Wenn wir heute nicht die abschließende Beratung haben würden, dann würde der Status quo fortgeschrieben werden, dann würde es keine Verbesserung für das Ehrenamt und die politische Bildung zum 01.01.2014 geben. Dann wären diese Bereiche, wie bisher, im Windhundrennen gegenüber der beruflichen Bildung unter- legen und würden ein weiteres Jahr nur ein Nischen- dasein führen. Und warum dies? Damit wir eine Anhörung mit zweifelhaftem Erkenntnisgewinn durchgeführt und die Zweite Lesung dann erst Ende März 2014 gehabt hätten, einem Zeitpunkt, an dem erfahrungsgemäß in den letzten Jahren die Messen bereits gesungen waren und es keine Haushaltsmittel mehr für eine Erstattung gegeben hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag absprachegemäß, und das sage ich hier ganz deutlich, hätten etwas früher einreichen müssen. Dazu stehe ich auch. Es gibt jedoch manchmal Dinge, die man selbst nur sehr wenig beeinflussen kann und eigentlich auch nicht unbedingt an die große Glocke hängen mag. Aber bevor die Kritik, die ich unterschwellig immer wieder gehört habe in den letzten Tagen, kommt, sage ich Ihnen hier allen den Grund, den Ausschussmitgliedern dürfte er in der Zwischenzeit bekannt sein: Durch den Tod meines Vaters war ich für unsere Mitarbeiter und meine Kollegen einige Tage nicht erreichbar. Da ich in meiner Fraktion verantwortlich für die Weiterbildung bin, wollten diese nichts ohne mich ändern. Am Tag nach der Beerdigung hatten dann alle die Änderungsanträge. Ich nehme die zeitliche Verzögerung auf meine Kappe und entschuldige mich dafür. Ich denke, das sind Dinge, die man nicht unbedingt vorausplanen kann.
Aber diese zeitliche Verzögerung der Vorlage unseres Änderungsantrages rechtfertigt noch lange keine Anhörung, sehr geehrte Frau Berger. Der Text war so verständlich, dass eine Lesepause meines Erachtens hätte reichen müssen, zumal Ihnen ja die Stellungnahmen der Experten aus der Verbandsanhörung hätten bekannt sein müssen und wir mit unserem Änderungsantrag daraus nur einen Kompromiss gemacht hatten.
Es wäre besser gewesen, wenn Sie vor Ihrer Forderung nach einer Anhörung die Konsequenzen bedacht hätten, die wir Ihnen am 30.11. in der Ausschusssitzung dann
nachdrücklich geschildert haben. Die Frage nach dem, „Was passiert, wenn ich …“, ist der wichtigste Bestandteil einer nachhaltigen und soliden Politik, etwas, wofür die GRÜNEN doch sonst gerne stehen und es auch an jeder Stelle betonen. Scheinbar ist das zumindest den im Bildungsbereich tätigen Landesgrünen hier im Hohen Hause wohl fremd. Aber wenigstens hatten Sie bis zur Sondersitzung des Bildungsausschusses am 3. Dezember noch einen Erkenntnisgewinn und bestanden nicht mehr auf eine Anhörung.
Ich möchte mich hier ausdrücklich dem Dank von Herrn Renz auch an die Ausschussmitarbeiter anschließen, dass sie es ermöglicht haben, den Ausschussbericht in einer so kurzen Zeit zu erstellen, damit wir heute rechtzeitig die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchführen und den Entwurf verabschieden können, sodass die Änderungen zum 01.01.2014 in Kraft treten können.
Es ist keine Frage, dass wir mit der verbesserten Erstattungsmöglichkeit für Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bereich ein ehrgeiziges Ziel haben, da nunmehr die fünffache Anzahl an Freistellungen in diesen Bereichen – theoretisch zumindest – möglich ist. Aber wenn es dem Land, den Bildungsträgern und uns Abgeordneten gelingt, für die zusätzlichen Möglichkeiten aktiv zu werben und diese mit Leben zu erfüllen, dann werden wir viel für das Ehrenamt und die politische Bildung erreichen.
