Protokoll der Sitzung vom 05.09.2013

dass Sie Ihren Einfluss geltend machen und dafür sorgen, dass die Koalition auch unserem Antrag zustimmt,

(Torsten Renz, CDU: Was Sie uns alles zutrauen!)

dass wir feststellen, dass wir im Moment keine nachhaltige Sicherung der Orchester- und Theaterstrukturen im Land haben,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Die SPD ist mit fünf Abgeordneten vertreten im Moment.)

dass wir entsprechend Artikel 16 der Verfassung eine gleichberechtigte Zukunft für alle Standorte sichern, wir betonen, für alle, und – ich komme zum Schluss –, dass es einen Theatergipfel gibt,

(Vincent Kokert, CDU: Das werden wir tun, Herr Koplin.)

dass alle sich in die Augen schauen und nicht einer gegen den anderen ausgespielt werden kann. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Bitte sehr.)

Danke, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Am Rednerpult ist jetzt schon der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier in Vertretung von Herrn Brodkorb. Sie haben das Wort, Herr Minister.

(Vincent Kokert, CDU: Ich dachte, Herr Backhaus macht das.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich dachte, Sie sagen, Frau Präsidentin, am Pult ist schon der Minister für schwierige Angelegenheiten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

In der Tat ist es ein Thema, was uns seit vielen Jahren sehr intensiv bewegt.

Herr Koplin, zur Glaubhaftigkeit gehört allerdings auch, dass Sie acht Jahre Zeit hatten, das Projekt „Theater und Theaterumstrukturierung“ mit anzufassen. Aber auch Sie haben sich einen schlanken Fuß gemacht, weil es ein Thema ist, mit dem man keine Sympathiewerte erzielen kann, aber weil es Thema ist, was wir anfassen müssen. Seit vielen Jahren haben sich die Regierungen in unterschiedlichen Konstellationen an das Projekt nicht herangewagt. Das Ergebnis haben wir heute alle gleichermaßen zu verantworten und da können Sie sich nicht einfach in die Wüste schlagen. Das halte ich für unseriös bei dem Thema.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut.)

Wir haben die Aufgabe, gemeinsam diese Frage zu lösen, und wenn man schon so lange den unliebsamen Fragen aus dem Weg gegangen ist, haben wir jetzt auch die Verpflichtung, die Theaterlandschaft so aufzustellen, dass sie in den nächsten Jahren Bestand hat. Das heißt aber auch, dass man möglicherweise unliebsame Entscheidungen treffen muss. Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun, sondern es hat einfach etwas mit der Realität zu tun, die wir gleichermaßen tragen. Und wenn man sich als Koalition für einen Weg entschieden hat, dann muss man zunächst einmal feststellen, dass die Theater alle in kommunaler Hoheit sind.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da muss man durch, ne? Augen zu und durch!)

Augen zu und durch! Die Theater sind in kommunaler Hoheit, liebe Kollegin Borchardt, das müssten Sie auch wissen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das weiß ich.)

Da müssten die Schweriner sich zunächst erst einmal entscheiden, welche Schwerpunkte sie setzen und welche sie nicht setzen.

(Torsten Renz, CDU: Haben wir jetzt ’ne Fragestunde, oder was?)

In dem Zusammenhang haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen entschieden, dass wir nach wie vor mit umfangreichen Mitteln die Theaterlandschaft im Land unterstützen. Das ist auch gut so, damit es Kultur im Mecklenburger und im Vorpommernteil gibt. Aber dazu sind auch Anstrengungen der kommunalen Träger und der Theaterorganisationen in Gänze notwendig.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die vermissen Sie?! Oh Gott, oh Gott, oh Gott!)

Um nichts anderes geht es. Insofern stellen wir uns einer schwierigen Aufgabe und ich bin dankbar, dass wir dies als Koalition gemeinsam tun.

Ich nutze aber gerne auch die Gelegenheit in diesem Hohen Haus, um erneut auf das Votum hinzuweisen, das mich darauf hoffen lässt, dass wir am Ende diese Aufgabe erfolgreich bewältigen können.

