Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

Das Zweite ist, was Sie gesagt haben, wir würden den Eindruck vermitteln, man könne jetzt in die Umsetzung gehen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist der Statusbericht nicht das, was ein Masterplan ist. Aber richtig ist auch, im Statusbericht selbst gibt es zum Teil eine ganze Reihe konkreter Vorschläge, und diese konkreten Vorschläge, selbstverständlich, warum können wir jetzt nicht beigehen und genau diese konkreten Vorschläge miteinander diskutieren,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weil es ein Affront ist.)

absichern und das Ganze dann entsprechend umsetzen. Das Nächste, was Sie …

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich mal ausführen! Ich weiß nicht, ob Sie noch Redezeit haben.

Das Nächste, was Sie ausgeführt haben: Ihnen fehlt eine Istanalyse und Sie haben wieder Worte wie „Massentierhaltung“ gebraucht. Ja, das glaube ich, dass diese Worte da auch gefallen sind. Wir haben mehrfach miteinander diskutiert, dass es erstens sehr schwierig ist, diese unbestimmten Begriffe zu definieren, und zweitens weiß ich nicht, was das hilft. Natürlich kann man sich mit dem Bauernverband darüber streiten, was eine Massentierhaltung ist. Ich finde es viel interessanter, dass die GRÜNEN-Verbände und der Berufsverband sich darüber auseinandersetzen, wie die Tierhaltung künftig sein soll. Ein Verkämpfen auf Definitionen, ich wüsste nicht, was das bringen soll. Insofern sehe ich das an dieser Stelle anders als Sie.

Dann Ihre Frage: Hat ein gesellschaftlicher Dialog stattgefunden? Sie wollten, dass weitere gesellschaftliche Kräfte da reingehen. Ich glaube, ja, ein gesellschaftlicher Dialog hat stattgefunden. Wir haben den auf der MeLa breit gehabt, da ist landwirtschaftlich interessiertes Publikum.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Breiter gesellschaftlicher Dialog.)

Ich komme gleich darauf. Ausreden lassen, dann hören Sie es!

Auf der MeLa kommt Publikum zusammen, was an der Landwirtschaft interessiert ist. Da kommen übrigens auch aus den Biobereichen ganz viele Menschen hin. Wir hatten eine Internetplattform mit mehr als 100.000 Zugriffen. Nun

kann man immer noch ein Mehr fordern, das kann man machen. Lassen Sie uns miteinander diskutieren,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sagen Sie etwas zu der Zahl der Akteure auf der Internetplattform! Die ist doch sehr überschaubar.)

lassen Sie uns miteinander diskutieren, wie wir das hinkriegen, und dann werden wir sicherlich auch etwas miteinander machen.

Weitere gesellschaftliche Kräfte wollen Sie haben, haben Sie gesagt. Sie haben verschiedene Organisationen aufgezählt. Ja, da haben Sie recht, natürlich kann man weitere Organisationen dazunehmen. Auf der anderen Seite auch, natürlich. Was meinen Sie, was uns der Bund der Milchviehhalter erzählt, oder wer auch immer? Da gibt es auf der anderen Seite auch haufenweise Organisationen, die kann man alle mit einladen. Ich glaube nur, dass, wenn wir sie einladen, der Prozess an sich immer schwieriger wird, immer schwieriger wird. Ich habe Ihnen erst dargestellt, wie man zu Zeiten der Wende einen Prozess zusammengeführt hat, und genau das ist auch das, was wir hier gemacht haben. Das vielleicht zu Ihrer Rede.

Dann haben Sie einen Änderungsantrag gestellt, und ich finde es immer wichtig, dass wir nicht nur sagen, ob wir ihn ablehnen, sondern auch, warum, oder ihm zustimmen und, wenn ja, warum wir zustimmen. Insofern will ich näher darauf eingehen. – Moment, das ist der falsche Antrag. Das ist der richtige.

Das mit der Öffentlichkeit habe ich gerade erklärt, die haben wir aus unserer Sicht hergestellt. Das Zweite ist eine Verengung auf den Juli 2014 mit Vorlage eines Masterplanberichtes. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Sie haben hier mehrfach die GRÜNEN-Verbände zitiert. Schauen Sie rein in den Masterplanbericht, die haben ausdrücklich gesagt, dass sie Zeit brauchen. Sie haben ausdrücklich gesagt, dass ihnen die Zeit nicht zur Verfügung stand, um Dinge auszudiskutieren, dass es immer alles unter Zeitdruck stattgefunden hat. Ich glaube, diesen Zeitdruck jetzt durch das Nennen eines Datums reinzubringen, wäre falsch.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber Sie wollen schon die Umsetzung beginnen. Was ist denn das für ein Vorgehen?)

