Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

(Udo Pastörs, NPD: Stille Nacht, heilige Nacht.)

dass in der Ernährungswirtschaft, in der Landwirtschaft zurzeit Hochkonjunktur besteht,

(Heinz Müller, SPD: Da hab ich schon Hunger. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

weil Herr Müller nicht nur Hunger hat, sondern weil der Gänsebraten, die Pute oder der Fisch, der Karpfen, die Forelle oder in vielen Haushalten ist Heilig Abend auch der Kartoffelsalat mit den Wiener Würstchen dran...

(Heinz Müller, SPD: Ja. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Aber, um das nicht ins Lächerliche zu ziehen,

(Tino Müller, NPD: Haben Sie ja schon. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

wenn Sie heute in die Zeitung schauen und die Überschrift lautet „Unsere tägliche Dosis gib uns heute“, dann steht bei uns im Haus

(Udo Pastörs, NPD: Erlöse uns von Till Backhaus!)

das Telefon nicht mehr still.

Selbstverständlich ist das eine hoch ernst zu nehmende Angelegenheit. Aus diesem Grunde bin ich meiner Fraktion und der CDU-Fraktion dankbar, dass wir das auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn es geht um die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern, es geht um Deutschland, um Europa und es geht um eines der wichtigsten Dinge des Lebens, nämlich um gesunde Lebensmittel, meine Damen und Herren.

Bevor ich in das Thema einsteige, kann ich mir einige Vorbemerkungen nicht verkneifen. Ich finde, dass solche Artikel, wie der heute, was die Überschrift anbetrifft, höchst undifferenziert und gerade in dieser Jahreszeit nicht angebracht sind. Die Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher und derjenigen, der 20 Leute, die hier unten vor dem Schloss standen, die in der überwiegenden Zahl friedlich und an der Sache orientiert diskutiert haben, die Sorgen dieser Menschen kann ich verstehen. Wobei ich sage, es war ja mehr oder weniger eine Parteiveranstaltung der GRÜNEN

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und auch Sachverstand mit dabei, gar keine Frage, keine Frage.

Aber ich glaube, wir müssen der Sache vernünftig und solide auf den Grund gehen. Da helfen nicht einseitige Vorwürfe, sondern es gilt, tatsächlich der Sache auf den Grund zu gehen, sie an den Wurzeln zu packen. Dazu muss das Gesamtsystem überprüft werden und das beginnt für mich ausdrücklich bei den eingesetzten Wirkstoffen. Es geht hier nicht nur allein um Antibiotika, es geht auch um andere Stoffe, die sich in diesen Prozessen befinden.

Deswegen, glaube ich, werfen solche Studien, die in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen beispielgebend angefertigt worden sind, natürlich die berechtigte Frage insbesondere bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, ob Lebensmittelsicherheit für Geflügelfleisch, insbesondere hinsichtlich der Rückstandsproblematik, überhaupt gegeben ist. Da sage ich für Mecklenburg-Vorpommern, jawohl, ich bin stolz darauf, wir haben seit 2006 keine Antibiotika in Lebensmitteln im Geflügelbereich gefunden. Da ist auch der Dank an die Landwirte und an die Ernährungswirtschaft zu richten, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Im Rahmen der nationalen Überprüfung, das hat Herr Professor Tack angesprochen und auch die anderen Abgeordneten werden das noch ansprechen, sind wir in einen nationalen Rückstandskontrollplan der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union eingebunden. Diese werden im Übrigen in der Richtung in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt, dass die Tierkörper und das Trinkwasser untersucht werden und natürlich Betriebskontrollen vor Ort stattfinden. Alle Tiere werden vor Erteilung einer Schlachterlaubnis vom amtlichen Tierarzt im Bestand überprüft. Scheinbar wissen das einige in diesem Lande nicht und versuchen, auf der Grundlage von Gutachten aus Nordrhein-Westfalen so zu tun, als ob hier alles drunter und drüber geht. Nein, in MecklenburgVorpommern haben wir in dieser Frage Ordnung. Ein Glück, dass wir die haben!