Vorab lassen Sie mich aber dennoch einige Bemerkungen anführen, die die Entbehrlichkeit Ihres Antrages begründen. In der bereits genannten Koalitionsvereinbarung haben sich die Partner darauf geeinigt, dass das Theater- und Orchesterkonzept im engen Dialog mit allen Akteuren grundlegend überarbeitet wird. Ziel dabei war es stets, die vielfältige Theaterlandschaft in MecklenburgVorpommern im Kern zu bewahren, sie qualitativ fortzuentwickeln und dabei im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig die Theaterlandschaft zu sichern – dies nicht aus der Verantwortung für einen einzelnen Standort heraus, sondern vielmehr aus der Verantwortung für ein landesweites Netz an Kulturangeboten in den Theatern, in der Verantwortung dafür, dass es denjenigen in unserem Land, die teilhaben möchten an diesem Angebot, auch möglich ist, gleichermaßen Konzerte, Musiktheater, Ballett, Schauspiel oder auch Kinder- und Jugendtheater und niederdeutsche Produktionen zu besuchen, nicht jedoch aus der Verantwortung heraus, dass an jedem Haus im Land alles bleibt, wie es ist, und dass an jedem Haus in diesem Land alles produziert wird. Auch zu diesem Zweck soll laut Koalitionsvereinbarung die weitere Förderung aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes an Strukturentscheidungen geknüpft werden.

Wer sich mit der Koalitionsvereinbarung beschäftigt hat, wird festgestellt haben, dass den Koalitionspartnern von Anfang an bewusst war, dass dies die Fusion von Orchestern und Theatern beziehungsweise eine Spartenreduzierung nicht ausschließen kann. Unter diesen Prämissen haben wir uns zügig auf den Weg gemacht und stetig das Gespräch mit Theaterverantwortlichen und

Trägern gesucht, die die Verantwortung für ihre Theater und Orchester auf der kommunalen Ebene tragen. Ich habe es mehrfach gegenüber den Damen und Herren Abgeordneten zum Ausdruck gebracht – Klammer auf, Herr Brodkorb –, dass es dabei immer um einen kooperativen Umstrukturierungsprozess ging, der auf den Dialog und die Verständigung mit allen Verantwortlichen setzt.

In Auswertung des METRUM-Gutachtens war schnell klar, dass ein zweigeteiltes Verfahren sinnvoller ist. Es zeichnete sich rasch ab, dass insbesondere bei den Trägern des Theaters Vorpommern und der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz ein

höherer Abstimmungsbedarf auf kommunaler Ebene besteht. Wir haben signalisiert, dass eine Beschäftigung in den kommunalen Gremien von großer Wichtigkeit ist, da dort die entsprechenden Weichenstellungen erfolgen müssen. Aus dem genannten Grund und auch aufgrund der dramatischen Lage insbesondere des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin wurde deshalb zunächst mit der Untersuchung des westlichen Landesteils, des Kulturkooperationsraums I begonnen.

Im März unterschrieben die Schweriner Oberbürgermeisterin und ich eine Absichtserklärung. Die Vertragspartner verständigten sich darauf, aus dem Konsolidierungsprozess heraus Schwerpunktangebote für das Staatstheater zu entwickeln, die überregional insbesondere in den westlichen Landesteil ausstrahlen und sich mit anderen vorhandenen Angeboten ergänzen können. Zum westlichen Teil gehört auch der Landkreis von Frau Hesse.

Die METRUM Managementberatung wurde deshalb mit dem nächsten konkreten Arbeitsschritt beauftragt. Sie entwickelte eine tragfähige Theaterstruktur für den westlichen Landesteil, dies allerdings ohne die Mitarbeit der Hansestadt Rostock. Der Träger des Volkstheaters Rostock hat trotz mehrfacher Angebote des Landes deutlich gemacht, dass eine gemeinsame Planung mit dem Land derzeit nicht gewünscht ist. Und wenn wir vom Träger reden, reden wir nicht vom Theater, sondern wir reden von der Kommune in Rostock, und die besteht sowohl aus den Abgeordneten als auch aus der Verwaltung.

