Andreas Butzki
Sitzungen
6/7
6/10
6/12
6/13
6/16
6/17
6/21
6/22
6/25
6/26
6/27
6/28
6/31
6/33
6/34
6/39
6/40
6/44
6/50
6/52
6/54
6/57
6/60
6/61
6/62
6/70
6/73
6/74
6/75
6/77
6/78
6/81
6/83
6/92
6/95
6/98
6/100
6/102
6/105
6/106
6/108
6/109
6/110
6/112
6/118
6/122
6/123
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute wirklich sehr froh, dass wir diesen Antrag „Wassertourismus und Binnenschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern“ im Landtag diskutieren. Und ich bin schon erstaunt, Herr Holter, wie man den Antrag so für den Wahlkampf missbrauchen kann. Ich werde Ihnen nachher auch sagen, warum.
Ich bin an diesen wunderschönen Seen groß geworden. Ich liebe es, zu paddeln und zu baden. Und natürlich ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir auch weiterhin unsere Seen touristisch im Einklang mit der Natur nutzen. Im letzten Sommer war ich oft auf und an den Seen unterwegs. So organisierte ich unter anderem eine Gesprächsrunde mit dem Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde Friedrich Peter Münch, dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Till Backhaus, Tourismusanbietern und Kommunalpolitikern. Weiterhin war ich mit der Wasserschutzpolizei auf einigen Seen unterwegs und konnte wichtige Hinweise aufnehmen. Ich habe auch einen regelmäßigen Kontakt mit unseren Anglern der Region und mit vielen Gewerbetreibenden, die vom Wassertourismus leben.
Vor gut einem Monat lud ich zu einer hochkarätig besetzten Beratungsrunde nach Mirow ein. Auf dieser Exkursionsschiffstour waren Landtagsabgeordnete aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Verantwortliche der IHK aus Neubrandenburg und Frankfurt/Oder, die beiden Leiter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter aus Magdeburg und Eberswalde, Vertreter der Wasserschutzpolizei aus Waren und Mirow, die Bürgermeister von Wesenberg und Mirow, Tourismusverantwortliche der Region sowie Vertreter des Energie- und Umweltministeriums dabei. Ein Ergebnis dieser Beratung war, dass wir ähnlich lautende Anträge in die Landtage von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einbringen und beraten werden. Im Potsdamer Landtag wurde dem Antrag bereits zugestimmt. Sie können sich das gern noch mal durchlesen, ich glaube, am 8. Juni war die Sitzung. Ihr Fraktionskollege dort, Herr Loehr, hat auch für diesen Antrag gesprochen – ich denke, auch sehr vernünftig gesprochen – und das nicht so missbraucht, wie Sie das hier heute gemacht haben, Herr Holter.
Ein weiteres Ergebnis war, dass wir im Herbst eine Gesprächsrunde fortsetzen wollen und auch dazu selbstverständlich die Berliner Abgeordneten einladen. Ebenfalls wollen wir die Bundestagsabgeordneten dieser drei Bundesländer zu diesen Beratungen mit hinzuziehen. Die Binnenwasserstraßen und Seengebiete machen an den Ländergrenzen nicht halt. Deshalb müssen wir gegenüber dem Bund mit einer gemeinsamen Stimme sprechen, um unsere Ziele erfolgreich durchsetzen zu können. Minister Glawe hat es zum Schluss auch so ausgeführt.
In Punkt I stellen wir fest, der Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern spielt eine herausragende Rolle. Ich will das jetzt nicht weiter vorlesen. Die wirtschaftliche Bedeutung wird, denke ich, mit folgenden Zahlen sehr, sehr deutlich: Mit 1.400 Unternehmen und circa 7.100 Beschäftigten ist der Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung für die touristische Entwicklung im Land. So hat sich der Brutto
umsatz in diesem Tourismuszweig in den letzten zehn Jahren auf fast 480 Millionen Euro verdreifacht, Herr Holter. Und da muss ich wirklich sagen, wenn das nichts ist, weiß ich nicht, was Sie für andere Vorstellungen haben. Vor allem im ländlichen Raum ist der Wassertourismus zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden.
Darüber hinaus nimmt der Wassertourismus eine bedeutende Rolle für die Regionalentwicklung in MecklenburgVorpommern ein. Die ökonomischen Potenziale müssen als große Chance für die regionale Entwicklung begriffen werden. Gerade für unsere ländlichen, strukturschwachen Regionen bietet ein wassertouristisches Angebot sehr viel Attraktivität und wichtige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit den Ländern Brandenburg und Berlin mit über 5.000 Seen über das größte Wassersportrevier Deutschlands. Der Wassertourismus hat also aus volkswirtschaftlicher und tourismuspolitischer Sicht länderübergreifend einen großen Stellenwert.
Die Freizeitmobilität nimmt zu. Der Personenverkehr macht heute bereits mehr als 50 Prozent des Verkehrsaufkommens aus. Der Ausbau der Infrastruktur sowie die Einführung der Charterbescheinigung für ein Sportboot, auch ohne Sportbootführerschein, haben zu einem erheblichen Anstieg der wassersportlichen Nutzung und Nachfrage geführt. Nun wird es darauf ankommen, die Voraussetzungen für Investitionen des Bundes in die Nebenwasserstraßen zu schaffen, die nicht mehr für den Güterverkehr genutzt werden. Es ist wichtig, Deutschlands Wasserstraßen für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dennoch muss die Absicht des Bundes, mit der Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ zahlreiche Fließgewässer und Auen zu renaturieren, also zurück in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, mit Augenmaß und nur unter enger Zusammenarbeit mit den Ländern geführt werden, gerade weil unser Bundesland und Tourismusland so vom Wasser profitiert.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Nutzung dieser Gewässer nicht so weit eingeschränkt wird, dass mögliche Fahrverbote für Fahrgast- und Flusskreuzfahrtschiffe sowie Motor- und Hausboote die Folge sind. Wir müssen uns dafür einsetzen, den Wassertourismus mit den Belangen von Natur und Umwelt zu verknüpfen, sodass alle Bereiche davon profitieren. Wir brauchen die Anlagen, damit der Wassertourismus funktionieren kann. Und wir haben es heute schon mehrfach gehört, die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung, dass die Gewässer weiterhin ein hohes Mobilitätsniveau und gleichermaßen ökonomische, soziale und ökologische Ansprüche erfüllen. Daran wollen wir natürlich mitwirken. Mit 26.000 Kilometern Fließgewässer haben wir ideale Wassersportbedingungen. Die vielen Wassertouristen nutzen dieses Angebot in ihrer Gesamtbreite, ob es nun Paddler, Ruderer, Segler oder Motorbootbesitzer sind. Sie wollen auf ihren Erholungs- und Erkundungstouren eine gute Infrastruktur nutzen. Es sind die Vielfalt und die Vernetzungen, die das Land für viele Freizeitkapitäne so attraktiv machen.
Dann noch ein paar Zahlen: Die idealen Wassersportbedingungen sind auch das Ergebnis zahlreicher Investitionen, die durch Bund, Land, Kommunen und ortsansässige Unternehmen getätigt wurden. Seit der Wende flossen durch das Land mehr als 203 Millionen Euro in den Wassertourismus. Viele Investitionen erfolgen mit Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“. Was wir nicht brauchen, ist ein möglicher Rückzug des Bundes aus einzelnen Wassertourismusgebieten Mecklenburg-Vorpommerns. Unser Ziel muss es sein, den Wassertourismus zu stärken, seine Infrastruktur zu erhalten und die Attraktivität zu steigern. Dazu ist es notwendig, den Wassertourismus als wichtigen Faktor der Regionalentwicklung weiter zu unterstützen und seine Verzahnung mit anderen Bereichen voranzutreiben.
Wir haben es schon gehört, Minister Dobrindt hat, glaube ich, gestern diese Mautgeschichte verkündet. Auf der anderen Seite haben wir laut Bundesministerium einen Investitionsbedarf von rund 900 Millionen Euro und da muss sich der Bund natürlich Gedanken machen, wie das finanziert werden kann. Nur über die Maut oder ausschließlich über die Maut – da bin ich schlichtweg dagegen. Aber man sollte das alles generell diskutieren.
Schauen wir nach Berlin: Auf Bundesebene soll noch dieses Jahr ein wassertouristisches Konzept vorgelegt werden. Zum anderen gibt es eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit einer Neukategorisierung der Bundeswasserstraßen. Die Reform gilt als eine der größten Verwaltungsreformen des Bundes. 11.000 Beschäftigte sind davon betroffen. Geplant ist, Investitionen in den Ausbau von Wasserstraßen zu konzentrieren – wir haben es heute auch schon gehört –, die eine hohe Bedeutung für den Gütertransport haben.
