die LINKE, christlicher Nächstenliebe die CDU und ganz besonders die SPD dann aus sozialdemokratischer Verpflichtung heraus
so viele Roma und Sinti bei sich zuhause aufnehmen, wie sie ernähren können. Und eine Sonderstellung könnten natürlich die GRÜNEN einnehmen, die ja ohnehin als
Multikultifanatiker gelten. Übernehmen Sie die entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von drei oder vier dieser Geplagten oder nehmen Sie sie noch besser in Ihr häusliches Umfeld auf. Das wäre dann mal demokratische Willkommenskultur. Unsere Willkommenskultur sieht natürlich anders aus.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aha! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das wundert uns auch gar nicht.)
… seit Jahren, wie hier auch schon mehrfach vorgetragen: 1. die Wiedereinführung effektiver Grenzkontrollen an
(Beifall Stefan Köster, NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, wunderbar! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn die Europäische Union ist es, in der Kommissare bestimmen, was die Nationalstaaten durchzuführen haben.
Es ist die von Ihnen gewollte Brüsseler EU-Diktatur, die jede nationale Souveränität untergräbt, um ein Zentralorgan zu errichten, das die Völker Europas systematisch entmachtet. Besonders das Zustandekommen von Vorschriften und Gesetzen der EU widerspricht eklatant dem Rechtsstaatsprinzip. Nach unseren Vorstellungen geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und eben nicht von der EU. Wir wollen Volksherrschaft.
Und die Verflechtung von BRD-Parteienstaat und EUVerwaltungsmonster hat de facto zur Entmachtung unseres Volkes geführt.
Die heute von uns aufgeworfene Problematik wäre, wenn es nach Volkes Wille ginge, gar nicht vorhanden. Wie alle Umfragen belegen, sind die Deutschen gegen einen weiteren ungebremsten, ungehemmten Zuzug von Menschen aus der ganzen Welt.
Unser Antrag ist daher notwendiger denn je, denn er fordert „Heimatlandprinzip statt Wohnsitzlandprinzip
Wir fordern daher die Landesregierung auf, umgehend im Bundesrat aktiv zu werden, um sich für eine Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern einzusetzen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Was Sie fordern, interessiert hier doch keinen Menschen. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Dies ist dringlich geboten, weil nach Schätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mehr als 260.000 Personen – 260.000 Personen! – aus Bulgarien und Rumänien auf gepackten Koffern sitzen, um in erster Linie sich aus unseren Sozialtöpfen zu bedienen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hören Sie auf, so eine Panik zu schüren!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2398. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2398 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Glyphosateinsatz beschränken, Drucksache 6/2420, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gewässerbelastungen durch Pflanzenschutzmittel verringern, Drucksache 6/2397. Zum Tagesordnungspunkt 19 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2568 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewässerbelastungen durch Pflanzenschutzmittel verringern – Drucksache 6/2397 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2420 hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Zeit begeben wir uns jetzt noch einmal in die Pflanzenproduktion. Wir haben uns ausdrücklich für die
verbundene Aussprache hier ausgesprochen, weil wir uns sozusagen auf einem gleichen Themenfeld mit beiden Anträgen befinden. Aber verbundene Aussprache bedeutet natürlich nicht, dass man in allen Punkten übereinstimmt, das werde ich dann später begründen.
Mir ist keine demokratische politische Partei bekannt, die das Ziel hat, eine Steigerung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln oder von Agrochemikalien überhaupt zu betreiben. Im Gegenteil, alle fordern mehr oder weniger deutlich, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert wird. Trotzdem, und das kann man beispielsweise in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 17/7168 nachlesen, steigt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, insbesondere des hier in Rede stehenden Wirkstoffs Glyphosat, ständig an. Die Anwendungsgebiete von glyphosathaltigen Herbiziden decken eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen und auch ackerbaulichen Situationen ab. Der Anwendungsumfang hat in den letzten zehn Jahren stark zugenommen, so stellt das auch das Julius Kühn-Institut fest.
Eine kleine Anmerkung: Das Julius Kühn-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Deutschland und eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Sitz in Quedlinburg und einer Außenstelle beispielsweise auch in Groß Lüsewitz.
