfängerinnen und Empfänger von Besoldung und Versorgung wird es folglich nicht geben. Das werden auch die Gewerkschaften zu verhindern wissen, mit denen wir bei künftigen Übertragungen selbstverständlich im Gespräch bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte die Anpassung für fair und angemessen und kann die teilweise harsche Kritik der Gewerkschaften nicht ganz nachvollziehen.
Als Dienstherr kommt das Land nicht nur seiner Alimentationspflicht nach, nein, es verbessert die Bezüge sogar deutlich. Und wenn jetzt mit dem Finger auf Länder verwiesen wird, die diesen Abschluss eins zu eins übertragen haben, dann blendet man mindestens zwei Dinge vollkommen aus:
(Peter Ritter, DIE LINKE: Man nimmt es immer so, wie man es braucht. Eben wurde uns auch ein anderes Land vorgehalten.)
es wäre doch interessant, die Lebenshaltungskosten etwa in München und Hamburg ins Verhältnis zur Bezahlung in diesen Ländern zu setzen.
Und zweitens wird nur allzu gern die Übertragung und Gehaltsentwicklung der Vorjahre ignoriert. Daher ist ein Ländervergleich der Jahresgehälter aussagekräftiger. Und hier zeigt sich, dass Mecklenburg-Vorpommern fast durchweg überdurchschnittlich abschneidet, überdurchschnittlich. Wir können uns einordnen, was unsere Einnahmen anbelangt, aber in diesem Bereich sind wir überdurchschnittlich. Nur in den unteren Besoldungsgruppen lagen wir bislang im Mittelfeld. Auch deshalb finde ich es richtig, dass wir uns durch den Sockelbetrag gerade in diesem Bereich weiter verbessern.
Was in diesem Länderranking vollkommen unberücksichtigt bleibt, ist die Wochenarbeitszeit. Unsere Beamten arbeiten 40 Stunden die Woche. In Baden-Württemberg und in Hessen, beides Länder mit vorderen Plätzen im Bezahlungsranking, werden dagegen 41 beziehungsweise 42 Stunden in der Woche gearbeitet. Auch dazu gab es einen interessanten Ländervergleich des DGB. Der hatte ermittelt, dass unter Berücksichtigung auch dieser Faktoren unser Bundesland ab der Besoldungsstufe A9 besser zahlt als alle anderen Bundesländer, ja, sogar besser als der Bund. Das heißt, Mecklenburg-Vor- pommern liegt vor Bayern, vor Hessen, vor BadenWürttemberg – eigentlich eine verkehrte Welt. Es hat aber, wie Sie wissen, vor allem etwas mit dem 13. Einkommen zu tun, denn wir haben das ja im Gegensatz zu anderen Ländern nicht völlig abgeschafft.
Apropos Baden-Württemberg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat vor Kurzem mit einer kleinen Äußerung bundesweit für Wirbel gesorgt, als er ein erhebliches haushalterisches Risiko in den Pensionslasten erkannt
Und da ist er auch nicht der Einzige. Wenn man sich die Pensionslasten und die implizite Verschuldung, also die Entscheidungen von heute, die sich irgendwann ganz hart auswirken werden, ansieht, sage ich auch mal an dieser Stelle, führen die natürlich dazu, dass vor allem in den alten Bundesländern dieses Thema, vermute ich, schon sehr bald ein sehr pressierendes wird.
Ich sage an dieser Stelle, dass diese Tatsache für uns alleine deshalb nicht das Thema sein wird, weil wir zum einen vorgesorgt haben durch unseren Pensionsfonds und zum anderen, weil wir bei den Entscheidungen für die jetzigen Einkommen auch im Blick behalten, dass wir gegenüber unseren Beamten und Beamtinnen, die heute noch im Dienst sind, auch bis an ihr Lebensende eine Alimentationspflicht umsetzen müssen. Also kann man nicht von heute auf morgen schauen und schon gar nicht seine Entscheidungen davon abhängig machen, ob in einem Monat mal die Steuereinnahmen besser fließen. Diese Anwürfe habe ich ja auch zur Kenntnis genommen. Ich glaube, jeder, der sich einigermaßen in Finanzpolitik auskennt, wird diese Forderung ja wohl als völlig unseriös einordnen können.
