Protokoll der Sitzung vom 11.10.2013

noch von wohlfeilen Worten

(Vincent Kokert, CDU: Dann ist doch der Änderungsantrag gedruckt, oder?)

noch von versteckten oder auch gleichzeitig doch so offensichtlichen Kürzungen werden freie Schulen unterstützt.

Zusammengefasst, Herr Kokert: Rettung geht anders.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, oh!)

Vielen Dank, Frau Oldenburg.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, oh!)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben diesen Antrag eingebracht, um zu zeigen, dass die freien Schulen in MecklenburgVorpommern ein wichtiger und vor allem unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft sind.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawohl.)

Ich möchte heute auch die Gelegenheit nutzen, mich im Namen der SPD-Fraktion – und sicher spreche ich auch im Namen aller Abgeordneten – bei allen Lehrerinnen und Lehrern an den freien Schulen unseres Landes für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren zu bedanken.

Die meisten freien Schulen zeichnen sich durch besondere Form und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts aus. Dass wir eine vielfältige Bildungslandschaft haben in Mecklenburg-Vorpommern, zeigen die Zahlen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/13. Und da kommt auch bei mir ein bisschen der Mathematiklehrer durch, ich habe mal die Zahlen aufgeschrieben:

Von den 570 allgemeinbildenden Schulen sind 74 freie Schulen, die sich aufteilen in 34 Grundschulen, 5 Regionale Schulen, 7 Gymnasien, 5 kooperative Gesamtschulen, 10 integrierte Gesamtschulen, 3 Waldorfschulen und 10 Förderschulen. Also können wir festhalten, knapp 13 Prozent unserer allgemeinbildenden Schulen sind freie Schulen.

Von den fast 135.000 Schülern in unserem Land lernen ungefähr 13.500 Schüler an freien Schulen. Das sind 10 Prozent, aber da die Zahlen gerundet sind, müssen wir sagen, rund 10 Prozent. Im Vergleich mit anderen Bundesländern sind das aus Sicht der freien Schulen keine schlechten Zahlen, denn nur in Bayern, Hamburg und Bremen lernen mehr Jungen und Mädchen an freien Schulen. In Schleswig-Holstein mit 4,3 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 6,7 Prozent der Gesamtschülerzahl sind es prozentual wesentlich weniger Schülerinnen und Schüler. Die Zahlen beziehen sich hier auf das Schuljahr 2011/12.

Der Grundgesetzartikel 7 Absatz 4 wurde vorhin schon mal erwähnt, ich will ihn aber trotzdem noch mal vor- lesen: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen

wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.“ Es gilt also festzuhalten – und die von mir vorgetragenen Zahlen belegen das –, die Landesregierung gewährleistet das Recht zur Errichtung von freien Schulen in unserem Bundesland. Somit wird sichergestellt, dass es den schulischen Pluralismus in unserem Bundesland gibt.

Schüler und Eltern können sich neben den staatlichen Schulen für eines der verschiedenen pädagogischen Konzepte oder auch für unterschiedliche Träger entscheiden, und sie machen es auch. Sicherlich sind einige Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land entstanden, um auch weiterhin eine Schule vor Ort zu gewährleisten und um den Kindern längere Fahrwege zu ersparen.

Die Situation an den beruflichen Ersatzschulen, wir haben es heute schon mehrfach gehört, sieht aber wesentlich anders aus. Gerade in den östlichen Bundesländern gibt es zahlreiche Schulen in freier Trägerschaft. Schaut man sich die Zahlen aus dem Jahre 2011/12 an, dann lernen zum Beispiel – und jetzt muss man sich mal die Prozentzahlen genau anhören – in Sachsen 27,8 Prozent, in Thüringen 18,1 Prozent, in Brandenburg 13,5, in Sachsen-Anhalt 13 Prozent und in Berlin 12,6 Prozent an den beruflichen Ersatzschulen. In Mecklenburg-Vorpom- mern sind es 9,6 Prozent aller Berufsschüler, die an 26 freien Beruflichen Schulen ihren Beruf erlernen.

Damit befinden wir uns mit den Schülerzahlen genau im Durchschnitt der Bundesrepublik oder der 16 Bundesländer. Die Besonderheit ist aber, und das wurde hier auch schon mehrfach betont, dass berufliche Ersatzschulen in freier Trägerschaft folgende Ausbildungen in unserem Bundesland zu 100 Prozent realisieren. Und ich möchte die Berufsausbildungen hier noch mal aufzählen: Dazu zählen die Kinderpflege, die Masseursausbildung, die Ausbildung zum Umweltschutzassistenten und zum Biologisch-Technischen Assistenten, zum Modedesigner, zum Grafikdesigner, zur Ausbildung Medien und Kommunikation, zum Kaufmännischen Assistenten, Informationsverarbeitung Fremdsprachen, zum Sozialassistenten, zum Familienpfleger, zum Energietechniker und zum Bautechniker.

Das sind alles sehr wichtige Berufsausbildungen, denn gerade Fachkräfte in der Pflege und technische Experten bei der weiteren Umsetzung der Energiewende benötigen wir besonders in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bildungsministerium muss sicherstellen, dass die von mir genannten Bildungsgänge auch weiterhin in unserem Bundesland angeboten werden. Besonders die Bildungsgänge im Bereich der Kranken- und Altenpflege haben bei einer immer älter werdenden Bevölkerung eine hohe Priorität.