Ich weise nochmals in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Theater und Orchester – auch das habe ich eingangs schon gesagt – unter kommunaler Trägerschaft stehen und somit der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit ein weißer Fleck auf der Kulturlandkarte im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Raum Rostock existiert. Darauf wird die Landesregierung bei ihren eigenen konzeptionellen Überlegungen auch in Zukunft sehr genau achten.

Die Landesregierung strebt nun in einem weiteren Schritt die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Theaterträgern des Kulturkooperationsraums II, also dem östlichen Landesteil an. Sie werden nachvollziehen können, dass dieses Unterfangen allein deshalb kompakter ist, weil wir mit viel mehr beteiligten Trägern und kommunalen Gremien sprechen müssen, als das eben beispielsweise im Raum Schwerin der Fall ist und im Raum Rostock nicht stattfindet.

Ein am 22. August geführtes Gespräch lässt mich darauf hoffen, dass wir bereits in der Verhandlungsrunde morgen zu einer weitgehend einvernehmlichen Textfassung

kommen, die nach Abstimmung in den Kreistagen, Bürgerschaften und Stadtvertretungen, also auch in Ihrem Kreistag, als Grundlage für die weitere Untersuchung von METRUM dienen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe immer darauf aufmerksam gemacht, dass für alle Theaterstandorte im Land dieselben Bedingungen gelten. Ich meine damit, dass kein Standort gegenüber einem anderen bevorzugt oder eben benachteiligt werden soll.

(Vincent Kokert, CDU: Sehr gut. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Vielmehr ist es so, dass dort, wo Theater und Träger – und das, glaube ich, ist besonders wichtig in der jetzigen Diskussion –, vielmehr ist es so, dass dort, wo Theater und Träger bereit sind, die notwendigen Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Theater- und Orchesterlandschaft in Abstimmung mit dem Land einzuleiten, auch das Land seinerseits und für alle Standorte gleichermaßen zu Hilfen bereit sein wird. Es werden dabei keine Einheitslösungen für das gesamte Land vorgegeben, sondern es wird nach vor Ort tragfähigen und funktionierenden Lösungen gesucht, die dann in ein landesweites Konzept einfließen. Selbstverständlich werden dabei eben nicht nur die individuellen Merkmale eines jeden Theater- und Orchesterstandorts berücksichtigt, sondern auch die Besonderheiten der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern. Dies schlägt sich nicht zuletzt auch in dem geschilderten Verfahren der gesonderten Untersuchung beider Kulturkooperationsräume nieder.

Ich möchte noch mal auf das bereits erwähnte Novum zurückkommen. Die Landesregierung hat beschlossen, sich bei der Einrichtung eines Staatstheaters Mecklenburg zu engagieren. Das Land geht mit dem nun vorliegenden Angebot weit, weit über sein Engagement hinaus. Zum ersten Mal seit 1990 erklärt das Land seine Bereitschaft, in die Trägerschaft von Theatern einzutreten. Auch eine Erhöhung der Mittel – langfristig – ist möglich. Dies ist eine große Chance für alle Theater- und Orchesterstandorte in Mecklenburg-Vorpommern.

Selbstverständlich – und ich finde, auch das gehört dazu und ist eine klare Forderung sowohl der Landesregierung als auch in Abstimmung mit den sie tragenden Fraktionen –, selbstverständlich ist die Bereitschaft des Landes an klare Bedingungen gebunden. Neben dem schon geschilderten übergreifenden Landesinteresse werden wir für jeden Standort einen Stufenplan entwickeln, der das Erreichen einer tragfähigen Struktur nachzeichnet.

Die Landeshauptstadt Schwerin hat durch einen Beschluss der Stadtvertretung signalisiert, dass sie das Angebot des Landes annehmen möchte. Also auch da kann ich keine Knebelung erkennen, denn die Stadtvertreter haben gesagt, ja, wir möchten auf das Angebot, und über nichts anderes reden wir zurzeit, eingehen.