Wir haben ein großes Problem und das sind die langen Staus vor den Schleusen, weil Personal fehlt und die Automatisierung nicht von jedem Freizeitkapitän beherrscht wird. Wenn wir uns das mal anschauen, wenn da eine Havarie ist, dann hat man sofort zwei Stunden Stillstand an den Schleusen, und das ist natürlich ein Riesenproblem. Was wir brauchen, ist ein Bundeswassertourismuskonzept, das die weiteren Potenziale der Branche hebt. Mecklenburg-Vorpommern muss sich im Schulterschluss mit Brandenburg und Berlin gegenüber dem Bund für den Erhalt und die Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen und vor allem für die touristisch wichtigen Wasserstraßen einsetzen.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Übrigens hat der Landtag Brandenburg bereits am 8. Juni 2016 auf seiner 29. Sitzung dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE „Wassernetz erhalten, Wassertourismus und Binnenschifffahrt weiter stärken“ mehrheitlich zugestimmt. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollte auch die Oppositionsfraktion diesem Antrag zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute meine Kollegin Susann Wippermann vertreten. Ich werde aber auf das Redemanuskript verzichten, weil ich denke, der Minister hat es sehr ausführlich und klar dargestellt.
Ich will bloß drei, vier Zahlen nennen, weil die vonseiten der GRÜNEN nicht richtig dargestellt worden sind.
Am Dienstag in der Arbeitskreissitzung – wir hatten auch Vertreter des Bildungsministeriums da – habe ich gefragt, wie die Bewerbung für Stellen für das kommende Schuljahr aussieht. Es wurde mir dort mitgeteilt, dass es bis auf acht Lehrerstellen überall mindestens eine oder mehrere Bewerbungen gibt, und das im ersten Durchlauf. Ich finde, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Das Zweite: In Deutschland werden immer noch mehr Lehrer fertig, als gebraucht werden. Der Minister hat es auch gesagt, vorher haben wir für den Markt ausgebildet, jetzt sind, denke ich, die Länder dran, für die östlichen Länder, also auch für Mecklenburg-Vorpommern auszubilden.
Vor fünf Jahren hatten wir nur einen Einstellungstermin für Referendare. Ich war in der Familie selbst betroffen, weil meine Tochter auch eine Wartende ist und die Termine so ungünstig lagen. Jetzt haben wir zwei Einstellungstermine. Auch da haben wir ganz schnell reagiert. Herr Renz hat schon darauf hingewiesen, wir haben eine große Werbekampagne. Wir haben dafür gesorgt.
Ich habe mich auch persönlich für die Verbeamtung der Lehrkräfte eingesetzt, damit wir gleiche Startbedingungen für die jungen Kollegen haben.
Die Probleme, die nicht zu leugnen sind, liegen im MINTBereich. Für die, die nicht wissen, was MINT ist: Es ist nicht die Farbe der GRÜNEN und es ist auch keine Geschmacksrichtung, sondern damit sind die mathematischnaturwissenschaftlichen Fächer gemeint.
Der Minister hat vorhin gesagt, dass in Rostock Physik nur zu 20 Prozent gewählt wird. Wir können sie nicht wie zu damaligen Zeiten einfach zwingen, das zu studieren. Damit würden wir möglicherweise zusätzlich Abbrüche provozieren. In anderen Fachrichtungen noch weit über den Durst auszubilden, die nachher keine Lehrerstelle
bekommen, also arbeitslos sind, sehe ich als großes Problem.
Damit will ich es bewenden lassen. Wir werden als SPDFraktion diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in unseren Schulen, brauchen wir über das Ob nicht mehr zu diskutieren, sondern nur über das Wie, denn mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist das seit dem 26. März 2009 in der Bundesrepublik geltendes Recht. Hieraus erwächst die Verpflichtung für alle, deutliche Schritte in Richtung der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht und einen Anspruch auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Mit dem vorliegenden Strategiekonzept geht Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Schritt in Richtung eines inklusiven Bildungssystems. Für uns stand von Anfang an fest, dass wir diesen wichtigen gesellschaftlichen Reformprozess nur fraktionsübergreifend gestalten können. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass die demokratischen Fraktionen dieses Landtages es geschafft haben, über vier Jahre zu diskutieren, Schwerpunkte zu setzen und Festlegungen zu treffen. Wir mussten dabei den Spagat zwischen Transparenz und Vertraulichkeit hinbekommen. Aus meiner Sicht ist das sehr gut gelungen, denn nichts wäre schlimmer gewesen, als wenn wir ständig anderslautende Aussagen zur Umsetzung der Inklusion mit den unterschiedlichsten Interpretationen in den Lehrerzimmern gehört hätten.
Deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die an diesem schlüssigen Gesamtkonzept mitgewirkt haben. Mein Dank geht an die Expertenkommission, die mit viel Sachverstand das Grundkonzept erarbeitete, an die Begleitgruppe, die die Zwischenberichte auswertete und Vor
schläge einarbeitete, an die vier schulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, die sehr vertraulich über mehrere Jahre zusammenarbeiteten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums, die zügig die notwendigen Daten lieferten, Berechnungen vornahmen und die abgestimmten Fraktionsvorschläge in das Konzept ein- arbeiteten, und an den Bildungsminister Mathias Brodkorb, der den Prozess mit großer Souveränität begleitete und moderierte.
Mein Dank geht aber auch an die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, die bis 2023 den Inklusionsfrieden schlossen und damit verlässliche Rahmenbedingungen über die laufende Wahlperiode hinaus geschaffen haben, um langfristig konzeptionell zu arbeiten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss selbst damit klarkommen, dass sie in der Abschlussberatung aus fadenscheinigen Gründen aus dem gemeinsamen Vorgehen bei der Umsetzung der Inklusion ausstieg.
Zur Erringung einer größtmöglichen gesellschaftlichen Akzeptanz waren die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE kompromissfähig. Dass das Verhalten der Bündnisgrünen in den Schulen unseres Landes nicht gut ankam, wurde mir bei den Gesprächen vor Ort immer wieder gesagt. Das macht mich auch zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Gestaltung von Schule ist ein langfristiger und langwieriger Prozess und braucht Kontinuität und Verlässlichkeit. Mit dem Inklusionsfrieden haben die drei größten Fraktionen dies verbindlich vereinbart. In der Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist das bisher einmalig und wird von den Verantwortlichen vor Ort sehr begrüßt. Das verloren gegangene Vertrauen bei der Umsetzung der Inklusion konnte so bei den Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern und Schulplanern wiedergewonnen werden.
Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE waren sich von Anfang an einig, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Es mussten viele Dinge berücksichtigt werden: Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Module in der Lehrerausbildung, zusätzliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter/-innen, Schulbauprogramm, Schulentwicklungspläne, Kompetenzzentren für die einzelnen Inklusionsbereiche.
Entscheidend für das Gelingen unserer Inklusionsstrategie ist die inhaltliche Umsetzung. Deshalb wird auch ministeriumsübergreifend mit dem Sozialministerium zusammengearbeitet, denn Inklusion beginnt nicht erst mit der Schule, sondern bereits in der Kita. Deswegen wurden folgende Arbeitsgruppen berufen:
Frühkindliche Bildung
Datenübergabe von der Kindereinrichtung an die
Schule
Weiterentwicklung von Förderschulen
Beurteilungs- und Bewertungspraxis
Hier wird es die meisten Diskussionen geben. Ich erinnere nur an das Wiedereinführen der sogenannten Kopfnoten und die Diskussion zur Erarbeitung neuer Rahmenpläne für die Grundschule bis zum Gymnasium.
Eine herausragende Stellung bei der Umsetzung der Inklusion nimmt das Institut für Qualitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ein. Auf Grundlage der Empfehlung der Expertenkommission hat das IQ M-V die Fortbildungsreihe „Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule“ für Lehrkräfte aller Schularten entwickelt. Ziel dieser Qualifizierung ist es, eine Kompetenzerweiterung im Bereich inklusiver Beschulung zu erlangen und somit das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen professioneller zu gestalten. Das Angebot der umfangreichen Fortbildung und Prozessbegleitung soll eine kontinuierliche Schulentwicklung ermöglichen. Zu den Fortbildungsthemen – ich will sie hier kurz noch erwähnen – gehören unter anderem Unterrichtsentwicklung, Teamarbeit, Sozialtrainingsprogramme, Berufsorientierung, Methodenlernen oder Schulmitwirkung.
Bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie ist auch die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landkreisen und Schulträger mit entscheidend. Die schrittweise Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem wird Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. Deshalb ist es wichtig, zuverlässige und langfristige Planungsperspektiven zu haben, um langfristige Investitionen zu tätigen. Ich will die Zahlen hier ruhig noch mal nennen: Es stehen also für die Inklusion, für die Bauten der Inklusion mindestens 15 Millionen Euro im Rahmen der EFRE-Förderung bereit, bis zu 35 Millionen stehen aus dem ELER-Programm zur Verfügung und zusätzliche 20 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt des Innenministeriums eingestellt.
Die notwendigen Konsequenzen aus dem Inklusionsstrategiepapier für die Schulentwicklungsplanung müssen mit den Entscheidungsträgern gemeinsam erarbeitet und mit den Verantwortlichen vor Ort, sprich Schulleitung und Lehrerkollegium, gut umgesetzt werden. Neben den baulichen Voraussetzungen müssen auch die personellen Rah- menbedingungen stimmen. Die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE haben sich darüber verständigt, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 237 Lehrerstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Schuljahr 2017/18 werden davon bereits 100 Stellen bereitgestellt. In diesem Schuljahr wurden bereits 66 Stellen realisiert, im kommenden Jahr werden das noch einmal 30 Stellen für die Begabtenförderung an den Gymnasien sein.
Nach der heutigen Beschlussfassung sollte ein kurzer Informationsbrief über unsere gemeinsame Inklusionsstrategie an die Lehrerinnen und Lehrer, an die Eltern, an die Schulträger und an die Landkreise gesendet werden. Eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkten sollte den Schulen zur Verfügung gestellt werden. So könnten die Schulen am schulinternen Fortbildungstag darüber diskutieren und erste Schwerpunkte für ihr Schulprogramm festlegen. Ich bin mir sicher, dass dieser große inhaltliche Umgestaltungsprozess unseren Schulen gut gelingen wird, wenn wir auch weiterhin gemeinsam an der Umsetzung arbeiten, wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Inklusionsstrategie mitgestalten und mittragen, wenn das IQ M-V gute und
hochwertige Fort- und Weiterbildungskurse anbietet, wenn die Schulträger und Landkreise ihren Verpflichtungen nachkommen und wenn wir transparent mit den Eltern und Schülern zusammenarbeiten.
Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss dieses vierjährigen gemeinsamen Beratungsprozesses noch Folgendes feststellen: Die Arbeit zur Einführung der inklusiven Bildung in Mecklenburg-Vor- pommern hat erst begonnen. Es wird Veränderungen an unseren Schulen geben, die sich aus meiner Sicht positiv auf das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler auswirken werden. Bei Veränderungen gibt es immer Ängste und gewisse Vorbehalte. Wir werden den Schulen, Schulträgern und Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern bei der praktischen Umsetzung dieser Inklusionsstrategie zur Seite stehen und den Prozess kritisch begleiten. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Jahr 2023 feststellen werden, dass dieser gemeinsame Weg der richtige war. Auf die Debatte freue ich mich jetzt schon. Meine Fraktion stimmt der Beschlussvorlage zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns heute mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Schülerbeförderung. Jetzt liegt uns auch noch eine sogenannte Schulwegstudie vor. Nach einer kurzen Überprüfung weist dieses Papier rechnerische, inhaltliche und methodische Fehler auf. Auch die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 14. April dieses Jahres in der „OstseeZeitung“ weist auf deutliche inhaltliche Fehler hin.
In Einzelfällen kann es zu Problemen kommen, diese werden dann aber von den Verantwortlichen des Landkreises Vorpommern-Rügen genau analysiert, um vernünftige Lösungen für die Schüler zu finden. Jeder Schüler hat das Recht, in einer vorgeschriebenen Zeit zu einer örtlich zuständigen Schule zu kommen.
Am letzten Freitag war die Schülerbeförderung auch Thema auf der Sitzung des Landeselternrates. Eine Elterninitiative aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen stellte Problemfälle dar. Laut Schulgesetz Paragraf 113 ist aber die Schülerbeförderung eine Aufgabe, die die Landkreise zu erfüllen haben. Das wissen alle Beteiligten, auch Sie.
Da aber die Landkreise höchst unterschiedliche Satzungen erlassen haben, kommt es zu größeren oder kleineren Unterschieden innerhalb unseres Landes. Besonders im Landkreis Vorpommern-Rügen scheint es dabei unterschiedliche Probleme zu geben. Aber wer soll die Lösungen finden? In erster Linie sind da die Kreistagsmitglieder und insbesondere die Mitglieder des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses gefragt. Eine Konsolidierung des Kreishaushaltes darf es nicht zulasten unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler geben. Da sind wir uns, denke ich, alle einig. Aber daraus die Forderung abzuleiten, dass es im ganzen Land eine kostenfreie Schülerbeförderung zu geben hat, ist schon sehr gewagt.
In der Überschrift steht: „Ungleichbehandlung beenden – kostenlose Schülerbeförderung landesweit durchsetzen“. Probleme würden insbesondere entstehen, wenn Schüler die Kreisgrenzen überqueren. Sollten wir dieser Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stattgeben, wäre die notwendige Konsequenz, dass die Landesregierung nicht nur den Schülertransport organisieren müsste, sondern auch die Schulnetzplanung für alle Landkreise übernehmen müsste. Ob das auch die Zustimmung des Städte- und Gemeindetages beziehungsweise des Landkreistages trifft, wage ich sehr stark zu bezweifeln.
Die Fraktion BÜNDNIS 90 versucht wieder einmal den Eindruck zu erwecken, dass nur sie sich um die Schülerbeförderung kümmert. Man gibt Gutachten oder Studien in Auftrag, wie zuletzt von Frau Berger vorgestellt. Diese
Studie bildet nur einen kleinen Teil des Landes ab, aber die Ergebnisse sollen dann für das ganze Land gültig sein. Über die Defizite des Papiers hat gerade der Bildungsminister ausführlich berichtet. Ich persönlich halte Ihre Schlussfolgerungen, werte Frau Berger, auch für unseriös und werde deshalb nicht weiter darauf eingehen.
Über die Mehrkosten wird gar nicht gesprochen, da die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbst keine Lösung zur Finanzierung der Schülerbeförderung hat. Da heißt es sofort unter Punkt IV: „Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Mehrkosten sind durch das Land zu tragen.“ Woher das Geld kommen soll, wird von Frau Berger nicht näher beleuchtet. Das ist aber unabdingbar, wenn man für eine solide Haushaltspolitik steht.
Wenn die Regierungskoalition von SPD und CDU allen Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem sozialen, kulturellen und Bildungsbereich nach Infrastrukturmaßnahmen und vielem stattgeben würde, wären viele zusätzliche Hunderte Millionen Euro fällig. Auch in Vorwahlkampfzeiten sollte man finanzpolitisch ehrlich bleiben.
In Ihrem Antragspunkt II.2. zur Schülerbeförderung in den beiden kreisfreien Städten zeichnet sich eine Lösung ab. Rostock und Schwerin haben beziehungsweise werden ihre Hausaufgaben machen und Einzugsgebiete festlegen. Die Landesregierung wird mit den beiden größten Städten des Landes schnell zu Lösungen kommen. Der Minister hat es gerade gesagt.
Ihr Antragspunkt III, ein kostenloses Azubi-Ticket für die Dauer der Berufsschulpflicht den Auszubildenden zur Verfügung zu stellen, steht auch unter der Rubrik Wahlkampf. Die Verantwortung der Ausbildungsbetriebe wird vollkommen außer Acht gelassen. Eine große Verantwortung liegt bei der Wirtschaft, die den Auszubildenden tarifgerechte und tarifgemäße Vergütungen zu zahlen hat. Die Regierungskoalition hat dieses Thema schon seit Langem erkannt und eine entsprechende Richtlinie zur Bezuschussung von Fahrkosten erlassen.
Durch das Nachsteuern mit wesentlich weniger Bürokratie und erheblich höherem Haushaltsansatz wird das jetzt von Jugendlichen, die anspruchsberechtigt sind, gut angenommen. Das Problem, dass der Zuschuss auf andere Sozialleistungen angerechnet wird, darf nicht sein. Auf Bundesebene setzt sich die Koalition für eine entsprechende Lösung ein.