Die freien Schulen, die diese spezielle Ausbildung übernommen haben, werden auch finanziell in der Lage sein, diese Ausbildung zu gewährleisten. Deshalb ist auch der zweite Punkt unseres Antrages – und den möchte ich auch noch mal vorlesen –: „Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern fordert alle Träger freier Schulen auf, diesen Prozess durch eine zeitnahe und transparente Offenlegung ihrer tatsächlichen Kosten zu unterstützen. Nur auf dieser Grundlage sind sachangemessene Entscheidungen durch die Landesregierung möglich. In diesem Zusammenhang ist für den Bereich der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft im Einzelfall auch eine Anpassung der Finanzhilfesätze zu prüfen.“

Die Auswertung der Stellungnahmen der freien Schulen zur Änderung der Privatschulverordnung hat aber gezeigt, dass bei einigen Beruflichen Schulen finanziell nachgesteuert werden muss. Mit dem vorliegenden Antrag von CDU und SPD wollen wir gemeinsam mit den freien Schulträgern der Beruflichen Schulen nach Lösungen suchen. Das haben wir vorhin auch schon von Herrn Kokert gehört.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Antrages ist, dass für die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Land und allen freien Schulträgern nur bei größtmöglicher Transparenz und bei aktiver Mitarbeit möglich ist. Es muss zum Beispiel auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass das pädagogische und nicht pädagogische Personal der freien Schulen genauso bezahlt wird

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

wie an öffentlichen Schulen unseres Bundeslandes. Wenn freie Träger die Lehrkräfte schlechter als im Öffentlichen Dienst bezahlen, aber ihre Zuschüsse danach erhalten, dann würde man damit Lohndumping belohnen. Gerade für meine SPD-Fraktion ist die gleiche Bezahlung an öffentlichen und freien Schulen ein sehr wichtiger Handlungsgrundsatz.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Aber um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Für Schulträger, die nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes zahlen, ändert sich finanziell durch diese Verordnung nichts, rein gar nichts.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Bildungsministerium auf eventuelle Rückzahlungen der letzten Jahre, die sich aus den Gerichtsurteilen ergeben könnten, verzichtet hat. Das muss hier auch noch mal betont werden.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss vor Beginn des laufenden Schuljahres eine verbindliche, nachvollziehbare und vor allen Dingen rechtssichere Verordnung vorliegen. Und mit dem Paragrafen 10 dieser Verordnung wurden sinnvolle Übergangsbestimmungen definiert.

Aber zum Schluss noch: Für uns SPD-Bildungspolitiker ist folgender Satz der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Privatschulen Nord e. V. in Punkt 2c schwer erklärbar und ich will mal daraus zitieren: „Auf dem Lehrerarbeitsmarkt werden die freien Schulen unterliegen. Für den Bereich der öffentlichen Schulen rechnet das Ministerium für die kommenden zehn Jahre mit einem Einstellungsbedarf von 200 bis zu 500 Lehrerinnen und Lehrern pro Jahr. Auch dies wird dauerhaft zu einer institutionellen Gefährdung des Ersatzschulwesens führen.“

Da stellen sich natürlich Fragen: Was will uns dieser Verband damit sagen? Welche Gründe soll es etwa dafür geben? Wenn die schulische Ausstattung den Anforderungen entspricht, das Bildungskonzept und die Bezahlung stimmen, werden auch weiterhin Lehrerinnen und Lehrer gern an freien Schulen unterrichten. Wenn aber mit vielen Honorarkräften gearbeitet wird und Billigtarife gezahlt werden, wird es mit dem Lehrernachwuchs an freien Schulen schwierig.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen: Die SPD-Fraktion steht zur Vielfalt der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Es wird zu keiner Absenkung der finanziellen Mittel im Haushalt kommen. Wir fordern die Träger der freien Schulen auf, ihre Kosten offenzulegen. Und bei der Anhörung Ende Oktober, wir haben es heute schon mehrfach gehört, haben die freien Schulen die Möglichkeit, ihre Meinung zu dieser Verordnung zu sagen. Meine Fraktion wird konstruktiv mit den Ergebnissen der Anhörung umgehen. Stimmen Sie unserem Koalitionsantrag zu! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Vielen Dank, Herr Butzki.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Berger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich könnte ich es mir ganz leicht machen und diesen Antrag formal ablehnen,

(Torsten Renz, CDU: Nee.)

mit dem gleichen Argument, das gestern Herr Minister Schlotmann gegenüber dem Abgeordneten Al-Sabty anwendete, dass nämlich parallel zur Anhörung der Südbahn ein Antrag zur Südbahn hier im Parlament gestellt wird.

(Torsten Renz, CDU: Dazu ist das Thema zu wichtig hier.)

Dazu ist zum einen das Thema mir zu wichtig und zum anderen handelt es sich hier um einen deklarativen Antrag. Wenn ich jetzt einfach sage, wir lehnen ihn ab, haben Sie nichts davon, die Schulen in freier Trägerschaft haben auch nichts davon und vor allem gehe ich auch davon aus, und ich möchte es Ihnen positiv unterstellen beziehungsweise sogar annehmen,

(Andreas Butzki, SPD: Ablehnen.)

dass Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, tatsächlich die Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich unterstützen wollen.

(Vincent Kokert, CDU: Vielen Dank, Frau Kollegin Berger, vielen Dank!)

Darum werde ich zunächst auch grundsätzlich zu Schulen in freier Trägerschaft sprechen.

Schulen in freier Trägerschaft sind ein Reformmotor

(Andreas Butzki, SPD: Na, na!)

und ein längst nicht mehr wegzudenkender Baustein

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in unserer vielfältigen Schullandschaft,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das steht sogar im Antrag drin.)