(Udo Pastörs, NPD: Das haben Sie uns bei der Genkartoffel auch erzählt, Herr Backhaus.)

Bei Geflügel erfolgt die Untersuchung insbesondere der zur Schlachtung anstehenden Herde üblicherweise im Herkunftsbetrieb. Neben der Gesundheitsbescheinigung des amtlichen Tierarztes muss der Tierhalter mit der verbindlich vorgegebenen Lebensmittelketteninformation versichern, dass im Zeitraum von sieben Tagen vor der Schlachtung keine Wartezeiten für Tierarzneimittel bestanden haben und keine Behandlungen durchgeführt wurden. Im Schlachtbetrieb, so ist es jedenfalls in Mecklenburg-Vorpommern, werden im Rahmen der Fleischuntersuchung weitere Proben zur Rückstandsuntersuchung vorgenommen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bei den Betriebsüberprüfungen 2011, nur 2011, insgesamt 61 Proben und zusätzlich in den Schlachtbetrieben über 400 Proben auf Rückstände, was Antibiotika anbetrifft, untersucht worden. In keinem Fall, auch in diesem Jahr, konnten Anti- biotika nachgewiesen werden. Diese Ergebnisse zeigen, dass das in den Mastanlagen erzeugte Geflügelfleisch als sicher bezüglich der Rückstandsbelastung mit antibiotischen Stoffen eingestuft werden kann. Das ist mir wichtig, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch zu

Weihnachten deutlich zu machen: Man kann mit Genuss dieses Geflügel essen!

Kritisch zu hinterfragen ist selbstverständlich der Antibiotikaeinsatz aus anderen Gründen. Behandlungen müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben. Es ist vollkommen klar, genauso wie in der Humanmedizin ist die Behandlung nur durchzuführen, wenn ein amtlich anerkannter Tierarzt die Bestände tatsächlich untersucht und dann die Medikation erteilt hat. Ich betone noch einmal, zu Mastzwecken, als Masthilfsstoffe sind Antibiotika seit Langem in Deutschland verboten und untersagt!

Es kann aus meiner Sicht nicht angehen, dass Struktur und Haltungsbedingungen nur in Ausnahmefällen eine behandlungsfreie Aufzucht und Mast in Deutschland und in Europa insgesamt ermöglichen. Ich betone ausdrücklich, in der biologischen Tierhaltung ist das heute schon möglich, auch gerade in Mecklenburg-Vorpommern. Damit ist klar, wo der Vorzug liegt.

Auf der anderen Seite, glaube ich, statt den Ursachen und damit den Problemen auf den Grund zu gehen, scheinen wir jetzt in Deutschland an den Symptomen herumzulaborieren. Das hilft uns keinen Millimeter weiter. Antibiotika scheinen tatsächlich in vielen Ställen in Deutschland, in Europa und zum Teil eben auch in Mecklenburg-Vorpommern ein probates Mittel zu sein, um Infektionen in Beständen tatsächlich effizient zu bekämpfen und den Masterfolg nicht zu verhindern.

In Nordrhein-Westfalen ist die Studie am 12. oder am 15. November 2011 vorgestellt worden und diese kommt wirklich zu einem sehr erschreckenden Ergebnis für Nordrhein-Westfalen, nämlich 96,4 Prozent der Tiere in den Mastbeständen der Geflügelmast wurden mit Antibiotika behandelt. Bei den untersuchten Mastdurchgängen wurden im Durchschnitt drei verschiedene Wirkstoffe pro Durchgang verabreicht, teilweise – auch das ist schon angedeutet worden – tatsächlich bis zu acht verschiedene Antibiotikasorten. Die Mehrheit der Behandlungen erfolgte nur an ein bis zwei Tagen. Auch das kann so nicht weitergehen.

