Protokoll der Sitzung vom 15.11.2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Beschlussvorschlag wurden ostdeutsche Wohnungsunternehmen in der Altschuldenfrage „weder deutlich entlastet noch befreit“. In der offiziellen Lesart stellt sich das ein wenig anders dar. Selbstverständlich lastet nach wie vor ein immenser Schuldenberg auf unseren kommunalen Wohnungsunternehmen und selbstverständlich bedarf es hier weiterer Hilfen vonseiten des Bundes. Aber genauso selbstverständlich gibt es auch Wohnungsunternehmen, die, beflügelt von der staatlichen Unterstützung, ihre Hausaufgaben besonders gut erledigt haben, so gut, dass sie es geschafft haben, ihre Altschulden dermaßen zu minimieren, dass diese keine Gefahr mehr für die Existenz des Unternehmens dar- stellen.

Eine gewisse Entlastung fand also statt, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Steuerzahler mehr als die Hälfte der 30 Milliarden Euro Schulden übernommen hat, mit denen die Unternehmen 1990 gestartet sind. Ebenso vergessen wird, dass es neben den kommunalen Wohnungsunternehmen auch sehr viele private Vermieter gibt, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben und einen ebenso großen Schuldenberg vor sich herschieben.

Aber das ist typisch links: Sie würden den Wohnungsmarkt am liebsten gänzlich vom Privateigentum befreien, um Ihre Planwirtschaft konkurrenzlos walten zu lassen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, dann gucken Sie mal in unser Wahlprogramm!)

Nur muss ich Sie enttäuschen. Auch ohne private Konkurrenz werden viele Wohnungsunternehmen nicht mehr in die schwarzen Zahlen kommen. Denn auch wenn derzeit der Leitzins auf ein Rekordtief gesunken ist, naturgemäß bleibt es dabei: Hat der Schuldenberg erst einmal ein gewisses Niveau erreicht, frisst sich der Zinseszins immer weiter in die Kassenbücher.

Daher kann es keine zufriedenstellende Lösung der Altschuldenfrage geben, weder nach 20 noch nach 30 und auch nicht nach 50 Jahren. Es sei denn, man strebt eine vollständige Befreiung an, wie Sie es in Punkt b) fordern. Mir erschließt sich allerdings nicht – und das wurde hier heute auch mit noch keiner Silbe genannt –, wo die Milliarden dafür herkommen sollen. Außerdem bleiben bei dieser Lösung vermutlich zur Freude der LINKEN die Privaten auf der Strecke.

Es geht auch gerechter. Es gibt eine Möglichkeit, die kommunale und private Unternehmen gleichermaßen entlasten würde. Wir erinnern uns, als DIE LINKE hier im Januar eine gesetzliche Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite forderte. Der damalige Antrag ging in die richtige Richtung, war aber nicht zu Ende gedacht. Denn Zinswucher findet eben nicht nur bei Dispositions- und Überziehungskrediten statt, sondern bei allen Formen von Kreditgeschäften. Dem müsste man konsequent einen Riegel vorschieben.

(Dietmar Eifler, CDU: Euch auch.)

Das würde nicht nur Wohnungsunternehmen entlasten, sondern die gesamte Wirtschaft fördern.

Wenn Ihnen das alles zu weit hergeholt erscheint, habe ich noch eine einfachere Lösung: Sorgen Sie endlich

konsequent mit einer konsequenten Familienpolitik für mehr Kinder in unserem Land! Die Sorge um leer stehende Wohnungen würde sich erübrigen und die gesteigerte Nachfrage würde die Altschuldenfrage automatisch lösen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Lück, die Altschuldenhilfe haben Sie zuletzt im Juni auf der Tagesordnung hier im Landtag gehabt. Und wir haben seinerzeit auf mehrere Aspekte hingewiesen, die man auch heute wieder erneut aufgreifen muss. Ich hatte in der damaligen Rede gesagt und deutlich gemacht, dass auch die Koalitionsfraktionen in der Ziffer 51 des Koalitionsvertrages sich für die geeignete Anschlussregelung der bis 2013 geltenden Altschuldenhilfe ein- setzen. Und ich hatte auch gesagt, dass hierzu die Ost- ministerpräsidentenkonferenz vom 13.09.2012 und wenig später die Bauministerkonferenz gegenüber dem in der Sache zuständigen Bund beziehungsweise der Bundesregierung mit der Forderung nach einer geeigneten Altschuldenregelung für die auslaufende Regelung sich einsetzen wird.

Auf den Punkt gebracht sagte ich seinerzeit, und das haben wir auch heute gesagt, die Landesregierung handelt bereits, der Aufforderung der LINKEN bedarf es dafür nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Jetzt könnte man eigentlich aufhören, denn es hat sich seit dem Antrag im Juni nichts geändert. Wir sind beim gleichen Stand, bei den gleichen Forderungen, ein Antrag wird nicht besser, wenn man ihn zweimal bringt.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, in ihrem neuerlichen Antrag hat DIE LINKE

(Regine Lück, DIE LINKE: Holen Sie sich den Antrag noch mal raus!)

nun explizit auf den Bund verwiesen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist zum Stadtumbau.)

Der Antrag nennt den Umgang mit den Altschulden sogar einen „Gradmesser“ ostdeutscher Interessen. So drücken Sie sich aus.

(Egbert Liskow, CDU: Immer die gleichen Anträge.)

Und der Ruf nach einem Gradmesser für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft provoziert natürlich eine Frage: Wo steht unsere Wohnungswirtschaft tatsächlich denn heute? Und welchen Beitrag hat denn der Bund dazu geleistet? Und wenn ich Ihre Ausführungen nehme, Frau Lück, dann zeichnen Sie hier ein Bild, als wenn wir kurz nach der Wende wären.

