Simone Oldenburg

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem ersten Lesen habe ich gehofft, dass der Antrag etwas hat. Nach dem Lesen stellte ich fest, dass der Antrag etwas hat,
nämlich Kurzfristigkeit bei Einstellungen,
ein Überbordwerfen von Planungsgrößen und ein vorübergehendes Stopfen von Löchern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will zum einen nicht verbrauchte Mittel des Bildungshaushaltes, ich zitiere, für „eine kurzfristige Verbesserung der Unterrichtsversorgung und eine Senkung der Ausfallquoten“ verwenden. Ende des Zitats. Und zum anderen sollen befristet beschäftigte Lehrkräfte nach einem Jahr entfristet werden. Hier wird also ohne Rücksicht auf das Haushaltsgesetz, ohne Rücksicht auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie ohne Rücksicht auf die Dauer der sonderpädagogischen Qualifizierung der Seiteneinsteiger ein Antrag aus dem Hut gezaubert, der magische Zeiten verspricht, der allerdings die gesetzlichen, schulplanerischen, pädagogischen und auch haushalterischen Grundlagen außer Acht lässt.
Somit hat der Antrag etwas, allerdings nicht das, was meine Fraktion fordert, nämlich langfristige Lösungen gegen Unterrichtsausfall, langfristige Planungsmöglichkeiten für die Schulen, langfristige Vertretungsbudgets, um den nicht vermeidbaren Ausfall zu kompensieren, sowie langfristige Sicherheiten und Beständigkeit für die Lehrkräfte.
Vollkommen richtig ist, dass wir dringend Lehrkräfte benötigen und dass sich auch noch nicht überall das Bewusstsein entwickelt hat, dass Lehrkräfte keinen Über
hang darstellen, dass sie keine Last sind, die man abschüttelt, sondern dass sie mehr denn je benötigt werden. Dafür ist meiner Meinung nach das Werben um Lehrerinnen und Lehrer besonders erforderlich.
Auch wenn ich nicht über jeden Werbeslogan schmunzeln kann, muss man ganz neidlos anerkennen, dass die freche und pfiffige Kampagne des Landes dazu beiträgt. Aber das sehen die Bündnisgrünen anders, denn sie haben kein einziges gutes Haar an der Werbekampagne gelassen und auch keine Möglichkeit ausgelassen, gegen die Lehrerwerbekampagne zu stänkern.
Im August letzten Jahres äußerten sich die Bündnisgrünen gegenüber der „Schweriner Volkszeitung“, wie folgt, ich zitiere: „Grünen-Politikerin Ulrike Berger allerdings hält es ‚grundsätzlich für bedenklich, dass die Lehrerwerbekampagne bis 2020 mit Gesamtkosten von 3,8 Millionen Euro fortgesetzt wird.‘“ Ende des Zitats. Auch die Stelle der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, die hauptamtlich für die bundesweite Kampagne verantwortlich ist, finden Sie befremdlich. Das mag parteipolitische Gründe haben.
Ich kann nicht Lehrkräfte wollen, aber langfristige und dauerhafte Anstrengungen, diese zu finden, beständig kritisieren. Meine Fraktion weiß, dass es notwendig ist, um alle Fachkräfte und natürlich auch um Lehrerinnen und Lehrer zu werben. Deshalb hatten wir selbst eine Kampagne gestartet und konnten so erfolgreich Lehrkräfte in den Schuldienst vermitteln.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein im noch laufenden Schuljahr sind derzeit über 100 Stellen nicht besetzt und ich befürchte, dass auch nicht jede Stelle für das kommende Schuljahr besetzt sein wird. Dafür gibt es unseres Erachtens mindestens zwei hausgemachte Gründe: Zum einen fehlt es eben an einer erweiterten Werbung, die sich zum Beispiel auch an die arbeitslosen Lehrkräfte wendet, und zum anderen durchlaufen zukünftige Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Schulleitungen einen bürokratischen Hindernislauf im Bewerbungsverfahren, bei dem viel zu viele stolpern.
In dem letztgenannten Bereich stellt sich MecklenburgVorpommern selbst ein Bein, indem man acht, zehn oder gar zwölf Wochen einfach nicht die Bewerbungsübersichten der Schulen bearbeitet. Und wenn man sich dann endlich aufgerafft hat, sind die Auserwählten über alle Berge. Wir fordern hier ein zügiges Verfahren ohne wochenlange Wartefristen und ein Verständnis dafür, dass es in den Einstellungsphasen nichts Wichtigeres gibt als Einstellungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag sieht vor, dass Stellen nur vorübergehend geschaffen werden sollen. Vorübergehende Stellen sind stets befristet, weil es ja eben nur einen vorübergehenden Grund gibt, der zur Schaffung dieser Stellen führt. Aber befristete Stellen
wollen die Bündnisgrünen im gleichen Antrag abschaffen. Sie fordern also im zweiten Punkt ihres Antrages das, was sie im dritten Antragspunkt kritisieren.
Das Haushaltsgesetz besagt nämlich, dass, ich zitiere, „vorübergehend“ „zusätzliche Planstellen“ beziehungsweise „Stellen“ geschaffen werden können. Diese sind dann aber „mit dem Vermerk ‚künftig wegfallend‘ zu versehen“ und „grundsätzlich aus dem Personalausgabenbudget des“ jeweiligen „Einzelplans zu finanzieren“. Ende des Zitats. Keine einzige neue Stelle wurde geschaffen.
Außerdem kommen die GRÜNEN mit ihrem Anliegen von vorzeitigen Stellenbesetzungen zu spät. Der Minister erwähnte es bereits, seit Dezember letzten Jahres gibt es im Bildungsministerium einen Erlass „Vorzeitige Einstellungen von Lehrkräften in Mangelfächern und an abgelegenen Schulstandorten“, und dieser wird umgesetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Teil der nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungshaushalt rührt im Übrigen aus der langfristigen Krankheit von Lehrkräften. Mehr als 700 Lehrerinnen und Lehrer sind je Schuljahr langzeitkrank. Wenn nur die Hälfte dieser Lehrkräfte ein komplettes Schuljahr aufgrund ihrer schweren Erkrankung fehlt, sind die im Antrag aufgeführten Reste schnell futsch. Meine Fraktion möchte nicht mit Resten im Bildungshaushalt rechnen, die durch Erkrankungen von Lehrkräften entstehen. Wir rechnen lieber damit, dass die Lehrerinnen und Lehrer wieder gesund werden und dass genau für dieses krankheitsbedingte Fehlen Vorsorge getroffen wird, anstatt mit fehlerhafter und schleppender Nachsorge zu hantieren.
Statt vorübergehend also Haushaltsrestlehrkräfte zu suchen, wollen wir langfristige und dauerhafte Veränderungen, indem wir ein Vertretungsbudget für alle Schulen verbindlich fordern. Die Schulen benötigen eine dauerhafte Vertretungsreserve und keine Einstellungen nach dem Zufallsprinzip. Dazu sind mehrere Hundert neue Lehrerstellen erforderlich, die wir im Rahmen der Haushaltsberatungen gefordert haben. Das wurde allerdings auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Das hält uns aber nicht davon ab, weiterhin auf einen Nachtragshaushalt und eine Änderung des Stellenplans nach der Landtagswahl zu drängen, weil wir ganz einfach wissen, dass das der richtige Weg ist. Denn nur dauerhafte Stellen werden die Unterrichtsversorgung so gewährleisten, dass Unterrichtsausfall verringert werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion spricht sich gegen ein „Irgendwie-stellen-wir-irgendjemandenirgendwo-ein“ aus.
