sie sind Vordenker im Bereich Inklusion und gewährleisten gegenseitig Unterstützung, bilden sich gegenseitig weiter, zum Beispiel in Schulverbünden wie „Blick über den Zaun“.
Sie sind aber auch deshalb nicht wegzudenken – und jetzt glaube ich, für die Finanzministerin zu sprechen –, weil sie nämlich dem Land jedes Jahr Kosten sparen. Jedes Jahr sparen Schulen in freier Trägerschaft dem Land ungefähr 10 Millionen Euro, einfach deshalb, weil sie nicht die volle Personalausstattung bezahlt bekommen, also auch nicht die 100 Prozent im Vergleich zu einer Schule in staatlicher Trägerschaft.
Eingerechnet dabei sind noch nicht die Kosten, die die Schulen in freier Trägerschaft das Land sparen bei der Schülerbeförderung – wir haben es vorgestern angesprochen –, bei der Schulverwaltung, bei den Klassenfahrten und bei den Zusatzprogrammen,
(Vincent Kokert, CDU: Obwohl die Schulverwaltung auch für die Schulen in freier Trägerschaft zuständig ist.)
von denen Schulen in freier Trägerschaft immer ausgenommen werden. Und letztendlich sparen sie auch den Kommunen Geld, weil sie nämlich für den Unterhalt und den Bau ihrer Schulgebäude selbst verantwortlich sind. Schulen in freier Trägerschaft sind also anders als häufig dargestellt kein Kostenfaktor, aber in letzter Zeit habe ich immer mehr das Gefühl, sie werden zum Sparschwein des Landes.
Doch nun zu Ihrem Antrag. Der Antrag hat einen tollen Titel – „Schulen in freier Trägerschaft“ sind „unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft“. Und so kann ich bei diesem Titel und auch bei dem ersten Satz Ihres Antrages nur sagen: Jawohl, Sie haben recht.
Aber bereits beim zweiten Satz müssen doch jedem Träger, müssen bei jedem Elternteil von einem Schulkind an einer Schule in freier Trägerschaft die Alarmglocken läuten. Sie wollen sich dafür feiern lassen, dass Sie die Haushaltsmittel nicht absenken. Aber schon allein im August, als nur der Entwurf des Haushalts vorlag, als er noch nicht in den Landtag eingebracht wurde und als parallel dazu der Entwurf der Änderung der Privatschulverordnung vorlag, haben wir im Bildungsausschuss angemahnt, dass die Haushaltstitel nicht ausreichend sind, wenn man davon ausgeht, dass die Schülerzahlen steigen werden.
Zu dem Zeitpunkt stellten wir als Fraktion auch zum ersten Mal den Antrag auf eine Anhörung zu der Privatschulverordnung.
Tatsächlich streuen Sie den Schulen in freier Trägerschaft und den Eltern Sand in die Augen, wenn Sie behaupten, dass es zu keiner Absenkung der Finanzmittel kommt.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Warum behaupten Sie immer wider besseres Wissen Dinge? Das machen Sie im Ausschuss, das machen Sie immer wieder, Frau Berger.)
Die Finanzmittel werden nicht absolut ausgezahlt, sondern sie werden in Relation zur Schülerzahl ausgezahlt. Es gibt einen festen Schülerkostensatz, der gilt auch für Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen.
Die Schülerzahlen steigen, die Gesamtsumme der Finanzmittel bleibt gleich, das bedeutet, es kommt indirekt zu einer Absenkung pro Kopf. Sieht man den einzelnen Schüler, kommt es zu einer Absenkung der Finanzmittel.
Und auch Vincent Kokert hat ja im Vorfeld zu dem heutigen Antrag gesagt, ich zitiere aus der dpa-Meldung vom 10. Oktober: Wenn das Geld nicht ausreiche, müsse eben aufgestockt werden. Man hätte auch gleich mehr Geld einplanen können, aber das sei Sache vom Bildungsminister Brodkorb.
Und tatsächlich, Herr Kokert, muss ich Ihnen an dieser Stelle widersprechen. Es ist nämlich nicht Sache des Bildungsministers, hier für die entsprechende Ausstattung zu sorgen, sondern es ist einfach ein Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Wenn ich weiß, die Schülerzahlen steigen, dann bin ich verpflichtet, diesen Haushaltstitel entsprechend einzustellen.
wenn ich mir die Finanzmittel anschaue, sehe ich, was dies aussagt über Ihre Politik in Bezug auf Schulen in freier Trägerschaft, und damit meine ich nicht nur die CDU-Fraktion, sondern die gesamte Regierung.
Der dritte Satz: Der dritte Satz sagt aus, der Landtag „unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben …“ Das einzige Bestreben der Landesregierung, das ich erkennen kann, ist, den Schulen in freier Trägerschaft zu schaden, und das von Jahr zu Jahr. Egal, ob es sich dabei um die Verschleppung von Genehmigungsverfahren handelt – nur eine kleine Anmerkung am Rande, in diesem, also zum Schuljahr 2013/2014, haben elf Schulen einen Antrag auf Genehmigung beziehungsweise Erweiterung gestellt, eine einzige Schule hat die Genehmigung tatsächlich bekommen,
und darunter waren Schulen, die seit Jahren, die zum Teil seit 20 Jahren bewiesen haben, dass sie erfolgreich Schüler ausbilden, Schüler unterrichten. Denen wird mit dem Argument, dass sie nicht genügend ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten, die Genehmigung versagt, die Genehmigung für eine Erweiterung, obwohl diese Schulen schon längst unter Beweis gestellt haben, dass sie gute Arbeit leisten.
Die Schulen in freier Trägerschaft sind seit 2009 von der Schülerbeförderung ausgenommen, sie sind auch ausgenommen von den Zusatzprogrammen, wie zum Beispiel zur Leseförderung oder zur Mathematikförderung.
Und selbst, Herr Butzki, wenn Sie sagen, Sie bedanken sich bei den Lehrern von Schulen in freier Trägerschaft, klingt es in meinen Ohren wie Hohn.
(Andreas Butzki, SPD: Also das ist eine Unterstellung sondergleichen! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)