Das 2002 aufgelebte Programm „Stadtumbau Ost“ hat einen ganz wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung geleistet. Und ich kürze das ein wenig ab: Gehen Sie doch mal raus, gehen Sie in diese Städte, gehen Sie nach Rostock, nach Greifswald oder Stralsund,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das müssen Sie mir gerade sagen!)

gehen Sie in den ländlichen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

gehen Sie in den ländlichen Bereich und gehen Sie doch mal mit offenen Augen durch die Städte! Und dann wollen Sie sagen, hier ist nichts gemacht, hier ist nichts getan?

(Regine Lück, DIE LINKE: Ich kenne die Wohnungsgesellschaften und Wohnungs- unternehmen. Das können Sie wohl wissen!)

Sie machen sich doch lächerlich!

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wer sagt denn, dass da nichts getan wird?)

Bedenken Sie, von wo wir gestartet sind! Nach 40 Jahren Misswirtschaft im Wohnungsbaubereich standen die Kommunen nach dem Ende der DDR in der Tat vor großen Herausforderungen. Restaurierungen, Sanierungen waren zwingend notwendig, das ist klar, um die Lebensqualität der Menschen eben zu erhöhen. Und dazu waren die übertragenen Altschulden natürlich eine Belastung, selbstverständlich. Deswegen war ja auch das Altschuldengesetz von 1993 von großer Bedeutung. Wohnungsunternehmen aus den neuen Ländern wurden um etwa die Hälfte ihrer aus der DDR-Zeit stammenden Altschulden entlastet.

(Egbert Liskow, CDU: Aus DDR-Zeiten!)

Durch diese Entlastung von den Altschulden wird dazu beigetragen, dass die ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften sowie die kommunalen Wohnungsgesellschaften heute gut dastehen, erheblich besser als jemals zuvor in der Geschichte. Und ohne die Städtebauförderung im Allgemeinen und die Altschuldenregelung im Besonderen wären viele Wohnungsunternehmen seinerzeit nicht überlebensfähig gewesen. Das Wort „seinerzeit“ möchte ich an dieser Stelle ganz besonders betonen.

Auch die Novelle des Altschuldengesetzes im Jahr 2001 – DIE LINKE ist in der Begründung zu dem vorliegenden Antrag auf den Härtefallparagrafen 6a eingegangen –, leistete einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit des Unternehmens.

Und Sie haben das selbst gesagt, Frau Lück, zur Vollständigkeit, 27 von damals circa 150 Wohnungsunternehmen sind unter die Härtefallregelung gefallen. Diese Unternehmen haben zur Entlastung circa 50 Millionen Euro erhalten, was circa 4,5 Prozent an der Altschuldenentlastung aller neuen Länder entspricht.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Der Härtefallparagraf, Sie hatten das gesagt, beinhaltete, dass Insolvenzgefahr bestehen muss und der Wohnungsleerstand bei mindestens 15, also größer als 15 Prozent sein muss. Die organisierte Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet aktuell – das haben Sie auch gesagt, nur noch nicht den richtigen Schluss gezogen – einen Leerstand von circa 6,7 Prozent. Und diese Zahlen machen eines deutlich: Die Altschuldenhilfe, auch in der Novelle aus dem Jahr 2001, hat eindeutig Positives bewirkt.

Meine Damen und Herren, ich habe es vor vier Monaten betont und sage es heute wieder: Als CDU ist uns die Struktur aus kommunalem, genossenschaftlichem und privatem Wohnungseigentum wichtig. Das stetige Engagement der vergangenen Jahre hat diese Struktur immer weiter gefestigt. Das hat sich sichtbar ausgezahlt, unsere Städte erstrahlen in der Tat in einem schönen neuen Glanz.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dietmar Eifler, CDU: Jawohl. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und auch gerade, weil viele Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hausaufgaben gemacht haben – die nicht kostendeckenden Mieten wurden angepasst, Verwaltung wurde neu strukturiert, zum Teil wurde Wohnungsbestand verkauft, aufgrund umfangreicher Sanierung entstand attraktiver Wohnraum, der auch, und das ist es, um das geht es ja, nachgefragt wird –, also noch mal, die allermeisten Wohnungsunternehmen in unserem Land haben es mittlerweile geschafft, nicht mehr durch Altschulden in ihrem Fortbestand gefährdet zu sein. Das ist Fakt.

(Regine Lück, DIE LINKE: Die „meisten“ sind aber nicht „alle“, Herr Waldmüller.)

Und wenn hier immer der Ruf nach weiteren Bundes- mitteln laut wird, muss auch eines gesagt werden: Die bundesdeutschen Steuerzahler haben an der positiven Entwicklung unserer Wohnungswirtschaft einen ganz großen Anteil, sie haben erhebliche Mittel, etwa im Bereich der Altschulden, übernommen. Unsere Wohnungswirtschaft hat davon sichtbar profitiert und für diese Unterstützung, Frau Lück, sind wir in Mecklenburg-Vorpom- mern dankbar.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Wo steht unsere Wohnungswirtschaft? Lassen Sie uns die Frage nicht nur abstrakt beantworten, es liegen ja schließlich konkrete Zahlen vor. Ein Wohnungsunternehmen wie die WIRO in Rostock, Sie wissen das selbst, hat 15 Millionen in den Stadthaushalt gespült. Das ist kein Einzelfall.

(Regine Lück, DIE LINKE: Kommen Sie doch nicht immer mit demselben Beispiel!)

In den vergangenen Jahren wurde auch viel in der Wohnungswirtschaft investiert. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, was investiert wurde.