Wohl des Landes gar nicht guttun würde. Vertraut uns einfach, liebe Untertanen, vertraut der Obrigkeit!
Und in der Tat ist dieser Gesetzentwurf ein Misstrauensantrag, der allerdings auch gerechtfertigt ist, nicht gegenüber dem einfachen Mitarbeiter in der Verwaltung, sondern gegenüber denen ganz oben, denn Misstrauen ist nun mal die Grundlage der Demokratie, Misstrauen gegenüber der Macht. Was der kleine Mann im Amt macht, das wird ganz oben bestimmt, und „Ganz Oben“ möchte eben nicht, dass der Bürger irgendwelche Informationen bekommt, und tut nur so, als ob er das zulassen wollte.
In seiner jetzigen Form ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht mal das Papier wert, auf dem es steht. Der Entwurf der GRÜNEN brächte da durchaus Verbesserungen mit sich. Natürlich, wenn die GRÜNEN wieder an der Macht wären und wieder ohne UNO-Mandat Jugoslawien zusammenbomben wollten, im Bund,
im Bund oder auch hier im Land an der Macht wären, dann möchte ich mal wissen, wie großzügig sie sich mit Informationen anstellen würden. Als sie 1998 im Bund an die Macht kamen, haben sie alle Glaubenssätze sofort verraten, waren für Hartz IV und für Krieg.
Und wie großzügig eine grün beteiligte Landesregierung mit Informationen sein würde, werden wir noch sehen. Aber an sich ist es jedenfalls eine Verbesserung zu diesem Nichts, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Augenblick darstellt, deswegen stimmt die NPD-Fraktion für die Überweisung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am heutigen Vormittag eine fast vierstündige hoch emotionale Debatte bei der Ersten Lesung zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsbegleitgesetz und zur Mittelfristigen Finanzplanung gehabt, so mit Ausflügen in den Cinderella-Park, Hubschrauberrundflügen und anderen Merkwürdigkeiten.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht in den Haushalt geschrieben. Das waren Sie!)
Und jetzt am späten Nachmittag sind wir sozusagen in den grünen Auen eines grünen Gesetzentwurfes angekommen.
Und grün, lieber Kollege, ist der Gesetzentwurf durchaus. Die Frage ist, ob grün denn immer auch gleich gut ist. Bei diesem Gesetzentwurf sagen wir: Nee, tatsächlich nicht.
Nun haben sich ja sowohl der Kollege Ritter als auch die Kollegin Tegtmeier zum Thema Datenschutzbeirat schon hinreichend geärgert, das muss ich jetzt nicht noch mal machen, aber es ist schon seltsam, sage ich nur mal.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Datenschutzbeirat berät den Datenschutzbeauftragten.)
Auch wir finden dieses Verhalten seltsam und diesem wichtigen Thema nicht angemessen. Übrigens, zum Modewort „Transparenz“, das ist so ein Lehnwort aus dem Lateinischen, das heißt ja eigentlich „durchscheinend und durchsichtig“. Und da sagen wir mal, so ein bisschen scheinen hier der Chaos Computer Club und die Piraten durch.
Und was ganz durchsichtig ist, durchsichtig, Herr Saalfeld, ist die Tatsache, dass Sie sich mit Ihrem Gesetzentwurf ganz eng an das Transparenzgesetz von Hamburg und auch an den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus Berlin gehalten haben. Aber ob das Abschreiben von Gesetzentwürfen, …
… aber ob das Abschreiben von Gesetzentwürfen bei zwei Stadtstaaten sozusagen diesem Land auch nur irgendwie angemessen sein kann, das darf man wohl mal hinterfragen.
Jedenfalls, Herr Saalfeld, tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen, auch Ihre Einbringung hat die vielen Fragen, die dieser Gesetzentwurf automatisch stellt und der wenig Antworten hat, hat da also nichts verbessern können.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ist ja dafür auch nicht geeignet. Dafür sind die Ausschüsse da.)
Ich will mal auf Ihre Ausführungen eingehen, zunächst einmal, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich der Kosten, die dieser Gesetzentwurf, wenn er umgesetzt würde, dann verursachen würde. Das ist, Herr Saalfeld, entschuldigen Sie bitte, schlichtweg blauäugig. Handwerklich ist das auch schlecht gemacht, weil wer in einen Gesetzentwurf,
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meinen Sie, der ist genauso handwerklich schlecht wie die Gerichtsstrukturreform?)
wer in einen Gesetzentwurf, Herr Saalfeld, reinschreibt, dass die Kosten für die Implementierung des Informationsportals im Landeshaushalt 2014/2015 zu berücksichtigen sind, der hat erst mal grundsätzlich recht. Dagegen ist gar nichts zu sagen, aber das müsste man doch we
nigstens ungefähr beziffern. Wenn man das gar nicht macht, verstößt das schlicht gegen die Vorgaben unserer Landesverfassung und auch gegen unsere Geschäftsordnung, denn wenn dem Land durch den Gesetzentwurf Kosten entstehen, müssen diese doch wenigstens ungefähr beziffert werden und Sie müssen die Deckung gewährleisten. Beides fehlt in Ihrem Gesetzentwurf ganz offensichtlich. Im Gegenteil sogar, Sie vermitteln den Eindruck, als ob da gar keine großen Kosten entstehen würden.