Zum Schülerverkehr möchte ich feststellen, dass die Organisation des Transportes ein hochkomplexer Prozess ist. In einem dünn besiedelten Flächenland mit zahlreichen kleinen Dörfern und Einzelgehöften müssen viele einzelne Fakten berücksichtigt werden. Dazu kommt noch, dass der Schülerverkehr auch von den Bewohnern als Personennahverkehr mitgenutzt werden kann, um die Mobilität im
ländlichen Raum abzusichern. Die Routen müssen so gewählt werden, dass die 40-Minuten-Grenze für die Klassen 1 bis 4 und die 60-Minuten-Grenze für die Klassen 5 bis 12 eingehalten werden, die Mädchen und Jungen nicht umsteigen müssen, der Transport sicher durchgeführt wird, zum Beispiel jeder einen Sitzplatz hat, die Kosten nicht explodieren und vieles mehr.
Das bedeutet aber auch, dass die Verantwortlichen für die Organisation der Schülerbeförderung sich einvernehmlich mit den Schulen über Schulanfangszeiten und Schulendzeiten einigen müssen. Hier gibt es einen großen Abstimmungsbedarf. Wer mal an solchen Beratungen teilgenommen und intensiv mitgewirkt hat, einige Landtagsabgeordnete sind ja auch Kreistagsmitglieder, weiß, wie schwierig es ist, zufriedenstellende Lösungen bei der Schülerbeförderung zu finden. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, wie die Landkreise das umsetzen, sei es mit dem ÖPNV, dem Schulbus, dem Sammeltaxi oder dem Einzeltaxi, oder Erziehungsberechtigte erhalten Geld für die Schülerbeförderung. Ein Anspruch besteht zur örtlich zuständigen Schule. Darüber hinaus können die Landkreise entscheiden, ob sie einen Zuschuss zur Schülerbeförderung zur örtlich nicht zuständigen Schule oder zu einer Schule in freier Trägerschaft als freiwillige Leistung zahlen möchten. Das ist eine Entscheidung, die die Landkreise im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung selbst treffen.
Ich habe auch den Antrag mal zum Anlass genommen, mich mit den Verantwortlichen meines Heimatlandkreises, der Mecklenburgischen Seenplatte, immerhin der größte Landkreis Deutschlands,
für die Schülerbeförderung in Verbindung zu setzen. Im Landkreis lernen ungefähr 24.000 Schülerinnen und Schüler. Davon sind rund 11.200 Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Also man kann sagen, rund die Hälfte der Mädchen und Jungen müssen einen Schülertransport in Anspruch nehmen. In nur wenigen Ausnahmefällen werden die 40 Minuten für Grundschüler beziehungsweise die 60 Minuten für Schüler weiterführender Schulen nicht eingehalten. So gibt es durch die besondere Flächensituation des Landkreises bei den Hochbegabten – nur ein Gymnasium in Neubrandenburg führt solche Klassen – beziehungsweise einigen Förderschülerinnen und Förderschülern Probleme bei den Schulwegzeiten und Fahrwegzeiten. Bei den Förderschülerinnen und -schülern ist durch unsere heutige beschlossene Inklusionsstrategie eine Lösung erreicht worden. Bei den anderen Einzelfällen gibt es individuelle Lösungen. Der Schulentwicklungsplan, der im letzten Jahr im Kreistag beschlossen wurde, sieht nur die Schließung einer einzigen Förderschule vor. So bleibt die derzeitige Situation auch mittelfristig erhalten.
Die Kosten bei der Schülerbeförderung sind in den letzten Jahren aus den verschiedensten Gründen gestiegen. Deshalb sind die Landkreise auch mit dem Innenministerium im Gespräch. Sollten Bürgerinnen und Bürger mit Entscheidungen zur Schülerbeförderung nicht einverstanden sein, muss das vor Ort geklärt werden.
Das Spielchen der Bündnisgrünen, sich als Gutmenschen zu präsentieren, kennen wir doch schon.
Immer, wenn irgendwo Geld fehlt, ist die Landesregierung schuld und muss umgehend nachsteuern.
Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, werden Vorschläge zur Einsparung oder Umschichtung von den GRÜNEN im Haushalt nie vorgenommen.
Fazit: Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Landkreise für die Schülerbeförderung verantwortlich sind. Probleme müssen vor Ort geklärt werden. Diesen Antrag benötigen wir nicht. Die SPD-Fraktion lehnt ihn ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Einführung von Schulgirokonten“ wurde in der laufenden Legislaturperiode schon des Öfteren angesprochen, Kollegin Berger hat ja gerade die Terminkette dargestellt. Ich kann auch sehr gut die Forderung des Schulleitungsverbandes und des Verbandes Bildung und Erziehung verstehen, ein solches Konto einzurichten, aber nicht immer ist eine gute Idee auch schnell umsetzbar und vor allem rechtlich machbar.
Und ich habe mir wirklich ernsthaft die Frage gestellt – Sie hatten sie auch beantwortet –, warum nur vier Bundesländer das selbstständige Führen eines Schulgirokontos organisiert haben, obwohl das Bundesland NordrheinWestfalen bereits 2001 eine Erprobung vorgenommen hat. Da Sie auf die vier Bundesländer abgezielt haben, will ich Ihnen die Richtlinie vom Bundesland Hessen mal kurz darstellen und erläutern, welcher bürokratische Aufwand das ist. Denn wenn Sie sagen, Sie beziehen das auf die vier Bundesländer, dann wird sicherlich eine die- ser Richtlinien zutreffend sein. Ich mache das exemplarisch für das Bundesland Hessen.
Ja, das vielleicht auch.
Die Bürokratie nimmt enorm zu, und vor allen Dingen – das ist heute schon mehrfach, auch von Frau Oldenburg, betont worden – nimmt die Verantwortung zu. Ich zitiere aus den Punkten: Ein Schulgirokonto liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters und eines „von ihr oder ihm zu benennenden Schulbediensteten.“ Also es darf nicht die Schulsachbearbeiterin sein. Das
sind aber die Vorstellungen der Schulen. Sie sind gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. „Zahlungsaufträge … sind in jedem Fall von zwei Bediensteten zu erteilen.“ Da sind also immer Abstimmungen in der Schule notwendig. „Die Führung des Schulgirokontos setzt Aufzeichnungspflichten und Nachweise in der Schule voraus. … Alle Kontenbewegungen sind gesondert vollständig, richtig, zeitgerecht … aufzuzeichnen. In den Aufzeichnungen sind Angaben zu Kostenbeiträgen, eingeworbenen Fremdmitteln, … Sachausgaben und Beschaffung von Vermögensgegenständen festzuhalten.“ Eine Überwachungsliste ist zu führen. „Bei großen Mengen von Kontobewegungen wird empfohlen, … jeweils gesonderte Übersichten zu führen.“ Ergo: Es muss für jede Klasse und für jedes Schulereignis eine extra Liste geführt werden. Wer soll das alles organisieren?
„Die Verwendung der Landesmittel ist“ wieder „in gesonderten Übersichten nachzuweisen. Die Übersichten, Nach- weise und mit den Zahlungen zusammenhängenden Unterlagen sind zusammen mit den Belegen aufzubewah- ren. … Für jedes Kalenderjahr sind die Aufzeichnungen abzuschließen. Es ist ein Jahresabschluss bis zum 15. Fe- bruar des Folgejahres zu erstellen. … Unbeschadet gesetzlicher Prüfungsrechte sind die Zahlungen und Buchungen der Schule in jedem Jahr mindestens einmal schulintern von zwei aus dem Kollegium gewählten Lehrkräften … zu prüfen. … Die Prüfungsergebnisse sind in Form eines Kassenprüfungsberichts zu dokumentieren.“
Und wer schon einmal einen Verein geleitet hat oder Schatzmeister war, weiß, welcher bürokratische Aufwand damit verbunden ist und zu leisten ist. „Kontoauszüge, die Unterlagen der Buchführung und die im Rahmen der Buchführung anfallenden Unterlagen sowie die Unterlagen über die Prüfungen sind zehn Jahre aufzubewahren.“
Da freut sich jede Schule. Es muss betont werden, dass den hessischen Schulen die Möglichkeit eingeräumt ist, so zu verfahren. Für mich stellt sich natürlich die Frage, wie die Schulen das wahrnehmen. Ich könnte mir das nicht vorstellen.
Ich habe mich mit einigen Schulleitern kurz ausgetauscht. Als wir nach Schulgirokonten gefragt haben, fanden das alle sofort gut. Als ihnen dann die hessische Richtlinie vorgelegen hat, änderte sich die Meinung schlagartig. Die Vorstellung an den Schulen ist wirklich so, das hat die Schulsachbearbeiterin zu machen. Das ist aber, wie wir gerade gehört haben, in Hessen auf keinen Fall so.
