In der Richtlinie Paragraf 5 Absatz 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die erstattungsfähigen sowie nicht erstattungsfähigen Aufwendungen der dezentralen Unterbringung aufgeführt.
Die Übernahme der Mietkosten bei zeitweiligem Wohnungsleerstand ist in Paragraf 3 Absatz 1 für Gemeinschaftsunterkünfte geregelt, aber nicht für dezentralen Wohnraum.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Herr Hans Jörg Duppré, äußerte sich in der Pressemitteilung vom 2. Oktober wie folgt, ich zitiere: „Viele Landkreise beurteilen die seitens der Länder gewährte Unterstützung bei der Unterbringung von“ Asylbewerberinnen und „Asylbewerbern als nicht ausreichend, weil die bei den Landkreisen entstehenden … Kosten nicht übernommen werden.“ Ende des Zitats.
Wir brauchen im Allgemeinen hier ein Konzept, das vorsieht, dass die Unterbringung in Wohnungen besser koordiniert wird und dass Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen ermöglicht wird. Ich betone es noch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu begrüßen, dass die Kommunen vermehrt zu Akzeptanz aufgerufen haben und dass sie Mietwohnungen zur Verfügung gestellt haben.
Zuletzt fordere ich die Landesregierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die dezentrale Unterbringung für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst feststellen, dass ich stolz bin, einen Freund wie Hikmat Al-Sabty an meiner Seite zu haben,
Und zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen lieber Kollege Silkeit, es geht hier nicht um Ihre Erfahrungen, die Sie gesammelt haben bei Ihren Besu
chen in den Unterkünften, es geht hier in dem Antrag um die dezentrale Unterbringung, falls Ihnen der Unterschied nicht aufgegangen ist beim Lesen unseres Antrages.
Und auch die Bemerkungen zur finanziellen Ausstattung, die Sie gemacht haben im Rahmen der Haushaltsdebatte, entsprechen nicht ganz der Wahrheit. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass ich im Innenausschuss den Innenminister gefragt habe, ob die zu begrüßende verstärkte dezentrale Unterbringung
und vor allen Dingen die daraus sich erschließende zusätzliche soziale Betreuung sich in dem Haushaltsplan- ansatz 14/15 schon widerspiegelt.
Die Antwort des zuständigen Mitarbeiters des Ministeriums war: Das können wir jetzt noch nicht beziffern. Wir müssen erst die ersten Erfahrungen sammeln.
Und wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen, man hat schon reagiert, dann ist das einfach eine falsche Mitteilung, und das war es mir wert, das dem Publikum hinten noch mal mitzuteilen. – Danke schön.
Herr Kollege Ritter, erst mal zu der Haushaltsfrage: Es ist bedingt richtig. Richtig ist, dass wir ja ausgeführt haben, dass wir davon ausgehen, dass der Planansatz, den wir im Haushalt gewählt haben, erst mal ausreichend ist, dass wir aber innerhalb des Titels auch umverteilen können. Und falls mehr gebraucht wird, war meine eigene Ausführung,
Zweite Bemerkung, Herr Al-Sabty, die gilt Ihnen. Zwei Bemerkungen: Eins habe ich nicht verstanden, wieso Sie nicht einverstanden sind, dass die Fahrzeit nicht angerechnet wird. Das müssen Sie mir mal erklären, weil genau das ist es doch. Wir wollen doch nicht die Fahrzeit für die Betreuungszeit mit anrechnen. Derzeit ist es in Mecklenburg-Vorpommern so geregelt, dass die Fahrzeit der Betreuer nicht als Betreuungszeit angerechnet wird, sondern erst, wenn sie mit dem Asylbewerber ins Gespräch oder in Kontakt treten oder Aufgaben wahrnehmen.
Zweite Bemerkung: Das Konzept zur dezentralen Unterbringung bedingt immer, dass die Kommunen das auch akzeptieren, denn wir haben in diesem Land kommunale Selbstverwaltung und das bestimmen die Kommunen. Und da Sie gerade das Beispiel Blankensee gewählt haben – in Blankensee sind deswegen 4 Asylbewerber untergebracht, weil die 40, die mal in Blankensee untergebracht werden sollten, von der Kommune nicht respektiert worden sind.
Das hat man in Torgelow sehr gut gemacht, auch wenn es sehr anstrengend für den Bürgermeister war. Das ist ja keine einfache Aufgabe,
weil das ein Thema ist, was viele Gemüter erregt, wo jeder aus dem Bauch diskutiert, aber sich nicht mit der Sache beschäftigt und mit der Materie. Das ist in Blankensee nicht vernünftig gelaufen, das hat aber natürlich auch zur Folge dann, dass Probleme im Betreuungsschlüssel entstehen. Deswegen ist Blankensee sicherlich nicht gerade das gute Beispiel, weil da diese Kettenreaktion entstanden ist.