Sie sehen also, unsere Gleichung hat mehrere Faktoren und das Gesamtkonzept der Landesregierung stimmt. Wir sichern den Beamten, den Richtern sowie den Versorgungsempfängern in unserem Land eine angemessene Erhöhung ihrer Gehälter zu. Wir tun dies aus Verantwortung als Dienstherr, aber auch in Verantwortung für das ganze Land. Und die vorgeschlagenen Regelungen drücken eine Wertschätzung für den öffentlichen Dienst insgesamt, in diesem konkreten Fall natürlich aber auch eine speziell für die Beamten aus. Vor diesem Hintergrund bitte ich das Parlament um eine möglichst breite Unterstützung des Regierungsentwurfs.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wird der Grundsatz „Gleiche Arbeit muss auch gleich bezahlt werden“ infrage gestellt, ist mit Protesten zu rechnen. Die Gewerkschaften fordern eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung. Das heißt, eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses bei den Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten. Sie wollen, dass die Einkommen der Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt steigen wie die Gehälter der Beschäftigten.
Die Landesregierung wiederum begrüßte zunächst den Tarifabschluss und erklärte, dass eine Übertragung auf den Beamtenbereich und der damit verbundene Gleichklang im öffentlichen Dienst zu einem wichtigen Prinzip der Besoldungsanpassung gehören. Dabei vergaß und vergisst sie nicht zu betonen, dass eine Eins-zu-einsUmsetzung verfassungsrechtlich nicht zwingend sei und der Gesetzgeber hier einen weiten Gestaltungsspielraum habe.
Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung dann bei der Übertragung des Tarifergebnisses Abstriche macht, beginnt der Streit. Als Begründung der Landesregierung müssen insbesondere, wir haben es gehört, die Lebenshaltungskosten und die schwache Finanzkraft des Landes herhalten. Dass dies die Gewerkschaften wenig überzeugt, mag nicht verwundern. Aber nach intensiven Verhandlungen, echten Verhandlungen, könnte, so würde man meinen, durchaus ein Ergebnis zustande kommen, mit dem beide Seiten leben können.
Insofern, das habe ich hier heute auch festgestellt, gibt es offenbar unterschiedliche Wahrnehmungen seitens der Gewerkschaften und seitens der Finanzministerin. Ich kann mich an keine Besoldungsanpassungsrunde erinnern, die einer Landesregierung derart viel Schimpf und Schande eingebracht hat. Was mussten wir nicht alles in den Zeitungen lesen. Die Gespräche mit der Finanzministerin erinnerten die Gewerkschaft der Polizei an „kollektives Betteln bei Hofe“. Sie beklagt, dass die Finanzministerin nicht die geringsten Anstalten machen würde, auch nur ansatzweise die Anregungen der Gewerkschaften aufzunehmen. Der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher sagte wörtlich: „So ähnlich müssen damals die Gutsherren mit ihren Leibeigenen umgegangen sein.“
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Och ja! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das waren noch Zeiten, als Silkeit noch Vorsitzender war.)
Die Nase voll hatte auch der Beamtenbund, der sich frühzeitig entnervt aus den Gesprächen mit dem Finanzministerium zurückgezogen hat. Aus Sicht des Beamtenbundes verhandle die Finanzministerin nicht, sondern diktiere nur.
Und schließlich empörte sich auch der DGB, dass die Landesregierung die Gespräche abgebrochen und die Besoldungsanpassung einseitig festgelegt hat. „Wer seine Mitarbeiter so behandelt, wird die Folgen zu spüren bekommen“, war vom DGB-Vorsitzenden Uwe Polkaehn zu vernehmen.
Meine Damen und Herren, sicherlich ist Gegenwind völlig normal, wenn eine Landesregierung den Tarifabschluss für die Angestellten mit Zeitverzug und in einer etwas niedrigeren Höhe überträgt. Dennoch muss es der Koalition doch zu denken geben, dass unisono alle Gewerkschaften das Agieren der Landesregierung ungewöhnlich deutlich und scharf kritisieren.
Die Linksfraktion wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf drängen, dass das Tarifergebnis möglichst zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Die Gewerkschaften werden noch einmal Gelegenheit erhalten, ihre Forderungen hier im Landtag in einer Anhörung vorzutragen. Ich setze darauf, dass der Landtag den Gesetzentwurf ergebnisoffen beraten wird.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie immer. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist so.)
Und bevor die Koalition uns wieder vorhält, dass unter Rot-Rot in Brandenburg ja alles so schlimm sei, will ich dazu gleich etwas sagen.
Natürlich schreien wir nicht Hurra über jede Entscheidung, die dort getroffen wird. Das wäre ja töricht.