Zwischenzeitlich hat auch Niedersachsen, nämlich am 28.11.2011, eine Studie und einen Bericht zum Anti- biotikaeinsatz vorgelegt, und hier gibt es gleiche beziehungsweise ähnliche ernüchternde Fakten. Beispielhaft bezogen auf die Masthähnchen kommt die niedersächsische Studie zu dem Ergebnis, dass rund 18 Millionen Tieren Antibiotika verabreicht wurden, das entspricht einer Quote von immerhin 76 Prozent. In 83 Prozent der untersuchten Betriebe wurden Antibiotika eingesetzt.

Auch wenn die in den beiden Ländern ausgewerteten Unterlagen für eine umfängliche Beurteilung des Antibiotikaeinsatzes noch nicht ausreichen, ist das Fazit der beiden Studien jedenfalls klar: Wir haben in der Tiermast und insbesondere in der Hähnchenmast ein wirkliches Antibiotikaproblem. Es werden eindeutig viel zu viel Antibiotika verabreicht und das muss dringend verändert werden!

Genaue Zahlen, wie viele Medikamente insgesamt in Deutschland eingesetzt werden – da gibt es im Übrigen einen Widerspruch zu den Fakten, die heute in der Zeitung stehen –, gibt es allerdings nicht. Wir haben keinen genauen Überblick in Deutschland. Deshalb gilt, das

habe ich der Bundesministerin mitgeteilt, ich möchte jetzt endlich, dass das Bundesarzneimittelgesetz – das gilt im Übrigen sowohl für die Humanmedizin als auch für die Tiermedizin – dringend geändert wird, sodass wir als Überwachungsbehörde erkennen können – und das ist auch anders als in anderen Bundesländern, weil wir das direkt vom Land machen –, welcher Tierarzt in Mecklenburg-Vorpommern welche Medikamente mit welcher Postleitzahl von welchem Pharmaunternehmen auch immer bezogen hat. Hier gibt es Handlungsbedarf. Die sogenannte DIMDI-Studie oder auch die Aussage dieses Institutes gilt es, schnell zu begutachten. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass das Verbot der Mitteilung dieser Informationen unverzüglich aufgehoben wird.

Das heißt auch, dass wir unsere Tieranlagen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Prüfstand gestellt haben, aber wir gehen anders vor, und zwar – Herr Professor Tack hat schon darauf hingewiesen – nehmen wir nicht nur die Hähnchenmast unter die Kontrolle und Überwachung, das haben wir im Übrigen immer getan, sondern für uns geht es insgesamt um alle Tierarten, sowohl um die Schweinehaltung, die Rinderhaltung und natürlich die Geflügelhaltung insgesamt, vom Hähnchen über die Legehennen bis hin zu den Puten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit 800 Geflügelhaltungen mit insgesamt immerhin 8,6 Millionen Tieren und die Tendenz ist steigend, wie wir alle wissen. Die durchschnittliche Behandlungsquote bei Mastgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern liegt nach den Überwachungen, die wir vorgenommen haben, bei über zwei Behandlungen je Mastdurchgang. Bei den Kontrollen in Hähnchen- und Putenmastbetrieben wurden in MecklenburgVorpommern mitunter bis zu sieben unterschiedliche Antibiotikasorten eingesetzt.

Es bleibt also festzustellen, dass wir auch ein Problem haben, aber im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern liegt die amtliche Kontrolle bei den Tierhaltern und in den tierärztlichen Hausapotheken im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung bei uns in einer Hand. Das ist gut so und wichtig, um schneller durchgreifen zu können. Damit ist die zuständige Kontrollbehörde tatsächlich das LALLF in Rostock, das, glaube ich, hochgradig anerkannt ist und eine sehr gute Arbeit leistet.

Auf der Basis der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern 2011 bis Ende November 140 Kontrollen in den tierärztlichen Haus- apotheken und 327 Kontrollen in Tierhaltungen, davon 51 Kontrollen im Geflügelbereich durchgeführt. Zusätzlich werden in den Geflügelhaltungen Probenahmen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan durchgeführt. Dabei werden die Proben auf Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung – und das sind dann nicht nur Antibiotika – in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. Zum Glück, das habe ich bereits vorweg- genommen, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 hier keine Probleme zu verzeichnen. Im Er- gebnis der Kontrollen in den Tierhaltungen im Jahr 2011 ist festzustellen, dass die Arzneimittelanwendung in den meisten Fällen tatsächlich ordnungsgemäß, auch was die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen betrifft, umgesetzt worden ist.