Das Ziel der Landesregierung ist jedoch, dass sich die Schulleiterinnen und Schulleiter mehr auf das Kerngeschäft von Schule konzentrieren sollen und nicht noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Das Fazit meiner Fraktion ist, dass es uns gelingen muss, vernünftige, praktikable und rechtsichere Lösungen für unsere Schulen zu schaffen. Die jetzige Situation ist nicht zufriedenstellend, aber immerhin noch besser als ein bürokratisches Monster, das ich Ihnen gerade dargestellt habe.
Sie haben sich auf diese vier Bundesländer bezogen, ich habe Sie vorhin extra noch mal gefragt. Das lehnt meine Fraktion natürlich ab.
In den letzten Jahren, das dürfen wir nicht vergessen, sind viele andere Aufgaben auf die Schulen zugekommen und es werden auch noch weitere Aufgaben hinzukommen. Ich will nur einige nennen: Das ist der Ausbau der Ganztagsschulen oder das ist die Umsetzung der Inklusion. Außerdem arbeiten neben den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen Schulsachbearbeiterinnen mit einem ganz anderen und neuen Aufgabenspektrum, Hausmeister, die schon Haustechniker sein müssen, Schulsozialarbeiter/-innen, PmsA-Kräfte – also Personal mit sonderpädagogischen Aufgabenstellungen – und vom Jugendamt bestimmte Betreuer/-innen für einige Schülerinnen und Schüler. Hier muss man ganz klar auch noch mal die Pflichten und Rechte genau definieren.
Abschließend möchte ich betonen, das können Sie sich vorstellen, dass meine Fraktion natürlich Ihren Antrag in allen drei Punkten ablehnt. Ein Schulgirokonto à la Hessen ist für uns kein Qualitätsgewinn, sondern erzeugt nur Bürokratie und Frust beim Führen und Kontrollieren der Kassenbücher. Das lehnen wir ab. Die Anträge von Frau Berger – wir sehen es immer wieder – sind gut gemeint, aber nicht gut durchdacht und auch nicht gut gemacht.
Ein bisschen gut ist eben nicht ausreichend.
Bei den Gesprächen in der Schulleitungsvereinigung spreche ich das auch gern an, die finden ja im Februar statt. Ich werde mit den Schulleitern auch noch mal diskutieren. Sie können davon ausgehen – Sie haben vorhin schon eine Schulleiterin gehört, jetzt haben Sie noch einen Schulleiter gehört –, dass das in der Form, wie Sie sich das vorstellen, nicht praktikabel ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Vor ziemlich zwei Jahren haben wir die geltende Regelung im Lehrerbildungsgesetz nach einer breiten Diskussion und einer mehrheitlichen Zustimmung hier im Landtag beschlossen. Und nach nur zwei Jahren soll das jetzt schon wieder verändert werden, wenn es nach der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen würde. Wir kennen schon das Spielchen. Ein einzelner Punkt wird sich herausgesucht, der sich dann manchmal ganz gut anhört, um seine Bildungskompetenz darzustellen, aber die Lehrerausbildung, das wissen wir alle, ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Rechtliche Vorschriften und Regelungen der KMK müssen eingehalten werden.
Durch meine lange Tätigkeit im Schulbereich kenne ich natürlich auch viele Verantwortliche im Bildungsbereich unseres Landes und ich habe den Leuten mal den Antrag vorgegeben.
Die einstimmige Meinung war eindeutig, schaut man sich diesen Antrag an, dann erkennt man, dass die GRÜNEN von Lehrerausbildung wenig Ahnung haben. Ich will nicht keine sagen, aber wenig Ahnung.
Ach, ich hätte jetzt fast aufgehört mit der Rede, aber wenn der Beifall so spärlich ist, werde ich mich noch auf die einzelnen Punkte konzentrieren.
Ich will noch mal kurz zum Praxissemester kommen, weil das ja immer diskutiert wird. Man kann es auch diskutieren. Es gibt positive Aspekte darin und es gibt natürlich auch einige Punkte, die dagegensprechen. Fakt ist jedenfalls eins: Es wird eine deutliche Erhöhung der Referendare bei uns geben, mehr als 800 werden wir 2017 haben, und mindestens noch einmal die gleiche Anzahl von Praktikanten.
Da muss ich wirklich sagen, ja, dann fehlen einfach auch die Schulen für diese Ausbildung. Und ich frage mich auch, wie sollen die Schulen das wirklich leisten. Es stellt sich dann noch die Frage, wann das Praxissemester eingeführt werden soll. Sie haben jetzt gesagt, so zwischen dem vierten und sechsten Semester.
Das sehe ich als sehr schwierig an.
Eins steht auch fest – das war der Vorschlag, und das wird mit meiner Fraktion überhaupt nicht zu machen sein –, eine Kürzung der Referendarzeit wird es absolut nicht geben und das ist auch das falsche Signal. Von der 18monatigen Ausbildung, die es jetzt schon bei uns gibt, müssen wir die Hospitationszeiten am Anfang abziehen. Die Seminarzeiten und die Prüfungszeiten zum Abschluss der Referendarausbildung müssen auch noch abgezogen werden. Also wo wollen Sie denn kürzen? Sie können ja nur in der ersten Ausbildungsphase, also vor dem Referendariat kürzen. In welchen Bereichen wollen Sie das kürzen? Das sehe ich sehr problematisch.
Und eine Garantie für die Lehramtsstudenten, die ist auch sehr populistisch, diese Forderung. Das hört sich natürlich toll an und da können Sie sich natürlich in Greifswald oder in Rostock sehr viele Freunde unter den Lehramtsstudienbewerbern machen. Das ist wieder eine typische Forderung, die Sie hier aufstellen.
Ich habe die Lehrerbedarfsprognose von Bayern hier und ich könnte Ihnen die Zahlen nennen, aber der Minister hat den Vorschlag gemacht, das im Bildungsausschuss zu diskutieren. Das würde ich gerne aufnehmen und mit meinem Redebeitrag zum Ende kommen. Also ziehen
Sie einfach diesen Antrag zurück! – Dann wünsche ich allen auch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte zu dieser Schulgesetzänderung eigentlich gar nicht allzu viel sagen,
weil im Prinzip schon alles gesagt worden ist. Aber die tendenziöse Berichterstattung unserer Ausschussvorsitzenden muss ich als Mitglied der SPD-Fraktion wirklich aufs Schärfste zurückweisen.
Es sind Bewertungen vorgenommen worden, wenn ein Wort „lediglich“ dort vorkommt, die Ihnen als Ausschussvorsitzende nicht zustehen.
Und dann erwarte ich auch von der Ausschussvorsitzenden, dass sie die Mehrheitsmeinungen des Prozesses wiedergibt und nicht die Anhörung darstellt, zumal die Anzuhörenden das Rechtsgutachten nicht kannten und deswegen natürlich nur ihre Wünsche äußerten.
Wir wollen durch die Klarstellung im Gesetz ganz klar die Regelung für die kreisfreien Städte und die ehemaligen kreisfreien Städte – die praktizierte Schulwahlfreiheit an Mehrfachstandorten – aufrechterhalten. Wir können also im Prinzip sagen, ohne diese rechtliche Klarstellung müsste die bisher praktizierte Schulwahlfreiheit im Primarbereich in den ehemaligen Kreisstädten schulaufsichtlich eingeschränkt werden. Wir wollen mit dieser Schulgesetzänderung ganz einfach den jetzigen Status quo erhalten. Die einzelnen Veränderungen sind bereits dargestellt, ich will darauf gar nicht weiter eingehen.
Was würde denn passieren, wenn wir die Gesetzesänderung nicht vornehmen? Ohne diese Änderung im Schulgesetz müssten zum kommenden Schuljahr verbindliche Schuleinzugsgebiete im Primarbereich eingeführt werden. Den Aufschrei bei allen am Thema Schulen Beteiligten möchte ich nicht unbedingt hören wollen. Mit dem bisher praktizierten Verfahren gewährleisten wir auch weiterhin, dass die kleinen Grundschulen auf dem Lande erhalten bleiben. Den Aufschrei bei allen am Thema Schulen Beteiligten hätte ich in dieser Hinsicht hören wollen. Wir wollen immer noch nach der Devise „kurze Beine, kurze Wege“ handeln, und wir wollen dort nicht unnötige lange Schulwege organisieren.
