(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch nichts Schlimmes, Frau Oldenburg. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Vincent Kokert, CDU)
Sieht man sich über dieses Dilemma hinaus noch die Schülerzahlen an, werden Sie feststellen, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die die Schulen in freier Trägerschaft besuchen und besuchen werden, beständig steigt.
In diesem Schuljahr lernen beispielsweise 700 Kinder mehr an freien Schulen als im vorangegangenen Jahr, als mit 3 Millionen Euro nachgebessert werden musste.
In den beiden kommenden Schuljahren steigt die Schülerzahl um über 1.300. Nun frage ich Sie: Wie sollen Schulen in freier Trägerschaft mit einer Steigerung von circa 2.000 Schülerinnen und Schülern mit den gleichen Finanzen auskommen, die schon bei einer wesentlich geringeren Schülerzahl nicht ausgereicht haben? Rechnet man nur mit einem durchschnittlichen Finanzhilfesatz und immer zugunsten des Landes,
bedeutet es, dass in diesem Schuljahr ein Mehrbedarf von mindestens 5 Millionen Euro zu erwarten ist und 2014 und 2015 von jährlich 10 Millionen Euro.
Dass ein Mehrbedarf besteht, belegen auch die Ausführungen des Ministeriums auf meine Frage in den Haushaltsberatungen, wie künftig gesichert wird, dass es nicht zu erheblichen überplanmäßigen Ausgaben durch die steigenden Schülerzahlen kommt. Ich zitiere die Antwort: „Da die Träger von Schulen in freier Trägerschaft bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nicht reglementiert werden können und die Personalausgabenzuschüsse sich aus den Istausgaben des Vorjahres ableiten, ist für die Zukunft nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ausgaben von den Haushaltsansätzen“
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da haben Sie sich gerade widersprochen. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Sie können nicht allen Ernstes davon reden, dass die Haushaltsansätze nicht unterschritten werden, Herr Kokert.
welche Auswirkungen auf die Finanzhilfen durch den Ablauf der Wartefrist von freien Schulen erwartet werden, antwortet das Bildungsministerium, ich zitiere: „Für die Schulen, die die Wartefrist in den Haushaltsjahren 2014/2015 beenden, sind die für die Gewährung der Personalkostenzuschüsse voraussichtlich erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsansätze zu erbringen“, Ende des Zitats.