Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Landtages frei, an der entsprechenden Sitzung teilzunehmen. Es steht sicherlich auch jedem anderen Mitglied in diesem Landtag frei, dann dort Fragen zu stellen – und das ist die Frage der Transparenz, die sichergestellt werden sollte. Ich denke mal, in diesem Zusammenhang oder in diesem Sinne bietet dieses Verfahren bestmögliche Transparenz.

Ich will das noch durch eine Bemerkung von Herrn Professor Kischel belegen, der ja in der Anhörung darauf hinwies, dass natürlich, wenn man das Verfahren in den Landtag ziehen würde, durchaus auch die Vertraulichkeit dadurch sichergestellt werden könnte, dass man die entsprechende Geheimschutzverordnung hier zur Anwendung bringen würde. Das bedeutet, alle Informationen, die für die – im weiteren Sinne – Öffentlichkeit angedacht sein könnten, von Interesse sein könnten, wären dann ja gerade nicht transparent, sondern wiederum nur für die zur Entscheidung vorgesehenen Abgeordneten. Also diese allgemeine öffentliche, breit gestreute Transparenz ist gerade nicht das, was sich aus der Anhörung als erforderlich ergibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann ist der zweite Punkt, der damit im Zusammenhang steht: Die Masse des Landtages würde davon ausgeschlossen, was tatsächlich entschieden wird. Und ich bin schon froh – man muss ja heute bescheiden werden –, dass bei den schriftstellerischen oder lyrischen Leistungen des Kollegen Holter heute Morgen das Wechselspiel zwischen einem fiktiven Abgeordneten Norbert und einem fiktiven Abgeordneten Rainer war.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer ist denn das?)

Ja, das weiß ich nicht. Ich bin nur froh, dass mein Name gar nicht erst aufgetaucht ist,

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD: Nächstes Mal.)

sonst wäre als Nächstes wahrscheinlich hier wieder das Gerücht aufgekommen, zwischen meinem Fraktionsvorsitzenden und mir gibt es, was die Frage der Werftenförderung anginge, einen Dissens. Also, Herr Kollege Holter, vielen Dank dafür! Manchmal, wie gesagt, zeigt sich die Freundlichkeit auch in Kleinigkeiten. Aber lassen Sie mich jetzt ernsthaft wieder auf den Punkt zurückkommen.

Die Masse des Landtages ist, wie gesagt, nicht ausgeschlossen. Die Masse des Landtages hat die Grundsatzentscheidung getroffen oder wird die Grundsatzentscheidung treffen, ob und in welchem Umfang überhaupt Mittel zur Verfügung stehen, in welchem Umfang dann entsprechend konkrete Werftenförderung stattfindet, und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das ist im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht worden.

Herr Minister Caffier hat ja eben in Vertretung von Herrn Minister Glawe schon mal auf die verschiedenen Gesetze hingewiesen, die entsprechende ähnliche oder im Wortlaut gleiche Verfahren vorsehen, ob es das Haushaltsgesetz des Landes Niedersachsen in Bezug auf Bürgschafts- verfahren ist, ob es Verfahren des Landes NordrheinWestfalen sind, des Landes Baden-Württemberg oder des Bundes. Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, gerade im Zusammenhang mit den europäischen Stabilisierungsmechanismen, wo ja gesagt wurde, wir wollen entsprechende

Einbeziehungen des Haushaltsausschusses des Bundes haben, nicht etwa des gesamten Bundestages.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen stehe ich auf dem Standpunkt – damit möchte ich dann auch in diesem Zusammenhang enden –, man kann darüber diskutieren, ob man ein Verfahren so oder so gestaltet aus politischen Gründen, das ist überhaupt nicht das Thema. Ich halte es für völlig legitim, Herr Kollege Suhr, Herr Kollege Holter, wenn Sie politisch eine andere Auffassung haben, aber dann tun Sie uns bitte allen und tun Sie vor allem den Werften in diesem Land den Gefallen und begründen das politisch, aus wirtschaftlichen Überlegungen oder aus sonstigen Betrachtungen heraus, die dort eine Rolle spielen für die Werften. Aber tun Sie bitte nicht so, als ob es vorrangig um verfassungsrechtliche Fragen gehen würde, die hier die entscheidende Rolle spielen würden, sondern letztendlich ist es eine Frage – und das hat der Kollege Gundlack, glaube ich, heute Morgen schon gesagt, wenn ich das richtig im Kopf habe –, letztendlich ist es eine Frage, egal an welcher Stelle man nachher eine Entscheidung zu treffen hat, ob man die betreffende Verantwortung an dieser Stelle dann auch übernehmen will.

