Wie in Zukunft das Beteiligungsverfahren optimiert werden kann, bliebe ohne unseren Änderungsantrag unbeantwortet. Deswegen werbe ich nochmals um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 6/2232.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2432 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2232 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2232 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, Gegenstimmen der Fraktion der LINKEN und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/2567 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung vorsieht. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2567 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2567 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpom- mern, Bildungsfreistellungsgesetz, Drucksache 6/2122, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2439. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2122 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/2439 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Torsten Renz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2122, der heute in Zweiter Lesung beraten wird, in der 47. Sitzung am 4. September 2013 beraten und federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss und an den Sozialausschuss überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für die Freistellung seiner Beschäftigten zur Teilnahme an Veranstaltungen der Weiterbildung grund
legend neu geregelt. Nachdem der Regierungsentwurf eine solche ausschließlich für die Freistellung der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für das Ehrenamt vorgesehen hat, ist nunmehr mit der Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen für die berufliche Weiterbildung ein anteiliger Erstattungsanspruch vorgesehen.
Dieser Erstattungsanspruch ist auf ein Drittel der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt, damit er die für den Bereich der politischen und ehrenamtsqualifizierenden Weiterbildung zur Verfügung stehenden Mittel nicht übermäßig belastet. Außerdem kann eine solche Freistellung unter bestimmten Voraussetzungen auch abgelehnt werden.
Der öffentliche Dienst wird zukünftig von einer Erstattungsleistung ausgenommen, was zu einer signifikanten Entbürokratisierung führt. Des Weiteren wird der Freistellungsanspruch vom Haushaltsvorbehalt gelöst. Damit ist eine Freistellung auch ohne Erstattungszahlung an den Arbeitgeber oder Dienstherrn zu gewähren. Dies wird zur Folge haben, dass insgesamt deutlich mehr Freistellungen erfolgen können, da der Freistellungsanspruch nicht mehr bereits nach einigen Monaten aufgrund der gebundenen Haushaltsmittel erlischt.
Auf die Bitte des Bildungsausschusses hin, sich zum vorliegenden Gesetzentwurf schriftlich zu äußern, wies der Landkreistag auf die möglichen finanziellen Auswirkungen der Neuregelung für die Landkreise hin. Vor diesem Hintergrund habe er bereits gegenüber dem Bildungsministerium eine ordnungsgemäße Konnexitätsfolgenbetrachtung eingefordert.
Daraufhin ist von der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, dass der Bildungsausschuss die Landesregierung auffordern möge, dem Landtag entsprechend Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern und gemäß der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Spitzenverbände zum Konnexitätsprinzip bis zur Zweiten Lesung und Beschlussfassung des Gesetzentwurfes eine detaillierte Folgekostenabschätzung vorzulegen. Zur Begründung ist angeführt worden, die Ausweitung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung für die gesellschaftspolitische und ehrenamtliche Weiterbildung, die grundsätzlich zu begrüßen sei, lasse eine höhere Inanspruchnahme erwarten, was die Landesregierung selbst so einschätze.
Seitens des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist in diesem Zusammenhang nochmals betont worden, dass die Kosten, die auf die Kommunen zukämen, ein vertretbares Maß nicht überschreiten würden. Für den Haushalt des Landes habe der Gesetzentwurf keine maßgeblichen Auswirkungen, da sich keine Veränderung hinsichtlich der Gesamtausgaben ergebe. Zudem hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur dem Bildungsausschuss zugesagt, das Gesetz nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren und dem Ausschuss die ermittelten Zahlen zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich bei Zustimmung seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen seitens der Koalitionsfraktionen, bei Abwesenheit der Fraktion der NPD, abgelehnt worden.
In seiner Sitzung am 3. Dezember 2013 hat der Bildungsausschuss die vorliegende Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Abwesenheit der Fraktion der NPD angenommen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Frau Dr. Seemann für die Fraktion der SPD das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute diskutieren wir in Zweiter Lesung die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dem Bericht des federführenden Bildungsausschusses entnehmen können, gab es einige Änderungen an dem Gesetzentwurf.
Die Änderung eines Gesetzentwurfes ist keine Kritik an einer Regierung, sondern es zeugt vom Selbstverständnis von uns Abgeordneten, dass wir Argumente und Fakten manchmal anders bewerten und nach sachlicher Diskussion eine entsprechende Änderung vornehmen. So ist es eigentlich für mich auch idealtypisch.
Von einer idealtypischen Verfahrensweise waren wir bei diesem Gesetzentwurf jedoch aus meiner Sicht meilenweit entfernt. Das, was ich vonseiten der GRÜNEN im parlamentarischen Verfahren erlebt habe, ist selbst für mich, die ich seit mehr als 15 Jahren im Parlament tätig bin und deshalb schon einiges erlebt habe, ein starkes Stück gewesen und lässt mich vor allen Dingen, und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, an Ihrer Zuverlässigkeit, Frau Berger, erheblich zweifeln.
Obwohl Sie als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer das Gegenteil fordern, können Sie, Frau Berger, eigentlich froh sein, dass Ausschüsse regelmäßig nicht öffentlich tagen. Detailberichte aus dem Ausschuss überlasse ich auch in diesem Fall den GRÜNEN. Ihre Pressemitteilung nach der Ausschusssitzung am 30. November 2013 hat einmal mehr gezeigt, dass es Ihnen zumindest im Bildungsbereich auf eine sachliche Zusammenarbeit nicht ankommt.
