ich bin es zum Teil wirklich leid, dass dieses Land mit seiner Landwirtschaft, die hoch effektiv ist, die modern ist, die höchsten Ansprüchen in Richtung Lebensmittel- sicherheit genügt, dass dieses Land schlechtgeredet wird. Ich halte dieses für nicht gut.
Und abschließend, ich habe es angedeutet, es gibt unzählige Anrufe bei uns im Ministerium, dass Unternehmen sich über die Art und Weise der Diskussion wirklich beschweren, und wir müssen aufpassen, dass wir gerade in dieser Phase nicht so tun, als ob wir hier eine Verantwortung insgesamt auch für diese hochwertigen Lebensmittel haben. – Herzlichen Dank.
Herr Backhaus, Sie haben Ihren Redebeitrag um fünf Minuten überzogen und damit steht diese Redezeit der Opposition zusätzlich zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Landwirtschaftsministers kann ich Ihnen eigentlich nicht viel Neues mitteilen, von daher will ich es auch kurz machen.
Für meine Fraktion gilt: Die bisherige Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln in MecklenburgVorpommern verlief reibungslos und hat keine groben Verstöße in diesem Bereich aufgedeckt. Dennoch sind wir der Auffassung, dass gerade im Bereich des Antibiotikaeinsatzes eine Minimierung zum Schutze der Verbraucher, aber auch im Interesse der Landwirte und der Landwirtschaftsunternehmen in MecklenburgVorpommern erfolgen muss. Aus diesem Grund be- grüßen wir eindeutig die Maßnahmen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass die Land- wirtschaftsunternehmen in unserem Land in den zu- rückliegenden Jahren Lebensmittel in hoher Qualität produziert haben.
Klar ist aber auch, dass bei einer tierärztlichen Indikation aus tierschutzrechtlichen Gründen der Einsatz von Antibiotika erlaubt sein muss. Nach diesem Einsatz sind zur Vermeidung von Resistenzen ausreichende Karenzzeiten einzuhalten, um letztendlich die Verbraucher zu schützen. Insgesamt gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Tierschutz, artgerechter Haltung und dem Verbraucherschutz sicherzustellen. Hierfür ist der Einsatz einer Strategiegruppe zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes unseres Erachtens der richtige Weg. Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verabreichung von Antibiotika an Geflügel ist auch in Mecklenburg-Vorpommern an der Tagesordnung. Wir haben es mehrfach gehört. Laut einer Presseerklärung von Minister Backhaus aus dem November dieses Jahres finden in der Geflügelmast durchschnittlich mehr als zwei Behandlungen pro Mastdurchgang statt. Um einmal die Dimension zu verdeutlichen: In diesem Bundesland gibt es mehr als 800 Geflügelhaltungen mit insgesamt mehr als 8,6 Millionen Tieren.
Die zuständige Kontrollbehörde für die Tierhalter und in den tierärztlichen Hausapotheken im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung ist das LALLF. Diese eine Behörde ist für die Durchführung der Überwachung im gesamten Land zuständig. Das führt dazu, dass es im Jahr 2011 bei den Masthähnchenbetrieben nur 20 Kontrollen gab. Die Quelle können Sie nachlesen bei „agrarheute.com“.
Hinzu kommt, dass die Antibiotikagaben häufig nur ein bis zwei Tage lang gegeben werden. Also viel zu kurz, um gegen Krankheitserreger wirksam zu werden. Mit einer solchen unsachgemäßen Behandlung fördert man hingegen die Bildung resistenter Keime, die sowohl bei Menschen als auch Tieren zu Infektionen führen können, die dann eben kaum oder gar nicht mehr durch Antibiotika bekämpft werden können.
Die Landesregierung will nun eine Strategie entwickeln, um eine deutliche Minimierung der Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu erreichen. Allerdings ist im Antrag der Landesregierung weder ein Zeithorizont genannt noch irgendeine Vorstellung über das Ausmaß einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.
Wir vermissen außerdem Strategien, die die Zunahme von riesigen Mastanlagen verhindern. Denn der Zusammenhang zwischen der industriellen Mast und dem übermäßigen Einsatz von Antibiotika, der ist für uns offensichtlich. Überlegen Sie einmal, wenn nun so gut wie jedes Hähnchen aus einer Großmastanlage, das vom Schlüpfen bis zum Schlachten ja mal gerade 35 bis 38 Tage lebt, im Laufe dieses kurzen Lebens mehr als zweimal so krank ist, dass es einen Antibiotikacocktail aus bis zu sieben verschiedenen Antibiotika verabreicht bekommt – was heißt das für uns? Die Massentierhaltung ist in diesen Mastställen nicht mehr tragbar.
Uns reicht allein das ordnungsgemäß umgesetzte Arzneimittelgesetz hier nicht aus. Die Lebensbedingungen für die Tiere in den Ställen gehören geändert, sodass die Tiere ohne Antibiotikagabe gesund bleiben.
Unsere Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, den vorliegenden Antrag zu ergänzen. Dazu haben Sie den Antrag 6/196 vorliegen – als Änderungsantrag – mit folgenden Punkten:
der Mastzeit mit ausreichend Personal, und nicht nur eine Eigenkontrolle, wie im Antrag von SPD/CDU formuliert ist.