Nein. Frau Berger kann sich nachher in ihrem Beitrag dazu äußern, ich habe dazu jetzt keine Lust.
Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE haben diese Schulgesetzänderung gemeinsam eingebracht, weil wir keine Unsicherheiten und unnötigen Diskussionen bei Schulträgern, Eltern und Schülern wollten.
Das Verfahren rechtlich abzusichern, war unumgänglich und sorgt jetzt für Klarheit. Unklar bleibt für mich allerdings, warum sich die GRÜNEN gegen sachorientierte Lösungen entscheiden. Auch nach der Rede von Frau Berger kann ich diese Frage nicht beantworten. Es kann ja nicht daran liegen, dass sich die GRÜNEN Unsicherheiten und Unruhe an den Schulen herbeiwünschen.
Die Verantwortlichen der beiden kreisfreien Städte – das muss ich noch mal ganz deutlich sagen – fordere ich auf, ebenfalls Schuleinzugsgebiete festzulegen. Nur so können wir das Problem der Erstattung der Schülerfahrtkosten regeln. Da ist jeder Träger, da sind die Landkreise und auch die Städte Schwerin und Rostock gefordert. Ich sage aber auch sehr deutlich, das muss jeder verantwortliche Träger alleine schaffen. Und es ist zu schaffen. Die Landkreise schaffen es ja auch.
Ein anderes Problem tauchte jetzt bei der Diskussion auf, und zwar, dass bei der Fusionierung von Regionalen Schulen und Gymnasien zu Kooperativen Gesamtschulen in einigen Landkreisen keine Verträge zum Schullastenausgleich beschlossen werden.
Schulträger von Regionalen Schulen werden dadurch doppelt belastet. Zum einen müssen sie selbst ihre eigenen Regionalen Schulen finanzieren und zum anderen müssen sie über die Kreisumlage die Kooperativen Gesamtschulen mitfinanzieren. Um dieses Problem zu lösen, haben die drei Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert zu prüfen, ob etwaige Ungerechtigkeiten in der Regulierung des Schullastenausgleichs entweder durch eine pauschale Regelung zum Schullastenausgleich, durch eine entsprechende schulgesetzliche Anpassung oder im FAG abgestellt oder abgemildert werden können. Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Redebeitrag der GRÜNENOpposition zum Thema Bildung
muss ich, denke ich, einiges doch geraderücken. Also ich muss jetzt wirklich sagen, ich war wieder viel in Schulen unterwegs.
Wir haben einen schönen Landtagskalender bekommen und da habe ich auch die Schulen mit berücksichtigt und war in vielen Schulen meines Wahlkreises und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterwegs. Ich habe viele Informationsveranstaltungen besucht, habe da sehr viele interessante Gespräche geführt, war mit Interessenvertretern von Schulen viel zusammen und mit Schulträgern. Wissen Sie, was ich überall gehört habe? Dass es viele Verbesserungen in Schulen gibt. Ich will Ihnen auch mal einiges sagen, was schon passiert ist.
Rechtzeitige und vor allem verlässliche Planungsgespräche im Frühjahr – fragen Sie mal in Schulen! –, das war früher ein Riesenproblem, jetzt haben sie sichere Planungszahlen. Bei Schwierigkeiten am Schuljahresanfang, wenn da etwas fehlen sollte, wird problemlos nachgesteuert, aber immer zugunsten von Schule, und es wird den Schulen nichts weggenommen. Schulen können auch Ausschreibungen vornehmen. Ein Problem ist natürlich im Augenblick, die passende Fächerkombination zu erhalten. Und wenn Termine zur Ausschreibung im November passieren, ist nämlich auch eine Schwierigkeit da, weil viele Lehrer dort schon im Dienst sind, aber zum Halbjahreszeitpunkt beziehungsweise Schuljahresanfang ist das wesentlich besser. Wir haben jetzt zahlreiche junge Kollegen und Kolleginnen in den Schulen. Das hängt natürlich sicherlich auch mit der Verbeamtung zusammen, aber damit haben wir gleiche Bedingungen geschaffen wie in den anderen Bundesländern. Und es ist wirklich eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Anfang der Legislaturperiode.
Als Opposition, denke ich, muss man sicherlich auch ein bisschen mehr fordern, aber man sollte dabei seriös bleiben. Die finanziellen Mittel sind begrenzt. Es wird in den nächsten Jahren schwieriger werden, wir haben das schon mehrfach gehört. Und wir haben auch gehört, dass dieser Haushalt wirklich solide durchfinanziert ist und einen großen Punkt in der Bildungspolitik gesetzt hat.
Jetzt zu einigen Zahlen, Frau Berger, vielleicht hören Sie mal zu. 2016 waren es 966 Millionen Euro für den Schulbereich, fast 1 Milliarde. Das sind 44,7 Millionen Euro mehr als 2015 und 200 Millionen Euro mehr als zu Beginn der Legislaturperiode. Ich erinnere mich noch gut an eine öffentliche Veranstaltung der GEW in Altentreptow. Frau Oldenburg war mit dabei, Sie waren mit dabei, Herr Reinhardt war mit dabei, ich war mit dabei. Simone Oldenburg hat 200 Millionen Euro mehr gefordert, die müssten in die Schule reingehen. Und wenn ich das jetzt angucke, von 2011 bis 2016 haben wir die 200 Millionen Euro realisiert.
Also ich denke, man kann dem Vorschlag der SPD und CDU im Bildungsbereich ohne Probleme zustimmen.
Was wurde jetzt im Einzelnen realisiert? Ich will Ihnen ruhig die Zahlen noch mal aufzählen. Es wurden 1.151 neue Lehrerstellen seit 2011 geschaffen.
2016 …
Sie können jetzt dazwischenquaken, so viel Sie wollen, aber ich lese die Zahlen trotzdem vor.
2016 werden 288 neue Referendarstellen bereitgestellt. 2017 kommen noch mal 80 Stellen hinzu. Das sind dann insgesamt 861 Referendarstellen, die wir an unseren Schulen haben. Schaut man sich an, dass wir 700 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die bereits im System sind, finanziell bessergestellt haben,
und zwar rückwirkend zur Antragstellung,
ja, aber rückwirkend zur Antragstellung, alle Sekundarstufenlehrerinnen und -lehrer werden wie Gymnasiallehrerinnen und -lehrer bezahlt, ein vorzeitiges Beenden des Leh- rerpersonalkonzepts an den beruflichen Schulen. Es gibt Klassenleiterstunden für alle Klassenleiter von 1 bis 10, zusätzliche Altersanrechnungsstunden ab dem 57. Lebensjahr wurden eingeführt, Anrechnungsstunden für Mentorinnen und Mentoren. Die Lehramtsausbildung für berufliche Schulen in Greifswald und Rostock wurde wieder eingeführt, 2002 wurde sie ja eingestellt, eine Lehrerbildungsbibliothek in Rostock wurde eingerichtet und es gab 26,6 Millionen Euro mehr für Schulen in freier Trägerschaft. Das sind mehr als 70 Prozent im Vergleich zu 2011. Ich will es bei den Zahlen belassen.
Ich könnte es noch fortführen, zum Beispiel 200 zusätzliche Stellen für Inklusion.
Man kann das schlechtreden, wie man will, aber die werden zur Verfügung gestellt und über 100 Stellen für die Sprachförderung der Flüchtlings- und Asylbewerberkinder, ich glaube, 125 Stellen sind das. Ich wollte 2011 in den Landtag, weil ich etwas für Schule erreichen wollte, und die Koalition hat mit diesen 200 Millionen Euro, als ich 2011 in den Landtag kam, viel erreicht. Wir haben das versprochen und ich denke, wir haben auch das Versprechen eingehalten.
Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Das ist uns sehr bewusst und ich denke, wir konnten uns als Bildungspolitiker hier auch im Haushalt durch- setzen.
Zu einem anderen Punkt möchte ich mich wirklich hier in der Haushaltsdebatte auch noch äußern: Der selbsternannte Kenner der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Johannes Saalfeld
erklärte am 13. März 2015 in einer Debatte zu einem Antrag der Bündnisgrünen Folgendes, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der damaligen Rede:
„Aber der Punkt ist einfach, vielleicht kann es ja sein, dass es geplant ist“ – also das ist auch ein bisschen wirres Deutsch –, „dass die Schulen so weit zerfallen sollen,“
„dass man irgendwann sagt, na ja, dann machen wir mal einen bestimmten Prozentsatz zu, es lohnt sich ja nicht mehr zu investieren, und da hat man dann einen schönen Grund, warum man bestimmte kleine Schulen auf dem Lande zumachen soll.“ Und in der Haushaltsdebatte am 8. September wiederholten Sie den Unsinn: „… obwohl es ein Rekordhaushalt war, verfallen trotzdem die Schulen“. Und heute in der Aktuellen Stunde haben Sie auch in einem Nebensatz so was wiederholt.