Kann ich erklären.

Wir haben auch miteinander diskutiert, ob man ein Datum festschreibt, um das nicht auf Dauer so eine Ewigkeitskommission sein zu lassen. Wir haben bewusst kein Datum reingenommen, um diesen Druck nicht aufzubauen. Mit der Umsetzung beginnen: Ich habe Ihnen gerade gesagt, wir haben den Statusbericht und bereits im Statusbericht ist eine Reihe von ganz konkreten Dingen drin, die man auch heute schon umsetzen kann.

Das vielleicht zu Ihrem Antrag, den werden wir ablehnen aus dem genannten Grund.

Dann haben wir einen zweiten Antrag von der Fraktion DIE LINKE.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Guter Antrag. – Peter Ritter, DIE LINKE: Teilweise.)

Das ist ein Antrag, da beantrage ich, dass wir das punktweise abstimmen. Dem ersten Punkt möchte ich zustimmen. Wir wollen auch, dass der Masterplanprozess weitergeführt wird. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium bereits dabei ist, die Voraussetzungen zu schaffen. Es schadet aber an dieser Stelle nicht. Also wir würden dem Punkt 1 zustimmen.

Zu Punkt 2: Sie möchten, dass im Landtag über die ELER-Förderperiode berichtet wird. Die Fraktion DIE LINKE hat im Agrarausschuss einen Antrag gestellt, der in eine ähnliche Richtung ging. Wir haben mit einem Änderungsantrag dem Antrag der LINKEN im Agrarausschuss seinerzeit zugestimmt. Das heißt, wir haben da bereits miteinander beschlossen, dass wir im Agrarausschuss diesen Bericht hören werden. Das halte ich auch für das richtige Gremium. Deswegen werden wir dem Punkt 2 nicht zustimmen. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2373 abstimmen. Es ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2373 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimm- enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2373 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2373 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimm- enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2373 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2375 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2375 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2347 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2347 mit den soeben beschlossenen Än

derungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine Absenkung der Altersgrenze bei Verbeamtungen, Drucksache 6/2333.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Keine Absenkung der Altersgrenze bei Verbeamtungen – Drucksache 6/2333 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Angestellte im öffentlichen Dienst verbeamtet werden wollen, gehört seit jeher zu den Voraussetzungen, dass sie nicht eine bestimmte Altersgrenze überschreiten. Was ist der Hintergrund? Der Staat will durch die Altersgrenze gewährleisten, dass die Beschäftigten noch einige Jahre arbeiten, bevor sie in den verdienten Ruhestand gehen.

(Zuruf aus dem Plenum: Genau.)

Werden sie etwa erst wenige Jahre vor der Pensionsgrenze verbeamtet, muss die öffentliche Hand für eine recht kurze Zeit hohe Pensionslasten stemmen.

(Tilo Gundlack, SPD: Richtig.)

Das soll vermieden werden und so setzt der Staat entsprechende Altersgrenzen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt diese Grenze bei 45 Jahren. Wer älter ist, hat – bis auf wenige Ausnahmen abgesehen – keine Chance auf eine Verbeamtung. Es liegt im Interesse des Staates, dass es ein angemessenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und dem Versorgungsanspruch in der Ruhezeit gibt.

(Ministerin Heike Polzin: Genau.)

Auch wird das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers nicht verletzt. Dies wäre aber der Fall, wenn die Altersgrenze unangemessen niedrig läge. Dann wäre der gleichberechtigte Zugang einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers für das öffentliche Amt eingeschränkt.

Meine Damen und Herren, die Altersgrenze von 45 Jahren hat sich jahrelang bewährt. Dass es sich offensichtlich um ein ganz gutes Maß handelt, verdeutlicht auch ein Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern.

(Andreas Butzki, SPD: Da bin ich gespannt.)

Überwiegend sind es auch hier 45 Jahre. Die Landesregierung beabsichtigt nun, an der Schraube zu drehen, und zwar zulasten der potenziellen Beamtinnen und Beamten. Zukünftig soll grundsätzlich nur derjenige verbeamtet werden, der höchstens 40 Jahre alt ist.

Meine Damen und Herren, wird an Gesetzen oder Verordnungen diesbezüglich Hand angelegt, ist zu hinterfragen, ob dies rechtlich zulässig ist. An dieser Stelle kann

ich es kurzmachen: Ja, das ist rechtlich nicht zu beanstanden.

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie geprüft, ja?)