Wir verlassen uns nicht auf eine Momentaufnahme. Wir wollen Verbindlichkeit für Eltern, Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Bündnisgrünen versuchen zu punkten, indem sie Ausgabenreste verwenden, damit vorübergehend Stellen schaffen und nach Art eines Flickenschusters an Schulen ohne Bemessungsgrundlage, ohne Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit Lehrkräfte einstellen, die es außerdem für diese Art von Stellen gar nicht gibt. Sie wollen genau das, was sie den Partnern
des Inklusionsfriedens seit Monaten vehement versuchen vorzuwerfen, denn im Gegensatz zu SPD, CDU und LINKEN wollen die Bündnisgrünen überhaupt keine neuen Stellen schaffen, sondern eine Resteverwertung aus dem bestehenden System heraus schaffen.
Auch da unterscheiden wir uns von ihnen, denn erstens verwenden wir im Rahmen der Inklusion keine Reste, zweitens sind die Stellen zusätzlich in den Haushalt eingestellt und separat ausgewiesen, drittens stehen die Stellen auf Dauer zur Verfügung und viertens ist bereits jetzt ein Teil der Stellen an den Schulen angekommen, zum Beispiel an den Gymnasien.
Da der vorliegende Antrag wirklich vieles hat, nur keine Kontinuität, keine Langfristigkeit und keine Stellenerhöhungen, ohne die aber die Unterrichts- und Arbeitssituation der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte nicht verbessert wird, können wir ihm nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Minister, es hat mich enttäuscht,
wo doch gerade auch die Jusos das gleiche Anliegen haben wie unser Antrag. Und ich bin enttäuscht darüber, dass Sie versuchen, uns ein Recht abzusprechen, uns mit Themen zu beschäftigen. Dann müssen Sie es ganz, ganz vielen Parlamentariern absprechen, denn Mitglieder aus meiner Fraktion waren nicht die Einzigen von uns, die in der DDR gelebt haben, und wir waren nicht die Einzigen, die Mitglieder in der SED gewesen sind.
Und das hier zu fokussieren, das finde ich wirklich, wirklich nicht in Ordnung.
Wenn jetzt die Landtagspräsidentin dazwischenredet, würde die andere Landtagspräsidentin sagen …
Ich denke, einer Verantwortung kann sich niemand entziehen und wenn wir unsere Verantwortung dort sehen, dass wir die Bundeswehr während des Unterrichts nicht an den Schulen haben wollen, dann ist das unser gutes Recht.
Wir können da auch wirklich drüber diskutieren, aber wir müssen uns nicht beschimpfen lassen.
Die Bundeswehrmarine schwimmt nicht, die Helikopter und Eurofighter fliegen nicht und die Transportmaschinen transportieren nicht.
Unter diesen Umständen einer nicht so recht einsatzfähigen Armee ist es meiner Fraktion sehr wohl bewusst,
dass die Bundeswehr dringend Spezialisten sucht, die entweder in der Lage sind, mit dem Chaos umzugehen, oder Spezialisten, die eben Helikopter zum Fliegen bekommen oder Panzer zum Fahren.
Aber diese Nachwuchsspezialisten dürfen nicht in den Schulen während der Unterrichtszeit gesucht werden, sie dürfen nicht innerhalb des Unterrichts,
sondern auf den Berufsinformationsveranstaltungen gesucht werden.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Suche nach minderjährigen Bundeswehrspezialisten während der Unterrichtszeit einzustellen.
Wir tragen den Verstoß Deutschlands gegen die UNKinderrechtskonvention nicht mit. Wir verurteilen die Rekrutierung von Minderjährigen durch die Bundeswehr in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
und besonders an den Schulen.
Selbstverständlich verstößt Deutschland gegen die UNKinderrechtskonvention.
1.500 Minderjährige wurden im letzten Jahr
in Deutschland rekrutiert.
Alle Eltern achten,
alle Eltern achten auf ihre Kinder, Herr Liskow.
1.500 17-Jährige sind im letzten Jahr von der Bundeswehr rekrutiert worden.
Danke.
Wenn von Ihnen das Argument angeführt wird, dass Jugendoffiziere doch gar nicht für die Bundeswehr im Unterricht werben, dann frage ich Sie, ob das Auto mit dem Logo der Bundeswehr, ob die Uniform des Jugendoffiziers mit dem Logo der Bundeswehr,
ob die Informationsmappen für die Schüler mit dem Logo der Bundeswehr, ob die Kugelschreiber mit dem Logo der Bundeswehr, ob die Visitenkarten des Jugendoffiziers, die an alle Schülerinnen und Schüler verteilt werden, selbstverständlich mit dem Logo der Bundeswehr, ob das alles keine Werbung ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, außerhalb des Unterrichts können sie das tun, selbstverständlich, außerhalb des Unterrichts.
Warum unterstützt die Landesregierung im Rahmen der politischen Bildung durch einen Freifahrtschein die Bundeswehr
und warum tut man sich so schwer, die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung in den Unterricht zu lassen? Die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung darf momentan nicht in den Unterricht.
Herr Minister hatte im Ausschuss vor mehreren Wochen gesagt, das wäre eine Doppelfinanzierung. Der Lehrer wird finanziert über das Weiterbildungsförderungsgesetz. Würde die Vereinigung für Politische Bildung dann auch finanziert werden, wäre das eine Doppelfinanzierung.
Der Jugendoffizier erhält auch Sold für seine Tätigkeit.
Und es ist genauso eine Doppelfinanzierung, denn die Lehrkraft muss während des Besuches des Jugendoffiziers anwesend sein.
Selbstverständlich ist es auch verfassungsrechtlich zulässig, dass der Jugendoffizier unterrichtet, obwohl oder gerade weil die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Aber der Jugendoffizier muss bei seinem Unterricht die notwendige Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern beachten.
Wer von Ihnen, wer von den Lehrkräften kennt denn bei jeder Schülerin, bei jedem Schüler die Erziehungsvorstellungen der Eltern?
Da man dies gar nicht alles kennen kann, allein schon deshalb ist es unangebracht, den Lehrerinnen und Lehrern diese hohe Verantwortung aufzubürden,
allein genau auf diese Neutralität und Toleranz zu achten. Niemand der Jugendlichen, Herr Minister – und das ist unser Hauptkritikpunkt –, kann sich derzeit den Unterrichtsbesuchen der Bundeswehr entziehen.
Denn – so besagt es die Handreichung zur Kooperationsvereinbarung – Veranstaltungen mit Jugendoffizieren an Schulen gelten als regulärer Unterricht. Und wieder bleibt es dann eben an der Lehrkraft hängen, den Beutelsbacher Konsens zu beachten, dass die Ausgewogenheit im Unterricht da ist.
Jeder Schüler muss hin, keiner kann weg. Lediglich für Besuche bei Bundeswehreinrichtungen wird den Eltern eine Möglichkeit gegeben, ihr Kind nicht dorthin zu schicken.
Ich zitiere aus der Handreichung zur Kooperationsvereinbarung: „Besuche von Bundeswehreinrichtungen fallen generell unter die Verwaltungsvorschrift ‚Lernen am anderen Ort‘ … Die Teilnahme ist Schülerinnen und Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr möglich. Vorab ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen … Sollten im Einzelfall Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte dem Besuch der Einrichtung nicht zustimmen, nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht von Parallelklassen teil.“ Ende des Zitats. Das gilt nur für die Besuche bei der Truppe.