Ich begrüße hier ausdrücklich die Bereitschaft des Bildungsministers, dass er die Änderungen des Bildungsfreistellungsgesetzes evaluieren will und dem Bildungsausschuss noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode die Ergebnisse mitteilt. Dann können Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gegebenenfalls über Modifikation diskutieren, denn eines ist für uns Koalitionspolitiker klar: Mit den Änderungen ist keine Einsparung beabsichtigt, wie es einige Kollege befürchten, sondern wir wollen mit den vorhandenen Mitteln vor allem das Ehrenamt und die politische Bildung besser fördern als bisher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Wort zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Und zwar geht es im Punkt 2. b) unter anderem auch darum, dass den Auszubildenden, statt für ihre gesamte Ausbildungszeit die fünf Tage zu gewähren, pro Ausbildungsjahr fünf Tage gewährt werden. Wir sind der Auffassung, Azubis sind noch in der Ausbildung, es ist ausreichend für diesen Lebensabschnitt, dass zusätzlich für die gesamte Ausbildungszeit fünf Tage gegeben werden.
In Punkt 3 fordern Sie, dass den Arbeitgebern mit weniger als zehn Beschäftigten die Höhe der Pauschale erhöht wird, also statt 55 Euro die 110 Euro. Ich bitte Sie, mal zu bedenken, dass sowieso schon gesagt wird, das Geld reicht für die berufliche Bildung jetzt unter Umständen nicht mehr. Sie wollen damit provozieren, dass faktisch weniger Betriebe – das Geld reicht ja dann nicht – noch von dem Bildungsfreistellungsgesetz profitieren. Auch das lehnt die Fraktion ab.
Zur Evaluation habe ich etwas gesagt. Ich glaube nicht, dass wir da einen Entschließungsantrag brauchen. Das ist ja nun protokollarisch festgehalten, dass der Minister eine Evaluation macht.
So, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte anlässlich meiner letzten Rede in diesem Hohen Hause sagen.
Ich bin seit nunmehr mehr als 15 Jahren direkt gewählte Abgeordnete für meinen Wahlbereich, Wahlkreis 18, Ludwigslust II, im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern. Insgesamt bin ich seit 1991, also seit über 22 Jahren im Zusammenhang mit dem Landtag tätig – das ist fast ein Vierteljahrhundert.
Im Rückblick ist für mich die Zeit sehr schnell vergangen. Diese Zeit, vor allem die ersten Jahre nach der Wende waren bislang meine spannendsten, und ich vermute mal, sie werden auch meine spannendsten bleiben, weil die Zeit damals so schnelllebig war und wir hier im Landtag gemeinsam so viel auf den Weg bringen mussten. Das lief in den ersten Jahren wesentlich unbürokratischer ab. Wir hatten ja noch gar nicht richtig die Gesetze, die das alles so verkompliziert haben.
Meine Aufgaben als wissenschaftliche Referentin, Abgeordnete, Vorsitzende des Sozialausschusses, Parlamentarische Staatssekretärin und jetzt als stellvertretende Fraktionsvorsitzende habe ich mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft wahrgenommen.
Mit vielen demokratisch gewählten Abgeordneten habe ich sehr gerne und über die Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet, und das betrifft auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ich möchte mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen demokratischen Fraktionen und der Landtagsverwaltung ganz herzlich bedanken.
Die meisten von Ihnen kenne ich fast seit Bestehen des Landtages, und auch wenn es in den vielen Jahren Höhen und – das ist ja normal – Tiefen gab, fällt mir der bewusst von mir herbeigeführte Abschied schwer. Aber, auch das gebe ich zu, ich freue mich auf meine neue Aufgabe als Bürgermeisterin der schönen und sich entwickelnden Stadt Wittenburg. Ich werde Ihnen also als Bürgermeisterin von Wittenburg und kommunale Vertreterin erhalten bleiben. Darüber werden sich vielleicht einige freuen, andere weniger.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir freuen uns alle, Margret. – Andreas Butzki, SPD: Wir laden dich ein.)
Uns wird weiterhin verbinden, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Herren von der Fensterfront spätestens nach der nächsten Wahl dem Ansehen unseres Landes und Parlamentes nicht mehr schaden können.
Übrigens, Herr Petereit, in Wittenburg hat der einzige Stadtvertreter der NPD schon vor langer Zeit das Handtuch geworfen, und ich muss Ihnen sagen, niemand vermisst ihn. Und hier werden wir Sie auch nicht ver- missen!
