Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob mir das zusteht, das zu sagen, aber ich fand fachlich das eine oder andere Argument, das hier vorgetragen wurde, doch erschütternd.
Ich möchte vielleicht zu Beginn meiner Rede ein paar Worte zu den freien Schulen verlieren, weil aus meiner Sicht vieles nicht richtig ist, was gesagt wurde, jedenfalls könnte man falsche Schlussfolgerungen daraus ziehen. Ich glaube, es ist falsch, die öffentlichen Schulen als das allein Seligmachende zu interpretieren, dasselbe gilt umgekehrt aber auch für die freien Schulen,
und sie gehören beide zusammen zu einem Gesamtsystem. Ich glaube, sie verdienen beide die gemeinsame und gleiche Wertschätzung. Und deswegen ist es mit Sicherheit richtig zu sagen, es gibt freie Schulen, die sind Reformmotoren, und es ist schade, dass da nicht gesagt wird, und öffentliche ganz genauso.
Denn wenn Sie sich die internationalen Schulleistungsvergleiche ansehen, ist eben das interessante Ergebnis, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen öffentlichen und freien Schulen in der Leistung der Schülerinnen und Schüler gibt, also halten wir fest, es gibt sehr gute öffentliche, es gibt sehr gute freie Schulen
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Vincent Kokert, CDU, und Simone Oldenburg, DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: So ist es.)
Was mich an dieser Debatte am meisten verwundert, ist, dass es einige Debattenteilnehmer verabsäumen – und man muss ja sagen, wissentlich, denn Sie wissen, dass es eigentlich anders ist –, überhaupt mal die Frage zu stellen, was die Rechtsgrundlage ist, über die wir diskutieren.
Zwei Debattenteilnehmer sind, wenn ich das richtig gehört habe, nicht mit einem einzigen Wort eingegangen darauf, dass es letztinstanzliche Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald gibt,
die für eine Regierung bindend sind. Und würden wir uns nicht entsprechend dieser Urteile verhalten, würden wir Rechtsbruch begehen. Die Frage, die ich mir die ganze Zeit gestellt habe, ist: Muss ich Ihre Redebeiträge wirklich so verstehen, dass Sie als Vertreter der gesetzgebenden Versammlung, oder jetzt einige von Ihnen, der Regierung nahelegen wollen, geltendes Gesetz aus politischen Motiven zu überschreiten?
Und das finde ich – und da würde ich Sie bitten, einfach mal nachzudenken – einen bedenkenswerten Vorgang, dass Mitglieder einer gesetzgebenden Versammlung dies tun, weil die Aufgabe, ich glaube, das ist in der Verfassung auch deutlich niedergeschrieben, der gesetzgebenden Versammlung ist es eigentlich, Recht zu setzen und die Arbeit der Regierung dahin gehend zu überwachen, dass die Regierung sich an dieses durch das Parlament gesetzte Recht auch hält, und nicht umgekehrt.
Die Urteile, die ergangen sind, letztinstanzlich, hat nicht das Land angestrengt, sondern freie Träger.
Gegen unseren Rat. Wir waren allerdings am Ende, glaube ich, beide Seiten, sehr überrascht über das Er
gebnis. Die Kläger haben dann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt und diese Beschwerde ist abgewiesen worden. Noch eine Beschwerde liegt vor beim Bundesverfassungsgericht und der Anwalt der freien Schulen hat mir gegenüber gesagt, er rechnet nicht damit, dass die Wahrscheinlichkeit zur Annahme der Beschwerde höher ist als 20 Prozent. Das heißt, es wird von den Klägern selbst davon ausgegangen, dass diese Urteile rechtskräftig sind und auch angemessen.
In Abrede möchte ich nicht stellen, dass natürlich die Auswirkungen dieser Urteile für Träger auch schwierig sein können und dass da niemand sagt, das ist sozusagen wünschenswert, dafür hat man ja Verständnis – jeder von uns, glaube ich –, aber trotzdem muss man mit diesen Urteilen umgehen.