Sehr geehrte Damen und Herren, niemand überprüft, ob die Eltern überhaupt diese Einverständniserklärung erhalten, niemand überprüft, ob und in welchem Umfang sichergestellt wird, dass die Lehrkraft zur Veranstaltung der Bundeswehr einen weiteren externen schulischen Kooperationspartner zum Unterricht hinzuzieht, so, wie es in der Handreichung steht. Wir haben keine Kooperationsvereinbarungen mit Friedensinitiativen, wir haben nur eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr,
und das zeigt, wie interessengeleitet und einseitig das ist.
Sehr geehrter Herr Minister, kündigen Sie die Kooperationsvereinbarung! Die macht Ihnen nur Ärger und eingehalten wird sie auch nicht. Denn laut Kooperationsvereinbarung müssen die Bildungsangebote im „Mitteilungsblatt“ und in den Onlinemedien des Bildungsministeriums veröffentlicht werden. Aber die Antwort auf meine Kleine Anfrage lautet hierzu: „Die Landesregierung veröffentlicht die dem Kooperationsvertrag entsprechenden Bildungsangebote auf Anfrage. Für den genannten Zeitraum lagen keine Anfragen vor.“ Ende des Zitats. Dies wird nicht eingehalten, dann kann es auch weg.
Und weiter gehts: Laut Kooperationsvereinbarung muss jeweils zum Schuljahresende ein schriftlicher Bericht der Jugendoffiziere an das Bildungsministerium erfolgen. Zum Beispiel fragte ich im April 2014 nach dem Bericht für das Schuljahr 2012/2013. Die Antwort des Ministeriums: „Für den aufgeführten Zeitraum liegt kein Bericht vor.“ Wieder nicht gemacht, kann auch weg.
Nächster Punkt: Die Kooperationsvereinbarung sieht regelmäßige Gespräche der Jugendoffiziere mit den Leitern der Schulbehörden oder einem beauftragten Vertreter zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung vor. Dazu antwortet mir die Landesregierung: „Regelmäßige Gespräche mit den jeweiligen Schulamtsleiterinnen und Schulamtsleitern haben nach Rückmeldung des zuständigen Jugendoffiziers in den aufgeführten Schuljahren nicht stattgefunden.“ Wieder nicht gemacht, kann also weg.
Dann besagt die Kooperationsvereinbarung aber auch noch, dass Jugendoffiziere in die Aus- und Fortbildung von Referendaren eingebunden sind. Und jetzt vermuten Sie schon richtig, denn die Antwort zu dieser Frage lautet, „der Landesregierung (liegen) keine Informationen vor, ob Jugendoffiziere in die Aus- und Fortbildung von Referendarinnen und Referendaren sowie Lehrkräften eingebunden waren“. Das wird nicht erfasst, und das nicht nur, obwohl es in der Kooperationsvereinbarung steht, sondern die Fachaufsicht für Aus- und Fortbildung liegt beim Bildungsministerium.
Die Regierung kommt nicht hinterher mit dem Einhalten der Kooperationsvereinbarung. Dann kann man sie einfach auch lassen. Sie hat sich verpflichtet, die Kooperationsvereinbarung zu erfüllen, aber diese selbst gestellte Pflicht wird nicht erfüllt, und dann ist es doch besser, ehrlich zu sein, die Vereinbarung zu kündigen, die Jugendoffiziere, die Karriereberater an die Berufsinformationsmessen zu holen, die Vereinigung für Politische Bildung in den Unterricht.
Es ist an der Zeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich bitte vor, wir haben das Jahr 2018.
Wir sind also zwei Jahre weiter, Herr Reinhardt. „C wie Zukunft“, da sind Sie spitze drin.
Darum geht es jetzt nicht, sondern um das, was ich jetzt sage.
2018, das Netz der staatlichen Schulen ist fast aufgelöst.
Ihre Kinder und Enkelkinder können nicht mehr verlässlich an einer Schule angemeldet werden, denn die örtlichen Zuständigkeiten sind aufgehoben. Die Kreise und kreisfreien Städte können ihren ÖPNV nicht mehr steuern. Schulentwicklungspläne gehören der Vergangenheit an, und ob die Schule Ihres Kindes länger als ein Jahr Bestand hat, wüssten Sie bei der Einschulung dann auch nicht mehr. Welche und wie viele öffentliche Schulen es gegenwärtig und künftig gibt, steht in den Sternen, denn auch die Schuleinzugsbereiche sind pfutsch. Die meisten Kinder besuchen allerdings Schulen in freier Träger
schaft, die sich inzwischen in Klein-Kleckersdorf, in Kleckersdorf-Ausbau und in Kleckersdorf-Meierei gegründet haben,
Die Eltern erhalten für jedes Kind, das eine freie Schule besucht, 150 Euro im Monat Schulgeld. Allerdings sind dann das Landeskriminalamt und der Landesrechnungshof in der Spur und fühlen dem Bildungs- und dem Finanzministerium wegen der Verschwendung von Steuermitteln auf den Zahn.
So würde die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpom- mern aussehen,
wenn dieser Antrag heute angenommen werden würde.
Das glaube ich allerdings nicht...
Ja, es gibt immer einen Klassenclown.
Das glaube ich allerdings nicht, da in diesem Antrag kein Adressat zu finden ist, der all die genannten Forderungen erfüllen soll. Ich glaube auch, dass kein Kreis, keine kreisfreie Stadt und keine Landesregierung dazu bereit sind, diese Forderungen umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den einzelnen inhaltlichen Punkten des Antrages: Ziffer I des Antrages stützt sich auf die Gutachten, deren Grenzen bereits in der vergangenen Landtagssitzung für eine lebhafte Diskussion sorgten. Um aber nochmals diese Gutachten, die lediglich für den Landkreis Vorpommern-Rügen erstellt worden sind, ins Gedächtnis zu rufen, möchte ich dann doch eine Episode daraus erwähnen. Es geht hier um die Einhaltung der Fahrzeit von 40 Minuten von der Haustür zur Schultür für die Grundschüler. Die Gutachter betonen, dass bei 79 Prozent der untersuchten Strecken die Fahrzeit der Schülerinnen und Schüler bei 30 Minuten liegt und dies sei, ich zitiere, „nahe an der Obergrenze von 40 Minuten“. Ende des Zitats. Wenn also die Fahrzeit mit 10 Minuten unterschritten wird, liegt man nahe an der Obergrenze? Nein, dann liegt man genau 25 Prozent darunter! Aber die Autoren machen selbst für diese relativ kurze und überhaupt nicht kritikwürdige Fahrzeit Verbesserungsvorschläge, die zu einer Verringerung der Fahrzeit von 30 auf 28 Minuten – also 2 Minuten weniger – führen. Das steht in dem Gutachten. Das nenne ich dann effizient und auch einen wirklichen Verbesserungsvorschlag!
Ziffer II bringt im ersten Punkt nicht nur,...
Nein, es geht nicht um Durchschnittswerte.
... nicht nur mehrere Zuständigkeiten durcheinander, sondern vermischt den Rechtsanspruch der Eltern auf Beschulung ihres Kindes an einer öffentlichen Schule mit dem Recht von Eltern, eine Schule in freier Trägerschaft wählen zu können. Für die Erfüllung der Schulpflicht ist der Staat aber nur verpflichtet, staatliche Schulen vorzuhalten. Allein dafür ist der Staat verantwortlich und so soll es auch bleiben, denn dieser Rechtsanspruch ist normiert.