Nach einem starken Anstieg der abgesetzten Mengen seit den 1990er-Jahren werden in Deutschland im Mittel der letzten vier Jahre alljährlich circa 5.000 Tonnen Glyphosat abgesetzt. Der Anteil dieses Wirkstoffes an allen verkauften Herbiziden beträgt circa 30 bis 40 Prozent. Für das Jahr 2012 werden für den Verkauf in der Statistik sogar 5.981 Tonnen angegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Begründung unseres Antrages will ich zu Beginn zwei Pole nennen, zwischen denen sich die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln generell abspielt. Das ist zum einen die enge Verbindung unserer Existenz mit dem sicheren und dem ausreichenden Anbau von Kulturpflanzen. Die Kulturpflanzen sind nicht nur eine essenzielle Grundlage für die menschliche Ernährung. Kulturpflanzen und die entsprechenden Ökosysteme tragen auch wesentlich zu unserer Lebensqualität bei, so das Julius Kühn-Institut. Beachten wir, circa 30 Prozent der Ernteerträge hängen inzwischen vom Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab, so die Aussage des Julius Kühn-Instituts. Den anderen Pol kann man damit beschreiben, dass Dünge- und Pflanzenschutzmittel so eingesetzt werden müssen, dass die Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden.
Das sind Eckpunkte unserer Lebensgrundlage, die eigentlich eine Einheit bilden, sich aber durch dialek- tische Widersprüchlichkeit auszeichnen und dadurch entwicklungsfähig sind, was auch heißt, dass wir die Situ- ation ständig weiterentwickeln müssen, indem wir versuchen, diese Widersprüche zu lösen. So sehe ich grundsätzlich unseren Antrag, der den notwendigen Einsatz – ich unterstreiche –, den notwendigen Einsatz eines der wichtigsten Pflanzenschutzmittel der Welt, aber damit
auch seine Beschränkung – noch einmal Wiederho- lung –, Beschränkung in der Anwendung in den Mittelpunkt stellt.
Es geht also um den Wirkstoff Glyphosat, der vor allem im bekannten Pflanzenschutzmittel Roundup vorkommt. Pflanzenschutzmittel entfalten ihre Wirkungen und Nebenwirkungen nicht nur durch den Wirkstoff allein, sondern auch durch Hilfsstoffe, Lösungsmittel, Netzmittel, in diesem Falle Tallowamine, und anderes. Sie unterliegen strengen Gesetzen, die Zulassung und Anwendung vorschreiben.
In der Europäischen Kommission wird der Wirkstoff Glyphosat zurzeit einer turnusmäßigen Neuprüfung unterzogen. Das sollte eigentlich bereits 2012 erfolgen, da die Zulassung bis dahin abgelaufen war, jedoch hat Deutschland als zuständiger Berichterstatter in der EU für eine Verlängerung der bestehenden Zulassung bis 2015 gesorgt – auch das muss man so sagen.
Obwohl Pflanzenschutzmittel umfangreich untersucht, beprobt und Anwendungen sowie Rückstände kontrolliert werden, gibt es aus unserer Sicht keine umfassende Sicherheit und keinen Grund, die Dinge weiter so laufen zu lassen wie bisher. Auch wenn, oder gerade weil das deutsche Pflanzenschutzrecht zu den bestentwickelten Regelungssystemen weltweit gehört – das war heute in einem anderen Zusammenhang bereits angesprochen worden –, muss es ständig wieder aktualisiert werden.
Es gibt eine Reihe von Anzeichen, dass sich die Wirkungen von Glyphosat, zum Beispiel durch die wachsende Anwendung zur Sikkation, als schädlich für den Menschen erweisen können. So hat beispielsweise der Bundesrat in seiner 916. Sitzung am 8. November zur Begründung der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ausgeführt, dass das Spritzen beispielsweise von Getreide kurz vor der Ernte aus Verbrauchersicht als besonders problematisch anzusehen ist, da hierbei eine erhöhte Gefahr besteht, dass Rückstände im Lebensmittel verbleiben.
Meine Damen und Herren, die gefundenen Mengen liegen zwar regelmäßig nicht über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt, so der Bundesrat, aber aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei ein verbesserter Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen erforderlich. Deshalb soll nach dem Willen von zehn Bundesländern, übrigens auch von MecklenburgVorpommern, die Sikkation mit Glyphosat grundsätzlich verboten werden. Wir unterstützen dieses Vorhaben in unserem Antrag, denn Glyphosat, kurz vor der Ernte angewandt, führt zu Rückständen im Druschgut.