Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde auf einige der Aspekte hier noch mal eingehen. Ich glaube, wir haben jetzt noch neun Minuten Zeit.
Eine der Kritiken richtete sich auf den Aspekt Liberalisierung und völlig unbeschränkter Handel. Selbstverständlich ruft die GRÜNE-Fraktion nicht zum Diebstahl geistigen Eigentums auf. Wir implizieren immer – Sie müssen den Antrag lesen –,
(Thomas Krüger, SPD: Ich komme gern nach vorne und lese ihn noch mal vor. – Minister Dr. Till Backhaus: Lies ihr doch ihren Antrag vor!)
wir basieren immer auf den rechtlichen Grundlagen dieses Staates. Selbstverständlich ist das geistige Eigentum geschützt. Das setzen wir einfach als bekannt voraus, dass alle Leser und Leserinnen wissen …
Also selbstverständlich ist das für die Sorten gemeint, die nach Ablauf der Schutzfristen aus der offiziellen Sortenliste herausfallen, dass die dann eben auch weiter genutzt werden können. Das betrifft also diejenigen, die nicht von geistigen Eigentumsrechten geschützt sind.
Ein anderer Aspekt war der Zeitpunkt des Antrages, darauf ist Herr Tack vor allen Dingen eingegangen. Zum Zeitablauf: Wir halten den Zeitpunkt für genau richtig, wir haben uns das auch überlegt, dass wir das in diesem Monat genau hineinbringen möchten. Die EU-Saatgutverordnung war am 30.09. bereits im EU-Agrarausschuss. Die Verbände, die Verbandsbeteiligung findet derzeit statt, bis
zum 04.12. können die Verbände ihre jeweiligen Stellungnahmen einspeisen. An diesem Prozess wollen wir uns gerne aktiv beteiligen, den Diskussionsprozess führen, suchen und finden.
Es ist richtig, es wurde heute schon gesagt hier, Mitte Oktober kommt das in die Befassung des EU-Parla- mentes. Wir sind also wirklich ganz gut dabei, das zum jetzigen Zeitpunkt zu behandeln und eben, bevor es dort neuere Änderungen gibt, unsere Ideen von dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, was ja ein bedeutendes Saatgut produzierendes, Pflanzgut produzierendes Land ist,
Was hatten wir denn noch für Aspekte? Ein ganz wichtiger Aspekt, der im Zentrum unseres Antrages und meiner Rede auch steht, ist der Unterschied zwischen einerseits den Samen, die diesen DUS-Kriterien entsprechen, die dann in der Regel von Hybridsaatgut erfüllt werden und die im konventionellen Landbau vorrangig eingesetzt werden. Auf der anderen Seite haben wir den Bedarf im ökologischen Landbau, samenfeste Sorten, die auch wieder vermehrbar sind, weiterzuentwickeln. Und diese samenfesten Sorten haben per se eine breitere Genetik,
wir ein Bedürfnis haben nach mehr Anpassungsfähigkeit in Bezug auf sich ändernde Klima- und Umweltbedingungen durch verschiedene Faktoren,
Diese samenfesten Sorten, sagen uns die Praktiker nun, fallen in dieser Prüfung regelmäßig durch, und da gilt es Abhilfe zu schaffen. Das sehen wir in dem jetzigen Verordnungsentwurf noch nicht. Das ist ein Problem, was wir zurzeit schon haben, was aber im Verordnungsentwurf nicht gelöst wird, denn das einzige Öffnungstor, um diesen Arten weiterhin eine Daseinsberechtigung zu gewährleisten, sind ja diese Definition von Nischenmärkten und die Definition für das Erhaltungssaatgut. Die sind aber sehr stark eingeschränkt, ich bin darauf in meiner Rede eingegangen.
In Bezug auf die alten Sorten, heißt es eben, das könnte man ja sagen, da sind ja diese – Sie haben es zitiert aus dem EU-Verordnungsentwurf –, da sind diese DUSKriterien nicht relevant, aber es ist keine Weiterentwicklung der Sorten möglich, denn die DUS-freien Sorten müssen schon vor der EU-Saatgutverordnung am Markt präsent gewesen sein und sie dürfen nur in einer bestimmten Region, in der Ursprungsregion der Sorte erzeugt worden sein. Das bedeutet, wir haben eine zeitliche und eine regionale Beschränkung.
Im Effekt heißt das, dass die neuen Züchtungen, von denen Sie sprechen, eben dann den DUS-Kriterien entsprechen müssen, aber es gibt einen Bedarf …
Ja, aber dieses althergebrachte Saatgut hätte ja die Möglichkeit sein können, wenn man das entsprechend in der EU-Verordnung formuliert, und darum sollte es auch nachgebessert werden. Das althergebrachte Saatgut ist gut für die Ökobetriebe.
(Thomas Krüger, SPD: Ja, und das ist eine neue Sorte, die angemeldet werden muss, sonst gibt es doch keine neue Sorte.)
Ja, aber die Praktiker, unterhalten Sie sich mal mit denen, die haben dann das Problem, dass diese sehr engen DUS-Kriterien nicht eingehalten werden können. Die Sorten, die im Ökolandbau gefordert werden, fallen regelmäßig in den Prüfungen durch. So, okay.
(Minister Dr. Till Backhaus: Ich kann Ihnen das ja nachher mal erzählen, wenn Sie das wollen. – Thomas Krüger, SPD: Echt?)
Gut, können wir nachher noch mal im Anschluss weiterdiskutieren. Ich freue mich natürlich, dass das in den Ausschuss eingespeist werden soll.
Ich bin auf den Zeitpunkt eingegangen, auf das geistige Eigentum und habe noch mal von den DUS-Kriterien gesprochen.
Wir sind überrascht, dass Sie, Herr Backhaus, weite Teile des EU-Saatgutverordnungsentwurfs verteidigen. Anscheinend haben Sie sich nicht mit dem Votum Ihrer Parteifreunde ausgiebig beschäftigt. So hat zum Beispiel vor 14 Tagen im EU-Landwirtschaftsausschuss nicht nur der EU-Abgeordnete Martin Häusling, sondern auch Ihre Kollegin Ulrike Rodust das Wort ergriffen. Beide kritisierten oder Frau Rodust kritisierte genau wie Häusling die weitere Konzentration am Saatgutmarkt,