Wie hatte der Innenminister Lorenz Caffier vorhin gesagt? Ja: „Niedlich bis naiv.“ Also wir sind uns doch klar darüber, dass hier ganz erhebliche Kosten entstehen werden. Es kann nicht Ihr Ernst sein, dass bei einem so weitreichenden und tief greifenden Gesetzentwurf die Kosten ganz außer Acht gelassen werden. Sie erkennen zwar an, Herr Saalfeld, dass es „Aufbaukosten“, so sagen Sie, dass es die gibt. Sie sprechen von einmaligen Kosten, aber damit ist der Drops ja nicht gelutscht. Was ist denn mit den laufenden Kosten?
Was ist mit der IT-Sicherheit, die gewährleistet sein muss? Was ist mit der Software, die erarbeitet werden muss? Was kostet das für die gesamte Verwaltung von Mecklenburg-Vorpommern? Wie teuer sind zum Beispiel die Updates? Wer übernimmt die Aufgabe, und so weiter? – Nichts!
Meine Damen und Herren, die Gebührenausfälle – die Gebühren decken nach dem Gesamtdeckungsprinzip natürlich wieder andere Aufgaben der jeweiligen Stufe der öffentlichen Hand –, auch dazu kein Wort.
Was zu den Kosten vielleicht zu sagen wäre, möchte ich mit freundlicher Genehmigung der Frau Präsidentin mal aus dem „Hamburger Abendblatt“ von gestern zitieren. Da steht hier: „Hamburg. Fast fünf Millionen Euro kostet es die Stadt, alle Akten, Verträge, Studien und Gutachten ins Internet zu stellen, die nach dem neuen Transparenzgesetz veröffentlicht werden müssen. Das geht aus dem Entwurf einer Drucksache hervor, die der Senat Anfang Oktober beschließen soll und die dem Abendblatt vorliegt. Demnach schlägt der Aufbau des … ,Informationsregis- ters‘ … mit“ diesen berühmten circa 5 „Millionen Euro zu Buche. Neben den Personalkosten für die zehn Mitarbeiter der Projektgruppe entstehen Kosten durch externe Experten, durch die Einführung einer Software zur Schwärzung sensibler personenbezogener Daten und durch die Schulung von Mitarbeitern“, Zitatende, und so weiter und so weiter. Ich zitiere weiter: „Hinzu kommen Einnahmeausfälle von rund 750.000 Euro“ per annum allein „beim Landesamt für Geoinformation und Vermessung – weil Daten jetzt frei verfügbar werden, die bisher von den Interessierten bezahlt werden mussten.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, wenn wir als Nächstes darüber nachdenken, dass wir hier gegenüber Kommunen eine solch umfangreiche Veröffentlichungspflicht erlassen, dann kommen wir natürlich in den Bereich der Konnexität, und da ist die Frage, was kostet uns das, noch ganz anders zu beurteilen als im Fall eines Stadtstaates, wie zum Beispiel in Hamburg oder in Berlin. Darauf haben meine Kollegen Ritter und Tegtmeier schon hingewiesen.
Genau. Und dann werden gleichzeitig ganz andere Dinge gefordert, wie wir vorhin in der Haushaltsdebatte hören durften.
Meine Damen und Herren, also allein deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht – also weder ich noch meine Fraktion und auch nicht die Kollegen der SPD-Fraktion – zustimmen und auch der Überweisung nicht. Aber auch inhaltlich halte ich den Gesetzentwurf für überflüssig, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Gesetz haben.
Und, Peter Ritter, ich gehörte damals durchaus nicht zu den Geburtshelfern des Informationsfreiheitsgesetzes, habe aber vorhin schon mit meinen Kollegen von nebenan gesagt, dass ich heute aus gutem Grunde sehr wohl für ein Informationsfreiheitsgesetz stimmen würde und ich dieses Gesetz für erfolgreich halte. Ich bin, wie meine Kollegen aus meiner Fraktion auch, der Auffassung, dass dem wachsenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung bereits Rechnung getragen worden ist mit dem Informationsfreiheitsgesetz.
Außerdem engagiert sich ja die Landesregierung wirklich ganz erfolgreich im Bereich des E-Governments. Erst im März dieses Jahres wurde ein Fortschrittsmonitor gestartet, der transparent über die Entwicklung im Bereich des E-Governments informiert.
Aber auch inhaltlich wirft dieser Gesetzentwurf jede Menge Fragen auf. Wie stehen Sie zum Beispiel zum Datenschutz? Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen funktionieren? Nicht ein Wort darüber. Wer übernimmt denn am Ende des Tages die Schwärzungen in jedem einzelnen Datenblock oder zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen? Wie wollen Sie ausschließen, Herr Saalfeld, dass Ihr Gesetz von einigen Klagefreudigen … Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die gibt es auch in unserem Land. Es ist also nicht nur so, dass man da vielleicht zur Insel Poel rübergucken muss, das gibt es auch an jeder anderen Stelle. Wie will man denn die schutzwürdigen Interessen des Landes, seiner Behörden, aber vor allem auch seiner Einwohner vor diesen wenigen Neugierigen wirklich erfolgreich schützen?
Ihr Gesetzentwurf zeugt aber vor allem von einem – das hat der Innenminister schon gesagt und ich will das noch mal verstärken –, nämlich von einem unglaublichen Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern in den Verwaltungen, und zwar des Landes insgesamt, sowohl in den Kommunen, aber auch den Mitarbeitern in der Landesverwaltung.