Der Schulweg ist ebenfalls normiert und der Maßstab dafür ist, dass er zumutbar ist. „Zumutbar“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und hierzu gibt es mehrere Urteile, die alle im Einzelfall entscheiden, was „zumutbar“ für den jeweiligen Schüler ist. Dazu zählt nämlich nicht nur die Schulwegdauer, sondern auch, ob die Straßen befestigt sind, ob es Fußwege gibt, ob Beleuchtungen vorhanden sind, ob es einsehbare oder nicht einsehbare Kreuzungen gibt, ob es kurvenreiche Straßen gibt. Das zählt alles dazu. Das ist bis jetzt Aufgabe der Kreise und so soll es auch bleiben, denn diese eben genannten Besonderheiten bedürfen gegenwärtig und auch künftig einer Einzelfallentscheidung.
Die weiteren Forderungen dieses Punktes würden das Szenario, das ich zu Beginn schilderte, Realität werden lassen: keine Schuleinzugsbereiche, keine örtlich zuständigen Schulen, keine Schulentwicklungsplanung, keine Steuerung des ÖPNV.
Sehr geehrte Damen und Herren, dem zweiten Unterpunkt von Ziffer II „Schulstandorte sichern“ könnten wir sofort zustimmen, allerdings nur dem Unterpunkt des Unterpunktes a des Unterpunktes 2 unter der Ziffer II. Dort heißt es, ich zitiere: „Zur Sicherung der Schulstandorte werden die Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen folgendermaßen gesenkt: – Grundschule: von 20 auf 15 Schülerinnen und Schüler“. Ende des Zitats. So steht es also im Text dieses Antrages vom 25. Mai 2016.
Bereits am 4. Januar 2016 konnte man bei NDR 1 Radio MV hören und lesen, ich zitiere: „Mecklenburg-Vorpommern kämpft weiter mit den Folgen des Geburtenknicks. Fast jede dritte Grundschule im Land bringt nicht die nötige Schülerzahl in den Einstiegsklassen auf. Das geht aus einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor … Das heißt, an Einzelstandorten kommen oft nicht die an sich nötigen 20 Schüler zusammen, um überhaupt eine erste Klasse aufzumachen.“
Wir fürchten „um den Bestand vieler kleinerer Schulen vor allem auf dem Land. Die Vorgaben für die Mindestschülerzahlen müssten dringend gesenkt werden, von 20 auf 15, fordert Oldenburg“. Ende des Zitats.
Sie können jetzt sicher nachvollziehen, dass ich die Forderung meiner Fraktion, die wir bereits vor einem halben Jahr veröffentlicht haben, gut finde. Was ich nicht gut finde, ist das Bedienen an Vorschlägen anderer, die man sich dann ungefragt zu eigen macht.
Gern hätte meine Fraktion ihrer eigenen Forderung zugestimmt, aber leider ist es nicht möglich, die klitzekleinen Kuller eines Unter-Unter-Punktes abzustimmen, denn auch mit den nächsten Kullerchen können wir uns nicht anfreunden.
Keine der in meiner Kleinen Anfrage aufgeführten Gesamtschulen und auch kein Gymnasium hatten weder in der Vergangenheit noch haben sie künftig Sorgen, die Schülerzahlen für die Klassenstufe 7 zu erreichen. Sie liegen weit darüber. Deshalb ist es unserer Ansicht nach nicht notwendig, hier die Mindestschülerzahlen abzusenken.
Der dritte Unterpunkt des Antrages „Schülerbeförderung optimieren“ verlangt teilweise etwas, was bereits gang und gäbe ist. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen sich bei Schülerbeförderung abstimmen und dazu soll das Land sie verpflichten. Bereits heute erfüllen die Planungsträger den Paragrafen 107 des Schulgesetzes. Benachbarte Kreise sprechen sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung ab, so, wie es im Schulgesetz steht, allerdings nur die, die auch benachbart sind, denn der Landkreis Nordwestmecklenburg muss sich nicht mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald absprechen, da zwischen ihnen keine Schülerbeförderung optimiert werden kann. Für die Reduzierung der Wegezeiten, also mehr Angebote oder andere Angebote zu den Schulen vorzuhalten, ist nicht das Land zuständig, sondern der Kreis. Das wird auch gemacht und das nennt sich freigestellter Schülerverkehr.
Der nächste Punkt des Antrages sieht die Anbindung von Radwegen an die Schulen innerhalb eines Schuleinzugsbereiches vor. Diese Schuleinzugsbereiche haben Sie aber im Antrag vorher schon weggebügelt, die gibt es ja gar nicht mehr, weil sämtliche Planungsgrößen durch diesen Antrag abgeschafft werden. Selbstverständlich benötigt Mecklenburg-Vorpommern ein noch besseres Radwegenetz. Aber zum einen kann dies nicht durch ein einziges Merkmal der Erreichbarkeit der Schulen entwickelt werden und zum anderen muss man zum Beispiel auch zwischen straßenbegleitenden Radwegen, also entlang der Bundes- und Landesstraßen, für die das Land zuständig ist, und touristischen Radwegen, auf die die Kommunen ihre Priorität setzen, unterscheiden.
Wir brauchen kommunale Radwegekonzepte, aber diese zu erstellen, ist Aufgabe der Kommunen. Das gehört zur kommunalen Selbstverwaltung, und man muss es auch schon deshalb in der Hand der Kommune lassen, weil zum Beispiel die Unterhaltung eines fünf Kilometer langen Radweges in einem Zeitraum von 20 Jahren 1 Million Euro kostet. Also müssen die Kommunen entscheiden, wozu sie finanziell in der Lage sind – 1 Million Euro für Radwege oder 1 Million zum Erhalt der öffentlichen Schulen oder jeweils eine halbe Million für beide. Radwege sind immer richtig und wichtig, haben aber mit dem Entfernungs- und Erreichbarkeitsproblem nichts zu tun, denn sechs Kilometer sind immer sechs Kilometer, egal, ob ich sie mit dem Rad oder mit dem Bus fahre.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schätze die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die in Schulen in freier Trägerschaft arbeiten. Genauso schätze ich aber die Arbeit der über 10.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und ich werde diesen Lehrerinnen und Lehrern niemals erklären, warum Schulen in freier Trägerschaft
bessergestellt werden sollen als öffentliche Schulen. Der Antragstext lautet, ich zitiere: „Das Land trägt die Schulgeldkosten für eine Schule in freier Trägerschaft bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro pro Monat, wenn dadurch lange Wegezeiten zu einer staatlichen Schule vermieden werden können.“ Ende des Zitats.
Ich bekäme in den kommenden fünf Jahren für meinen Sohn Schulgeld in Höhe von 9.000 Euro, wenn er eine Schule in freier Trägerschaft besuchen würde, denn diese ist näher an unserem Wohnort als die staatliche örtlich zuständige Schule, die er besucht. Dieses Geld will ich weder als Mutter haben, noch wollen wir es als Fraktion auszahlen. Wer sich dafür entscheidet, sein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten zu lassen, hat dafür seine Gründe und kann dies selbstverständlich tun, trägt dann aber auch die Verantwortung und die Kosten.