Worum geht es? Wir hatten uns im Bildungsausschuss ursprünglich darauf verständigt, dass für die Beratung des Bildungsfreistellungsgesetzes keine Anhörung notwendig ist, wenn das Bildungsministerium dem Ausschuss die Unterlagen der Verbandsanhörung übergibt. Dies hatte der Minister umgehend getan. Aufgrund dieser Unterlagen haben dann Abgeordnete meiner Fraktion Gespräche mit den Experten geführt, die sich insbesondere kritisch zum Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert haben. Infolge dieser Gespräche hatten sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, einen Änderungsantrag einzubringen.
Die Änderung betraf unter anderem die weitere Erstattung für die Freistellung zum Zwecke der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die beiden Hauptanliegen des Gesetzentwurfes der Landesregierung, nämlich die Verbesserung der Erstattung der Freistellungskosten für Zwecke der Fort- und Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bildungsbereich sowie die Entkopplung des Freistellungsanspruchs von dem Erstattungsanspruch blieben aber so erhalten und bleiben erhalten. Bisher hatten Arbeitgeber den Freistellungsanspruch nämlich dann abgelehnt, wenn es keine Erstattung durch das Land gegeben hat. Das war nie gewollt und bedurfte dringend gesetzlicher Klarstellung.
Die wichtigste Änderung des Gesetzentwurfes ist die weitere Möglichkeit der Erstattung der Freistellungskosten für die berufliche Fort- und Weiterbildung. Hier wurde aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsanhörung ein Kompromiss angestrebt.
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass die berufliche Fort- und Weiterbildung zu den wesentlichen Aufgaben einer guten Personalpolitik der Unternehmen gehört und daher die Kosten von den Arbeitgebern zu tragen sind, aber in den Gesprächen mit der IHK ist mir auch klar geworden, dass insbesondere bei kleineren Unternehmen solche Freistellungen zu erheblichen Schwierigkeiten führen können. Daher haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Erstattung von Freistellungskosten entgegen dem ursprünglichen Entwurf wieder aufzunehmen.
Wieder aufgenommen wurde der Erstattungsanspruch für die berufliche Fort- und Weiterbildung, aber – liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist entscheidend – nicht ohne eine Begrenzung, denn das bisherige Windhundprinzip, nach dem sieben Achtel der Mittel in die Erstattung aufgrund von Freistellungen für die berufliche Fort- und Weiterbildung gingen, wollten wir nicht fortsetzen.
Die Stärkung des Ehrenamtes und der politischen Bildung ist der wesentliche Kernbestand der Gesetzesneufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Daher sind die Mittel für den Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung auf ein Drittel der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschränkt und die Pauschale ist mit 55 Euro nur halb so hoch wie beim Ehrenamt und in der politischen Bildung.
Zwar hätte sich die SPD-Landtagsfraktion auch gut eine Beschränkung auf Kleinunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl bis zu 10 oder 20 vorstellen können, aber darauf konnten wir uns mit dem Koalitionspartner nicht verständigen,
denn als ich mir die Liste der Firmen angesehen habe, kam es mir vor, als ob es sich bei einigen großen Firmen mehr um Mitnahmeeffekte gehandelt hat, anstatt um einen tatsächlichen Bedarf. Dafür sind aber die Steuermittel meiner Meinung nach nicht da.
Aber Tatsache bleibt, dass trotz der durch die Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen die Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bereich erheblich gestärkt wird.
Statt bisher 12,5 Prozent stehen nunmehr künftig 66,7 Prozent der Haushaltsmittel für die Erstattung der Freistellungskosten bei Fort- und Weiterbildungen im ehrenamtlichen und politischen Bereich zur Verfügung. Diese Bereiche sind vor einem Wettrennen mit der beruflichen Weiterbildung geschützt. Dass der Bedarf da ist, zeigt sich darin, dass viele Fort- und Weiterbildungen im ehrenamtlichen und politischen Bereich in der Freizeit und an den Wochenenden stattfinden.
Diese Verbesserung für das Ehrenamt und die politische Bildung wollten Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Berger, gefährden, als Sie plötzlich und unerwartet am 30.11. – und entgegen der Verabredung – eine Anhörung verlangten. Es mag einmal dahingestellt sein, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn eine solche Anhörung gehabt hätte, aber die Durchführung dieser Anhörung hätte gerade das Gegenteil bewirkt, was Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, vielleicht hatten bezwecken wollen.
Wenn wir heute nicht die abschließende Beratung haben würden, dann würde der Status quo fortgeschrieben werden, dann würde es keine Verbesserung für das Ehrenamt und die politische Bildung zum 01.01.2014 geben. Dann wären diese Bereiche, wie bisher, im Windhundrennen gegenüber der beruflichen Bildung unter- legen und würden ein weiteres Jahr nur ein Nischen- dasein führen. Und warum dies? Damit wir eine Anhörung mit zweifelhaftem Erkenntnisgewinn durchgeführt und die Zweite Lesung dann erst Ende März 2014 gehabt hätten, einem Zeitpunkt, an dem erfahrungsgemäß in den letzten Jahren die Messen bereits gesungen waren und es keine Haushaltsmittel mehr für eine Erstattung gegeben hätte.