Ich muss ganz deutlich sagen, ich bin mit Leib und Seele Kommunalpolitiker, und das seit Mai 1990, und ich war auch immer in verantwortlicher Produk…, Position,
ob als Fraktionsvorsitzender, ob als Stadtpräsident oder jetzt als Stellvertretender Kreistagspräsident, und das mehr als 25 Jahre lang.
Wichtig war für mich immer, dass wir ein flächendeckendes Schulnetz mit ordentlichen Schulen und Sporthallen vorhalten. Und ich komme aus dem dünn besiedelten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Viel mehr Land geht nicht, weil Sie darauf vorhin so abgezielt haben. In dem Schulentwicklungsplan, den wir vor Kurzem im Kreistag beschlossen haben, wird keine Grundschule, wird keine Regionale Schule, wird keine Gesamtschule und auch kein Gymnasium geschlossen.
Jetzt zu den sogenannten maroden Schulbauten. Ich würde Ihnen gern mithilfe eines Beamers oder einer Leinwand die Schulen meines Wahlkreises und darüber hinaus zeigen.
Da wir das leider nicht dürfen, werde ich Ihnen die Schulen kurz vorstellen.
Die Abgeordneten Kokert – er ist im Augenblick nicht da, aber Herr Koplin ist ja da – und Koplin sind beide im Wahlkreis 21 und die sollten den Wahlkreis auch kennen …
Genau, ich habe dich auch da zitiert, das kommt nachher noch. Ich hoffe, Herr Saalfeld, Sie passen dann auch auf.
Nehmen wir jetzt mal den Wahlkreis Stadt Neustrelitz. Folgende Schulen sind in Trägerschaft des Landkreises: Tom-Mutters-Schule als Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, komplett umgebaut und bietet beste Bedingungen, ich glaube, vor drei Jahren übergeben, Gymnasium Carolinum, bestens saniert, Strelitzhalle daneben, neue Kleinsportanlage, eigenes Ferienlager in Babke,
Berufliche Schule, komplett saniert, durch den großen Schülerrückgang ist jetzt das Förderzentrum mit drin und die Volkshochschule ist im Gebäude auch integriert.
In städtischer Trägerschaft befinden sich fünf komplett sanierte Schulen mit jeweils einer sanierten Sporthalle beziehungsweise einem großen Turnraum und neu gestalteten Außenanlagen,
wo die Schülerinnen und Schüler ihre Ideen mit einbringen konnten. Dazu gehören drei Grundschulen, gut verteilt in der Stadt, eine Regionale Schule im Stadtzentrum und eine Gesamtschule im größten Neubaugebiet der Stadt, in Kiefernheide. Für die Kleinsportanlage sind Fördermittel schon signalisiert, sodass sich auch da der Kleinsport...
In freier Trägerschaft befindet sich eine rekonstruierte Evangelische Grundschule mit einem neuen Schulbau im Stadtzentrum. Fahren wir in Richtung Süden, kommen wir nach Wesenberg zu einer sanierten Regionalen Schule mit Grundschulteil und einer Sporthalle. Der Bürgermeister war gerade bei mir in der Besuchergruppe, da haben wir uns noch mal kurz verständigt.
Ich würde gern zuerst meine Ausführungen zu Ende führen und dann kann Herr Saalfeld eine Frage stellen.
Er kann sich auch noch mal hinsetzen und dann signalisiere ich ihm das schon.
In Seewalde, einem kleinen, landschaftlich sehr schön gelegenen Dorf südlich von Wesenberg, gibt es eine
Waldorfschule. Die Bedingungen für die Schüler sind dort ebenfalls gut. Und in freier Trägerschaft in der Stadt Neustrelitz befindet sich eine rekonstruierte Evangelische Grundschule mit neuem Schulanbau im Stadtzentrum.
Weiter westlich von Wesenberg liegt Mirow und hier ist eine Grundschule im DDR-typischen Plattenbau teilsaniert, bietet gute Schulbedingungen, Sporthalle soll saniert oder umgebaut werden.
Fährt man auf der 198 weiter, Wolf-Dieter,
kommt man nach Rechlin in den Wahlkreis von Rudolf Borchert und dem Parlamentarischen Geschäftsführer Wolf-Dieter Ringguth.
Die Regionale Grundschule bietet beste Bedingungen, Wolf-Dieter, ne? Er kann dich ja gern nachher mal interviewen.
So, zurück zu meinem Wahlkreis. Nordöstlich von Neustrelitz liegt Blankensee.
Diese Regionale Grundschule war die erste, die im Landkreis saniert wurde. Sie wurde grundsaniert und hat über ELER-Mittel vor zwei Jahren noch einen großzügigen Schulanbau bekommen, eine Sporthalle gehört selbstverständlich mit dazu.
Östlich von Blankensee liegt Feldberg, hier eine sanierte Regionale Grundschule mit Grundschulteil und Sporthalle, seit diesem Jahr auch als Ganztagsschule. Das sind alles Schulen in meinem Wahlkreis und keine maroden Schulen.
Im angrenzenden Wahlkreis, dem von Dagmar Kaselitz und Innenminister Caffier,...
Ja, ein paar kommen noch.
... sind die sanierten Schulen in Woldegk, Friedland, eine Förderschule für geistige Entwicklung in Holzendorf, Burg Stargard, Möllenhagen und am 30. September, Dagmar, in Penzlin übergeben worden.
In Neubrandenburg, in den Wahlkreisen...
Ja, aber es scheint ja dann doch...
Ja.
In Neubrandenburg könnte ich es genauso fortführen: Sportgymnasium, Albert-Einstein-Gymnasium, Integrierte Gesamtschule oder im Frühjahr übergebene Regionale Schule in der Oststadt, saniert und alle im guten Zustand.
Dabei will ich es bewenden lassen. Ich war über viele Jahre Evaluator und lernte so die verschiedensten Schulen im Landkreis im östlichen Teil näher kennen. Den Zustand, den Sie hier öffentlich bewusst falsch darstellen, habe ich nirgends gesehen. Vielleicht werden Sie mir – Sie gucken ja schon irgendwo nach – irgendeine Schule mit Sanierungsstau nennen. Das ist wirklich der Einzelfall. Und wenn das wirklich so sein sollte, muss ich auch fragen, was der Schulträger die letzten 25 Jahre gemacht hat.
Ich kann Ihnen da wirklich nur empfehlen – und ich hatte Ihnen das jetzt aufgezeichnet und kann es Ihnen bloß aus meinem Raum ganz genau sagen –, diese unsachgemäßen Äußerungen zu unterlassen, denn damit beleidigen Sie die Schulträger und die vielen Gemeindevertreterinnen und -vertreter, die sich mit großem Engagement für ihre Schulen vor Ort einsetzen.
So, und nach meinen Ausführungen kann man dem Haushalt nur zustimmen.
Jetzt können Sie gern Ihre Frage stellen, wenn die Präsidentin es erlaubt.
Hätte ich auch gern machen können.
Also das möchte ich nicht bewerten. Ich habe Ihnen gerade gezeigt, was ich aus meinem Wahlkreis, aus den anliegenden Wahlkreisen und aus meiner Tätigkeit als Evaluator kennengelernt habe, und gesagt, dass ich solche Zustände, wie Sie sie hier beschreiben, dass wir flächendeckend nur marode Schulen haben – Sie haben es zitiert und Sie haben das auch gesagt –, überhaupt nicht nachvollziehen kann. Und ich muss auch das, was Sie hier vorgetragen haben, aufs Schärfste zurückweisen.
Gern.
Also ich habe die Frage beantwortet. Ich will das nicht bewerten, ich kann das nicht bewerten und mein Kenntnisstand ist ein vollkommen anderer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war 1991 31 Jahre alt
und war einer der jüngsten Schulleiter.
Wenn man es so will, dann bin ich es wohl.
Ich durfte nach dem Schulreformgesetz von Superbildungsminister Oswald Wutzke arbeiten.
Er ist ja vorgestern gelobt worden von eurem Bildungsexperten Herrn Bluhm,
der gesagt hat, es war ein kurzes, knappes Schulreformgesetz und man könnte das insgesamt dünner halten, was ich mir eigentlich kaum vorstellen könnte.