Und ich würde gerne noch einmal sagen, der Abgeordnete Butzki hat es schon auf den Punkt gebracht, aber man kann es nicht oft genug sagen: Was ist der Kern des Urteils? Erstens, wie in jedem anderen Bereich auch sind Förderungen des Staates nur auf der Grundlage tatsächlicher Kosten möglich. Ich weiß nicht, würden Sie auch so diskutieren, wenn ein Wirtschaftsunternehmen einen Antrag stellen würde, dass niemand überprüft, brauchen die das Geld überhaupt, brauchen wir überhaupt eine Verwendungsnachweisprüfung?
Also ich sage, das würde sehr viel Verwaltungsarbeit sparen, wenn hier die Regierung ohne Nachweis und ohne Verwendungsnachweisprüfung in Zukunft das Geld ausgibt. Das ist aber die Situation bei den freien Schulen seit über 20 Jahren und das Oberverwaltungsgericht Greifswald sagt, das geht nicht, das müsst ihr wie in jedem anderen Bereich machen.
Frau Berger, ich bin überrascht, dass Sie das dann „nackig machen“ nennen. Also hier beantragt jemand öffentliche Gelder und das Mindestmaß, das man doch erwarten kann von einem Antragsteller, ist, dass er nachweist, wofür er das Geld verwendet hat, nämlich genau dafür, wie es im Gesetz steht.
Damit das vielleicht noch mal ein bisschen Klarheit bekommt, möchte ich aus einem der Urteile zitieren, zu welchem Ergebnis das Gericht gekommen ist. Und dann gewinnt die Debatte vielleicht etwas mehr sachliche Fahrt. Zitat: „Ausgehend von einem Fördersatz von 60 %“ – das ist also offenbar eine Berufliche Schule –, „um den nicht gestritten wird, könnte die Klägerin … höchstens 847.146,30 Euro beanspruchen. Tatsächlich erhalten hat sie aber bereits 1.014.730,66 Euro.“ Zitatende. Das sind 160.000 Euro mehr, als dieser Schule nach dem Recht zustehen würden. Das Gericht verweist allerdings darauf, dass das Ergebnis des Finanzhilfesatzes von 60 Prozent ist.
Es ist, liebe Frau Oldenburg, alles andere als eine Selbstverständlichkeit, dass alle Träger bereit sind, zeitnah und schnell Transparenz herzustellen. Sie haben ja den zweiten Punkt als überflüssig dargestellt. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe mit Trägern persönlich gesprochen, die mir erklärt haben, sie werden die Unterlagen nicht beibringen, so ist es, weil sie gesagt haben, das haben wir 20 Jahre nicht gemacht, das werden wir auch in Zukunft nicht tun.
Dann habe ich gesagt, dann werden wir auch nichts machen können, weil wenn die Unterlagen nicht eingereicht werden,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das hat niemand gesagt, niemand.)
Und insofern könnte sich vielleicht auch erklären, warum es jetzt ein paar Dinge gibt, die wir bei den freien Schulen abfragen. Es ist das erste Mal, ich bin sicher, wir werden es auch noch verändern, weil es ein Prozess ist, wo man gemeinsam vernünftige Verfahren finden muss, aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass Sie sich hier hinstellen und ja, ich würde sagen, schon nicht ganz sachgerecht sich lustig machen über einzelne Daten, die abgefragt werden,
ohne mal die Frage zu stellen – das hätten Sie ja tun können vorher in der fachlichen Vorbereitung –, ob es nicht doch einen sachlichen Hintergrund gibt. Zum Beispiel Hortkinder, ich mache es nur an diesem einen Beispiel deutlich.
Der sachliche Hintergrund ist ganz einfach: Es gibt Arbeitsverträge von Lehrerinnen und Lehrern für den Unterricht und den Hort.
(Vincent Kokert, CDU: So ist es. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und ich habe gesagt, die Finanzzuweisung für die Unterrichtsversorgung.)