aber ich bitte, auch darauf zu achten, dass hier Dinge so vorgetragen werden, dass sie auch der Wahrheit entsprechen. Also darauf bitte auch achten.
es sollte zunächst nur einen Lehrerpreis geben für die Lehrer an staatlichen Schulen. Erst nach Protesten von Schulträgern, von Eltern,
die ihre Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft hatten, erst da wurde ein Zusatzpreis für die Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft eingestellt. Und jetzt ganz neu die Änderung der Privatschulverordnung, die eine zweite Kappungsgrenze einführen will, auch das muss den Schulträgern wie eine Verhöhnung vorkommen.
Aber der gravierendste Punkt an Ihrem Antrag ist der Punkt 2, der zu etwas auffordert, was die gerade veröffentlichte Verordnung vorsieht. Das verstehe ich nicht. Die Verordnung sieht es schon vor, will es rechtlich klären, wir sollen dann diesem Antrag noch mal zustimmen, und das, obwohl die Anhörung dazu erst noch aussteht.
Und gerade zu diesem Punkt 2, zu der Offenlegung der Daten, gibt es große Widersprüche von den Trägern, gibt es Widersprüche von Verfassungsrechtlern, sodass ich nicht verstehe, warum Sie mit diesem Antrag heute der Anhörung vorgreifen wollen. Die Bedingungen, nach denen die Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft geregelt werden beziehungsweise berechnet werden, die kann man nachlesen in den Paragrafen 127 und 128 des Schulgesetzes. Dort wird ganz klar geregelt, dass die Finanzhilfen berechnet werden nach den tatsächlichen Personalkosten der Schulen in staatlicher Trägerschaft.
Die Privatschulverordnung – und so suggeriert es hier auch Ihr Antrag in Punkt 2 – hingegen will die Offenlegung der Personalkosten von den Schulen in freier Trägerschaft verlangen, und das, obwohl wie gesagt die Paragrafen 127 und 128 etwas anderes vorsehen. Und zusätzlich wird in Paragraf 131 des Schulgesetzes, nämlich im Absatz Nummer 5, zwar der Minister ermächtigt, eine ganze Reihe von rechtlichen Verordnungen zu erlassen, wie zum Beispiel zur Höhe der Finanzhilfen beziehungsweise zur Ermittlung der Schülerkostensätze,
schulartabhängig und bildungsgangabhängig, aber er wird nicht dazu ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die von den Schulen in freier Trägerschaft verlangt, dass sie sich nackig machen müssen, was die Personalkosten und was sämtliche Daten zu den Schülern an ihren Schulen anbelangt.
dass sämtliche Daten offengelegt werden müssen, erst recht nicht, und das haben Sie selber angesprochen, Herr Kokert,
auch im Vorfeld der heutigen Debatte, wenn hier mit zwei unterschiedlichen Personalkostenbegriffen agiert wird,
einmal an staatlichen Schulen. Solange hier Äpfel mit Birnen verglichen werden, verstehe ich Ihre Forderung überhaupt gar nicht.
Sie selber sagen, denkbar sei etwa, also Herr Kokert, ich zitiere: „Denkbar sei etwa eine weite Auslegung des Begriffs Personalkosten …“
„Neben dem Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil könnten auch Kosten für Fortbildung oder etwaige Krankheitsfälle einfließen …“
(Vincent Kokert, CDU: Als wenn wir das aus reinem Freizeitspaß machen, Frau Berger, das müssen Sie sich doch mal selber fragen.)
kann deshalb nur lauten: Es ist ein deklarativer Antrag. Deklarationen sind durchaus manchmal von Vorteil, sind durchaus begrüßenswert, brauchen wir mitunter, aber in diesem Fall, wo Schulen in freier Trägerschaft in ihrer Existenz bedroht sind, egal ob berufsbildende Schulen oder allgemeinbildende Schulen, und wenn die von ihrer Existenz bedroht sind, wenn Eltern davorstehen, ihre Kinder von der Schule nehmen zu müssen, weil sie sich das Schulgeld nicht mehr leisten können, dann ist Handeln gefragt und es ist allerhöchste Zeit zu handeln