Nun werden Sie fragen: Wenn die Tierarzneimittelüberwachung funktioniert, warum ist dann bisher niemand

darauf gekommen, dass wir diese Probleme haben? Dazu muss ich Ihnen sagen, dass der in der Tierarzneimittelgesetzgebung fixierte Überwachungsauftrag uns derzeit keine Handhabe für eine Einwirkung auf einen strukturell oder haltungsbedingt erhöhten Arzneimit- teleinsatz bietet. Auch das gilt es, in Deutschland zu ändern. Hier wäre es ausdrücklich eine Aufgabe des Bundes, den Überwachungsauftrag entsprechend anzupassen.

Um meine klare Position in der Antibiotikadiskussion einmal mehr deutlich zu machen, habe ich mich ausdrücklich noch einmal an die Bundesministerin gewandt. Ich habe sie aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass alle beteiligten Stellen die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten ausschöpfen, um zukünftig eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu erreichen.

In der Sondersitzung des Agrarausschusses am

22.11.2011 hatte ich die Einberufung einer Strategiegruppe zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung angekündigt. Zwischenzeitlich hat diese Strategiegruppe unter meiner Leitung erstmals getagt. Die große Anzahl von Teilnehmern zeigte deutlich, dass Interesse besteht, diese Problematik möglichst zu lösen. Darüber habe ich mich wirklich sehr gefreut.

In dieser ersten Sitzung haben wir uns schwerpunktmäßig auf den Bereich der Geflügelhaltung in Mecklenburg- Vorpommern konzentriert. Es wurden alle Bereiche beleuchtet, die für einen hohen Antibiotikaeinsatz verantwortlich sein können. Ich habe hier noch einmal deutlich angeregt, dass die derzeit hohen Antibiotikaeinsätze nicht tolerierbar sind. Die Strategiegruppe wird weiterarbeiten und zu Jahresbeginn dann weitere Möglichkeiten der Reduzierung aufzeigen. Ich will in diesem Zusammenhang andeuten, dass wir bis Mitte des Jahres 2012 ein Gesamtkonzept zur artgerechten Tierhaltung vorlegen werden. Im Auftrag meines Hauses werden wir insofern kurzfristig daran arbeiten, ein deutschlandweites Dokumentations- und Erfassungssystem zur Durchführung des angekündigten Monitorings in MecklenburgVorpommern auf die Deutschlandebene insgesamt auszudehnen und auszuweiten.

Des Weiteren soll diese Arbeitsgruppe erste Überlegungen zu einem behördlich überprüfbaren Eigenkontroll- und Dokumentationssystem für Tierhalter und Tierärzte anstellen, um damit auch die mittelfristige Umsetzung vornehmen zu können.

Wenn man den ordnungsgemäßen Einsatz von Anti- biotika in der Tierhaltung prüfen will, muss der Bogen aus meiner Sicht eben weiter gespannt werden. Man darf sich nicht nur auf die Auswertung von Behand- lungsbüchern und tierärztlichen Arznei-, Anwendungs- und Abgabenachweisen beschränken. Wir müssen weiter greifen. Man muss vielmehr tatsächlich den Arzneimitteleinsatz im Umfeld der Haltungsbedin-

gungen der jeweiligen Tierhaltung betrachten. Damit ist auch klar, das hat nichts mit großen Haltungs- anlagen oder kleinen zu tun, sondern es geht dabei immer um das Einzeltier. Deshalb wird durch unser Monitoring ein ganzheitliches Konzept angestrebt und erarbeitet werden. Wir werden nicht nur die Tier- arzneimittelanwendung und die durchschnittlichen

Zahlen der Behandlungen pro Durchgang hinterfragen, sondern auf alle anderen wichtigen Aspekte eingehen müssen.