Überwachung der Betriebe in Mecklenburg-Vor- pommern, sodass man sich die Betriebe, die vielleicht schon eine besondere Auffälligkeit haben, gezielt herauspickt und unvorbereitet kontrolliert.
ze für Landwirte und Landwirtinnen in MecklenburgVorpommern gibt, um die Bestandsgrößen und die Besatzdichten bei der Hähnchenmast zu verringern und auch die Mastdauer zu verlängern. Wir brauchen keine Turbohähnchen.
sich auf der Bundesebene dafür zu engagieren, dass ein nationaler Antibiotikaplan entwickelt wird, um dem massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast wirksam entgegenzusteuern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ So lautet der Artikel 20a des Grundgesetzes unter dem Titel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere“. Doch das Handeln der herrschenden Politik weicht auch hier von den Bestimmungen des Grundgesetzes massiv ab.
In der Europäischen Union ist es seit dem Jahre 2006 verboten, mit Antibiotika versetzte Futtermittel zu verfüttern. Die Hintergründe des Verbotes sind elementar, denn die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Bakterien widerstandsfähiger werden, steigt, je häufiger und länger sie mit Antibiotika in Kontakt kommen. Bereits 1997 und 1998 wurden fünf Antibiotikasubstanzen in der Tiermast gänzlich verboten, um Gefahren für den Verbraucher zu verringern, da diese fünf Substanzen auch in der Humanmedizin Verwendung finden. Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist seither nach Angaben des euro- päischen Verbandes der Hersteller von Tierarzneimit- teln (Fedesa) auf heute, man höre und staune, knapp 800 Tonnen im Jahr halbiert worden. Da die Antibiotika aus den Futtertrögen verbannt wurden, erhalten die Tiere jetzt sozusagen als Gegenmaßnahme die leistungsfördernden Medikamente vorbeugend.
Dieser vorbeugende und sich rein aus dem Streben nach noch mehr Profit vollziehende Einsatz hat nicht nur für
die Tiere, sondern vor allem für uns Menschen beachtliche Folgen. Widerstandsfähige Keime, die sich mit gebräuchlichen Arzneimitteln nicht mehr bekämpfen lassen, gelangen vom Stall über den Teller bis zum Menschen. Nicht nur Fleisch, auch Salat und Gemüse kommen als Überträger abwehrfähiger Keime infrage. In der Gülle der Tiere zum Beispiel sind beachtliche Mengen Restanti- biotika enthalten. Sie gelangen in den Boden und lagern sich mit den aufgenommenen Nährstoffen in Nutzpflanzen ab.
Wie gefährlich dieser massive Antibiotikaeinsatz in der Tiermast für uns Menschen ist, wird aus einer Einschätzung des Robert-Koch-Instituts mehr als deutlich. Denn in Deutschland sterben demzufolge jährlich mehr als 15.000 Menschen an Infektionen mit solchen gegen viele Wirkstoffe widerstandsfähigen Erregern.
Für die Zucht- beziehungsweise Mastbetriebe bedeutet der Einsatz der Mastbeschleuniger bares Geld. Durch ihren Einsatz überleben die Tiere selbst katastrophalste Haltungsbedingungen und erfüllen ihren Lebenszweck: schnell wachsen und viel Gewinn bringen. Die EUKommission beziffert den Gewinn durch den Einsatz von Wachstumsbeschleunigern bei Geflügel mit 5 bis 10 Prozent mehr Einkommen und bis zu 20 Prozent bei Ferkeln und Mastschweinen.
Die Realität in der Bundesrepublik Deutschland und ins- besondere in Mecklenburg-Vorpommern wird von Tierfabriken bestimmt. Rund 10 Millionen Schweine und über 80 Millionen Hühner, außerdem Millionen Rinder und Puten vegetieren in Anlagen vor sich hin, in denen sie aus Kostengründen auf engstem Raum gehalten werden. Diese Angaben beziehen sich auf die einzelnen Mastvorgänge, das heißt, nach der Schlachtung wird die gleiche Anzahl von Tieren gemästet.
Mit dem vorliegenden Antrag von SPD und CDU wird wieder einmal nur Ergebniskorrektur vorgenommen, ohne jedoch die Ursache zu benennen und diesbezüglich etwas zu unternehmen.
Die Ursache für den massiven Antibiotikaeinsatz in der Tiermast ist das hemmungslose Profitstreben einer Agrarindustrie, in dem das Wohl der Menschen und der Tiere sehr häufig an letzter Stelle steht. Es geht in der Landwirtschaftspolitik doch schon längst nicht mehr um die Bedarfsdeckung und Ernährungssicherstellung des eigenen Volkes, sondern um die Überschwemmung des Weltmarktes mit billig erzeugten Nahrungsmitteln. Etwa 25 Prozent aller erzeugten Fleischwaren in unserem Land werden schon jetzt ins Ausland exportiert.
Die Skandale um die Nahrungsmittelproduktion sind somit auch nur die Auswirkungen des Kapitalismus. Und daher sind jegliche Handlungen, der GRÜNEN zum Beispiel, ebenfalls nur Augenwischerei, da sich die GRÜNEN dem Grundproblem ebenfalls nicht entgegenstellen, sondern Teil dieses rein kapitalistisch ausgerichteten Systems sind.
Politik wird bei Ihren kapitalistisch ausgerichteten und dem Wohl internationaler Konzerne verpflichteten Partei