Ich wünsche allen Vertretern der demokratischen Fraktionen, dass Sie weiterhin im Interesse des ganzen Landes und seiner Kommunen handeln. Persönlich wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit und natürlich für die nächste Zeit gute Erholung bei einem hoffentlich besinnlichen Weihnachtsfest. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erheben sich von ihren Plätzen.)
Ich denke, dass ich im Namen der Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen spreche, dass wir mit Ihrem Ausscheiden aus dem Landtag eine engagierte und stets einsatzbereite, kluge und sehr mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes verbundene Abgeordnete verlieren – eine streitbare dazu, so, wie Sie das selber auch eingeschätzt haben. Sicherlich oft auch jemand, der, wenn es ein Problem gab, hartnäckig, und zwar so hartnäckig war, dass manche dann schwer damit umgehen konnten. Aber letzten Endes hat Ihre Beharrlichkeit, haben Ihr großes Engagement, Ihre Zuverlässigkeit und Ihre offene und ehrliche Art und Weise dazu beigetragen, dass die Arbeit des Landtages in jeder Aufgabe, die Sie wahrgenommen haben, bereichert wurde. Dafür danke ich Ihnen stellvertretend für die Abgeordneten, die sich diesen Worten anschließen können, und ich gehe davon aus, das ist die überwiegende Zahl.
Ich wünsche Ihnen persönlich für die Zukunft, für das, was Sie jetzt anpacken, ganz, ganz viel Erfolg. Nutzen Sie diese Erfahrungen, die Sie hier gewonnen haben über diesen langen Zeitraum, und ich bin mir ganz sicher, Sie werden das gut tun und Sie werden auch in Ihrer neuen Funktion alles dafür geben, damit es nicht nur in Wittenburg, sondern insgesamt in diesem Land vorangeht im Interesse und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so einem ein Stück weit emotionalen Abschied ist es natürlich schwer, jetzt wieder sachlich zu einem Gesetzentwurf zu sprechen.
Mit Unterzeichnung des Übereinkommens Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der Allgemeinbildung und der politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
Ähnlich wie bei der Verpflichtung zur Sozialcharta der EU von 1961, die 1977 dann zur Festlegung einer landesspezifischen Lohnuntergrenze führte, tat sich allerdings auch beim Bildungsurlaubsgesetz auf Bundesebene bis heute leider nichts. Deshalb haben sich die Bundesländer seit 1974 selbst geholfen und bis auf BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben heute alle Länder entsprechende Gesetze erlassen, Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001 unter der rotroten Landesregierung. Damit wurde erstmalig für unser Bundesland der Rechtsanspruch auf Freistellung für Bildung festgeschrieben – und das war gut so.
Nunmehr liegt uns ein Gesetzentwurf der Landesre- gierung zur Zweiten Lesung vor, mit dem das Gesetz neu gefasst werden soll. Ich will auch unumwunden zugeben, dass wir die Neuausrichtung in Teilen begrüßen. Dies betrifft zum Beispiel die generelle Entkopplung des Freistellungsanspruchs von der Bereitstellung finanzieller Mittel und die grundsätzlichen Entbürokra- tisierungsbestrebungen. Bedauerlich ist nur, dass die Landesregierung fast sieben Jahre gebraucht hat, um die Erfahrungen der vorangegangenen Jahre auszuwerten und in eine Novelle zu gießen. Bedauerlich ist auch, dass durch die permanente Unterfinanzierung seit dem Jahr 2008 Hunderten Bildungswilligen und deren bildungsbereiten Arbeitgebern der Zugang zu dieser Möglichkeit verwehrt wurde. Und bedauerlich ist zudem, dass trotz des Wissens um die nicht auskömmliche Finanzausstattung der Titel im Jahr 2012 sogar abgesenkt wurde.
Um es also zusammenzufassen: Die Landesregierung und vor allem der damals zuständige Bildungsminister Tesch haben sich an der Stelle nicht mit Ruhm bekleckert. Ich will auf einige weitere Aspekte, das heißt, auf Verschlechterungen und Lücken im Gesetzentwurf beziehungsweise bei seiner Umsetzung eingehen.
Sie legen in Paragraf 5 die Dauer der Freistellung auf fünf Tage innerhalb eines Kalenderjahres fest und regeln auch die Abweichung für alle Beschäftigten, die regelmäßig weniger als fünf Tage arbeiten. Das bisherige Gesetz sah auch einen längeren Bildungsfreistellungsanspruch vor, nämlich immer dann, wenn regelmäßig länger gearbeitet wurde. Diese Regelung fehlt nun und das ist aus unserer Sicht eine Verschlechterung.
