weil das ein Thema ist, was viele Gemüter erregt, wo jeder aus dem Bauch diskutiert, aber sich nicht mit der Sache beschäftigt und mit der Materie. Das ist in Blankensee nicht vernünftig gelaufen, das hat aber natürlich auch zur Folge dann, dass Probleme im Betreuungsschlüssel entstehen. Deswegen ist Blankensee sicherlich nicht gerade das gute Beispiel, weil da diese Kettenreaktion entstanden ist.
Es bleibt dabei, dass die Kommunen entscheiden müssen. Wir werben dafür, wir haben sehr viel frei stehenden Wohnraum, kommunalen Wohnraum in einigen Gegenden, dass man die Möglichkeit der dezentralen Asylbewerberunterbringung in Mecklenburg-Vorpommern auch nutzt. Das muss aber zuallererst von der Kommune akzeptiert und durchgeführt werden, das kann man nicht anordnen. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern I, II und III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245 getrennt abzustimmen.
Ich rufe auf Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245. Wer der Ziffer I zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegen
probe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe nun auf die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245. Wer dieser Ziffer II zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2290 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer also diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2290 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe nun auf die Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245. Wer dieser Ziffer III des Ursprungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2245 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pflegemonitor in Mecklenburg-Vorpommern einführen, Drucksache 6/2236.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pflegemonitor in Mecklenburg- Vorpommern einführen – Drucksache 6/2236 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte heute hier für das Projekt Pflegemonitor werben und hoffe, dass die Debatte sachorientiert ist und nicht, wie so oft in der Vergangenheit und auch eben wieder erlebt und heute Morgen, dass von den Koalitionsfraktionen kommt: Haben wir schon, machen wir schon, brauchen wir nicht.
Was heißt jetzt Pflegemonitor? Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen bei der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung möchte ich an dieser Stelle sehr dafür werben, eine konstruktive Debatte zu führen, denn ich bin davon überzeugt, dass wir uns intensiver als bisher analytisch mit den Veränderungen in der Pflege beschäftigen müssen. Unser Antrag soll dabei nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein möglicher Baustein für die Beantwortung der drängenden Zukunftsfragen sein, nämlich wie wir die pflegerische Versorgung
Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass es einen Runden Tisch Pflege gibt und dass wir es durchaus begrüßen, dass im Rahmen der Sozialberichterstattung die Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern näher untersucht werden soll. Und natürlich gibt es eine Pflegestatistik und ja, auch den Pflegerahmenplan, genauso wie die Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung. Und auch mit der Erwähnung der Gesundheitsberichterstattung der Länder ist die Liste der potenziellen Datenquellen zum Personalbedarf und den notwendigen Ausbildungskapazitäten in der Pflege noch immer nicht abgeschlossen.
Gleichzeitig liegt aber auch hier ein erster Vorteil eines Pflegemonitors zugrunde. Ein wesentliches Ziel besteht nämlich darin, die bereits vorhandene Datenflut zur Entwicklung auf dem Pflegearbeitsmarkt zunächst einmal zu bündeln, transparent zu machen und die Interpretationshoheit über die Daten zurückzugewinnen. Letzteres scheint mir allein schon angesichts der unterschiedlichen Daten zum Fachkräftebedarf 2030 wichtig genug.
Aber ganz sicher muss auch die eine oder andere Datenlücke geschlossen werden, um den Handlungsbedarf genau bestimmen zu können und den Einrichtungen, Verbänden sowie den politischen Akteuren eine systematisierte Datengrundlage zur Pflegekräftesituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vor- pommerns zur Verfügung stellen zu können. Hierfür sind regional differenzierte Daten zum Personalbestand in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern, aufgeschlüsselt nach Versorgungsgebieten und Beschäftigungsumfang, eine Grundvoraussetzung.
Und natürlich ist es auch wichtig zu wissen, wie sich das Angebot und die Nachfrage auf dem Pflegearbeitsmarkt insbesondere in den einzelnen Qualifikationsstufen in den verschiedenen Versorgungsbereichen darstellen und im Zeitverlauf entwickeln werden. Weitere Fragestellungen und Aspekte könnten hier problemlos weiter aufgeführt werden, angefangen von der Erfassung von Studiengängen, die für den Pflegebereich qualifizieren, bis über die Grenzen für nicht besetzte Stellen, was ein Pflegemonitor leisten könnte.
Aus meiner Sicht kann ein entsprechend untersetzter Pflegemonitor ein durchaus geeignetes Instrument für das Sozialministerium sein, um planend, steuernd und koordinierend den Herausforderungen des demografischen Wandels im pflegerischen Bereich zu begegnen.