Meine Fraktion möchte weder für das Schulgeld der Eltern aufkommen, deren Kinder freie Schulen besuchen, noch möchten wir die Schulentwicklung des Landes zerstören. Wir möchten eine kostenlose Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler, deren Weg zur örtlich zuständigen öffentlichen Schule führt, unabhängig von der bisherigen Kilometerbegrenzung. Wir möchten ein dichtes Schulnetz in allen Bereichen des Landes und wir möchten Schulstandorte erhalten. Da dies aber alles mit diesem Antrag nicht möglich ist, lehnen wir ihn ab.
Er verwechselt Dreiklang mit Musik.)
Gehen Sie neue Wege! Eine Alternative könnte beispielsweise eine Energiepartnerschaft mit Russland sein.
Nutzen Sie viel stärker als bisher den Russlandtag in Mecklenburg-Vorpommern, um Kooperationen auf dem Energiesektor zu schließen!
Setzen Sie sich für eine Verstaatlichung des Energiesektors ein und stellen Sie ihn auf möglichst regionaler Grundlage auf!
Verlassen Sie alte Denkmuster und stellen Sie unter Beweis, dass Ihnen unsere Heimat mehr wert ist als der Raubbau an Natur und Umwelt!
Prüfen Sie, wie in Punkt 2 unseres Antrages gefordert, ob die Zuordnung der Friedländer Großen Wiese zum Naturpark Stettiner Haff und die gleichzeitige Erklärung zum Schutzgebiet die beabsichtigte Errichtung des Windparks unterbindet!
Leiten Sie eine Wende in der Energie- und Umweltpolitik ein!
Beginnen Sie jetzt und schützen Sie die Friedländer Große Wiese!
Ich beantrage namentliche Abstimmung.
Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und das ist der Dreiklang.)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inklusion haben wir dann erreicht, wenn wir diesen gesonderten und sehr speziellen Begriff gar nicht mehr benötigen. Dazu kann die Bildung ihren Teil beitragen, aber wir dürfen nicht die anderen Bereiche unseres Zusammenlebens vergessen, die auch ihre Strategien festlegen müssen. Bildung ist lediglich ein Puzzleteilchen, die anderen müssen folgen, um das gesamte Puzzle zu einem Bild, zu einem neuen Bild zusammenzufügen. Zwar verbringen Kinder und Jugendliche 15 bis 18 Jahre lang einen sehr großen Teil ihres Tages, ihres Lebens in den Kindertagesstätten und Schulen, fast 20 Jahre werden sie ununterbrochen unterrichtet, gefördert, erzogen, diese Zeit gibt es nur ein einziges Mal in ihrem Leben, aber dennoch sind in dieser Phase auch weiterhin die Eltern für ihre Kinder verantwortlich, müssen auch sie ihre Kinder auf dem Weg in das Leben begleiten und unterstützen.
In diesen knapp 20 Jahren müssen die Kinder die Kitas und Schulen mit einem Bus erreichen und sie müssen Etagen in den Gebäuden überwinden, sie müssen barrierefrei auf die Toilette kommen und ohne Schwellen in ihre Klassenräume gelangen. Türen müssen sich für sie öffnen und am Ende des Tages müssen sie in den Schulbus einsteigen können, denn neben dem Recht auf freien Zugang zu den Bildungsangeboten fordert die UNBehindertenrechtskonvention auch folgende Grundrechte für Menschen mit Behinderung ein: Sie müssen sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen bewegen können, sie müssen einen barrierefreien Zugang zu Informationen erhalten und sie sollen ein selbstbestimmtes Leben in einer Gemeinschaft führen.
Davon allerdings ist Deutschland, davon ist auch Mecklenburg-Vorpommern noch entfernt. Aber uns ist mit der Inklusionsstrategie in mühevoller Kleinarbeit, in nervenaufreibender Diskussion und Auseinandersetzung ein erster wichtiger Beitrag dazu gelungen, uns ist damit ein Wandel im Schulsystem gelungen. Wir haben eine Orien
tierung erarbeitet, die den Kindern ein behutsames und schrittweises gemeinsames Lernen ermöglicht, die den Eltern die Chance bietet, den Weg ihres Kindes selbst zu entscheiden. Eltern sollen entscheiden dürfen, wie ihr Kind lernen soll, in welchem Umfeld es welche Schritte in sein Leben geht. Gleichzeitig ermöglichen wir den Schulen, ihren Weg ebenfalls selbstbestimmt gehen zu können, genauso selbstständig wie die Eltern und Kinder, einen Weg also, der weder die Kinder noch die Eltern oder die Lehrkräfte überfordert. Es ist eine Strategie auf Sicht, die auch berücksichtigt, dass weite gesellschaftliche Bereiche weder inklusiv noch integrativ, noch barrierefrei gestaltet sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns hat sich bei den unendlich vielen Beratungen stets die Frage gestellt, wo eine inklusive Schule beginnt und wo Augenwischerei anfängt. Ist es allein der Elternwille, das Kind gemeinsam beschulen zu lassen, von dem wir uns leiten lassen sollten, oder haben genau diese Eltern nicht auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention die Möglichkeit, gar das Recht, ihr Kind in einem geschützten eigenen Raum beschulen zu lassen? Niemand von uns darf Eltern vorschreiben, was das Beste für ihr Kind ist. Eltern sollen entscheiden dürfen, Eltern sollen wählen dürfen, wie sie gemeinsam mit ihrem Kind ihr – ich betone „ihr“ – Familienleben gestalten.
Mecklenburg-Vorpommern ist einmal einen übereilten, unvorbereiteten vermeintlichen Inklusionsweg gegangen. Der war nicht nur holprig, er war eine Sackgasse mit schmerzhaften Erfahrungen und Einschnitten für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Auch diese Fehlentwicklungen des verpatzten Inklusionsstartes 2009 galt es zu heilen. Und dass es nicht ganz so einfach ist, denn Neuerungen, Veränderungen benötigen immer Akzeptanz, das ist verständlich, und Akzeptanz setzt Verständnis und Verstehen voraus.
Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, das verdeutlichte auch die Anhörung: Inklusion? Ja, aber … Gemeinsamer Unterricht? Ja, aber … Auflösung der Förderschulen? Ja, aber … Diese Einwände, die teilweise verständlich sind, sind Ausdruck von Angst, von dem Gefühl der Überforderung und von dem Gedanken der Anzuhörenden, das nun auch noch alles, möge dieser Kelch doch wenigstens diesmal an uns vorübergehen. Ich kann es verstehen, denn zu oft wurde in den vergangenen Jahrzehnten am Bildungssystem herumgeschraubt, gebastelt, Neues eingeführt und wieder zurückgenommen. Bewährtes wurde über den Haufen geworfen, um dann doch nach Jahren wieder mühselig das über den Haufen Geworfene als absolute Neuerung einzuführen. Zu viel mussten Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte schon mitmachen. Und nun auch noch das, nun noch die Inklusion! Ein Wort, das nicht einmal im Duden steht, das vor zehn Jahren noch niemand kannte, bewegt so sehr die Gemüter. Das Einzige, was wir bisher mit „inklusiv“ verbanden, war das Rundum-sorglos-Paket im Urlaub.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Strategie ist ein Kompromiss. Meine Fraktion hat einige ihrer Forderungen zurückgestellt, weil beide oder einer der beteiligten Partner diese nicht mittragen konnten. Andere Inhalte von uns wurden übernommen, weil beide oder einer der beteiligten Partner ihre Forderungen zurückgestellt haben. Jeder hat gegeben, jeder hat bekommen. Auch wenn wir zeitweise über einzelne Worte gestritten haben, haben wir uns geeinigt, geeinigt für die Kinder,
geeinigt für die Eltern und geeinigt für die Lehrkräfte, weil wir die Strategie für ein gemeinsames Lernen erarbeiten wollen. Das ist gelungen und ein bisschen stolz können wir darauf sein.
Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion vor allem bei den Mitgliedern der Experten- und Begleitgruppe bedanken, ohne die wir heute nicht mit unserer Strategie im Landtag stehen würden, und selbstverständlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulabteilung im Bildungsministerium, die bis zur letzten Minute die Änderungen eingearbeitet haben, die sich durch die Anhörung ergeben haben. Schrittweise werden wir uns einem landesweiten flächendeckenden und zuverlässigen gemeinsamen Lernen nähern, für das aus meiner Sicht hauptsächlich drei Maßnahmen relevant sind:
Erstens. Es werden alle Lehrkräfte qualifiziert fortgebildet und damit macht das inklusive Lernen vor keiner Schulart halt. Von der Grundschule über das Gymnasium bis zu den beruflichen Schulen erhalten alle zusätzlichen Lehrkräfte und Erzieher eine zusätzliche Förderung für Kinder und Jugendliche mit Lernschwächen oder mit Begabungen.
Hier noch einmal, Frau Berger: Das eine ist die Unterrichtsversorgung für Grund-, Zusatz- und Anrechnungsbedarf, und das andere ist der Paragraf 9 Absatz 6 der Unterrichtsversorgungsverordnung, aus dem ich jetzt zitieren möchte: „Im Rahmen der ,Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020‘ werden schrittweise bis 2020 mindestens 240 Stellen bereitgestellt. Davon werden durch den Landeshaushalt spätestens zum Schuljahr 2017/2018 mindestens 100 Stellen für die Umsetzung der Inklusion zur Verfügung gestellt.“ Ende des Zitats.
Es ist also wichtig, erst zu lesen, dann nachzudenken, und anschließend, Frau Berger, eine Pressemitteilung zu verfassen.
Der zweite Punkt ist der, dass wir zusätzliche Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit starken Verhaltensauffälligkeiten schaffen werden, um sie künftig besser zu fördern. Damit nehmen wir Überforderungen aller Beteiligten zurück und schaffen für sie bessere Lernbedingungen.
Und drittens werden wir an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen flexible Bildungsgänge einrichten, weil es immer Kinder und Jugendliche geben wird, die eine zusätzliche spezialisierte Unterstützung benötigen, um dann wieder Fuß zu fassen und anschließend weiter gemeinsam mit den anderen zu lernen.
Sehr geehrte Damen und Herren, unterschiedlicher können bildungspolitische Auffassungen zwischen SPD und CDU sowie LINKE oft gar nicht sein, aber trotz der unterschiedlichen Ansichten haben wir für das gemeinsame Lernen eine gemeinsame Position gefunden. Sie sehen also an unserem Beispiel, dass Inklusion gelingen kann. Wir haben es vorgemacht. Machen Sie mit und stimmen der Unterrichtung zu!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich falle mal gleich mit der Tür ins Haus: Meine Fraktion lehnt diesen Antrag ab,
denn wir wollen
erstens, dass die Landkreise die Planungsträger der Schülerbeförderung bleiben,
zweitens, dass die Schulentwicklungsplanung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise ist und bleibt,
drittens, dass die Kinder und Jugendlichen kostenlos zu ihrer örtlich zuständigen Schule fahren können, unabhängig von einer willkürlichen Eingrenzung auf zwei beziehungsweise vier Kilometer,
viertens, dass die Schülerinnen und Schüler kostenlos zu jeder öffentlichen, nicht örtlich zuständigen Schule befördert werden, wenn diese näher am Wohnort liegt als die örtlich zuständige Schule,
fünftens, dass das Land den Kreisen und künftig auch,...
Bevor Sie, Frau Berger, dazwischenreden, wäre es oft angebracht zuzuhören,
damit man das vielleicht doch versteht.
… fünftens, dass das Land den Kreisen und künftig auch den kreisfreien Städten zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, damit Kinder weiterhin die gleiche öffentliche Schule besuchen, wenn ihre Eltern innerhalb des Landkreises umziehen und die 40- beziehungsweise 60-Minuten-Regelung nicht überschritten wird.
Sechstens möchten wir, dass das Land und nicht die Landkreise die Kosten für die Beförderung der Flücht
lingskinder zur Standortschule sowie die Fahrten der Jugendlichen zum Abendgymnasium trägt,
siebentens, dass alle Auszubildenden nicht nur ihre örtlich zuständige Berufsschule sowie die Landesfachklassen, sondern auch ihre Ausbildungsbetriebe kostenlos erreichen können.
Achtens wünschen wir uns, dass die zumutbaren Schulwegzeiten von 40 beziehungsweise 60 Minuten nicht überschritten werden.
Neuntens hoffen wir, dass die Bündnisgrünen nicht beständig die gute Arbeit der staatlichen Schulen negieren,
und zehntens, dass die Antragsteller die Schulgesetz- änderung vom Dezember 2015 zur Kenntnis nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Schulen in freier Trägerschaft heißen Schulen in freier Trägerschaft, weil sich diese Schulen in freier Trägerschaft befinden. Und deshalb können wir den ersten Antragspunkt nicht mittragen, weil es dort heißt, ich zitiere: „Der Landtag bekennt sich zu dem politischen Ziel, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert werden darf, das Recht auf freie Schulwahl wahrzunehmen.“ Ende des Zitats. Diese Aussage in Verbindung mit den Äußerungen von Frau Berger im „Nordkurier“ vom 9. April, dass das Land auch das Schulgeld – das Schulgeld! – für die Eltern übernehmen soll, deren Kinder eine nähergelegene Schule besuchen, die sich in freier Trägerschaft befindet, lässt mich daran zweifeln, dass es den Antragstellern auch um die 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler geht, die eine öffentliche Schule besuchen.
Dieser Antragspunkt steht nun wiederum im Gegensatz zur Überschrift „Ungleichbehandlung beenden“, denn die Bündnisgrünen wollen hier aus meiner Sicht eindeutig eine Ungleichheit herstellen, und zwar eine Ungleichheit zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen. Sie wollen schlicht eine Besserstellung von nahegelegenen freien Schulen gegenüber allen anderen öffentlichen Schulen im Land. Frau Berger, Sie erweisen den Schulen in freier Trägerschaft damit einen Bärendienst.
Auch der erste Punkt unter Punkt II würde eindeutig eine neue, eine weitere Ungleichheit herstellen, wenn wir ihn beschließen sollten. Die Antragsteller wollen nämlich nur jenen Schülerinnen und Schülern das Recht auf kostenlose Schülerbeförderung einräumen, die nicht die örtlich zuständige Schule wählen, sondern von der freien Schul- wahl Gebrauch machen. Hier gelten dann anscheinend nicht die zwei beziehungsweise vier Kilometer. Was ist jedoch mit allen anderen Kindern und Jugendlichen, die die örtlich zuständige Schule wählen und trotzdem keinen Fahrtkostenzuschuss erhalten, weil die Schule eben nicht zwei oder vier Kilometer weit entfernt ist? Für sie gelten die Kilometerregelungen, für die anderen nicht?