Das Problem, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit komme ich auch zum Ende –, ist doch – das kann ich Ihnen ja nicht einmal übel nehmen –, wenn dann tatsächlich eine Entscheidung über eine Förderung, über eine Bürgschaft von einem Antragsteller im Finanzausschuss anstehen sollte – irgendwann wird es das erste Mal kommen auf der Grundlage dieses Haushaltsbegleitgesetzes –, wenn eine entsprechende Entscheidung kommen sollte, ist es natürlich schon eine Herausforderung an jeden, der dort mitentscheiden soll, ob er in dem Moment Ja oder Nein sagt. Wenn er Ja sagt, übernimmt er natürlich auch die Verantwortung dafür, dass die entsprechende Bürgschaftsentscheidung so getroffen wurde, aber, was viel wichtiger ist, wenn er Nein sagt, dann muss ihm in dem Moment auch klar sein, dass der dahinterstehende Auftrag eben nicht zur Realisierung kommt. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da ist es natürlich einfacher, wenn man von vornherein sagt, mit dieser Entscheidung wollen wir gar nichts zu tun haben, diese Entscheidung überlassen wir alleine der Landesregierung. Das eröffnet dann hinterher immer die Möglichkeit, das entsprechende Handeln zu kritisieren. Wenn ich Opposition wäre, würde ich das vielleicht auch tun, aber ob das sinnvoll ist, …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, da bist du zu verantwortungsvoll.)

Doch, man muss auch ehrlich sein, lieber Norbert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Du kannst doch das eigene Verantwortungsbewusstsein nicht zurückstellen!)

… aber ob das tatsächlich – und das müsste ich mich dann ja auch fragen, da sind wir wieder beieinander – verantwortungsvolles Handeln im Sinne dieses Landes ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine andere Frage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Holter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Minister Caffier hat vielleicht aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen keine Fragen zugelassen, wie das die Finanzministerin angeboten hatte. Dass wir diesen Weg vor das Verfassungsgericht gehen, habe ich angekündigt – die Begründung, warum wir diesen Weg gehen, habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, das will ich hier nicht wiederholen –, weil wir erst mal den Fall annehmen, dass das Gesetz verabschiedet wird, so, wie das jetzt die Koalitionäre im Laufe der Debatte deutlich gemacht haben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Davon können Sie ausgehen, ja.)

Ja, davon gehe ich aus. Das ist die Realität. Ich halte das nur nüchtern fest.

(Heinz Müller, SPD: Das ist ja keine Überraschung.)

Dann gibt es ein Verfahren, welches als dreistufiges Verfahren in diesem Bürgschaftsmanagement beschrieben wird. Das will ich jetzt im Einzelnen nicht erläutern, die Insider zumindest wissen, worum es dabei geht. Am Ende, das ist ja jetzt vorgesehen, soll dann der Finanzausschuss diese Entscheidung treffen. Das muss man einfach mal als Sache feststellen. Da sitzen die elf Abgeordneten und bekommen die Unterlagen der Regierung. Einer der Redner hatte im Laufe der Debatte heute gesagt, darauf müsse man sich dann verlassen. Ich glaube, Herr Gundlack war es – ich musste jetzt eben kurz nachdenken –, Herr Gundlack hatte es ausgeführt. Wir hatten mit Frau Polzin am 4. Juni genau über diese Frage gesprochen.