Die Vorteile einer bedarfsgerechten Ausbildungs- und Personalplanung liegen auf der Hand. Die dafür notwendigen validen und regionalisierten Daten über die Entwicklung von Angebot und Nachfrage an Pflegekräften in den einzelnen Versorgungsbereichen fehlen.
Ganz wesentlich erscheint uns dabei auch, die Regelmäßigkeit der Datenerhebung sicherzustellen. In Hessen und in Nordrhein-Westfalen werden schon heute alle zwei Jahre bestehende Bedarfsprognosen entsprechend der Angebots- und Nachfrageentwicklung auf dem Pflegearbeitsmarkt aktualisiert. Sowohl der Hessische Pfle
gemonitor als auch die Gesundheitsberichterstattung in NRW können aus unserer Sicht als positive Anregung für einen eigenen Pflegemonitor in Mecklenburg-Vorpom- mern gelten. Ich denke, es ist an der Zeit, dass auch hier im Land die Fragen, ich zitiere, „welche Personalbedarfe in den Krankenhäusern, teil-/vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten ausgemacht werden können und inwieweit die bereit gestellten Ausbildungsplatzkapazitäten diese Bedarfe aktuell und zukünftig zu decken in der Lage sind“, Zitatende, beantwortet werden können, also die zentrale Fragestellung der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe aus dem Land Nordrhein-Westfalen des Jahres 2010.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den Bedarf an Pflegefachkräften, Ausbildungsplätzen und Weiterbildungsmöglichkeiten darstellen wollen, wie in unserem Antrag gefordert, heißt das also, dass wir uns mit einem entsprechend weiten Blickwinkel mit der Angebots- und Nachfrageentwicklung befassen müssen. So wird etwa neben der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen auch der zukünftige Fachkräftebedarf respektive der Bedarf an Ausbildungsplätzen sich maßgeblich darüber definieren, wie viele Pflegefachkräfte aufgrund ihres Alters dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
die neben der Alterung der Gesellschaft mitbestimmend sind für die regionale Nachfrageentwicklung im Bereich der professionellen Pflege.
Ich denke aber auch, dass sich die Mühe lohnt, einmal genauer hinzuschauen, wo die Trendlinien in der Pflege verlaufen und den Fachkräftemangel zu bestimmen … Nee, noch mal:
Ich denke aber auch, dass sich die Mühe lohnt, einmal genauer hinzuschauen, wo die Trendlinie in der Pflege verlaufen wird, um den Fachkräftebedarf bestimmen zu können.
Wir haben in der Enquetekommission häufiger darüber geredet, Herr Heydorn, Sie wissen das ja, wie wird sich Pflege entwickeln, wir sitzen da ja immer wieder dran, um auch noch Fragen zu entwickeln. Der Hessische Pflegemonitor beeindruckt mich in der Hinsicht,
dass er a) durch die Europäische Union gefördert wird – und Sie werden sich den sicher noch angucken, steht ja im Internet drin –,
Und einen Bereich finde ich persönlich noch mal sehr interessant, nämlich wie sieht es beispielsweise bei den Berufsschullehrern zukünftig aus. Hier steht ganz genau, in welcher Gebietskörperschaft wie viele Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen aus dem Dienst ausscheiden, wann welche Bedarfe in der Pflege beispielsweise in einem bestimmten Landkreis zu verorten sind.
Ich kann hier heute nur dafür werben, dass wir uns diesem Thema im Ausschuss, damit im Ausschuss befassen,
von diesem „Wir haben das schon, wir machen das schon“. Das ist auf Dauer deprimierend zu sehen, wir haben sehr viele Daten, wir diskutieren hier im Landtag, wir bringen immer wieder Impulse rein und immer wieder kommt von der CDU und auch von der SPD: Das brauchen wir nicht.
Und gerade wenn ich sehe, dass wir im Einzelplan 10 Kapitel 1004 den ESF diskutieren, dann ist es doch eine gute Herausforderung und auch eine gute Möglichkeit, hier solche guten Modelle, wie es sie in NRW oder Hessen gibt, mit zu übertragen, um hier eine Infrastruktur für die nächsten Jahre aufzubauen. Denn jetzt haben wir noch die Möglichkeiten eines ESF, jetzt haben wir noch die Möglichkeiten, wo wir dem Fachkräftemangel zumindest perspektivisch begegnen können. Wir wissen ja heute schon, dass es den gibt.