Im Paragrafen 5 wird ebenfalls die Freistellungsdauer der Azubis auf fünf Tage festgelegt – das klang an –, dies aber nicht pro Jahr, sondern für die Dauer der gesamten Berufsausbildung, also für drei oder sogar dreieinhalb Jahre. Das stand zwar auch schon im alten Gesetzestext, ist allerdings aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß, da allenthalben betont wird, wie wichtig uns Teilhabe und demokratische Beteiligung sowie ehrenamtliches Engagement auch und gerade bei Jugendlichen sind.
Bereits in den Ausschussberatungen haben wir deutlich auf die Kritik von DGB und Landkreistag bezüglich der fehlenden Folgekostenabschätzung für den prognostizierten Anstieg der Inanspruchnahme von Freistellungen für die gesellschaftspolitische Weiterbildung und die Ehrenamtsqualifizierung hingewiesen. Es ging da um den öffentlichen Dienst. Hintergrund ist die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten für die dort Beschäftigten. Schon jetzt entfallen 86 Prozent aller bewilligten Erstattungsvoranfragen für diese beiden genannten Bereiche auf den öffentlichen Dienst. Nun kann man der Auffassung sein, dass 72 Vorgänge, beispielsweise in 2012, nicht die Masse sind, aber die Landesregierung geht ja selbst auch davon aus, dass das künftig deutlich stärker in Anspruch genommen wird. Deshalb ist die ablehnende Haltung gegenüber der geforderten Folgekostenabschätzung umso unverständlicher, erst recht mit Blick auf Artikel 71 Absatz 3 der Landesverfassung und auch mit Blick auf die gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zum Konnexitätsprinzip.
Zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen folgende Anmerkungen: Ziffer 1 Ihres Antrags zielt darauf ab, den Paragrafen 4, also die Einschränkungen des Anspruchs auf Freistellung in zwei Punkten zu ergänzen. Zum einen sollen Urlaubsansprüche anderer separat als Verhinderungsgrund für Bildungsfreistellung aufgenommen werden. Ich verstehe das als Konkretisierung nach dem Motto „Erholungsurlaub von Kollegen geht im Zweifel dem eigenen Bildungsurlaub vor“. Das ist unschädlich, aber aus meiner Sicht genauso gut unter dem Überbegriff „Betriebliche Belange“ subsumierbar. Zum anderen wollen Sie die Freistellungstage in Relation zu den Beschäftigtenzahlen setzen und dadurch deckeln. Eine solche Regelung lehnen wir ab. Wir sind der Auffassung, diese Untersagungsklausel braucht es schon deshalb nicht, weil im Zusammenhang mit der Freistellung zu Weiterbildungszwecken immer die Möglichkeit besteht, betriebliche Belange als Ablehnungsgrund geltend zu machen.
Weiter geht es mit den beantragten Änderungen zu Paragraf 16. Hier geht es um die Möglichkeit der pauschalierten Erstattung für das fortzuzahlende Arbeitsentgelt bei Freistellung zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Da darf ich dann mit Freude feststellen, dass Sie unsere Kritik aus den Ausschussberatungen und unseren Änderungsantrag aufgegriffen haben und die Unternehmen nun grundsätzlich wieder in die Erstattungsregelung aufnehmen wollen.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse argumentierten der Bildungsminister und seine Kollegen noch damit, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe in der Pflicht stünden, ihre betriebliche
Weiterbildung selbst organisieren und finanzieren zu müssen, und begründete dies mit dem sich aus der Weiterbildung unmittelbar ergebenden Nutzen beziehungsweise einem dazu entsprechend ergangenen Gerichtsurteil. Allerdings nehmen Sie auch bei der neuen Regelung keinerlei Beschränkung mit Blick auf die Betriebsgrößen vor, und das, obwohl Kollegin Seemann zutreffend gesagt hatte, dass die Probleme in erster Linie bei den kleinen Unternehmen zu suchen sind. Gleichzeitig reduzieren Sie die Fördersumme auf 62.800 Euro, was dazu führen wird, dass in diesem Bereich weniger Bildung gefördert werden kann, und Sie halbieren die Erstattungspauschale, was wiederum vor allem die Kleinunternehmen belastet.