Ich will aber gleich zu Anfang sagen, ich bin wirklich ein überzeugter Europäer, denn ich kann mich an die Zeit erinnern von vor 1989. 29 Jahre war ich eingemauert
und hatte kaum Möglichkeiten,
Menschen aus anderen Ländern und deren Kulturen kennenzulernen.
Die damalige DDR wollte keine internationalen Kulturen und Kontakte. Selbst die sogenannte deutsch-sowjetische Freundschaft stand nur auf dem Papier. In Neustrelitz – jeder weiß, dass vor 1989 über 20.000 Russen dort stationiert waren – waren Kontakte nicht erwünscht.
Seit mehr als 25 Jahren kann ich durch viele Staaten Europas ganz einfach reisen und als Geografielehrer habe ich auf zahlreichen Bildungs- und Erlebnisreisen meinen Wissenshunger zum Teil gestillt. Es ist natürlich schwierig, als Geografielehrer dem Schüler etwas von Ebbe und Flut zu erzählen, wenn man nicht ein Mal durchs Watt gewandert ist oder so etwas mal live erlebt hat.
Deshalb bin ich wirklich sehr, sehr dankbar, dass wir vorgestern den Jahrestag „25 Jahre Landtag M-V“ begehen konnten. Das war für die Ostdeutschen, denke ich, doch eine große Sache. Ich halte den europäischen Gedanken für eine große Sache und habe das auch immer in meinem Unterricht vermittelt. Die europäischen Werte wie Demokratie, Solidarität, Meinungs- und Pressefreiheit
müssen unseren Kindern in der Schule, aber ich denke, auch zu Hause, erklärt werden. Diesen Antrag halte ich aber für wenig zielführend.
Werte Simone Oldenburg, wir wissen beide, …
Habe ich das nicht richtig ausgesprochen?
Oldenburg! Entschuldige bitte!
Die Aussprache, ne?!
… wir beide wissen, dass die Aktivitäten einer Schule nicht von irgendwelchen bürokratischen Gegebenheiten abhängen, sondern von den handelnden Personen vor Ort. Eine Schule, die partnerschaftliche Beziehungen haben möchte, organisiert sich diese, ob als Europaschule, über das Projekt Erasmus+, durch städtepartnerschaftliche Beziehungen
oder durch Eigeninitiative der Schule. Es gibt in unserem Bundesland viele gelungene Beispiele für europäische Beziehungen. Diese werden nicht nur in den 28 Europaschulen gelebt, sondern ich denke, auch an vielen anderen Schulen in unserem Bundesland.
Gestern habe ich noch mal mit zwei Schulleitern gesprochen. Der Schulleiter der neuen friedländer gesamtschule, Heiko Böhnke, gab mir auch die Erlaubnis, ihn wie folgt zu zitieren: „Plaketten sind das eine, die aktive Ausgestaltung des Europagedankens ist das andere. Meine Schule hat partnerschaftliche Beziehungen mit einer tschechischen und einer polnischen Schule.“
„Verkehrssprache ist Englisch für die Schülerinnen und Schüler. Mit der Schule aus Tschechien beispielsweise wird eine Physikolympiade per Videokonferenz durchgeführt.“ Zitatende. Diese Friedländer Schule ist keine Europaschule, aber ich denke, der Europagedanke wird ganz klar gelebt.
Der Schulleiter der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow, Dirk-Michael Brüllke, äußerte sich ähnlich. Auch ihn darf ich zitieren: „Von 2005 bis zum letzten Jahr führte die KGS das Comenius-Projekt mit Schulen aus Spanien, Estland und Polen durch. Zusätzlich gab es einen Schüleraustausch mit einer französischen und einer englischen Schule. Als einer von drei Moderatoren im Land für das Projekt Erasmus+ weiß ich, dass es nicht auf Schilder an der Schule ankommt, sondern auf das Engagement der Lehrerinnen und Lehrer.“ Zitatende.
Auch an anderen Schulen in meinem Schulamtsbereich und, ich denke, auch im Land Mecklenburg-Vorpommern werden europäische Schulpartnerschaften sehr intensiv gepflegt.
Sie alle aufzuzählen, denke ich, würde den zeitlichen Rahmen hier sprengen. Zwei Beispiele hatte ich ja genannt.
Auch in der Grenzregion zu Polen gibt es gute partnerschaftliche Beziehungen. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Wir waren mit dem Ausschuss dort, wir waren auch mit unserem Bildungsarbeitskreis in der Regionalen Schule in Löcknitz, genauso wie an der Beruflichen Schule in Eggesin, und wir haben dort eine ganze Menge gehört.
Natürlich gibt es – „natürlich“ hört sich blöd an –, es gibt Probleme bei der Zusammenarbeit mit den polnischen Schulen, wir hatten schon einiges gehört: Die Bürokratie ist ein Problem. Bei uns gibt es zahlreiche Vorschriften und auf polnischer Seite – das darf man auch nicht vergessen – muss alles über Warschau geregelt werden. Uns wurde noch mal ganz eindeutig bei unserer Klausur, die wir im letzten Jahr in Stettin durchgeführt haben, erklärt, dass man vor Ort relativ wenig lösen kann. Das muss alles über Warschau gehen. Und natürlich sind die Sprachprobleme in der Zusammenarbeit das größte Hindernis, ansonsten würden die Beziehungen, denke ich, noch vielfältiger sein.
Über die Wege zu einer praxisorientierten Europabildung gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Neben den Schulpartnerschaften spielt der Fachunterricht eine entscheidende Rolle, die Europaerziehung ist ein Bestandteil von schulischen Lehrplänen und im Schulgesetz Paragraf 5 Absatz 5 ist beispielsweise die Europaerziehung als ein wichtiges Aufgabenfeld dargestellt.
Ich habe mir in Vorbereitung dieser Landtagsdebatte jetzt mal die Mühe gemacht und mich mit dem Ausschusssekretariat des Europa- und Rechtsausschusses in Verbindung gesetzt. Dieser Ausschuss hat sich auch intensiv mit der Europabildung in den Schulen beschäftigt. Ich will diesen dreiseitigen Vermerk nicht vorlesen, aber ich würde ihn gern zur Verfügung stellen.
Auf einige Punkte möchte ich kurz hinweisen. Den Grund- und Regionalschulen ist der Europakoffer zur Verfügung gestellt worden, wir haben schon einiges gehört. Kern dieses Europakoffers ist dieses Europa- handbuch, das sich wirklich auf die Rahmenpläne für das Land Mecklenburg-Vorpommern stützt und sich daran orientiert. Ich denke, man kann damit gut arbeiten. Wir haben heute schon einiges gehört zum Parlamentsforum Südliche Ostsee: Im Jahre 2014 ist in Kaliningrad eine Resolution „Bildung im Tourismus im südlichen Ostseeraum“ beschlossen worden. Unter anderem wurde dort auch über den Jugendaustausch oder die Erweiterung dieses Jugendaustauschprogramms gesprochen.
Bildung und Erziehung sind ein wichtiger Grundpfeiler für die Werbung und für die Umsetzung der Idee des geeinten Europas. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass mit dem Programm Erasmus+ die verschiedensten Bildungsprogramme der aktuellen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 neu aufgestellt worden sind. Der Etat für die Jahre 2014 bis 2020 wurde auf 14,8 Millionen Euro aufgestockt.
So, ich will das alles hier mal nicht weiter so sagen.
Abschließend möchte ich noch einmal kurz betonen, dass viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Schüler/-innen einen intensiven Austausch pflegen. Dabei werden sie nicht nur durch das Land, die EU und die verschiedensten Bildungswerke unterstützt, auch wenn sich manche Schule natürlich mehr finanzielle Unterstützung wünscht. Alle Schulen, mit denen ich gesprochen habe – das wurde hier schon mehrmals angesprochen –, wünschen sich aber, dass die Bürokratie wirklich auf das Nötigste beschränkt wird.
Zum Abschluss meiner Ausführungen – der Minister ist kurz darauf eingegangen – gebe ich noch einige Anregungen für neue Anträge für MINT-Schulen. Meine Schule ist zum Beispiel eine MINT-Schule.
Wir können auch über Multimediaschulen reden, die gibt es auch zu wenig, Umweltschulen gibt es zu wenig, Schulen ohne Rassismus, Schulen mit Courage, Klimaschutzschulen, PAS Schulen, UNESCO-Projektschulen, Schulen mit einem Berufswahl-SIEGEL –
darüber kann man im Landtag immer diskutieren. Wir hätten also in jeder Landtagsdebatte immer einen neuen Punkt. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.