Auch die Signale der Träger des Landestheaters Parchim stimmen mich zuversichtlich. Der schwierige Teil wird sicher darin bestehen, die Rolle des Volkstheaters Rostock zu definieren. Hier sind aber zunächst einmal die Rostocker am Zug, die sich ja dafür entschieden haben, in eigener Verantwortung finanzierbare Strukturen auf den Weg zu bringen. Das Land wird sehr genau darauf achten, dass diese Rostocker Vorstellungen mit dem Land übereinstimmen und tatsächlich auch tragfähig sind.

Ich betone ausdrücklich, dass die in diesem Angebot aufgeführten Hilfsmaßnahmen auch an anderen Standorten möglich sind. Auch aus diesem Grund enthielt die Kabinettsvorlage für den westlichen Landesteil bereits den Bezug zu allen Theater- und Orchesterstandorten und insbesondere die Aussicht für die Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz, zur Teilhabe am Umstrukturierungsprozess notwendige Soforthilfen in Anspruch nehmen zu können.

Am 22. August wurde den Theaterträgern das Modell der künftigen Finanzierung ab 2014 vorgestellt. Sie können sicher sein, dass sich all die eben genannten Punkte darin widerspiegeln. Wir sind gehalten, zu einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung in der Theaterfinanzierung zurückzukommen. Lassen Sie mich daher kurz die Eckpunkte skizzieren:

Zur Förderung der Theater und Orchester des Landes Meck- lenburg-Vorpommern stellt das Land in den Jahren 2014 und 2015 erneut je 35,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die kommunalen Träger von Theatern und Orchestern er- halten nach dem Ressortentwurf des ersten Änderungsgesetzes zum FAG gemäß Paragraf 16 Absatz 4 zum 01.01.2014 Zuweisungen in Höhe von 10,9 Millionen Euro, die nach der Einwohnerzahl der Verflechtungsbereiche der Oberzentren verteilt werden. Darüber hinaus wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Paragraf 7 Absatz 5 FAG ein Betrag in Höhe von 24,9 Millionen Euro für die Bildung langfristig tragfähiger Theater- und Orchesterstrukturen übertragen.

Ein Erlass zur Regel der Mittelverteilung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hierzu ist in Arbeit. Die Zuweisung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird analog zum Koalitionsvertrag mit dem Ziel ausgereicht, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. In Fortsetzung des FAGTheatererlasses 2010 bis 2013 sind dabei insbesondere tragfähige Kooperationen und Fusionen beziehungsweise mit dem Land abgestimmte Maßnahmen zu bevorzugen, die inhaltlich, personell und finanziell tragfähige Strukturen innerhalb der beiden Kulturkooperationsräume sichern.

Ein erhebliches Landesinteresse ergibt sich dabei aus dem Ziel der Landesregierung, ein landesweit ausgewogenes Theater- und Konzertangebot mit Schauspiel, Ballett, Kinder- und Jugendtheater, Konzertwesen sowie Niederdeutscher Bühne vorzuhalten.

Die Mittelverteilung für die Jahre 2014 und 2015 knüpft unmittelbar an den Durchschnitt der Zuweisungssummen 2011 bis 2013 des Paragrafen 19 FAG für die jeweiligen Träger der Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern an. Die Zuweisungssummen für das Jahr 2011 bis 2013 wurden auf Grundlage des gemeinsamen FAG-Theatererlasses 2010 bis 2013 vom Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt. Das Berechnungsverfahren für diese Jahre ist den Trägern bekannt. Die gewählten Maßstäbe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die ermittelten Durchschnittswerte werden für die nächsten zwei Jahre festgeschrieben, um die Planbarkeit an den Theater- und Orchesterstandorten zu erhöhen. Der gemittelte Zahlenwert hat den Vorteil, dass jahresbezogene Abweichungen auf