Erfasst werden sollen beispielsweise die Tierbesatzdichten, die Mortalitätsraten der Tiere, die sonst im Durchgang sterben würden – auch das ist mir wichtig, das kommt im Übrigen in der Studie von Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht zum Ausdruck –, die sogenannten, eigentlich ein schlimmer Begriff, „Verwurfsraten“ in den Schlachthöfen – das gilt im Übrigen sowohl für Bio- als auch für konventionelle Produkte – oder sonstige Schäden an den Tierkörpern auf dem Schlachthof, aber auch die Futterqualität sowie Management- und Haltungsfragen. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf, und ich glaube, dass es richtig ist, dass wir ein Tierkomfortgremium tatsächlich schaffen müssen, ähnlich wie wir das bei der Milch gemacht haben, um so die weltweit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse umzusetzen.

Mit dieser Erfassung hoffen wir, ein umfassendes Bild über die Ursachen des Antibiotikaeinsatzes in den jeweiligen Tierhaltungen zu erhalten, um im Rahmen eines Minimierungskonzeptes entgegensteuern zu können. Dafür ist es jedoch zwingend notwendig, dass die Kontrollbehörden alle erforderlichen Instrumente zur Verfügung gestellt bekommen.

Leider geht es zwischenzeitlich auch darum, dass der vorgelegte Referentenentwurf des BML, also des Bundesministeriums, zum Tierarzneimittelgesetz hier aus meiner Sicht nicht weit genug geht. Wir werden hierzu weitere Anträge stellen. Deswegen ist auch klar, dass wir zukünftig dringend durch das sogenannte DIMDI – das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – den zuständigen Landesbehörden diese Informationen zugänglich machen über Arzneimittel, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind. Das geht bis heute nicht. Hier muss der Bund endlich handeln, um damit auch diese Daten in der entsprechenden Form vorzulegen.

Wir fordern aber auch die Offenlegung dieser Daten für den Zweck der Tierarzneimittelüberprüfung und -überwachung. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung die erforderliche Transparenz für die Kontrollbehörden nicht schafft. Wir haben diese nicht. Mein Ziel ist es, dass die Kontrollbehörden darüber Auskunft erhalten, welcher Tierarzt in welcher Gemeinde – ich habe es schon angedeutet – welche Tierarzneimittel erhält. Das heißt, ich fordere eine umfassende Transparenz über die pharmazeutischen Unternehmen, den Großhandel und die an die Tierärzte abgegebenen Tierarzneimittel. Es ist nach wie vor so, dass wir hier, glaube ich, eine Dunkelziffer haben. Nur so wäre es möglich, die tierarzneimittelrechtliche Überwachung von Tierärzten und Tierhaltern auch risikoorientiert auszurichten.

Im Übrigen will ich ausdrücklich hier noch mal angesprochen haben: Ich weiß, dass sehr, sehr viele Tierärzte eine hervorragende Arbeit in diesem Lande leisten, aber ich nehme zur Kenntnis, dass viele Tierärzte – die im Übrigen aus anderen Bundesländern hier Dienst tun – tatsächlich auch erhebliche Tierarzneimittelanwendungen verschreiben und es da gegebenenfalls besser wäre, die Beratung durchzuführen, anstatt immer gleich mit Antibiotika zu behandeln. Ich glaube, hier liegt ein gewisser Schlüssel, und deswegen werden wir Anfang Januar hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.

Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne Weihnachten im wahrsten Sinne des Wortes mit wunderbaren Produkten aus Mecklenburg-Vorpommern genießen werden, und

ich bin es zum Teil wirklich leid, dass dieses Land mit seiner Landwirtschaft, die hoch effektiv ist, die modern ist, die höchsten Ansprüchen in Richtung Lebensmittel- sicherheit genügt, dass dieses Land schlechtgeredet wird. Ich halte dieses für nicht gut.