(Zuruf von Ministerin Heike Polzin)

Wenn jetzt – gehen wir davon aus, das läuft erst einmal, die Verfassungsklage wird ja nicht gleich am ersten Tag entschieden –, jetzt in dieser Phase kommt es dann zu einer solchen Entscheidung. Welche Möglichkeiten schaffen Sie dann den Abgeordneten des Finanzausschusses, um erstens im Detail diese Unterlagen zu studieren, zweitens Nachfragen zu stellen und drittens eigene Gutachten in Auftrag zu geben? Sind Sie bereit, Frau Finanzministerin und sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, dem Finanzausschuss und den Fraktionen Kapazitäten personeller Art zur Verfügung zu stellen, damit wir auf dieser Grundlage die Unterlagen bearbeiten können? – Mit der gebotenen Geheimhaltung, weil es ja auch um betriebsbezogene Daten geht, das verstehe ich, aber zur Transparenz habe ich eine andere Auffassung als die, die Herr Schulte gesagt hat. Also wenn Sie dieses Verfahren wollen, dann müssen Sie auch das Parlament in die Situation versetzen, sich genau damit auseinandersetzen zu können, und zwar nicht blindlings mit dem, was die Regierung uns vorgegeben hat, sondern wir müssen uns eine eigene Position erarbeiten können.

(Zuruf von Ministerin Heike Polzin)

Darum geht es, eine eigene Position. Das wird in diesem Verfahren neben all den vielen anderen Dingen dem Parlament verwehrt. Wir können nur dem, was uns vorgelegt wird, entweder zustimmen, uns enthalten oder Nein sagen, wir haben aber nicht die Möglichkeit, eigene Untersuchungen anzustellen und unabhängige Gutach

ten in Auftrag zu geben. Wie viel Geld, Frau Polzin und Herr Ministerpräsident, wollen Sie denn dem Parlament dafür zur Verfügung stellen, wenn dieses Verfahren, jetzt mal angenommen, auch tatsächlich so Bestand haben wird?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nix.)

Die Fragen beantworten Sie nicht. Das ist für mich genau der Punkt.

Sie hatten bis zum April 2013 ein Verfahren für das Bürgschaftsmanagement, in dem der Bürgschaftsausschuss des Landes, der Landesregierung, zuständig war für die Vergabe und dann möglicherweise die entsprechenden Entscheidungen in der Regierung nochmals getroffen wurden. Warum Sie davon abweichen, haben Sie bis heute nicht erklärt. Nur weil die P+S Werft in Stralsund, die Volkswerft, insolventgegangen ist? Wie viele Werften sind denn in der Geschichte MecklenburgVorpommerns schon in die Insolvenz gegangen und niemand hat was an dem Bürgschaftsmanagement verändert? Das muss doch einen Grund haben! Herr Schulte hat es gesagt, es gibt ausschließlich einen, einen politischen Grund: Sie wollen den Landtag und damit die Opposition in Haftung nehmen. Das ist doch ganz klar, das hat Herr Gundlack auch ausgeführt.

Nun stellen wir uns mal diese Sitzung vor. Wir haben uns immer zu den Werften bekannt und ich bekenne mich heute für meine Fraktion erneut zu den …

(Heike Polzin, SPD: Nur bei schönem Wetter!)

Wie bitte?

(Heike Polzin, SPD: Nur bei schönem Wetter. Wenn es schlecht geht, dann machen Sie einen Untersuchungsausschuss.)

Ach, Frau Polzin!

(Heike Polzin, SPD: Das werfe ich Ihnen vor, Herr Holter!)

Ja davor haben Sie Angst, ne?

(Heike Polzin, SPD: Nein, ich hab keine Angst. Sie haben …)

Untersuchungsausschüsse mögen Sie nicht, ne? Aber Sie haben …

(Heike Polzin, SPD: Ja, Sie haben Angst bis hier hin.)

Ich habe überhaupt keine Angst. Ich bin erstens nicht nervös, zweitens habe ich keine Angst, drittens nutze ich die Möglichkeiten der parlamentarischen Demokratie aus.

(Heike Polzin, SPD: Ich auch. Darum sitze ich jetzt hier.)

Ja, ist doch gut.

(Heike Polzin, SPD: Da oben darf ich nämlich nichts sagen.)

Ja, sagen Sie doch. Wir sind ja froh, dass Sie mal in einen Dialog eintreten. Sie sind auch die Einzige, die hier in einen Dialog eintritt.

(Heike Polzin, SPD: Ja?!)

Ja, natürlich.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so?)

Herr Nieszery, Sie wollen doch nicht sagen, dass das, was Sie machen, ein Dialog ist?!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein, Herr Holter, aus Ihrer Sicht natürlich nicht, das ist doch völlig klar. Sie schimpfen von oben und alle anderen machen keinen Dialog.)