Zum Beispiel besuchen Kinder aus Rambow die örtlich zuständige weiterführende Schule in Dorf Mecklenburg, die knapp drei Kilometer entfernt ist. Für diesen Weg tragen die Eltern allein die Kosten in Höhe von 75 Euro monatlich, obwohl ihr Kind die örtlich zuständige weiterführende Schule besucht. Wenn diese Kinder aber die Schule in Wismar besuchen würden, würden sie – nach Logik der Bündnisgrünen – komplett kostenlos an der Schülerbeförderung teilnehmen. Das bedeutet, dass die Eltern 75 Euro sparen und die Kinder eine Stunde zusätzlich ohne Not unterwegs wären, Hauptsache kostenlos.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung mit den Kindern und Jugendlichen, die die örtlich zuständige Schule besuchen?
Frau Berger, wie viele Schulen müssten geschlossen werden, wenn – wie in dem Text von der Uni Greifswald vorgeschlagen – die Einzugsbereiche nur nach dem Kriterium der nächstgelegenen Schule zu bilden sind? Wo ist da Ihre Liste? Wo ist da ein Gutachten der Uni Greifswald? Ich frage mich ohnehin, ob die Planung des Landkreises Vorpommern-Rügen nur nach diesem einen Kriterium – der Kürze des Schulweges – von Ihnen gemessen wird. Die Einzugsbereiche haben auch das Ziel, eine regional gleichmäßige flächendeckende Versorgung mit Schulstandorten zu gewährleisten.
Auch der zweite Antragspunkt ruft zu einer weiteren Ungleichbehandlung auf, denn für kreisfreie Städte müssen, wenn das Land diese Regelung nicht kippt, die Mindestentfernungen gelten, und das setzt voraus, dass Schuleinzugsbereiche gebildet werden, so, wie es jeder Landkreis seit Jahrzehnten tut.
Unabhängig von der Bildung von Schuleinzugsbereichen, die für die Planung notwendig sind, weil sonst weder entwickelt noch geplant werden kann, fordern wir die Abschaffung der 2- beziehungsweise 4-Kilometer-Regelung. Jedes Kind hat das Recht, kostenlos zur örtlich zuständigen Schule zu kommen, unabhängig von der Entfernung.
Im Punkt 3 widersprechen Sie Ihrem ersten Punkt und beachten nicht, dass es eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise ist, die Schulentwicklungsplanung aufzustellen und die bisher geltenden Entfernungen für eine kostenlose Schülerbeförderung zu berücksichtigen. Dafür gibt es, wie Herr Butzki bereits ausführte, Bildungsausschüsse, dafür gibt es Kreistage, die in der Pflicht sind, darauf zu achten.
Und ganz doll enttäuscht bin ich vom Antragspunkt III, denn der zeugt schlicht von Unkenntnis. Ich zitiere: „ein preisgünstiges Azubi-Ticket für die Wege zur Berufsschule“, das „für die Dauer der Berufsschulpflicht … kostenlos“ sein soll. Zitatende. Die Fahrt der Berufsschülerinnen und Berufsschüler hat kostenlos zu erfolgen, die zusätzlichen Kosten trägt das Land. Diese Forderung konnten Sie sich aber nicht stellen, weil Sie sich dann eine linke Position zu eigen gemacht hätten. Und deshalb drehen Sie eine Pirouette und können sich nicht entscheiden, …
Herr Saalfeld, schön zuhören!
… können sich nicht entscheiden, ob kostenlos oder preisgünstig. Und Sie beweisen, dass Sie nicht wissen, wie die Berufsschulpflicht in Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist.
Ein Auszubildender ist nur solange ein Auszubildender, solange er ausgebildet wird.
Die Berufsschulpflicht – und hier verwechseln Sie et- was – endet in den Fällen, in denen das 18. Lebensjahr bereits vollendet ist, aber die Erstausbildung noch nicht beendet wurde, ebenfalls erst mit der Beendigung der Ausbildung,
egal, wie alt dort der Auszubildende ist.
Hier lohnt sich ein Blick ins Schulgesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Einhaltung der rechtlich normierten Beförderungsdauer von 40 beziehungsweise 60 Minuten spielt in diesem Antrag überhaupt keine Rolle, schade, und das, obwohl doch gerade das Forschungsprojekt des Lehrstuhls für Regionale Geografie an der Universität Greifswald diese Fahrtdauer im Landkreis Vorpommern-Rügen kritisiert.
Und da habe ich eine Frage: Ist es eine Studie von Ihnen oder ist es ein Forschungsprojekt der Universität Greifswald? Ich möchte mal aus dem Gutachten zitieren: „Das vorliegende Gutachten hat seinen Ursprung in einem Forschungsprojekt des Lehrstuhls für Regionale Geographie an der Universität Greifswald“
„zur Infrastrukturentwicklung des ländlichen Raumes Mecklenburg-Vorpommerns. In dessen Rahmen soll die Standortstruktur und Entwicklung des regionalen Schulwesens untersucht werden. Es ist geplant, die Ergebnisse sowohl für Lehrveranstaltungen zu nutzen als auch zu veröffentlichen. Als das Projekt im Sommer 2015 in einem fortgeschrittenen Planungsstadium war, trat Frau Ulrike Berger von der Landtagsfraktion von ,Bündnis 90/ Die Grünen‘ mit der Bitte um Auskunft über den gegenwärtigen Status des landeseigenen Bildungswesens an den Lehrstuhl heran. Nach der Präsentation des bis dahin erarbeiteten Materials bot Frau Berger eine finanzielle Unterstützung des Projektes an, mit der Bitte um eine beschleunigte Fertigstellung.“ Ende des Zitats.
Ich möchte wissen, ob es Studien sind, die Sie in Auftrag gegeben haben, wie Sie heute betont haben, auch gegenüber der Presse, oder ob es ein Vorschussprojekt gewesen ist
oder immer noch ist, von dem Sie einen Teil für sich beanspruchen.
Wo da eine Grenze ist, das obliegt nicht mir, das dann zu klären.
Wo das Problem ist? Dass es nicht eine von Ihnen in Auftrag gegebene Studie ist, Frau Berger, so, wie Sie es ständig behaupten. Es ist ein Forschungsprojekt der Uni Greifswald.
Es ist eine nicht von Ihnen in Auftrag gegebene Studie.
Ohne Sie gäbe es sie nicht? Ohne Sie hätten die nicht schon angefangen, 2013 dieses Forschungsprojekt zu machen?
So etwas nennt man Kooperation.
Als dann 2015 Frau Berger kam, als wir in einem fortgeschrittenen Planungsstadium waren …
Ja, Planungsstadium.
Woher haben Sie denn bis dahin das Geld genommen, wenn Sie keins hatten, Herr Saalfeld?
Leider ist bei dem Gutachten nicht zu erkennen, ob es sich bei den 21 Prozent der Fälle, in denen die Schulwegzeit überschritten wird, um die örtlich zuständigen Schulen handelt, ob es öffentliche Schulen sind oder ob die Strecke vom Wohnort zu einer Schule in freier Trägerschaft gemessen wurde. Das ist aber auch egal, denn untersucht wurden lediglich der Hinweg, nicht aber die Rückwege. Für diese äußerten die Gutachter nur Vermutungen.
Besonders paradox ist es, gerade in dem Landkreis eine Untersuchung anzustellen, der keine Schülerbeförderung eingerichtet hat, sondern von sich behauptet, lediglich über einen Linienverkehr zu verfügen, in dem die Schülerinnen und Schüler mitfahren dürfen.
Nun wollen ja die Antragsteller eine weitere finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Schülerbeförderung, und das, obwohl der Gutachter in seinem „Epilog“ zu folgender Schlussfolgerung kommt, ich zitiere: „Ziel muss es nach Einschätzung des Autors … sein, das Prinzip der Mikromobilität für den Schulweg – also kurze Wege – zu verwirklichen. Die beiden Haupthindernisse, die diesem Ziel entgegen stehen, sind:
1. ein viel zu billiges vom Staat subventioniertes Ver
kehrssystem …
2. ein Verkehrssystem, das sehr hohe Geschwindigkei
ten erlaubt.
Die Ursache für diese staatliche Fehlentscheidung beruht auf dem Irrtum der ,Zeiteinsparung‘.“ Ende des Zitats.
Ich fasse zusammen: Das Verkehrssystem ist zu billig und man darf zu schnell fahren. Wenn das Land jetzt aber weitere Finanzen für die Schülerbeförderung aufbringen würde, was wir ja auch fordern, würde es aus Sicht der GRÜNEN noch billiger werden. Es würde weiter abrücken von der Mikromobilität, die kurzen Wege würden weiter werden und die weiten Wege noch weiter. Und wenn man dann auch noch langsamer fährt, würde der Weg nicht nur weiter werden, sondern länger dauern.
Es tut mir leid, dem kann meine Fraktion nicht zustimmen. Wir wollen kürzere Wege und eine kostenlose Schülerbeförderung zur Berufsschule. Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler die Busse zur örtlich zuständigen Schule umsonst nutzen können, unabhängig von der Entfernung. Inwieweit der vorliegende Antrag kostenlos war, kann ich nicht beurteilen, aber umsonst ist er allemal.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich verspreche, es geht ganz schnell.
Sie haben zum wiederholten Male auf die Schulgesetzänderung von 2010 abgestellt, als Sie gesagt haben, da gab es aber eine Beförderung für alle Schüler.
Erstens hatten wir 2010 keine freie Schulwahl für öffentliche Schulen, die ist ja erst mit der Gesetzesänderung gekommen, sodass man da natürlich auch für die Beförderung nichts regeln musste, weil es einfach nicht diese Möglichkeit gegeben hat. Und wenn Sie denn tatsächlich diese Schulgesetzänderung rückgängig machen wollen würden und wieder die von vor 2010 dafür haben wollen, dann sagen Sie auch klipp und klar, dass alle 11-/12Klässler und auch die 13-Klässler
nicht mehr kostenlos zum Gymnasium und nicht mehr kostenlos zum Fachgymnasium kommen, denn mit der Änderung des Schulgesetzes 2010 wurde die kostenlose Schülerbeförderung für 11- und 12-Klässler eingeführt.
Das ist dann aber auch etwas, was zur Wahrheit dazugehört und was Sie sagen müssen.
Und, Frau Berger, ignorieren Sie nicht einfach beständig unsere Anträge, unsere Änderungsanträge zum Haushalt! Wir haben genügend Anträge gestellt, was die Schülerbeförderung betrifft. Ignorieren Sie das nicht! Stellen Sie sich nicht hier hin und suggerieren, Sie sind die wahren Helden der Schülerbeförderung! Das ist nicht so! Sie übertreffen sich, Ihnen fehlt die Fachkenntnis, und wir müssen unsere Zeit damit verschwenden,
Ihnen Fachwissen beizubringen.
Darauf habe ich keine Lust mehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein mündlicher Tadel für den Bildungsminister Brodkorb und das Nachsitzen für die Lehrkräfte Mecklenburg-Vorpommerns – das sind die beiden Inhalte des heutigen Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unter dem überlasteten Begriff „Selbstständigkeit der Schulen“ sollen Lehrkräfte Girokonten anlegen dürfen, damit sie dann selbstständig und vor allem zusätzlich die Aufgaben der Schulträger erfüllen sollen. Zu viel wurde mit dem Totschlagargument von mehr Selbstständigkeit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulleitungen in den vergangenen Jahren aufgebürdet. Alles, was Geld kostet oder was kein anderer machen will, wurde den Schulen aufgehalst und stets mit der Floskel begleitet: Das erhöht die Selbstständigkeit der Schulen. Selbstständigkeit ist leider ein Pseudonym geworden für: Kein anderer will es machen.
Genauso verhält es sich mit dem Schulgirokonto. Wenn man es einführen will, muss man gegenüber den Lehrkräften und den Mitgliedern der Schulleitungen ehrlich sein und sagen, wenn ihr dieses Konto wollt, dann müsst ihr sämtliche Einzahlungen tätigen, alle Abrechnungen machen, ihr braucht einen Steuerberater und haftet für jegliche Unregelmäßigkeit.
Glauben Sie mir, dann hat sich die eine oder andere Zustimmung schon erledigt, denn ein Schulgirokonto erhöht genauso wenig die Selbstständigkeit von Schulen, wie ein fehlendes Konto die Selbstständigkeit begrenzt. Selbstständigkeit ist nämlich nicht von der Befugnis abhängig, ein Konto zu führen, sondern Selbstständigkeit ist abhängig von der Befugnis, Entscheidungen zu treffen
und diese auszuführen. Entscheidungen wie die Zusammensetzung der Klasse, die Klassengröße, die Gestaltung der Unterrichtsinhalte und die pädagogische Zielsetzung einer Klassenfahrt haben Einfluss auf die Selbstständigkeit von Schulen. Selbstständigkeit bedeutet also unter anderem, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Erlebnisse und Ausflüge zu planen, jedenfalls die, die zu planen sind, denn Überraschungen gibt es für die Lehrkräfte bei einer Klassenfahrt noch genügend.
Meine Fraktion will die Lehrerinnen und Lehrer aber vor einer weiteren, in diesem Falle bösen Überraschung bewahren. Wir wollen nicht, dass die Lehrkräfte vor der Fahrt zum Kassierer und nach der Fahrt zum Buchhalter werden, sondern dass weiterhin die Schulträger diese Verwaltungsaufgaben erledigen.
Der Paragraf 100 des Schulgesetzes definiert klar die Aufgaben der Lehrkräfte, ich zitiere: „Lehrerin oder Lehrer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer Schule selbstständig Unterricht erteilt. … Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten und erziehen in eigener pädagogischer Verantwortung.“ Ende des Zitats. Sie unterrichten und erziehen! Da steht nicht, dass Lehrkräfte im Nebenberuf Verwaltungsangestellte sind, es steht nichts davon, dass sie Treuhänder für Elterngelder oder entsprechende Sozialleistungen sind. Schulgirokonten erhöhen also nicht die Selbstständigkeit der Lehrkräfte, sondern ihre Mehrarbeit. Dass derzeit Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kindern und Jugendlichen notgedrungen als Sparkassenangestellte in die Bresche springen,
darf nicht dazu führen, ihnen auch noch diese Aufgabe per Gesetz überzuhelfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bündnisgrünen beklagen, dass gegenwärtig – ich zitiere aus der Antragsbegründung – „alle Fremdmitteleinnahmen und deren Ausgaben (zum Beispiel Elternbeiträge für Schul- fahrten, … EU-Mittel, … Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) entweder auf Privatkonten von Lehrern bzw. Lehrerinnen oder Eltern, auf Klassenkonten oder auf dem Konto eines Schulfördervereins oder über die zuständigen Ämter verwaltet werden.“ Ende des Zitats. Mal abgesehen davon, dass für EU-Mittel und für Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durchgängig von öffentlichen Trägern geführte Konten zwingend erforderlich sind, sagen die Antragsteller selbst, dass die zuständigen Ämter diese Aufgabe erledigen.